2. die fehlende Auseinandersetzung mit der Aufspaltung des einheitlichen Tarifbereiches in den Tarif für Bundes- und Kommunalangestellte einerseits und für Landesangestellte andererseits sowie
Meine Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einmal möchte ich betonen, dass der Gesetzgeber beim Erlass besoldungsrechtlicher Vorschriften einen weiten Spielraum politischen Ermessens hat, und zwar sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der angemessenen Besoldung. Innerhalb dieses Ermessensspielraumes darf der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen.
Dieser Gestaltungsspielraum und die verfassungsrechtlichen Vorgaben zwingen also gerade nicht zu einer Besoldungserhöhung nach einer mathematisch ableitbaren Formel. Umgekehrt erfolgt eine Bezügeerhöhung auch nicht ohne jeden Bezugspunkt, denn natürlich bilden die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, die Entwicklung der Tarifabschlüsse in der Privatwirtschaft sowie der Renten wichtige Anhaltspunkte für eine Besoldungsanpassung. Diese Faktoren sind wesentlich für die Einschätzung, welche Einkommensveränderungen notwendig und sachgerecht sind. Die Landesregierung hat selbst in ihrer Gesetzesbegründung darauf hingewiesen.
Andere Faktoren wie etwa das Bruttoinlandsprodukt oder das Geldmengenwachstum lassen als rein volkswirtschaftliche Messgrößen keine Rückschlüsse auf die Einkommensentwicklung der Beschäftigten insgesamt oder die wirtschaftliche Teilhabe der Bevölkerung zu. Isolierte Rückschlüsse auf die finanzielle Situation der Beamten, Richter und deren Familien können daraus erst recht nicht gezogen werden.
Der Hauptbezugspunkt für die Gestaltung der Besoldung besteht vielmehr zum Gehalts- und Lohnniveau innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes auf der entsprechenden Qualifikationsstufe. Die Landesregierung hat aber in ihrer Gesetzesbegründung bereits darauf hingewiesen, dass eine Anknüpfung an die Durchschnittslohnzuwächse aller Branchen sehr schwierig ist, weil sich auch außerhalb des öffentlichen Dienstes die Anpassungsmaßnahmen nicht gleichmäßig vollziehen. Ebenfalls sehr schwierig wäre es, diese Niveaugruppen den entsprechenden Verantwortungs- und Qualifikationsebenen im öffentlichen Dienst sachgerecht zuzuordnen. Daher ist die seit Jahren von Bund und Ländern praktizierte Anknüpfung an die tarifliche Erhöhung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes die sachgerechteste Lösung.
Die Landesregierung sieht bei dem Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf keinen Grund, die Besoldungsanpassung nicht an den Tarifabschluss anzuknüpfen. Insgesamt – und in diesem Punkt bin ich einer Meinung mit dem Landesvorsitzenden des DBB MecklenburgVorpommern – setzen wir uns mit dieser Regelung im Vergleich zu anderen Ländern nicht an die Spitze der Bewegung, aber wir tragen auch nicht die rote Laterne. Insoweit können Sie davon ausgehen, dass die Beamten mit der jetzt getroffenen Regelung gegenüber den Angestellten nicht schlechter-, aber eben auch nicht bessergestellt werden.
Wegen weiterer Einzelheiten möchte ich auf die Begründung des Gesetzentwurfes verweisen, die sich eingehend und detailliert mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den verschiedenen Indizien und der tariflichen Entwicklung auseinandersetzt. Sie finden dort auf acht Seiten die vielfältigen Überlegungen, von denen sich die Landesregierung bei ihrer Ermessensentscheidung hat leiten lassen. Übrigens in der weit überwiegenden Zahl der Anpassungsgesetze anderer Länder fällt die Begründung deutlich kürzer aus. Dennoch sind Rechtssicherheit und rechtliche Verbindlichkeit, der in diesen Ländern getroffenen Regelungen, in den dortigen Verfahren nicht in Zweifel gezogen worden.
Zum zweiten Punkt, also zur Frage nach der Einheitlichkeit der Besoldungserhöhung für Landes- und Kommunalbeamte, habe ich schon in meiner Einbringungsrede Stellung bezogen. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass wir mit diesem Gesetz ausschließlich den Tarifabschluss der Länder aus dem Jahr 2006 nachvollziehen. Der kürzlich vollzogene Tarifabschluss auf Bundes- wie Kommunalebene hat somit keinen Pilotcharakter, sondern allenfalls mittelbare Signalwirkung für künftige Länderabschlüsse. Aussagen über die weitere tarifliche und später auch besoldungsrechtliche Entwicklung sind erst nach einem neuen Tarifabschluss für die Landesangestellten möglich. Diese Verhandlungen werden 2009 aufgenommen.
Es ist aber ausdrücklich die Position der Landesregierung, ein einheitliches Besoldungsrecht für alle Beamten im Land zu bewahren. Wir wollen ohne zwingenden Grund Konkurrenz unter den Dienstherren innerhalb des Landes unbedingt vermeiden.
Abschließend zum dritten und letzten Punkt, also zur Frage nach der um drei Monate verzögerten Bezügeerhöhung. Mecklenburg-Vorpommern liegt mit dieser Verschiebung im Vergleich zu anderen Ländern – ich sagte es bereits – im Mittelfeld. Eine großzügigere vorgezogene Anpassung wäre für unser Land, gerade in seiner Rolle als Empfängerland im Finanzausgleich, problematisch. Ich bitte Sie, dabei auch zu berücksichtigen, dass das verfügbare Nettoeinkommen der Beamten und Richter trotz dieser relativ geringen Verschiebung keinesfalls hinter dem Nettoeinkommen der Angestellten zurückbleibt. Und hinzu kommt der nicht zu unterschätzende Anspruch der Beamten und Richter auf einen gesicherten Vollzeitarbeitsplatz.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur in der Sache, sondern auch in der Begründung ausgewogen ist. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung, damit die Rechtsgrundlage für die erhöhten Bezügezahlungen an die Beamten und Richter und ihre Familien ab August ermöglicht wird. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat im Innenausschuss und insbesondere im federführenden Finanzausschuss zu dem vorliegenden Gesetzentwurf deutlich Stellung bezogen. Für uns gibt es zwei grundsätzliche Sachverhalte, die wir kritisieren und im Beratungsverfahren ändern wollten, die wir gern auch heute noch ändern wollen. Dazu liegt Ihnen der entsprechende Änderungsantrag vor.
Erstens. Es geht hier um die zeitliche Verzögerung der Anpassung der Beamtenbesoldung an die Angestelltengehälter um 2,9 Prozent. Sie ist für uns schlicht ungerecht und nicht akzeptabel. Das haben wir auch bereits in der Ersten Lesung erklärt. Alle Anzuhörenden auf der von uns beantragten Anhörung waren wie wir der Auffassung, dass diese Verzögerung um drei Monate nicht nachvollziehbar ist. Außer dass im Landeshaushalt gespart wird auf Kosten der Beamtinnen und Beamten, gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund für eine Verschiebung. Stattdessen halten wir es für gerechtfertigt, Tarifergebnisse generell zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen, auch wenn wir wissen, dass damit der bundesdeutsche Flickenteppich bei der Besoldung und bei den Tarifen im öffentlichen Dienst nicht aufgelöst werden kann. Aber auch vor dem Hintergrund des Tarifergebnisses für Bund und Kommunen wäre aus unserer Sicht eine vorgezogene Besoldungserhöhung das richtige Zeichen und würde die ungleiche Bezahlung zwischen kommunalen Beamten und kommunalen Angestellten zumindest teilweise ausgleichen.
In diesem Zusammenhang haben die Anzuhörenden unmissverständlich klargemacht, dass die Aufhebung der zeitlichen Verschiebung ein durchaus vernünftiger Kompromiss sein würde. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, geben Sie sich heute einen Ruck und sorgen Sie dafür, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes und die der Kommunen zeitgleich, nämlich ab dem 1. Mai 2008 von der linearen Besoldungserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent profitieren!
Zum zweiten Punkt, der unserer Fraktion wichtig ist. Mit diesem Gesetz besteht die Möglichkeit, endlich die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften auch in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung und den Familienzuschlag zu vollziehen. Dies konnte bisher durch das Gesetz zur Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht gelöst werden. Bislang waren der Familienzuschlag und die Hinterblie
benenversorgung in entsprechenden Bundesgesetzen geregelt. Mit der umgesetzten Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Besoldung und Versorgung der Beamten auf die Länder übergegangen. Somit liegt es an uns, die Gleichstellung in den noch offenen Fragen im Rahmen der Beamtenbesoldung zu regeln.
Und natürlich, meine Damen und Herren, gehören auch Lebenspartner zur Familie des Beamten oder der Beamtin, auf die sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach Paragraf 48 Beamtenrechtsrahmengesetz und den entsprechenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes erstreckt. Die Gleichstellung mit verheirateten Beamten ist nicht nur aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz, sondern auch aufgrund aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes notwendig. Wir sollten im Interesse der Betroffenen nicht länger warten und anderen Ländern wie beispielsweise Bremen und Berlin folgen.
Meine Damen und Herren, das Problem ist allen Fraktionen seit Längerem bekannt. Insofern finde ich es bedauerlich, dass es den Regierungsfraktionen nicht gelungen ist, bereits im Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten beziehungsweise unseren Vorschlag mitzutragen.
Aber ich freue mich über Ihren Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung, zeigt er doch heute, dass die Koalitionsfraktionen durchaus lernfähig sind. Wir werden Ihren Antrag natürlich mittragen.
Zum Antrag der NPD-Fraktion möchte ich nur daran erinnern, dass es im Ausschuss dazu keinerlei Meinungsäußerungen in der Debatte gegeben hat. Der Gesetzentwurf wurde nur mit Stimmenthaltung vom Vertreter der NPD-Fraktion verabschiedet.
Sie haben es ja eben schon wieder bestätigt, Herr Andrejewski, wie immer sind Sie nur auf ein öffentliches Zurschaustellen aus, ohne an der Sache zu arbeiten. Insofern kann man Ihren Antrag nur ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Wie die Diätenerhöhung. Die stellen wir gerne zur Schau.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das Bezügeanpassungsgesetz für unsere Landes- und Kommunalbeamten. Seitdem die Gesetzgebungskompetenzen im Ergebnis der Föderalismusreform im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf die Länder übertragen wurden, müssen die Länder die landesgesetzlichen Grundlagen für die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge ihrer Landes- und Kommunalbeamten schaffen. Im vorliegenden Gesetz ist entsprechend der Einigung der Tarifpartner aufgrund der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst der Länder vorgesehen, die lineare Anpassung in Höhe von 2,9 Prozent um drei Monate zeitversetzt zum 1. August auf dem Beamtenbereich zu übertragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben am 12. Mai im Finanzausschuss im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit genutzt, die Standpunkte und Argumente der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf in einer ausgesprochen sachlichen und konstruktiven Atmosphäre zur Kenntnis zu nehmen. In einem intensiven Meinungsaustausch haben wir als Abgeordnete die Chance genutzt, eigene Positionen zu überprüfen und Lösungswege zu diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Innenausschuss hat am 12. Mai den Gesetzentwurf abschließend beraten und einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen und den Finanzausschuss in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu prüfen:
1. ob die im Artikel 2 vorgesehenen Sonderregelungen zur Kompensation in der versorgungsrechtlichen Wartezeit von Beamten zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr tatsächlich den Interessen der Betroffenen gerecht wird
2. ob eine vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehen erfolgen kann
3. ob eine Anpassung der Beamtenbezüge statt zum 1. August bereits zum 1. Mai 2008 vorgenommen werden kann
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, wie wichtig der Innenausschuss ist. Insofern war es für uns selbstverständlich, dass wir im Finanzausschuss natürlich auch diese Fragen ausführlich diskutiert haben. Allerdings, glaube ich, war uns ein anderes Thema noch wichtiger und eigentlich auch das zentrale Thema der Debatte. Vor allem waren es die negativen Folgen der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für Beamte im Ergebnis der Föderalismusreform und die Zerschlagung der Tarifgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis der unterschiedlichen Tarifabschlüsse kommt es jetzt zu den befürchteten Benachteiligungen, Zersplitterungen und auch Verwerfungen zwischen den einzelnen Beschäftigtengruppen und auch zwischen den Landes- und Kommunalbeamten auf der einen Seite und den Bundesbeamten auf der anderen Seite.
Während sich die Länder in ihrer Zuständigkeit am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in bewährter Weise orientieren und eine Besoldungserhöhung von 2,9 Prozent zum 1. August 2008 in der Regel vornehmen, werden die Bezüge der Bundesbeamten rückwirkend zum 1. Januar 2008 mit einem Sockelbetrag von 50 Euro linear um 3,1 Prozent und zum 1. Januar 2009 um weitere 2,8 Prozent erhöht. Hinzu kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro. Und wenn das unsere Landesbeamten und Kommunalbeamten hören, dass die darüber nicht gerade erfreut sind und das mit dem vergleichen, was sie demnächst bekommen, dann, glaube ich, ist klar, wo die Kritik angesetzt wird. Ich kann das nachvollziehen.
Die Kommunalbeamten, das kommt mit hinzu, im Land sind es circa 2.700, also ungefähr zehn Prozent, werden aber auch gegenüber den kommunalen Angestellten benachteiligt, und zwar im Wesentlichen im gleichen Arbeitsbereich. Denn entsprechend dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes für die Jahre 2008 und 2009 bekommen die Tarifangestellten insgesamt eine Steigerung ihrer Vergütung um 8,65 Prozent. Es besteht also de facto, zumindest gefühlt, aber ich sage, auch objek
tiv, eine Ungleichbehandlung zwischen den Angestellten und Beamten der Kommunen. Das mag man sicherlich anders interpretieren, wenn man in der Komplexität noch einmal vergleicht, wie gut es den Beamten und wie gut es den Angestellten geht. Das mag ja alles sein, aber der Vergleich der Tarifabschlüsse lässt keine andere Bewertung zu. Es gibt de facto eine Ungleichbehandlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir mussten allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass wir keine Möglichkeit hatten, im Finanzausschuss daran etwas zu verändern, das heißt geeignete Maßnahmen zu finden, um als Landesgesetzgeber kurzfristig praktikabel und natürlich auch gesetzeskonform mit Bundesgesetzen und anderen eine Schlechterstellung der Kommunalbeamten zu verhindern. Ich glaube, hier gebietet es, den Respekt vor Tarifpartnern zu haben und es deutlich zu sagen, wo letztendlich die Chancen, aber auch die Grenzen von politischen Handelnden bestehen. Denn – das war ganz wichtig in der Anhörung – die von kommunalen Spitzenverbänden geforderte Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes in Höhe von 8,65 Prozent auch auf die Kommunalbeamten hätte zu einer weiteren Zersplitterung der Besoldung zwischen Landes- und Kommunalbeamten geführt. Und genau das gilt es ja zu verhindern. Das ist ja praktisch der oberste Grundsatz, soweit es irgendwie geht, eine weitere Zersplitterung der Besoldung zu verhindern. Die Einführung unterschiedlicher Besoldungstabellen für einerseits Landesbeamte und andererseits Kommunalbeamte hätte praktisch langfristig diese Zersplitterung vertieft. Insofern schied dieses Instrument für uns auch aus.
Das zweite Instrument, das es theoretisch gegeben hätte, mit einer einmaligen Sonderzahlung, also Einmalzahlung zu reagieren, auch dieses Instrument war kurzfristig nicht praktikabel, nicht finanzierbar, nicht gesetzeskonform und zumindest in dieser kurzen Zeit nicht umzusetzen. So blieb uns im Finanzausschuss im Wesentlichen das Instrument der Entschließung. Das haben wir dann auch genutzt mit dem Blick nach vorne. Die Ministerin hat gesagt, man muss jetzt sehen, was 2009 bei den Tarifverhandlungen passiert. Und so möchte ich auch unsere Entschließungen verstehen, die ja nach vorne gerichtet sind, und im Wesentlichen Folgendes zum Ziel haben: Grundsätzlich unterstützen wir die Landesregierung und fordern sie auch weiterhin auf, sich zukünftig wie bisher für eine gemeinsame Tarifgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen einzusetzen, für eine einheitliche Besoldung unserer Beamten und insbesondere zukünftig so eine Schlechterstellung, wie wir sie momentan erlebt haben, zumindest für eine Gruppe möglichst zu vermeiden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute spielte das ja auch eine Rolle und erwartungsgemäß war ein großer Streitpunkt folgende Frage: Wann soll das Gesetz in Kraft treten? Das ist in dem Falle ja nicht nur eine Frage, wann tritt ein Gesetz in Kraft, sondern in dem Falle natürlich mit der Frage verbunden, ab wann die Bezüge erhöht werden sollen. Die Forderung, die Dienstbezüge bereits zum 1. Mai 2008 zu erhöhen, wird von den Koalitionsfraktionen nach wie vor abgelehnt. Und auch ich möchte ganz kurz die wesentlichen Argumente hier noch mal benennen: