Beginnen wir also mit einer Studienfinanzierung aus einem Guss. Eine solche Finanzierung würde vielen Studierenden, die bislang keinen Anspruch auf BAföG haben, das Studium erleichtern. Sie würde den Zwang zum Arbeiten während des Studiums verringern. Damit können wir helfen, die Studienzeiten zu verkürzen, meine Damen und Herren.
Nur ein verschwindend geringer Teil von zwei Prozent der Studierenden in der Bundesrepublik wird durch ein Studium gefördert.
(Michael Roolf, FDP: Das stimmt. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Durch ein Stipendium meinen Sie. Durch ein Stipendium meinen Sie.)
Wir schlagen ein Anreizsystem vor, bei dem private Stipendienmittel im Verhältnis eins zu eins durch eine staatliche Komplementärfinanzierung von Bund und Ländern ergänzt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Bund ist doch gar nicht mehr zuständig.)
Hochschulen sollen so mit ihren Partnern vor Ort die besten Lösungen zur Unterstützung begabter und auch benachteiligter Studierender umsetzen.
Wir brauchen auch dringend mehr und bessere Informationen über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Studierwillige. Eine frühzeitige Finanzierungsberatung für Studierwillige und Studierende kann hier Abhilfe schaffen, meine Damen und Herren.
Und wir wissen, dass es auch manchmal an Informationen fehlt, um an bestimmte Stipendien heranzukommen. Wir wissen, wie undurchsichtig das ist.
Insbesondere denjenigen unter den Studierenden ohne Anspruch auf BAföG-Förderung soll ein maßgeschnei
derter Finanzierungsplan angeboten werden können. Öffentliche und private Unterstützungsleistungen, insbesondere Darlehen, Kredite und Stipendien, sind in dieses Konzept einzubeziehen. Meine Damen und Herren, dabei geht es uns nicht nur um die reinen Studienfinanzierungskosten, die in Zukunft auch ein gebührenpflichtiges Studium ermöglichen können, sondern auch um die Finanzierung allgemeiner Lebenshaltungskosten und weiteren Bedarf, wie zum Beispiel Bildungs- und Betreuungsleistungen für Kinder.
Studierende sollen zur Inanspruchnahme der öffentlichen und privaten Unterstützungsleistungen ermutigt werden, insbesondere wenn sich dadurch der Studienverlauf leichter und schneller gestalten lässt. Diese Ermutigung ist dabei genauso wichtig wie das zur Verfügung zu stellende Geld, also die Mittel.
Es ist noch ein langer Weg, meine Damen und Herren, bis sich in Deutschland und besonders in MecklenburgVorpommern die Einsicht durchsetzt, dass Bildung eine Investition für das Leben ist. Für das Ziel, ein selbstbestimmtes Leben mit größtmöglicher Freiheit zu erlangen, sollte man auch bereit sein, Zeit, Mühe und finanzielle Mittel einzusetzen.
Und zum Schluss noch an diejenigen, die darin den Ausverkauf des Staates sehen wollen: Wir wollen nicht, dass der Staat sich aus der Verantwortung zurückzieht,
sondern wir wollen, dass sich so viele wie möglich kreativ in die Entwicklung des Bildungssystems mit einbringen. Durch reine Alimentierung und zentrale Steuerung wird dies nicht gelingen. Dies gelingt nur, meine Damen und Herren, wenn alle etwas mehr Mut fassen und etwas mehr Verantwortung übernehmen, meine Damen und Herren. Und insofern bitte ich Sie eindringlich um die Unterstützung für diesen Antrag. Wir müssen uns alle Gedanken machen, wie wir erreichen, dass wesentlich mehr bereit sind zu studieren. Wir wissen, welche Probleme auf uns zukommen, wenn wir nicht für den entsprechenden Nachwuchs in unserem Land vorsorgen.
Insofern, meine Damen und Herren, bitte unterlassen Sie es, heute nun einfach wieder, weil es von uns kommt, so pauschal dagegen anzugehen mit Unterstellungen und Ähnlichem.
jedenfalls die Parteien, die hier im Land für dieses demokratische System Verantwortung tragen, meine Damen und Herren. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Kreher, an einer Stelle können wir es kurz machen: Man sollte nicht den Mythos pflegen nach dem Motto „Nur weil es von uns kommt“ – in diesem Fall von Ihnen –, „würde etwas abgelehnt.“ Es wird abgelehnt, wenn es in der Sache falsch ist oder wenn es nicht zielführend ist,
weil das ja schon ein Rückzugsgefecht ist so nach dem Motto „Man unterstützt uns nicht, weil wir es einbringen.“ Nein, Dinge können nicht unterstützt werden, wenn sie nicht vernünftig sind, wenn sie nicht zielführend sind.
Der vorliegende Antrag der Fraktion der FDP fordert eine radikale Umstrukturierung der Studienfinanzierung – vorgeblich mit dem Ziel, die Lage der Studierenden zu verbessern. Doch die vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente sind dazu, wie ich finde, ungeeignet.
Eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, BAföG, wie sie die FDP fordert, ist nicht notwendig, da dies bereits grundlegend und erfolgreich im Jahr 2001 durch die Bundesregierung und die Länder erfolgt ist. Sowohl der Bedarfssatz als auch die Freibeträge sind gestiegen und der Empfängerkreis hat sich erweitert. Die positiven Auswirkungen des Reformgesetzes vom 19. März 2001 zeigen sich seither in den überproportional steigenden Antragszahlen, Bewilligungen und eingesetzten Förderungsmitteln für die Schüler und Studierenden.
So wuchs in den Jahren 2001 bis 2007 die Zahl der geförderten Studierenden um 24 Prozent. Gleichzeitig stiegen die zur Ausbildungsförderung verwendeten Mittel um 29 Prozent. 2007 bezogen 25,9 Prozent aller Studierenden an den Hochschulen des Landes aus dem BAföG Mittel für ihren Lebensunterhalt. Und von diesen geförderten Studierenden erhielten 36,6 Prozent den Höchstsatz. Dieser Wert ist seit Jahren nahezu konstant.
Die Bedarfssätze nach dem BAföG sind sowohl aus finanzpolitischer und wirtschaftlicher Sicht als auch aufgrund statistischer Untersuchungen als insgesamt ausreichend anzusehen. Mit dem 22. BAföG-Änderungsgesetz vom 23. Dezember 2007 reagierte der Bund auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2001 und erhöhte die Bedarfssätze und Freibeträge zum Herbst 2008. Durch die Freibetragsgewährung wird sowohl die Leistungsfähigkeit durch das eigene Einkommen der Studierenden als auch das Einkommen der Eltern im Regelfall ausreichend berücksichtigt. Und noch ein weiterer Punkt wurde mit der 22. BAföG-Novelle zugunsten der Studierenden verbessert: Wer seine Ausbildung im Ausland absolvieren möchte, kann leichter als bisher gefördert werden.
Bund und Länder sind ständig bemüht, die Ausbildungskosten besser zu finanzieren, den Förderungsbereich auszuweiten und die Zahl der Förderungsempfänger zu erhöhen. Die Landesregierung vertritt daher die Auffassung, dass es sich bei BAföG um ein bewährtes Instrument zur finanziellen Förderung eines Studiums handelt und es momentan keiner Änderung bedarf.
Noch ein Wort zur geforderten Umstellung auf die Subjektfinanzierung. Eine Vermischung der allgemeinen Hochschulfinanzierung mit der individuellen Studienfinanzierung, wie das hier der Fall wäre, ist nicht zu empfehlen. Während die Studienfinanzierung auf die Bewältigung der studentischen Lebenshaltungskosten zielt, wäre bei der subjektorientierten Hochschulfinanzierung die Abgeltung von Leistungen der Hochschule auf dem Gebiet Studium und Lehre berührt.