Wir hatten politisch entschieden als PDS-Fraktion, dass das Geld so bleibt, und haben uns als kleiner Fraktionspartner durchgesetzt. Was Sie heute hier machen, ist eine Farce, ist bösartig und skandalös. Sie greifen den Menschen in die Tasche, und zwar ohne Grund. So, wie wir heute die Finanzen haben, hatten wir sie damals nicht, aber wir haben uns trotzdem politisch für die betroffenen Menschen entschieden. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Raimund Borrmann, NPD: Jetzt hört ihr eine Rede von 1998. Ein Skandal! – Stefan Köster, NPD: Die wechseln die Meinungen wie die Unterhosen.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Fragen: Wie soll das Landesblindengeld zukünftig ausgestaltet werden? Welche Möglichkeiten gibt es? Wie soll der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen insgesamt neu geregelt werden?
Meine Damen und Herren, die Grundlage für alles ist die Blindenhilfe, und zwar der Paragraf 72 des Sozialgesetzbuches XII der Bundesrepublik Deutschland. Das ist die Grundlage dessen, worüber wir hier reden. Länderregelungen, über die entscheiden wir heute hier selbstständig. Wenn man mit Blick auf die Zukunft ein Land weiterhin halten will und damit die Finanzleistungen erhalten will, dann muss man Vergleiche eingehen, und zwar länderübergreifende Vergleiche. Da muss die Frage erlaubt sein: Was können wir uns leisten und was können wir uns weniger leisten?
die mit beiden Koalitionsfraktionen abgestimmt und im Koalitionsvertrag niedergeschrieben ist, meine Damen und Herren.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie haben den Haushalt beschlossen. – Heike Polzin, SPD: Richtig, 1,5 Millionen.)
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Ja, und genau deshalb haben wir das nicht gemacht. Darauf bin ich heute noch stolz.)
Die Frage muss erlaubt sein im Ländervergleich, was kann man sich und was sollen sich einzelne Länder leisten.
Wenn wir aus dem gesamten Solidaritätsfonds II Geld erhalten, müssen wir uns auch folgende Fragen gefallen lassen: Wie gehen wir mit den Mitteln um? Wie werden sie verteilt?
Meine Damen und Herren, Blinde brauchen Solidarität und Zuwendungen, denn sie haben einen besonderen Stellenwert in der Gesellschaft. Dem haben wir im Land Mecklenburg-Vorpommern über alle Jahre hinweg Rechnung getragen. Auch zukünftig wird es ein Landesblindengeld auf hohem Niveau geben. Das kann ich Ihnen heute schon sagen.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir auch weiterhin bereit sind, über die Dinge, die aufgetreten sind, und über die Kritiken zu reden.
Wir werden ebenso darüber reden, ob alle Vergleiche richtig aufgestellt worden sind oder nicht. Das Entscheidende ist, wenn es um die Frage geht, wo das Geld herkommt, wo es hingeschichtet werden soll, dann muss derjenige auch sagen, woher er es nehmen will.
Am Ende stehen folgende Fragen: Wollen wir zugunsten des Blindengeldes umschichten zum Erhalt auf diesem hohen Niveau oder wollen wir Kürzungen bei der Krankenhauslandschaft vornehmen?
Wollen wir die Maßnahmen für die Wohlfahrt kürzen? Wollen wir die Familienförderung ändern? Wollen wir die Kita-Förderung ändern oder das kostenlose Mittagessen wieder abschaffen? Also, meine Damen und Herren, der Blumenstrauß ist groß. Jeder, der heute die großen Forderungen aufmacht,
(Heike Polzin, SPD: Sportfördergesetz. – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Trotz 100 Millionen Euro Mehreinnahmen.)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nun drehen Sie das mal nicht völlig um, Herr Glawe! – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Raimund Borrmann, NPD)