Protokoll der Sitzung vom 24.09.2008

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine Anpassung an die sich in den letzten Jahren erheblich veränderten Kostenstrukturen bei den Kraftstoffpreisen erfolgen. Besonders wichtig ist es meiner Fraktion, der FDP-Fraktion, dass gerade aber auch die vielen ehrenamtlich Tätigen in unserem Land von den Neuerungen partizipieren können. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland und ehrenamtlich Tätige nehmen oft sehr lange Fahrzeiten und Wegstrecken zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten auf sich.

Die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines Travelmanagementsystems befürworten wir grundsätzlich. Problematischer sehen wir allerdings den Vorschlag, auf eine obligate Belegvorlage und Belegprüfung zu verzichten und stattdessen nur Stichproben zu prüfen. Bei uns stellt sich die Frage: Bis zu welcher Fehlersicherheit sollen dann noch Zahlungen erfolgen? Über die Art und Weise der Berechnung der im Gesetz vorgeschlagenen Sätze werden wir uns sicherlich in den Ausschüssen zu unterhalten haben. Wir stellen durchaus infrage, inwieweit die von der Landesregierung prognostizierten Mehrkosten in der Zukunft ausreichen und welche Grundlagen zur Berechnung genutzt werden, was wir dann sicherlich auch in den Ausschüssen entsprechend zu beraten haben.

Eines möchte ich aber noch in die Richtung der Koalition sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sehr geehrte Kollegen, wenn Sie die hier im vorliegenden Gesetzantrag aufgeführten Änderungen in dem Umfang beschließen, muss Ihnen auch klar sein, dass die jetzige Regelung zur Pendlerpauschale oder auch die Diskussion über einen geringeren Satz keine wirkliche Diskussionsgrundlage mehr sein kann.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Meine sehr geehrten Kollegen, auch wir sind als Fraktion …

(Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Ja, Frau Ministerin, ich denke schon.

Meine Fraktion stimmt einer Überweisung sowohl in den Innen- als auch in den Finanzausschuss zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich hat die Landesregierung es auch erkannt und selbst der Landesrechnungshof hat darauf schon hingewiesen, dass die Erstattungssätze der Wegstreckenentschädigung bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges zu Dienstreisen geändert werden müssen. Die bisher veranschlagten 30 Cent je Kilometer sind schon lange nicht mehr kostendeckend und hierbei ist nicht nur der Entwicklung der Spritpreise Rechnung zu tragen. So lag zum Beispiel die Jahresteuerungsrate mit 3,7 Prozent im August 2008 auf enorm hohem Niveau. Insofern ist die Kritik des Beamtenbundes zumindest zu hinterfragen: Sind 35 Cent zur vollständigen Kostendeckung ausreichend oder sind doch 40 Cent, wie es der Beamtenbund fordert, angemessen? Hierzu müssen die Berechnungsgrundlagen des Ministeriums geprüft und bewertet werden, alles andere ist Kaffeesatzleserei. Auch dem Einschluss einer Dynamisierung steht die NPD-Fraktion aufgeschlossen gegenüber. Hierfür sind aber auch noch offene Fragen zu klären und zu beantworten.

Die NPD-Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse, vordergründig in den beantragten Innen- sowie Finanzausschuss, zustimmen.

Danke, Herr Köster.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1772 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und der CDU – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V, Drucksache 5/1796.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Erste Lesung) – Drucksache 5/1796 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Methling! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen zugegebenermaßen nach sehr kurzer Zeit den Entwurf für eine vierte LHG-Änderung vor und ich möchte, weil es etwas ungewöhnlich ist, den Hintergrund für diese Entscheidung, für dieses Ereignis noch mal kurz erläutern.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh ja, das ist spannend.)

Wir haben bereits kurz vor der Sommerpause darüber diskutiert, dass es durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald ein Problem bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren an den Hochschulen des Landes gibt. Im Prinzip kann man dem Gerichtsurteil entnehmen, dass das Gericht bezweifelt, dass das Landeshochschulgesetz im Moment eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren darstellt, was mir den Hinweis erlaubt, dass es schon heute, wenn man es ganz strikt sieht, in allen deutschen Bundesländern kein rein gebührenfreies Studium gibt, sondern immer unterschieden wird in Verwaltungsgebühren und das, was wir normalerweise unter Studiengebühren diskutieren, nämlich Gebühren für die Lehre, für die Ausbildung der Studierenden. Also Verwaltungsgebühren sind auch in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich eine Normalität. Wir hatten gewisse Anlaufschwierigkeiten beim dritten LHG.

(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Professor Methling, ich hatte ja schon beim letzten Mal gesagt, ich gönne Ihnen diese Schadenfreude aus vollem Herzen.

Wir hatten gewisse Anlaufschwierigkeiten, diese Änderungen noch ins dritte LHG zu integrieren, und haben uns dann versprochen – da waren Sie, glaube ich, aber mit von der Partie –, dass wir versuchen wollen, im Rahmen der Bildungsausschussdebatten diese Lücke noch zu füllen. Dann wurde eine Sondersitzung des Bildungsausschusses angesetzt für den August und die wurde dann plötzlich abgesagt. Der Hintergrund ist folgender: Wir alle waren guter Hoffnung, dass es eine Möglichkeit gibt, vom Verfahren her das rechtssicher zu integrieren.

Wir haben dann aber noch mal die Landtagsverwaltung kontaktiert und es stellte sich folgendes Problem heraus: Sie erinnern sich an die letzte Legislaturperiode, da war unser beider Lachen nicht so besonders groß, als es ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes gab, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der Ausschuss nur ein Hilfsorgan des Landtages ist und der Landtag selber die gesetzgebende Versammlung und das Hilfsorgan sich in solchen Vorlagen des Landtages nur mit Dingen beschäftigen kann, die vom Landtag bereits an das Hilfsorgan überwiesen wurden. Und nun ist die Frage: Gehört die Gebührenerhöhung oder die Rechtsgrundlage für die Verwaltungsgebühren sachlich zur Aufhebung von Wiederwahlbeschränkungen in den Hochschulen?

Man kann mit etwas Gedankenakrobatik vielleicht einen Sachzusammenhang herstellen. Mir gelingt es nicht, anderen auch nicht und deswegen haben wir uns für die rechtssichere Variante entschieden, eine vierte LHGÄnderung einzubringen, gerade weil wir davon ausgehen, dass dieser Tatbestand, da er schon mal beklagt wurde, Klagefreudigkeit hervorrufen könnte. Aber zur Beruhigung: Unser Bestreben ist es, die dritte und die vierte LHG-Änderung im Ausschuss zu einem Verfahren zusammenzuführen, also am Ende mit einer LHG-Änderung wieder in die Zweite Lesung zu kommen, sodass wir zumindest zur Hälfte die Effizienz wieder in das Verfahren einbringen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wäre vernünftig, ja.)

Worum geht es inhaltlich mit diesem Gesetzentwurf? Es soll eingeführt werden ein Verwaltungskostenbeitrag je Studierenden und Semester von 50,00 Euro. Dafür soll aber im Gegenzug eine große Anzahl von Verwaltungsgebühren abgeschafft werden, die es im Moment gibt. Ich darf mal vielleicht aus dem Katalog zitieren. Es gibt beispielsweise an der Universität Greifswald oder gab es, eine Immatrikulationsgebühr von 10,00 Euro. Es gibt an der Universität Rostock eine Gebühr zur Verleihung von Hochschulgraden von 50,00 Euro. Es gibt an der Universität Greifswald für die Ausstellung von Bescheinigungen Gebührenhöhen von 1,50 Euro bis 13,00 Euro. Es gibt an der Hochschule Neubrandenburg eine Rückmeldegebühr von 10,20 Euro, für die Ausstellung von Bescheinigungen in Wismar von 5,10 Euro, von Chipkarten für 13,00 Euro, Versäumniszuschläge in Greifswald von 1,00 Euro bei der Entrichtung von Gebühren, Zugangsprüfung in Rostock 150,00 Euro, Einstufungsprüfungen in Neubrandenburg 307,00 Euro.

Ich könnte so weitermachen. Es gibt also eine ganze Palette von einzelnen Verwaltungsgebühren, die heute schon an den Hochschulen besteht. Die meisten von diesen Gebühren sollen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung abgeschafft werden. Es ist aus unserer Sicht weder vernünftig, Eignungs-, Zugangs-, Erweiterungs- und Einstufungsprüfungen mit Gebühren zu versehen, weil das eine Hürde beim Zutritt in die Hochschule oder innerhalb der Hochschule ist. Zweitens ist es auch nicht sinnvoll, Gebühren zu erheben in Höhe von teilweise 1,50 Euro. Da lohnt sich einfach nicht mal der Verwaltungsakt, es hat keinen Sinn.

Also aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll das pauschaliert werden mit 50,00 Euro. Es soll auch Rechtssicherheit für Studierende geschaffen werden, denn in Zukunft gibt es noch drei Fälle, in denen Gebühren im Bereich der Verwaltung zulässig sind. Das ist einmal

der Verwaltungskostenbeitrag, den wir als Gesetzgeber festlegen. Es sind zweitens Gebühren, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Studienordnung stehen, sodass ein Student ein Zusatzangebot in Anspruch nimmt, beziehungsweise wenn Dritte sich an die Hochschule wenden, beispielsweise ein Verein möchte einen Raum mieten, dann kann die Hochschule von diesem Verein in Zukunft natürlich weiterhin auch Miete verlangen. Und es sollte eine dritte Möglichkeit geben, Gebühren zu erheben, nämlich wenn es zu Säumnisvorgängen kommt, wenn also die Verwaltungsleistung, die schon einmal erbracht wurde, aufgrund des Verschuldens eines Studierenden noch einmal erbracht werden muss.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist schon die vierte Leistung.)

Ich sagte ja schon einmal, Herr Professor Methling, ich musste seinerzeit auch häufiger Säumnisgebühren entrichten, weil ich mich nicht rechtzeitig zurückgemeldet habe, und das war auch völlig in Ordnung so.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach, Quatsch, das kann man nicht sagen.)

Alle anderen Gebühren sind dann aber per Definition verboten. Das wollten wir in Absatz 9 des entsprechenden Paragrafen auch noch mal explizit festhalten,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Gute Studenten können sich das erlauben.)

dass alle Gebühren, die nicht enthalten sind in diesem Gesetz, auch nicht mehr möglich sind. Das Einzige, das man aus meiner Sicht vielleicht kritisieren könnte – das werden Sie bestimmt tun –, ist, dass damit tatsächlich eine Gebührenerhöhung einhergeht. Da es aber insgesamt acht Bundesländer gibt, die einen solchen Beitrag in Höhe von 40,00 bis 75,00 Euro pro Semester erheben, und das Geld vollständig bei den Hochschulen bleiben soll, halten wir diesen Schritt für vertretbar. Ich danke für die Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung in den Bildungsausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Brodkorb.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich gerade einen Schluck genommen habe, will ich einfach mal sagen – es steht mir nicht zu –, warum wir über Schule, Gesundheit reden und überall darf man Wasser trinken, nur im Parlament nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber das sollte man …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ja das Problem, dass man das in der Schule darf. – Irene Müller, DIE LINKE: Völlig richtig.)

Ja, ich denke aber, das würde einfach auch mal zur gesunden Ernährung dazugehören.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nicht wahr?! – Toralf Schnur, FDP: Das denke ich aber auch. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Die Fraktionen der SPD und CDU haben den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vorgelegt, wir haben das gehört, und dabei geht es um eine gesetzliche Ermächtigung für die Hochschulen, Gebühren, Beiträge und Entgelte erheben zu dürfen.

Ich will einfach noch mal vorwegsagen, und darauf komme ich vielleicht auch noch mal zurück: Davon unberührt bleibt der Paragraf 6 des Landeshochschulgesetzes, demzufolge Gebühren bis zu einem ersten und bei gestuften Studiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erhoben werden. Das ist natürlich auch eine abenteuerliche Diskussion, wenn das immer wieder unterstellt wird. Ein grundständiges Präsenzstudium in Mecklenburg-Vorpommern bleibt nach wie vor frei von Studienbeiträgen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen für besondere Verwaltungsleistungen, die sie ihren Studierenden und auch Dritten gegenüber erbringen, und wir haben die Beispiele gehört, und die nicht in den unmittelbaren Kontext des gebührenfreien Erststudiums fallen, Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben dürfen. Das haben sie, wie wir wissen, auch bisher schon getan. Dann aber entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes im März dieses Jahres, dass die gesetzliche Regelung in Paragraf 16 Absatz 5 – allgemein bekannt – des Landeshochschulgesetzes zu unkonkret sei, um auf dieser Grundlage im Wege von Hochschulsatzungen Einschreibe- und Rückmeldegebühren zu erheben.

Ich will es ganz klar und deutlich sagen: Ich bin den Fraktionen von SPD und CDU dankbar dafür, dass sie zügig reagiert haben, um mit dieser Vorlage die vom Oberverwaltungsgericht gesehene gesetzliche Lücke zu schließen, denn es geht um Geld, um Geld für unsere Hochschulen, auf das sie dringend angewiesen sind.