kommen werden. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da noch intensive Gespräche mit allen Beteiligten dazu durchzuführen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Der Abgeordnete Toralf Schnur bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht durchzuführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1771 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist diesem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU, der FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes, Drucksache 5/1772.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/1772 –
Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Sigrid Keler. Frau Keler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Landesblindengeldgesetz, der Schulgesetznovelle, dem Gewässerunterhaltungsverbändegesetz nun das Landesreisekostengesetz.
Im Jahr 2004 hat die Landesregierung die Einführung eines sogenannten Travelmanagementsystems im Rahmen des E-Government beschlossen. Ziel war es, die Abwicklung von Dienstreisen zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun einerseits die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das System noch effizienter nutzen zu können, andererseits sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise vor.
Den erstgenannten Punkt kann ich recht kurz halten. Ziel der Veränderung ist es, dass die Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen künftig auch elektronisch durchgeführt werden kann. Die bisher obligatorische Belegvorlage kann durch eine stichprobenweise Prüfung der Belege ersetzt werden.
Zum zweiten Punkt: Mit Blick auf die nachhaltig gestiegenen Kraftstoffpreise hat sich im Ergebnis der Verbandsanhörung ergeben, dass die derzeitigen Entschä
digungssätze unzureichend sind. Es besteht daher bei den Mitarbeitern zunehmend weniger die Bereitschaft, das private Auto dienstlich zu nutzen oder für die dienstliche Nutzung anerkennen zu lassen. Würde sich diese Entwicklung fortsetzen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf eine effiziente Durchführung der Dienstgeschäfte und würde die Beschaffung von Dienst- oder Leasingfahrzeugen erforderlich machen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Landesregierung folgende Änderungen bei der Wegstreckenentschädigung vor: Die Wegstreckenentschädigung für die Benutzung des privaten Fahrzeugs aus triftigen Gründen wird beibehalten und von bisher 22 Cent auf 25 Cent je Kilometer angehoben. Für die dienstlich anerkannten privaten Kraftfahrzeuge soll die Wegstreckenentschädigung von bisher 30 Cent auf 35 Cent je Kilometer angehoben werden. Zugleich entfällt die bisherige Kilometerbegrenzung von 8.100 Kilometer für die Gewährung dieser erhöhten Wegstreckenentschädigung. Damit soll den Bedingungen eines Flächenlandes und der Tendenz zur Konzentration der Behördenstandorte Rechnung getragen werden.
Zusätzlich soll eine sogenannte kleine Wegstreckenentschädigung eingeführt werden. Dies betrifft die Benutzung des Privat-Pkws für Dienstreisen ohne triftigen Grund. Bisher gab es hier eine sehr verwaltungsaufwendige Vergleichsberechnung, um die Kosten zu ermitteln, die eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln verursacht hätte. Umfangreiche Datenerhebungen haben einen Durchschnittskostenwert von 15 Cent je Kilometer ergeben, der hier künftig angewandt wird.
Die Erhöhung der Entschädigungssätze verursachen Mehrkosten für den Landeshaushalt von rund 350.000 Euro jährlich. Diese Mehrkosten sind jedoch alternativlos, da ansonsten zukünftig höhere Ausgaben anfallen werden, denn Beschaffungen von neuen Dienstfahrzeugen sowie zusätzliches Personal für den Einsatz und die Wartung dieser Fahrzeuge wären notwendig. Was die anderen Bundesländer betrifft, hat bislang nur Bayern einen entsprechenden Entschädigungssatz zum 1. August dieses Jahres eingeführt. Baden-Württemberg hat die Einführung zum 1. Januar beschlossen, Hessen und Rheinland-Pfalz erwägen eine vergleichbare Erhöhung, alle anderen Länder sowie auch der Bund befinden sich gegenwärtig noch in der Entscheidungsfindung.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Situation von Mecklenburg-Vorpommern als Empfängerland im Länderfinanzausgleich halte ich eine höhere Angleichung der Entschädigung, wie sie in der Verbandsanhörung teilweise gefordert wurde, für falsch und nicht vermittelbar. Angesichts der durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten wird zukünftig jedoch zu prüfen sein, in welchen Fällen der Einsatz von Leasingfahrzeugen anstelle von dienstlich anerkannten privaten Fahrzeugen günstiger ist. Im Finanzamt Neubrandenburg läuft hierzu ein Pilotprojekt, dessen Ergebnisse wir aufmerksam prüfen werden.
Meine Damen und Herren, ich werbe um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf und bitte Sie, diesen in die Ausschüsse zu überweisen und zu beraten. Damit würde nicht nur baldmöglichst die Rechtsgrundlage für die elektronische Bearbeitung von Dienstreisen geschaffen werden, vielmehr könnten wir auch angesichts der Kraftstoffpreisentwicklung ein klares Signal an die Mitarbeiter des Landes senden und so die Motivation zum Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen bei Dienstreisen wieder erhöhen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes verfolgt zwei Ziele, und zwar erstens für das sogenannte Travelmanagementsystem die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen im Gesetz, um Abläufe bei Anwendung des Reisekostenrechts zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und vor allen Dingen auch elektronisch bearbeiten zu können. Das wird sicherlich Effizienzgewinne in den Abläufen der Verwaltung erbringen und ist insofern eine ganz wichtige Weichenstellung.
Zweitens ist natürlich auch den gestiegenen Kraftstoffpreisen Rechnung zu tragen. Wir kennen die Entwicklung der Kraftstoffpreise, insofern muss natürlich auch das Land bei der Festlegung der Sätze zur Wegstreckenentschädigung entsprechend reagieren und die Höhe neu festlegen. Die Ministerin hat es gesagt, der folgende Gesetzentwurf erfüllt diese Zielsetzung. Zum Beispiel wird die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung privater Kfz von 22 auf 25 Cent pro Kilometer und bei der Benutzung von dienstlich anerkannten Fahrzeugen von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Das sind immerhin Mehrkosten im Landeshaushalt von circa 350.000 Euro im Jahr.
Positiv ist zu vermerken, dass es gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf im Gesetzentwurf doch erhebliche Verbesserungen gibt, dass man insofern auf die kritischen Anmerkungen in der ersten Runde der Verbandsanhörung entsprechend schon reagiert hat. Wir werden sicherlich in den Ausschüssen mit weiteren Forderungen konfrontiert werden, das kann gut möglich sein. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir in der Beratung, vor allen Dingen mitberatend im Innenausschuss, noch mal auf die besondere Situation unserer ehrenamtlichen Kommunalpolitik einzugehen haben.
generell beim Umgang mit der Wegstreckenentschädigung vor dem Hintergrund der angesprochenen Erhöhung der Kraftstoffpreise. Insofern gibt es üblicherweise in den Fachausschüssen noch vieles miteinander zu beraten. Ich gehe davon aus, dass wir zügig beraten werden, um im Interesse der Betroffenen möglichst bald zu Entscheidungen zu kommen, um die grundsätzlich positiven Zielsetzungen und Aufgaben dieses Gesetzes schnell wirken zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantrage hiermit namens der Koalitionsfraktionen die Überweisung federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Innenausschuss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Landesreisekostengesetzes sieht neben verwaltungstechnischen Vereinfachungen vor, den gestiegenen Kraftstoffpreisen bei der Bemessung der Wegstreckenentschädigung Rechnung zu tragen. Die Anpassung der Entschädigung ist eine Forderung, die nicht nur von den Beschäftigten der Landesverwaltung und ihren Interessenvertretungen, sondern auch von vielen ehrenamtlich Tätigen, von Kommunalpolitikern, von Vereinen und Verbänden erhoben wird, die sich am Landesreisekostenrecht orientiert. Die Anpassung der Wegstreckenentschädigung ist dringend erforderlich und auch längst überfällig. Ob die uns vorliegende Novellierung tatsächlich den beschriebenen Problemen gerecht wird, müssen wir uns genauer anschauen. Gegenüber der ersten Fassung vom 3. Juni 2008 sind nach ablehnenden Reaktionen, unter anderem des Deutschen Beamtenbundes Mecklenburg-Vorpommern, einige Verbesserungen im Sinne der Beschäftigten vorgenommen worden. Das ist erfreulich.
Meine Damen und Herren, die sogenannte Kilometerpauschale beträgt seit vielen Jahren unverändert 22 Cent beziehungsweise 30 Cent je Kilometer. Sie beinhaltet die Abdeckung der Benzinkosten, der Kfz-Haftpflicht, der Kaskoversicherung, der Reparaturen, Durchsichten, Sommer- und Winterreifen und einen Ausgleich des hohen Wertverlustes. Ganz abgesehen von den allgemein steigenden Kosten schlagen insbesondere die enormen Preissteigerungen beim Kraftstoff deutlich zu Buche. Hier, meinen wir, ist zu prüfen, ob die Wegstreckenentschädigung von jetzt vorgeschlagenen 25 Cent pro Kilometer beziehungsweise 35 Cent angemessen ist oder nicht, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.
Im Sinne der Beschäftigten brauchen wir eine realistische Anpassung der Entschädigungssätze. Ebenso sollten wir über die Möglichkeit der regelmäßigen Dynamisierung reden. Wie wir wissen, gibt es Bereiche in der Landesverwaltung, die in besonderem Maße betroffen sind, zum Beispiel der Forstbereich. So müssen Revierförster, aber auch Taxatoren oder Vermesser in der Regel den privaten Pkw vollständig für dienstliche Zwecke einsetzen. Hinzu kommen in diesen Einsatzbereichen zusätzliche Belastungen, wie sich jeder vorstellen kann, zum Beispiel durch schlechte Wege. Deshalb sind hier entsprechende Lösungen notwendig, möglicherweise gesonderte Zulagen.
Ich kündige an, dass wir zu dieser Novelle eine Anhörung im Ausschuss beantragen werden. Wir stimmen aber generell der Überweisung in die Ausschüsse zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Durchführung verwaltungsmäßiger Abwicklung von Dienstreisen ist sicherlich immer wieder ein interessantes Thema, insbesondere deswegen, weil es natürlich an unterschiedlichen Stellen eine sehr hohe Betroffenheit gibt.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll das Reisekostenrecht im Lande Mecklenburg-Vorpommern novelliert und den heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden. So ist vorgesehen, Verfahrensabläufe zu vereinheitlichen und Voraussetzungen zu schaffen, um diese künftig von der Antragstellung bis zur Abrechnung auf elektronischem Wege durchführen zu können. Über die Anwendung des Travelmanagementsystems ist in diesem Zusammenhang schon gesprochen worden. Das ist im elektronischen Zeitalter der Datenübermittlung sicherlich ein notwendiger und richtiger Schritt.
Meine Damen und Herren, auch die zweite wichtige Neuerung des Gesetzentwurfes, nämlich die Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze für die Nutzung von privaten Kfz, wird sicherlich weiterhelfen und entspricht natürlich den heute gültigen Rahmenbedingungen. Insbesondere wird damit auf die gestiegenen Mobilitätskosten eingegangen. Ich meine, auch dieses ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang zu betonen, dass auch künftig die unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten sehr sinnvolle Entschädigungsregelung bei Mitfahrern aufrechterhalten werden soll.
Meine Damen und Herren, dies geht alles natürlich nicht ohne einen finanziellen Aufwand für den Landeshaushalt. Es wurde bereits erwähnt, dass für den Landeshaushalt Mehrkosten von rund 350.000 Euro jährlich zu erwarten sind. Die Deckung soll aus der Hauptgruppe 5 erfolgen. Alles in allem denke ich, dass die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung zur Vereinfachung des Landesreisekostengesetzes unternimmt, und hoffe deshalb auf gute und zielführende Beratungen im Rahmen der Ausschusssitzungen. Natürlich unterstütze ich unseren gemeinsamen Antrag und freue mich auf intensive Beratungen im Finanz- und im Innenausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nutzung privater Pkw für Dienstreisen hier in unserem wunderschönen Bundesland ist ein probates Mittel, um die Kosten in den kommunalen Verwaltungen zu sparen. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass den Personen, die ihren privaten Pkw aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Dienstwagen für Dienstreisen nutzen, kein Nachteil durch deren Nutzung entsteht. Wir haben aber auch zu bedenken, dass nicht nur die Belange der Landesbediensteten mit dem Gesetz geregelt werden. Ebenso betrifft es gerade auch die kommunalen Beamten und Bediensteten, die sonstigen nachgestellten Einrichtungen und die Vereine und Verbände, die nach dem Landesreisekostengesetz entschädigt werden.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine Anpassung an die sich in den letzten Jahren erheblich veränderten Kostenstrukturen bei den Kraftstoffpreisen erfolgen. Besonders wichtig ist es meiner Fraktion, der FDP-Fraktion, dass gerade aber auch die vielen ehrenamtlich Tätigen in unserem Land von den Neuerungen partizipieren können. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland und ehrenamtlich Tätige nehmen oft sehr lange Fahrzeiten und Wegstrecken zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten auf sich.