Protokoll der Sitzung vom 24.09.2008

Meine Damen und Herren, die Schülerinnen und Schüler, dies sind keine unbekannten Wesen von einem anderen Stern, sie sind unsere Kinder, sie sind unsere Zukunft. Nur sie dürfen das Maß aller Dinge sein bei all den Debatten und Diskussionen von und in Schul- und Bildungspolitik. Sie sind diejenigen, die uns einmal unsere Enkel schenken. Sie werden diejenigen sein, die einmal die Geschicke unseres Landes lenken. Sie werden diejenigen sein, die einmal für uns sorgen, die uns pflegen und uns begleiten. Also ist es unsere Pflicht, ihnen, unseren Schülern, nur das Beste mit auf dem Weg zu geben, und zwar Liebe, Zuneigung, Erziehung und Bildung.

„Dieser Weg wird steinig und schwer“, – große Brocken, kleine Steinchen, Kurven und Hügel wird dieser Weg zu unserem Ziel für uns bereithalten. Einen riesigen Brocken haben wir bereits zur Seite gerollt. Na, das stimmt

nicht ganz, nicht wir, es waren diejenigen Lehrer, Eltern und Schüler an 20 Schulen in unserem Land, die an dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“ von 2004 bis 2007 teilgenommen haben. Sie waren es, die voller Eifer und Ideen sich daran ausprobierten, was denn eigentlich mehr Selbstständigkeit an Schulen bedeuten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ihre positiven Erfahrungen und Ergebnisse liegen vor und haben dazu beigetragen, dass wir ein Stück dieses steinigen schweren Weges ebnen konnten. Ihre positiven Erfahrungen und Ergebnisse sollen nun dazu beitragen, dass sich alle Schulen auf den Weg machen dürfen. Einen anderen großen Stein auf dem Weg zu mehr Qualität für unsere Schüler wollen wir mit der veränderten Schulgesetzgebung für unser Land aus dem Weg räumen. Mit dieser Änderung wollen wir sozusagen die Leitplanken des Weges, den gesetzlichen Rahmen ziehen.

Meine Damen und Herren! Kollege Bluhm und auch Sie, Herr Kollege Kreher, sprachen von einem Paradigmenwechsel. Was ist das, so ein Paradigma? Ich habe da einmal nachgeblättert. Im Griechischen kommen wir vielleicht zu einer geringen Erhellung des Ganzen. Paradigma heißt so viel wie Beispiel, Muster, Geschichte mit beispielhaftem, modellhaftem Charakter, ein Denkmuster, das das wissenschaftliche Weltbild, die Weltsicht einer Zeit prägt.

Im Bildungsprogramm der Arbeitgeber „Bildung schafft Zukunft“ vom Juni 2007 heißt es: „Der Paradigmenwechsel zu einem neuen Schulsystem mit selbstständigen Schulen einerseits und vorgegebenen Bildungsstandards andererseits hat begonnen.“ Für mich will ich diesen Paradigmenwechsel etwa so beschreiben: Weitgehende Selbstbestimmung der Schulen ist oberstes Gebot. Die Einzelschule darf nicht das letzte Glied in einer Kette von Verwaltungsakten sein, sondern sie muss im Mittelpunkt stehen, der Schüler muss im Mittelpunkt stehen.

Meine Damen und Herren, dass der einzelne Schüler im Mittelpunkt steht, ist gleich in Paragraf 1 des zu ändernden Schulgesetzes erkennbar, der da heißt: „Schulische Bildung und Erziehung für jeden“. Der Schüler wird gebildet und darf sich bilden und der Schüler wird erzogen, denn auch auf Erziehung hat er ein Recht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hm, hm! Aha!)

Bedarfsgerecht soll der Schüler gefördert werden. Generell erhalten alle Schularten den Auftrag, die individuelle Förderung der Schüler auf der Basis von schülerbezogenen Förderplänen abrechenbar zu gestalten. Dies beinhaltet auch, dass durch verschiedene schulische Angebote Schüler zum individuell bestmöglichen Schulabschluss geführt werden müssen. Auf unserem Weg wollen und müssen wir jeden einzelnen Schüler mitnehmen. Wir müssen ihn in die Lage versetzen, die es ihm ermöglicht, kleine Kieselchen selbst aus dem Weg zu räumen. Aus diesem Grunde wird unter anderem die Fachleistungsdifferenzierung ab der Jahrgangsstufe 7 in den nichtgymnasialen Bildungsgängen zugunsten der Bildung klasseninterner Lerngruppen zur Verbesserung der individuellen Förderung eröffnet.

Meine Damen und Herren, dazu ist natürlich auch mehr Selbstverpflichtung der Kollegien und Schulleitungen

erforderlich. Mehr Eigenverantwortung, die sich ebenfalls im Gesetzentwurf widerspiegelt. Da gibt es die Pflicht zur Erarbeitung schulinterner Lehrpläne auf der Basis der vom Ministerium erlassenen Rahmenpläne, es gibt die Entwicklung schulinterner Stundentafeln auf der Basis von landeseinheitlichen Kontingentstundentafeln und es gibt auch die Pflicht zur Qualitätssicherung und Evaluation der eigenen schulischen Arbeit mit Unterstützung der Schulbehörden sowie des zu bildenden Instituts für Qualitätsentwicklung.

Meine Damen und Herren, bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in der Selbstständigen Schule kommt es auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten an. Mehr als bisher wird die konstruktive Mitarbeit der Erziehungsberechtigten gebraucht und gefordert. Niedergeschrieben sind diese Pflichten im Paragrafen 49 in den „Pflichten der Erziehungsberechtigten“. Diese beschränken sich eben nicht nur auf die Mitarbeit in Gremien, auf das Kuchenbacken zum Wandertag, sondern erstrecken sich auch auf viele schulische Bereiche einschließlich pädagogischer Prozesse. Die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten insbesondere in ihrem Zusammenwirken mit der Schule werden umfassend verankert in einer Erziehungsvereinbarung.

Richtig, sehr geehrte Damen und Herren, diese Vereinbarungen sind keine formellen, rechtlich verbindlichen Verträge, sie begründen deshalb auch keine einklagbaren Rechte. Diese Vereinbarungen dokumentieren jedoch, was meines Erachtens viel wichtiger ist, nämlich den gemeinsamen Willen der Vereinbarungspartner, die Ziele und Aufgaben gemeinsam für das Kind und mit dem Kind zu erfüllen. Ich denke, dass gerade deshalb die getroffenen Verabredungen auch ohne Rechtscharakter eine hohe Bindungswirkung entfalten. Beide Seiten übernehmen mit ihrer Unterschrift jeweils ihren klar definierten Teil einer gemeinsamen Verantwortung zur Erfüllung der gemeinsam gesetzten Ziele.

Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, dass das dreijährige Modellprojekt mit 20 Schulen unterschiedlichster Schularten den Anfang des Weges vorbereitet hat, dessen Beschreitung nunmehr für alle allgemeinbildenden Schulen unseres Landes freigegeben ist. „Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer.“ Die Art und das Tempo der Beschreitung werden sicher unterschiedlich sein, da – wie schon gesagt – der eine oder andere Stein, der eine oder andere Hügel genommen werden muss. Da wird es Springer und Läufer geben, aber auch Hüpfer und Schleicher.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wird ja immer blumiger hier.)

Dieser Weg stellt enorme Anforderungen an alle Beteiligten und eröffnet auch eine Vielzahl von Schulentwicklungsmöglichkeiten und Freiräumen und er stärkt das Verantwortungsbewusstsein. Denn anders als im Lied werden wir uns mit vielen einig sein, einig darin, dass die Schülerinnen und Schüler im Zentrum stehen. Und von daher brauchen sie das Beste, nämlich eine gute Schule. Ich freue mich schon auf die vielen Diskussionen hier im Parlament, natürlich auch in der eigenen Fraktion und draußen in den Kommunen und Schulen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, das war aber eine schöne Rede. Wirklich schön, topp!)

Danke, Herr Vierkant.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1770 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Es liegt ein weiterer Antrag vor, aber ich lasse zunächst einmal über diesen Antrag abstimmen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit wurde dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP sowie Gegenstimmen der NPD zugestimmt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nur die NPD wusste nicht, was sie will.)

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der FDP beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Es war sehr unübersichtlich, aber ich kann feststellen, mehrheitlich wurde der Überweisung zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten …

Es wurde eine Auszeit von 20 Minuten von der Fraktion der NPD beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für 20 Minuten.

Unterbrechung: 16.55 Uhr

Wiederbeginn: 17.16 Uhr

Meine Damen und Herren, die für die Auszeit beantragte Zeit ist beendet. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, Drucksache 5/1771.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (Erste Lesung) – Drucksache 5/1771 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Till Backhaus. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der eine oder andere wird es noch nicht vergessen haben, was 2002 war. Wenn ich mal so in die Runde fragen würde: Besonderes Ereignis 2002?

(Heinz Müller, SPD: Bundestagswahl.)

Richtig, der Kandidat erhält schon fast 100 Punkte.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war abgesprochen!)

Das haben wir nicht abgesprochen. Aber, Herr Methling, ich wäre mir ziemlich sicher, Sie würden ein anderes Ereignis nennen, nämlich die Hochwassersituation an der Elbe.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hatten wir 2003 noch mal.)

Oder wenn wir 2003 betrachten, auch da noch mal. Und deswegen möchte ich zum Auftakt, wenn der Weg steinig und schwer ist, hier sagen: Wir kommen heute mit dem Gesetz, und zwar mit dem zweiten Gesetz. Wenn man sich mal überlegt, wie alt das Schulgesetz ist – und wir unterhalten uns jetzt über ein Gesetz, das gleich nach der Wende gemacht worden ist – und dass wir jetzt die zweite Novelle vorlegen, dann muss es so sein, dass das Gesetz nicht das schlechteste bis heute war.

Es geht um die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände. Wenn wir in unser Land hineinschauen, dann wissen wir, das kann sich alles ganz schnell ändern. Es kann eine Sturmflut kommen, es kann ein Hochwasserereignis kommen und schon wissen alle ganz genau, was man hätte eigentlich machen müssen. Und da will ich an dieser Stelle sagen, ich glaube, dass die Gewässerunterhaltungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern, und damit sind die Wasser- und Bodenverbände gemeint, eine sehr, sehr gute Arbeit leisten, über Jahre hinweg, im Stillen, aber auf der anderen Seite auch mit erheblichen Aufwendungen.

(Toralf Schnur, FDP: Das ist auch nicht das Problem.)

Wenn man sich das anschaut, so haben wir in Mecklenburg-Vorpommern 27 Wasser- und Bodenverbände. Die haben allein einen Haushalt – jährlich, betone ich – von 16 Millionen Euro, um damit die Abflusssituation zu regeln, die Gewässer zu unterhalten, die Deiche zu pflegen, aber auch zum Teil die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Wenn man sich dann anschaut, dass bis Ende des Jahres 2007 in diesem Bereich gut 62 Millionen Euro investiert worden sind – und den jährlichen Haushalt von 16 Millionen nenne ich noch mal –, dann sorgen die Wasser- und Bodenverbände mit den Gemeinden, mit den Grundstückseigentümern dafür, dass die Infrastruktur und auf der anderen Seite die Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet wird. Deswegen ist das ein wichtiges Thema, mit dem wir uns hier heute befassen.

Der eine oder andere, der sich mit dem Thema jetzt auseinandergesetzt hat oder auseinandersetzen muss, der weiß, es gibt ein Gerichtsurteil, wonach die Beschlüsse dazu führen müssen, dass alle Mitglieder zur Verbandsversammlung eingeladen werden. In praxi wissen die Verbände aber nicht, ob bei einer Ladung tatsächlich alle Grundstücke und deren Eigentümer, für die nach dem Grundsteuergesetz Befreiungstatbestände zutreffen, im Verbandsgebiet erfasst sind. Das ist das einzige und riesige Problem, vor dem wir stehen.

Diese Problemlage ist mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 14.12.2007 verkündet worden. In dem Urteil wurde die Aufhebung eines gemeindlichen Bescheides zur Umlage von Verbandsbeiträgen auf die

Gemeindemitglieder damit begründet, dass die Umlage auf unwirksame Verbandsbeschlüsse zurückzuführen sei, denn der betreffende Verband habe nicht alle Mitglieder zur Verbandsversammlung geladen und es sei nicht auszuschließen, dass dies Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis der Verbandsversammlung gehabt hätte. Das ist das Problem. Deswegen müssen wir das sehr schnell heilen. Und da bitte ich sehr herzlich darum, dass wir dieses Gesetz sehr schnell auf den Weg bringen, denn nach Ansicht des Gerichtes hätten nämlich auch diejenigen grundsteuerbefreiten Flächeneigentümer geladen werden müssen, die sich nicht selbst als Mitglieder gemeldet oder keine Nachweise für die Grundsteuerbefreiung vorgelegt haben.

(Toralf Schnur, FDP: Das ist nicht das einzige Problem.)

Hier liegt damit das eigentliche Problem. Die Eigentümer grundsteuerpflichtiger Grundstücke sind vollständig erfasst. Das ist, denke ich, auch für Sie nachvollziehbar. Anders jedoch verhält es sich mit den Eigentümern, die grundsteuerbefreit sind und damit nicht den Melderegistern zuzuordnen sind und in der Meldpflicht sind. Daher können Fehler bei der Ladung nicht ausgeschlossen werden. Das Gericht vertritt damit die Auffassung, dass diese praktischen Probleme der Verbände für die Beurteilung der Rechtslage unerheblich sind.

Was bedeutet das in der Praxis? Im Zweifel haben die von den Gemeinden durch die Umlagebescheide herangezogenen Eigentümer die Möglichkeit, die bereits bestandskräftigen Beitragsbescheide der Verbände anzufechten, und damit der Wasser- und Bodenverbände. Damit sind die quasi nicht handlungsfähig, und dies führt natürlich zu erheblichen Problemen in der Umsetzung der Pflege und Unterhaltung der Gewässer. Die Gemeinden befürchten daher, gezahlte Verbandsbeiträge nicht mehr umlegen zu können, und setzen damit die Zahlungen mit dem Verweis auf fehlerhafte Ladung sogar teilweise in Mecklenburg-Vorpommern aus. Was dies für die Arbeitsfähigkeit der Verbände bedeutet, muss ich an dieser Stelle wohl nicht näher erläutern.

(Toralf Schnur, FDP: Das ist nicht das einzige Problem.)

Um dieses Problem schnellstmöglich zu beheben, wurde der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet. Wir haben ja die Tippeltappeltour, wenn ich das so sagen darf, mit Verbandsanhörung und erster Kabinettsbefassung durchgeführt, und es wird grundsätzlich und generell befürwortet von den Verbänden, dass dieser Gesetzentwurf jetzt schnell auch in die Tat umgesetzt wird. Damit wird zukünftig die Mitgliedschaft der Eigentümer grundsteuerbefreiter Grundstücke von einem Nachweis und der Aufnahme in ein entsprechendes Mitgliederverzeichnis abhängig gemacht. So können Fehler bei der Ladung dann logischerweise ausgeschlossen werden. Gleichzeitig werden im Interesse der Rechtssicherheit die Folgen möglicher Fehler bei der Ladung und bei der Beschlussfähigkeit geheilt. Der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf soll damit kurzfristig sicherstellen, dass die Verbände handlungsfähig bleiben. Ich glaube, ich habe mit meinen Erläuterungen deutlich gemacht, worum es hier eigentlich geht.

Die aktuell auch wieder diskutierte grundsätzliche Änderung der Mitgliedschaft werden wir im Übrigen in der beabsichtigten Neufassung dieses Gesetzes prüfen, mit dem wir im nächsten Jahr wahrscheinlich dann auch

kommen werden. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da noch intensive Gespräche mit allen Beteiligten dazu durchzuführen sind.