Jörg Vierkant

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben recht, die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sind unzureichend und wenig einheitlich. Da hört aber die Gemeinsamkeit auch schon wieder auf. Weil diese Regelungen so unzureichend und wenig einheitlich waren, hat nämlich – und das hat Herr Ritter ja eben hier auch schon ausgeführt, das hat auch der Minister bestätigt – die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht mit diesbezüglichen Veränderungen.
Dieser Entwurf bezieht sich auf bundesrechtlich geregelte Berufe und schafft einen allgemeinen Anspruch auf Bewertung beruflicher Auslandsqualifikationen. Maßstab für diese Bewertung sollen die deutschen Ausbildungs- und Qualitätsstandards sein. Ziel ist es, ausländische Berufsabschlüsse zügiger und transparenter anzuerkennen. Einwanderer sollen einen Rechtsanspruch darauf bekommen, dass das Verfahren nicht länger als drei Monate dauert, sobald alle nötigen Nachweise vorliegen.
Ziel ist auch, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration der hier lebenden Migranten zu fördern. Diese Zielstellungen unterstützen auch wir in Mecklenburg-Vorpommern. Ich glaube, auch hier in diesem Hohen Hause sind wir uns einig, dass wir das so wollen. Daher ist für mich Ihr Antrag absolut entbehrlich und nach meiner Kenntnis, auch da hat der Bildungsminister mich in meiner Kenntnis eben gerade bestätigt, hat sich beispielsweise bereits die Wirtschaftsministerkonferenz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung positioniert und im Februar 2011 im Umlaufverfahren mit großer Mehrheit mit der Zustimmung Mecklenburg-Vorpommerns einen entsprechenden Beschluss gefasst, der unter anderem festlegt:
1. dass die Einbeziehung von einschlägiger Berufserfahrung nicht dazu führen darf, dass die Qualität und das hohe Niveau unseres Bildungssystems unterlaufen werden können,
2. dass bei der Gleichwertigkeitsprüfung im Gesetzestext sichergestellt wird, dass auf dem gleichen Qualifikationsniveau verglichen wird, und
3. dass durch geeignete Regelungen sichergestellt werden soll, dass die zuständigen Stellen ihre Verfahrenskosten vollständig decken können.
Meine Damen und Herren, jetzt sollten wir in der Tat diesen Prozess abwarten und sehen, welche Abstimmungs- beziehungsweise Änderungsbedarfe innerhalb der entsprechenden Länderkonferenzen bestehen beziehungsweise auch die KMK noch hat. Ich wiederhole mich: Ihre Forderungen sind nach meiner Einschätzung im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung berücksichtigt und finden Beachtung, daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die derzeit bestehenden Instrumente der Vernetzung der Kommunikation oder der Vermarktung werden von selbstständigen und freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern derzeit leider nur unzureichend genutzt.
Neue innovative Wege sind eher selten. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern versperrt sich damit keineswegs, anders als von der Fraktion DIE LINKE angedeutet,
gegen die tatkräftigen Akteure im künstlerischen Bereich. Denn genau diese brauchen wir, um tragfähige Konzepte auszuarbeiten und diese der Landesregierung vorzulegen. Ist dies der Fall, wird das Land die Initiativen freischaffender Künstler unterstützen und fördern.
Meine Damen und Herren, das Kultusministerium hat diese Bereitschaft in der Vergangenheit mehrfach verdeutlicht und hervorgehoben. So unterstützt die Landesregierung den Bereich der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern schon jetzt mit hohen Summen. Der Bildungsminister wies durch eine ganze Reihe von praktischen Beispielen dieses nach. Und genau dies haben wir als Parlamentarier bei den Haushaltsberatungen so beschlossen. Darüber hinaus werden die Schüler dazu angeregt, eigene Ideen zu entwickeln, um diese dann mit professioneller Hilfe zu verwirklichen.
Hierzu unterstützte das Ministerium insgesamt 29 Workshops mit je 30 Unterrichtsstunden im ganzen Land. Sowohl die Künstler als auch die Schüler hatten vorab die Möglichkeit, sich beim Träger, dem Künstlerbund MV e. V., mit Projektvorschlägen zu bewerben. Bei der endgültigen Auswahl wurden sowohl eine aus
gewogene regionale Verteilung im Land als auch die unterschiedlichen facettenreichen Ideen berücksichtig. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, werden mit der Landesförderung an die Kinder- und Jugendkunstschulen Honorare im Rahmen der Projektförderung an Künstlerinnen und Künstler ausgereicht, die vorrangig in den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Musik, Tanz, Literatur, Medien und im Kunsthandwerk tätig sind.
Neben dem Bildungsministerium unterstützt auch das Wirtschaftsministerium die selbstständigen Künstlerinnen und Künstler in unserem Land. Der Bildungsminister verwies darauf, wofür die Ressourcen des Wirtschaftsministeriums konkret verwendet werden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich ausdrücklich für die Belange von freiberuflichen Künstlern in unserem Land. Außerdem werden seit dem Jahr 2009 Verbesserungsmaßnahmen zur Absicherung freier Künstlerinnen und Künstler auf dem Arbeitsmarkt auf Bundesebene geregelt. Im Rahmen der Kulturförderung pflegt unsere Landesregierung eine enge und intensive Zusammenarbeit mit den Kulturämtern vor Ort.
Die Landesregierung wird auch weiterhin jede sinnvolle und tragfähige Initiative unterstützen. Zuletzt wurde diese Erkenntnis in der Landtagsdebatte im Januar zu einem ähnlichen Antrag der FDP-Fraktion bekräftigt und somit erneuert. Gleichwohl sehe ich keinen finanziellen Spielraum für ein wie im Antrag beschriebenes neues Maßnahmenpaket. Ich empfehle daher, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4182 abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tue Gutes und rede darüber – ein Grundsatz der Public Relations und vor allem ausgeprägt bei Spendern und Sponsoren. Nun versteht sich glücklicherweise kein Mitglied unserer Landesregie
rung als Sponsor oder Spender, denn keiner hat eigene Mittel zu verschenken. Die Minister unserer Landesregierung sind selbstverständlich aufgefordert, mit den Steuergeldern sorgsam umzugehen. Darauf achtet schon das Parlament.
Meine Damen und Herren, diese Sorgfalt ist auch das Credo von Bildungsminister Henry Tesch. Er tut Selbstverständliches, wenn er die Mittel, die laut Haushalt für Bildung vorgesehen sind, ausschließlich im Bildungsbereich verwendet und ausgibt. Aber wie gesagt, das sind Selbstverständlichkeiten, meine Damen und Herren. Und er gehört zu denen, die aus Selbstverständlichkeiten keinen medienpolitisch effekthaschenden Rummel machen. Er gehört zu denen, die in der Lage sind, sich selbst und auch die Arbeit anderer kritisch zu betrachten und zu reflektieren, immer das Wohl der Kinder im Auge behaltend. Das halte ich ihm hier und heute sehr zugute.
Wenn er nun dies öffentlich gegenüber einer Zeitung tut, kann man es bewerten, wie man will. Dies nun aber süffisant hochzuziehen und ihm gleich schlechte Arbeit zu unterstellen, das halte ich für einen sehr, sehr schlechten Stil.
Meine sehr geehrten Kollegen von der LINKEN, ich kann mich beispielsweise nicht erinnern, jemals selbstkritische Worte eines Landesministers Helmut Holter gehört zu haben, die sich eventuell damit auseinandergesetzt hätten, dass zu seinen Zeiten jede Menge sozialversicherungspflichtige Jobs in unserem Lande verloren gegangen sind.
Mittel in Höhe von zig Millionen Euro jährlich sind auf dem zweiten und dritten Arbeitsmarkt versickert.
Herr Holter, blockweise, und wir haben Sie häufig aufgefordert, auch in den Ausschüssen
aufgefordert, diese Mittel zu untersetzen, die Sie für den ÖBS ausgegeben haben.
Das haben Sie bis zum Ende nicht getan. Ich kann mich gut daran erinnern.
Ja, Herr Holter, ich kann mich sehr gut daran erinnern.
Aber kommen wir nun zum weiteren Inhalt des Antrages. Es trifft tatsächlich zu, dass nicht alle Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule beziehungsweise auf Wechsel von der offenen zur gebundenen Ganztagsschule genehmigt werden konnten. Warum nicht? Da reicht ein Blick in den 2007er-Haushalt, der uns zeigt, wie
begrenzt das Budget ist. Die Genehmigung aller Anträge hätte zu einem zusätzlichen Bedarf für die Ganztagsschule im Umfang von 13 Stellen geführt. Tatsächlich nehmen nämlich mehr Schüler im Frühjahr 2010/2011 an der Ganztagsbeschulung teil,
als ursprünglich zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung prognostiziert wurde.
Aus der aktuell an der Ganztagsbeschulung teilnehmenden Schülerzahl und den noch vorliegenden Anträgen auf Errichtung einer Ganztagsschule ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 30 Stellen – 17 Stellen wegen des Schüleraufwuchses, der ursprünglich so nicht vorhergesagt werden konnte, und 13 Stellen wie gesagt aus den vorliegenden Anträgen. Von diesem Mehrbedarf werden derzeit 17 Stellen über das vorhandene Budget abgesichert. Hätten wir die anderen 13 Anträge genehmigt, hätte das dazu geführt, dass Leistungseinschränkungen beziehungsweise Parameteränderungen an anderer Stelle notwendig geworden wären.
Das hat der Minister nicht getan, er hat es nicht zugelassen, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, zu welchen Schlussfolgerungen der Minister gekommen ist, hören wir vielleicht jetzt im Laufe der Debatte noch, und welche Vorstellungen er schon im Rahmen der Chefgespräche zum nächsten Haushalt eingebracht und vereinbart hat. Insofern ist auch dieser Auftrag aus Ihrem Antrag erledigt
und wir können den Antrag in Gänze ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss Ihnen gleich zum Anfang meiner Ausführungen sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen werden, und ich sage Ihnen auch, warum.
Der Bildungsminister wies bereits darauf hin, dass Büros oder Agenturen, die Marketing und Vermittlung für den Kulturbereich betreiben können, bereits bestehen. Er wies auch darauf hin, dass sie selbstverständlich nach wirtschaftlichen Prinzipien arbeiten, also nicht kostenlos. Aber sie können genau das leisten, was Kulturschaffende wollen, natürlich auch Antragstellungen für EUKulturprojekte, Sponsoring und die Akquisition anderer Unterstützungsmöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass Kulturschaffende wenig Gebrauch von den Angeboten machen. Aber sollen deshalb neue Büros eingerichtet und zusätzlich auch noch öffentlich gefördert werden? Ich sage: Nein!
Herr Kreher, selbstverständlich habe ich die aktuelle Kulturanalyse durchgearbeitet und kann Ihnen sagen, nicht nur bis Punkt 8 oder Seite 79. Und ich habe …
Nein, Herr Kreher, ich wollte Ihnen nur sagen, dass ich die Kulturanalyse durchgearbeitet habe und dort festgestellt habe,
dass in einem Passus die Kulturschaffenden ihre verschiedenen Aktivitäten, um gemeinsame Projekte besonders zu entwickeln, zu fördern und zu vernetzen, niedergeschrieben hatten.
Bei der Vorstellung der Analyse und anschließenden Diskussion wurde jedoch ziemlich deutlich, dass die Ursache für den Wunsch nach Netzwerken und gemeinsamem Marketing oft nur die fehlenden Kenntnisse über bereits vorhandene Strukturen sind. Das ist wirklich so. Auf die Notwendigkeit einer stärkeren Kommunikation bereits bestehender Strukturen ist bereits hingewiesen worden und dies haben die Kulturschaffenden ja auch selbst erkannt, nicht erst in der Kulturanalyse 2008, sondern bereits 2004.
Meine Damen und Herren, das Bildungsministerium hat nach meiner Kenntnis immer angeboten, solche Bestrebungen sehr wohl zu begleiten und zu unterstützen. Nur, die Initiative muss doch von den Kulturschaffenden, von den Künstlern selbst ausgehen. Es ist mir zurzeit keine Initiative bekannt, die sich trotz dieser Bemühungen der Landesregierung für die gemeinsame Arbeit aller Kulturmacher im Lande nachhaltig engagiert und um Unterstützung in der Landesregierung nachsucht. Aus diesem Grunde ist aus meiner Sicht in Bezug auf den von Ihnen vorgelegten Antrag zunächst die Kulturszene selbst am Zuge. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Inhalt des vorliegenden Antrages ist die Beauftragung der Landesregierung mit der Erstellung eines Kulturförderberichtes, der detaillierte Auskunft über fünf Förderjahre geben soll,
genauer über die Jahre 2006 bis 2010. Unter anderem wird gefordert:
1. die Darstellung der Lage und des Strukturwandels der mittelbar öffentlichen Kulturförderung
2. die Darstellung der Lage und des Strukturwandels der nicht staatlichen Kulturförderung
3. die Entwicklung der kulturellen Tätigkeit des Rundfunks
4. die Situation und Förderung der UNESCO-Welterbestätten in unserem Land
Die Folge dieses Antrages wäre ein umfängliches Werk über Sachzusammenhänge, die meines Erachtens zurzeit kaum vorhanden sind beziehungsweise die nur teilweise aus, nach meiner Kenntnis, circa 2.000 einzelnen Förderakten – also über fünf Jahre, fünf mal 400 etwa – herauszusuchen sind oder erst untersucht werden müssten, wie zum Beispiel die Entwicklung der Rundfunkarbeit und die Situation der UNESCO-Welterbestätten insbesondere. Das wäre meiner Ansicht nach beinahe ein Auftrag für einen Sonderausschuss.
Und abgesehen davon erschließen sich mir Sinn und Zweck einer solchen Ansammlung von Daten und Fakten aus dem Antrag heraus nicht. Eine solche Papiersammlung bringt keine neuen Erkenntnisse und keine Konsequenzen und wird somit wohl fein säuberlich für die Ablage P produziert. Das sah Herr Kreher ja ähnlich.
Die hauptsächlich geforderte Transparenz über die Ausgestaltung der Förderbedingungen und der Förderpraxis ist gegeben. Es gibt einen festgelegten Doppelhaushalt. Es gibt klare Förderrichtlinien, die wiederum vom Landtag bestätigt wurden. Und es gibt innerhalb der verwaltenden Kulturabteilung ein zehnstufiges Förderverfahren, welches nicht nur Transparenz bringt, sondern auch schriftliche Nachweise über die Förderentscheidungen beinhaltet, wie es, das sagte der Herr Minister schon, im Übrigen der Landesrechnungshof für jede Förderakte ohnehin fordert.
Darüber hinaus werden die Förderungen jährlich benannt und ins Internet gestellt. Das ist eine seit Jahren bekannte und geübte Praxis, die regelmäßig in und mit der Öffentlichkeit auf den Kulturkonferenzen und innerhalb der Kulturanalyse diskutiert wird, und bedarf nach Auffassung meiner Fraktion und der Koalition keiner weiteren Aufarbeitung.
Ich verkenne natürlich nicht, dass es aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation vieler Kommunen und der daraus resultierenden steigenden Anzahl von Anträgen und höheren Antragssummen sowie der Begrenztheit der Fördermittel natürlich auch Unzufriedenheiten im Kultursektor gibt. Dieses beantragte zusätzliche Berichtswesen kann den Zustand jedoch nicht verbessern. Es brächte keinen Euro zusätzlich zur Verteilung. Ich befürchte lediglich Mehrbelastungen für das Ressort. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser zu Recht sehr emotional geführten Debatte, glaube ich, ist es im Einstieg auch noch mal notwendig, aufzuzeigen, dass die Bundeswehr seit nunmehr 20 Jahren mit unserem Schulwesen und mit unserem Land kooperiert, was politische Bildung anbelangt.
Wir kooperieren mit der Bundeswehr. Wir kooperieren mit anderen Partnern von Verbänden, Stiftungen und Kirchen in gleicher Weise. Diese gute Zusammenarbeit wurde bisher von allen Landesregierungen, egal welcher Couleur, anerkannt und sehr geschätzt, häufig auch öffentlich gelobt.
Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, unterstellen nun allerdings den Informationsveranstaltungen der Wehrdienstbeauftragten und Jugendoffiziere mangelnde Neutralität und Ausgewogenheit.
Ich frage mich,
woraus schöpfen Sie denn Ihren deformierenden Argwohn?
Bisher gab keine dieser Veranstaltungen irgendeinen Anlass zu der Sorge, dass einseitig informiert oder dass dieser oder jener Einsatz, wo auch immer auf der Welt, verherrlicht wurde,
ganz im Gegenteil. Das war so und dies wird, davon bin ich überzeugt, auch künftig so sein.
Meine Damen und Herren, wenn sich nun bei Veränderungen der politischen Farbenlehre auch das Fähnchen um Auslandseinsätze, insbesondere um den Afghanistaneinsatz, scheinbar öfter dreht, dann können wir doch nicht die Bundeswehr dafür verantwortlich machen.
Ihre Aufträge erhält die Bundeswehr vom Deutschen Bundestag, und diesen haben wir alle gewählt.
Die Abgeordneten vertreten uns.
Die Bundeswehr führt als Parlamentsarmee die Beschlüsse des Bundestages aus, nicht mehr und nicht weniger. Darüber hinaus ist Deutschland beim Afghanistaneinsatz Bündnispartner und hat seinen Beitrag zu leisten.
Meine Damen und Herren, ich bin stolz auf diejenigen Frauen und Männer, die ihr Land auch mit der Waffe verteidigen,
und ich bin stolz auf die Reservisten in unseren Reihen,
von denen ich namentlich die 1. Vizepräsidentin Renate Holznagel hervorheben möchte. Vielen Dank für euren Einsatz!
Umso mehr schäme ich mich für das, was hier in den letzten Wochen in diesem Land abgegangen ist.
Ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE:
Warum haben Sie mit Ihrer Diskussion nun auch noch mit diesem vorliegenden Antrag die politische Auseinandersetzung um den Einsatz der Bundeswehr an die Schulen verlagert?
Sie haben die Schule zum Stellvertreterort des Für und Wider um Kriegseinsätze gemacht. Das ist doch reichlich feige und verlogen. Und hier und in Berlin wird die Auseinandersetzung geführt.
Darüber hinaus empfinde ich das Ganze als Pauschalverunglimpfung der Soldaten und Angestellten der Bundeswehr und deren Familien.
Denn, wie bereits am Anfang gesagt,
wir haben keinen Grund, die Bundeswehr nicht als engagierten Partner in der politischen Bildung anzuerkennen.
Und genauso gibt es keine Gründe, die politische Bildung durch Jugendoffiziere in die Nähe von Kriegswerbung zu bringen.
Das ist ehrverletzend.
Meine Damen und Herren, die Debatten der letzten Wochen,
ich wiederhole das bewusst, fand ich beschämend und unwürdig. Daher bin ich froh, dass jetzt ein Text für eine Kooperationsvereinbarung vorliegt,
und sehe daher erst recht keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Vereinbarung in der Ursprungsfassung aus meiner Sicht die bessere war und ich Verständnis dafür hätte, wenn die Bundeswehr vor Annahme der neuen noch einmal gründlich überlegt. Das ist meine Meinung, ob es die Meinung meiner Fraktion ist, kann ich von hier aus jetzt nicht beurteilen.
Ich kann nur sagen, dass die Koalitionäre informiert sind
und den Kooperationsvertrag …
Das reicht.
Das reicht, das reicht aus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, im Oktober 2009 haben wir im Bildungsausschuss im Rahmen der Erörterungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern über ihren eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Restauratorgesetzes diskutiert. Damals wie heute werden wir diesen Antrag ablehnen.
Wie mein Kollege Dr. Körner schon gesagt hatte, sind von Oktober bis jetzt auch keine Veränderungen oder Neuigkeiten an mein Ohr gedrungen, die eine Notwendigkeit zu Ihrem Gesetzentwurf erkennen lassen würden.
Ja, Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland mit einem derartigen Gesetz. Und zu welchen weitreichenden Innovationen hat dieses Gesetz in Deutschland geführt? Sind andere Bundesländer unserem Beispiel gefolgt, weil wir ein so schönes Restauratorgesetz haben? Nein! Kein anderes Bundesland folgte unserem Beispiel.
Warum auch? Auch wir brauchen kein Restauratorenberufsbezeichnungsschutzgesetz, so, wie auch andere Freiberufler keines haben und trotzdem eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Qualitätsleistungen erbringen. Über die Einführung eines berufsständischen Gütesiegels sollte im Rahmen des Restauratorenverbandes nachgedacht werden. Dafür würde ich werben. Diesem Gesetzentwurf können wir allerdings unsere Zustimmung nicht geben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Peenemünde startete am 3. Oktober 1942 die erste Rakete, die dem Weltraum sehr nahe kam.
Der Ort gilt deswegen vielen als Wiege der Raumfahrt. Das von Wernher von Braun entwickelte Aggregat 4 wurde zur V2, zur Vergeltungswaffe.
Peenemünde mit seinen Versuchsanstalten der Luftwaffe und des Heeres war eines der modernsten Technologiezentren seinerzeit. Für die Mitarbeiter entstand eine neue Stadt, die sogar einen S-Bahn-Anschluss hatte, noch heute zu erkennen. Zugleich wären die technischen Entwicklungen dort nicht vorstellbar ohne Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge, die beim Bau der Rakete eingesetzt wurden. Bei der Produktion der Rakete starben mehr Menschen als durch deren Einsatz. Die ganze Widersprüchlichkeit dieses Ortes, auf die der Minister bereits hinwies,
der bis zum Ende der DDR weiter militärisch genutzt wurde, ist in jeder Hinsicht eine Herausforderung.
Mit dem Eingehen einer Mehrheitsbeteiligung des Landes an der Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH sollten wir heute unseren Willen unterstreichen, diese Herausforderung des Ortes anzunehmen. Dies ist eine einmalige, dies ist eine politische Entscheidung. Für jeden ist sichtbar, dass dort noch sehr viel zu tun sein wird. Einerseits wollen wir, dass die ethische Verantwortung des Menschen für technische und naturwissenschaftliche Erfindungen vermittelt wird, andererseits finden wir vor Ort eine weiträumige Denkmallandschaft, die es zu sortieren und zu sanieren gilt.
Die HTM Peenemünde GmbH muss sehr hohen Anforderungen gerecht werden. Sie muss selbstverständlich mit ihrer Tätigkeit in die Gedenkstättenkonzeption des Landes integriert sein und wird dann auch an diesen Maßstäben gemessen. Durch den Aufbau eines Personalkörpers mit wissenschaftlicher und museumspädagogischer Kompetenz und durch notwendige nationale und internationale Vernetzungen des Museums mit anderen historischen Orten muss diesem Ziel entsprochen werden.
Andererseits darf die GmbH wirtschaftliche Erfordernisse für einen erfolgreichen Betrieb des Museums nicht aus den Augen verlieren.
Daher begrüße ich es, dass wir zunächst einmal Gelder für die Geschäftsführung zur Projektförderung für zwei Jahre bereitgestellt haben. In einer gemeinsamen Beratung von Bildungs- und Finanzausschuss haben wir den Geschäftsführer Herrn Gericke kennengelernt. Er hat sowohl den Istzustand des Vorhandenen erläutert als auch die Wirtschaftspläne 2010 bis 2012, die er auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt hat.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landtages hat zum Antrag der Landesregierung eine entsprechende Beschlussempfehlung und einen Bericht auf der Drucksache 5/3410 verabschiedet. Ich bitte um Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte auch ein bisschen weiter ausgeholt hier, aber ich denke, Wesentliches ist hier gesagt worden.
Ich kann mich nur dem anschließen, was mein Kollege Brodkorb hier gesagt hat.
Wesentliches, was Herr Bluhm gesagt hat, war der Versuch einer Begründung des Stichtages 31.03.,
aber auch diesen Stichtag 31. März zur Vorbereitung des nächsten Schuljahres können wir sehr gut in den Ausschuss holen. Das, denke ich, ist der Ort und der Rahmen für all das,
was an Paragrafen momentan überhaupt noch nicht in diesem Schuljahr läuft,
sondern im nächsten Schuljahr erst erfolgt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen hatten eigentlich nicht die Absicht, zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen,
aber der vorgelegte Änderungsantrag, den Herr Koplin hier noch einmal verteidigt hat, der Änderungsantrag 5/3217 der LINKEN, zwingt uns allerdings zu einer kurzen, aber deutlichen Reaktion.
(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Bisher war es guter Brauch, im Ausschuss über Schieben oder Abschließen einer Petition zu entscheiden. Das weiß ich als ehemaliger Ausschussvorsitzender genauso gut wie die derzeitige Ausschussvorsitzende. Anders
geht es in einem demokratischen Verfahren auch nicht. Es ist entschieden worden abzuschließen, und zwar sehr petentenfreundlich mit einer B 20, in der wir den beiden Petenten unter anderem das mitgeteilt haben, was in Zeile 15 und in der zugehörigen Spalte „Begründung“ der Sammelübersicht nachzulesen ist. Was mehr, frage ich.
Was meinen Sie, Herr Koplin, was, wenn nicht die Quintessenz der Stellungnahmen des Bildungsministeriums an die Petenten weitergeleitet worden ist?
Sollte ein gravierend neuer Entwicklungsstand bei der Vernetzung und den Fusionen der Theater und Orchester des Landes erreicht sein, bleibt es den Interessenvertretern doch ohnehin unbenommen, eine neue und konkrete Petition einzureichen.
Sie wissen wie ich, im Eckpunktepapier geht es bei den Kulturkooperationsräumen um einen Zeitraum bis 2020. Sollen wir diese Petition bis 2020 schieben, frage ich Sie. Wollen wir also abwarten? Und wenn 17.000 Vertreter dahinterstehen, dann wird es unter Garantie bei Veränderungen in der Struktur neue Petitionen geben und dann greifen wir diese Petitionen auf, wozu wir auch verpflichtet sind. Diese Petition allerdings ist abgeschlossen und bleibt abgeschlossen.
Die Koalition hat entschieden und wir lehnen Ihren Änderungsantrag sehr entschieden ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag der Landesregierung werden wir gebeten, dem Eingehen einer Mehrheitsbeteiligung an der Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH zuzustimmen. Ich befürworte diesen Schritt ausdrücklich und empfehle die Überweisung.
Dies kann allerdings wirklich nur der erste Schritt sein. Der zweite muss folgen, nämlich die Erarbeitung eines neuen inhaltlichen Konzeptes beziehungsweise eines Leitbildes. Der Minister wies darauf hin. Erst dann kann der dritte Schritt getan werden, die Sanierung der denkmalwürdigen Gesamtanlage des HTM.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung, der Landesfachstelle für Gedenkstättenarbeit und dem HTM ein Positionspapier für ein Leitbild entwickelt. Dieses muss meines Erachtens in einer nächsten Stufe wissenschaftlich fundiert, von uns dann öffentlich diskutiert und in ein inhaltliches Konzept überführt werden. Wie ich finde, sollten wir jedoch nicht allzu lange in der Diskussion verharren. Bis dato ist ein beträchtlicher Instandhaltungs- und Investitionsstau aufgelaufen, der unbedingt aufgelöst werden muss. Dies betrifft insbesondere den Gebäude- und Anlagenbestand des HTM, der unter Denkmalschutz steht.
Um die Denkmalwürdigkeit der Anlage zu erhalten, stehen der Gemeinde Peenemünde bis 2011 immerhin 3,9 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung. Die Baumaßnahme wurde in drei Bauabschnitte unterteilt. Saniert beziehungsweise restauriert werden die Außenfassade des Kesselhauses, das Brecherhaus und die Kranbahn.
Die Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH muss hohen Anforderungen gerecht werden. Sie muss mit ihrer Tätigkeit in die Gedenkstättenkonzeption des Landes selbstverständlich integriert sein und wird dann auch an diesen Maßstäben gemessen. Diesem Ziel wird auch durch den Aufbau eines Personalkörpers mit wissenschaftlicher und museumspädagogischer Kompetenz und durch notwendige nationale und internationale Vernetzungen des Museums mit anderen historischen Orten entsprochen. Dabei dürfen natürlich wirtschaftliche Erfordernisse für den erfolgreichen Betrieb des Museums nicht aus dem Auge verloren werden. Ich bitte Sie daher, zunächst dem Antrag auf Überweisung dieser Vorlage in die entsprechenden Ausschüsse zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor nicht allzu langer Zeit stand an dieser Stelle meine Kollegin Ilka LochnerBorst und beschäftigte sich mit der Peinlichkeit eines abgeschriebenen Antrags, bei dem es um den BolognaProzess an den Hochschulen ging.
Der Peinlichkeiten nicht genug – heute folgt Teil 2 dieser Aufführung,
denn der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion ist bis auf den Part „erfolgreiche Gentrification“
inhaltlich abgekupfert
und trägt wiederum Züge des Antrages der Fraktion DIE LINKE vom März dieses Jahres. Dieses ist ein wesentlicher Punkt für meine Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag wird die Landesregierung wieder einmal aufgefordert, ich wiederhole das, ehrenamtliche Arbeit vor Ort zu unterstützen und auch die Neuansiedlung und Sicherung bestehender kultur- und kreativwirtschaftlicher Unternehmen im Land zu verstärken. Ich bitte Sie! Erstens ist dafür nicht die Landesregierung zuständig und die Politik schon gar nicht
und zweitens können wir Rahmenbedingungen gestalten, und das tut diese Landesregierung. Das tut diese Landesregierung nicht erst in dieser Legislatur, sondern das tat sie selbstverständlich auch schon davor.
Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der FDP! Meine Damen und Herren! Darüber hinaus hat die Bundesregierung erstmalig 2008 ein Forschungsgutachten zum Thema „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde im Februar 2009 fertiggestellt und wird nun regelmäßig unter Betrachtung aller Teilmärkte, aller Bundesländer und deren spezifischer Ziele in der Kultur- und Kreativwirtschaft fortgeschrieben. Das begrüßen wir sehr. Übrigens soll auch die Analyse der jeweiligen Länderebenen eingearbeitet werden. Wozu dann also noch ein eigenes Konzept, zumal ich mich nicht erinnern kann, dass die FDP bei den Haushaltsberatungen im Bildungs- und Kulturausschuss Mittel dafür beantragt hätte?
Mal ganz abgesehen davon, mit dem Verzicht auf einen eigenen Länderbericht lassen sich für uns erhebliche finanzielle Mittel einsparen. Für Teilmärkte wie die Film- oder Rundfunkwirtschaft, Medienwirtschaft, das wissen Sie, liegen Landeskonzeptionen vor oder befinden sich in der Erarbeitung.
Meine Damen und Herren, wir, das Land, tragen der Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits Rechnung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderprogramme, zum Beispiel durch Unterstützung von Tagungen, durch Mikrodarlehen, auch in Form von Wettbewerben und Preisen. So unterstützen wir Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft. Seit 2005 werden Marketingmittel aus der Tourismuswerbung für die Dachmarke „Musikland MV“ und des unter diesem Dach stehenden Festivals eingesetzt. Es gibt ein eigenes Förderprogramm für die Filmwirtschaft seit 2008 und auch die Förderung der Rundfunkwirtschaft, Medienwirtschaft über die Landesrundfunkzentrale zählen dazu.
Da Sie, Herr Kreher, und Ihre Fraktion ebenso wie die Fraktion DIE LINKE immer auf den Schlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages abzielen,
muss ich Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen, dass zu der Zeit, als dort der Bericht erstellt wurde, überhaupt nicht klar definiert war, was Kultur- und Kreativwirtschaft eigentlich sind. Es gab weder einheitliche Kriterien in einzelnen Ländern noch andere Ansatzpunkte.
Der Bericht der Enquetekommission ist also mindestens in diesem Punkt als Orientierung zu verstehen und nicht als länderübergreifender Konsens. Aber der Prozess ist angestoßen. Ich habe es vorhin erwähnt. Das Forschungsgutachten „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ wurde erstellt und wird unter Mit- und Zusammenarbeit der Bundesländer fortlaufend geführt.
Meine Damen und Herren, dies sind aus meiner Sicht alles gute Gründe, Ihren Antrag als nicht notwendig abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen des Ministers und meines Kollegen Dr. Körner inhaltlich nur anschließen, vor allem was die Finanzierungsgrundlagen nach Haushaltsansatz betrifft. Und da wirklich fast alles gesagt ist, kann ich mich auch sehr kurzfassen.
Wir brauchen diese Entschließung nicht. Wir, die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung, haben bereits
entscheidende Wichtungen in der Kulturpolitik vorgenommen. Diese – und das kann man gar nicht oft genug hervorheben – sehe ich beispielsweise bei den Musik- und Jugendkunstschulen, den Wegen zur Backsteingotik, der Klosterroute M-V, im Musikland M-V oder auch bei der kulturellen und wirtschaftlichen Filmförderung.
Aber bevor ich dann doch ins Einzelne abgleite, schließe ich lieber. Wir lehnen den Antrag ab.
Und, Herr Koplin, die Hansestadt Stralsund wird auch künftig ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot vorhalten. Davon können Sie ausgehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Obwohl Herr Koplin sagt, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht vordergründig einen monetären Hintergrund hätte, habe ich mir trotzdem einmal die Haushalte seit 2000 angesehen, also auch durchaus eine längere Zeit, als Sie noch in Regierungsverantwortung waren, und festgestellt, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur annähernd gleich hohe Mittel in Höhe von etwa 350.000 Euro aus der Maßnahmegruppe 02 für die Darstellende Kunst eingestellt hat, für die Freien Theater, einschließlich Tanz, überschlägig 260.000 Euro. Das ist bis heute so geblieben.
Meine Damen und Herren, in unserem Land bereichern zahlreiche Freie Bühnen, Niederdeutsche Bühnen, Freilichttheater, Puppentheater und Kabaretts die Theaterszene. Eine ganze Reihe dieser Theater und Gruppen erhält Mittel aus der kulturellen Projektförderung. Mit der Landesförderung allein kann aber keine dauerhafte oder institutionelle Absicherung der Existenz Freier Schauspieler, Tänzer oder Puppenspieler erfolgen. Der Herr Minister wies bereits darauf hin.
Allerdings können Freie Theater je nach Beantragung und Ausrichtung auch im Rahmen einzelner Förderrichtlinien anderer Ressorts bezuschusst werden. Um explizite Fördermöglichkeiten ausschließlich für Freie Theater handelt es sich dabei selbstverständlich nicht. Eine wichtige Stelle ist aus meiner Sicht das Sozialministerium. Dort stehen zum Beispiel Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz zur Verfügung.
Mit entsprechenden inhaltlichen Bezügen sind natürlich auch Projekte Freier Theater förderfähig.
Meine Damen und Herren, wie so häufig muss ich bei Kulturanträgen der LINKEN darauf verweisen, dass die Finanzierung regionaler Kooperationen und Gastspiele sowie Aufführungen vor Ort originär in den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehört. Das ist bereits dreimal hier gesagt worden. Man kann es aber nicht oft genug betonen, denn das wollen Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, einfach mit stoischer Ignoranz nicht zur Kenntnis nehmen.
Das war allerdings acht Jahre lang schon einmal anders. Ich kann mich gut daran erinnern, gerade in Zeiten der Haushaltsdiskussionen. Heute haben Sie erstmalig wieder auf die kommunale Selbstverwaltung verwiesen und das ist ja schon ein Fortschritt. Politisch unseriös finde ich allerdings Ihre Absicht, einen Keil zwischen die Stadtbevölkerung und die Landbevölkerung zu treiben.
Sie tun dies in Ihren Grundaussagen, obwohl Sie, Herr Koplin, doch erst vor Kurzem die Landesregierung befragt haben. Sehen Sie sich doch bitte einmal die konkreten Projekte hinter den Zahlen an. Ich habe jedenfalls festgestellt, dass die Fördermittel breit ins Land geflossen sind und eben nicht gezielt in ausgewählte Städte. Ich unterstütze die Theater und Freien Bühnen, die dafür sorgen, dass Theater und Musik auch in eher ländliche Regionen getragen werden. Das ist gute und wichtige Arbeit, vor allem für unsere Kinder und Jugendlichen. Vielen Dank dafür an alle Akteure.
Natürlich sehe ich aber auch, dass die Rahmenbedingungen für Freie Künstler nicht gerade günstig sind. Dieses permanente Pendeln zwischen kurzfristigen Anstellungen verbunden mit geringen Einkommensmöglichkeiten
ist nicht förderlich für persönliche Perspektiven. Und, Herr Koplin, auch ich würde mir Festanstellungen und angemessene Tarife wünschen. Auch ich würde mir flächendeckend ein Kulturangebot in hoher Qualität wünschen, meinetwegen in jeder Gemeinde, meinetwegen mit Auftritten jeden Tag. Aber Wunsch und Haushaltsrealität liegen hier weit auseinander und das wissen Sie genauso gut wie ich.
Zusätzliche Mittel kann die Koalition nicht versprechen. Wir werden uns allerdings dafür einsetzen, dass auch weiterhin Fördermittel in vergleichbarer Höhe im Kapitel 0718 – Allgemeine Bewilligungen – Kunst und Kultur, Förderbereich Darstellende Kunst, eingestellt werden. Aber dafür brauchen wir diesen Antrag nicht und werden ihn deshalb ablehnen.
Eines noch, und da will nicht so rigoros argumentieren wie mein Kollege Dr. Körner:
Die Sofortmaßnahme „Bereitstellung von 40.000 Euro zur Auftrittsförderung“ halte ich durchaus für diskussionswürdig. Den Austausch dann aber bitte an geeigneter Stelle mit konkreter Untersetzung, das heißt, Sie müssten uns schon sagen, was Sie als Kompensation am ehesten aus dem entsprechenden Förderbereich über Bord werfen würden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kreher, ja, Sie haben das Recht, Anträge zu stellen, ja, Sie haben das Recht, Gesetzesinitiativen einzureichen, ja, Sie haben das Recht, Anfragen an die Bundesregierung zu richten. Aber ich gebe zu, dass Demokratie manchmal auch wehtut. Der Minister deutete das schon an. Spätestens bei dem hier vorliegenden Antrag tut sie mir wieder weh. Und gerne würde ich auch einmal etwas anders reagieren, das können Sie mir glauben.
Wir pflegen jedoch im Umgang miteinander Toleranz und gewisse Rituale, die ich durchaus schätze und nicht missen möchte. Deshalb und nur deshalb versuche ich, sehr ruhig zu bleiben.
Meine Damen und Herren, warum nun tut mir dieser Antrag wieder besonders weh? Wie Sie sich erinnern, hatten wir bereits im März eine lange Diskussion mit vielen Vorstellungen und Meinungen, sowohl speziell zum Verfall der Einbäume, aber vor allem auch zur Zukunft unserer archäologischen Funde, Schätze und Kulturgüter. Und Sie werden sich erinnern, Herr Kreher, dass es die Koalitionsfraktionen waren, die dieses Thema im Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt haben,
und zwar mit dem Anliegen, nicht nur die Fehler der Vergangenheit zu benennen, sondern vor allem zukunftsfähige Maßnahmen zu formulieren.
Es gab konkrete Nachfragen einzelner Abgeordneter, die das Bildungsministerium über das Ausschusssekretariat an uns Abgeordnete weitergegeben hat. Ich darf daran erinnern, dass sich in diesen weitergereichten Unterlagen zwei gut gefüllte DIN-A4-Aktenordner befanden. In diesen Aktenordnern befanden sich nicht etwa bunte Bilder oder Kokolores, in diesen Aktenordnern befand sich schlicht und ergreifend die Standortentwicklungskonzeption für das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege in Band I und in Band II. Und wer sich die Mühe gemacht hat und die Aktendeckel einmal aufgeschlagen hat, der wird – oh Wunder – sogar konzeptionelle Vorstellungen zur Sicherung, zur Bewahrung und zur Ausstellung kulturhistorisch bedeutsamer archäologischer Funde in ganz Mecklenburg-Vorpommern gefunden haben.
Die Zahlen sind eben noch mal von Minister Tesch genannt worden. Es geht in der Tat dabei um 500.000 Funde an 15 verschiedenen Standorten. Herr Kreher, wollen Sie wirklich weitere 30 Ordner für Ihr Büro? Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich fordere Sie eher auf, die Regierungsfraktionen in den anstehenden Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 zum Einzelplan 07 zu unterstützen. Das wäre ein echter kulturpolitischer Beitrag. Sie sollten Ihren Antrag zurückziehen. Falls Sie das nicht tun, lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Körner etwas gesagt hatte zur Ungreifbarkeit der Kriterien, die hier im FDP-Antrag vorgelegt wurden, und zu Finanzierungsproblemen, möchte ich einfach nur drei Gründe nennen, warum wir diesen Antrag ablehnen müssen.
Der erste Grund ist der, dass es kein Diskussionspapier der Landesregierung gibt – und darauf wies der Bildungsminister vorhin schon hin –, welches Zwangsfusionen zur Diskussionsgrundlage erklärt hat.
Der zweite Grund unserer Ablehnung ist die von Ihnen in Anspruch genommene und von Ihnen postulierte Stärkung der Theater- und Orchesterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Landesregierung und unser für Kultur zuständiger Minister Henry Tesch sind die ersten in diesem Land, die den theater- und orchestertragenden Kommunen einen festen finanziellen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zusichern. Das ist Stärkung durch Planungssicherheit.
Ein weiterer Grund, Ihren Antrag abzulehnen, ist die Grundsicherung, die Sie fordern, die wir jedoch längst verankert haben, denn nichts anderes sind die festgeschriebenen 35,8 Millionen Euro. Diese erhalten die theatertragenden Kommunen bis zum Jahr 2020 jährlich. Und, Herr Koplin, gefährdet wäre diese Festschreibung aus meiner Sicht nur dann, wenn die LINKEN wieder an die Regierung kommen.
Ich wiederhole mich an dieser Stelle gern: Ja, es kann sein, dass sich der eine oder andere persönlich gegängelt fühlt durch die vorgeschlagenen Maßnahmen, die im Eckpunktepapier der Landesregierung formuliert sind.
Ja, und genau das war so gewollt, denn – und das wissen Sie alle – in den letzten Jahren ist diesbezüglich herzlich
wenig passiert. Und ein „Weiter so“ gibt es eben nicht. Ausnahmslos alle Beteiligten in den Kommunen und in den Theatern wissen zum Beispiel, dass allein durch die zu erwartenden Tarifsteigerungen für den jetzigen Personalbestand im Jahr 2020 rund 17 Millionen Euro Kostenerhöhungen in den Theater- und Orchesterbetrieben einzuplanen sind. Woher, bitte schön, soll dieses Geld kommen? Ich weiß es nicht. Dies konnten mir auch die Theaterleute oder die Vertreter der theatertragenden Kommunen nicht sagen.
Im Übrigen sind die Träger der Theater und Orchester im Land sehr froh darüber, dass überhaupt mal jemand in diesem Land, nämlich Minister Tesch, das heiße Eisen „Theater und Orchester“ angefasst hat. Er hat Vorschläge gemacht, an denen man sich reiben kann. Jetzt wird endlich mal darüber diskutiert, wie es überhaupt weitergehen könnte.
Meine Damen und Herren, wie kreativ die Leute vor Ort sind beziehungsweise nicht sind und diese Chance nutzen, zeigt die derzeitige Situation vor Ort. Einige sind wirklich aktiv unterwegs, knüpfen Verbindungen, führen Gespräche, sondieren und sortieren. Andere beschränken sich darauf, mit großem Blitz und Donner wie eingeschnappte Rumpelstilzchen auf die Theaterbühne zu stapfen. Aber das muss schließlich jeder mit sich selbst ausmachen.
Ein ganz wichtiger Punkt, glaube ich, ist, dass künftig genauso viel Geld wie bisher in das System fließt, und zwar langfristig. Dies haben wir festgeschrieben, und zwar langfristig. Aber es muss effizienter eingesetzt werden. Da wir nur aus wenigen Ecken des Landes Signale hatten, dass dies dort auch zu Konsequenzen im Handeln führt, haben wir uns selbstverständlich, Herr Kreher, eingemischt und Richtungen aufgezeigt, in welche es auch gehen könnte. Das, denke ich, war unsere Aufgabe. Ein Grund mehr, Ihren Antrag abzulehnen, denn Sie fordern ja: keine Einmischung.
Wollen Sie wirklich riskieren, dass erst der unerträgliche finanzielle Leidensdruck dafür sorgt, dass unsere Theater aufeinander zugehen, aufeinander zugehen müssen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Und dies könnte übrigens bereits nach den anstehenden Tarifsteigerungen in diesem und im nächsten Jahr passieren. Es gibt doch sicher bessere Optionen und die sollten auf der Grundlage des vorgelegten Diskussionspapiers in den Mittelpunkt der Überlegungen aller gerückt werden und nichts anderes. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insbesondere wurde in den vergangenen zwei Jahren sowohl seitens der Kultusministerkonferenz als auch der Wirtschaftsministerkonferenz eine Vielzahl von Aktivitäten auf diesem Feld entwickelt. Der Bildungsminister wies darauf hin. Unser Land ist in allen relevanten Arbeitsgruppen vertreten und beteiligt sich zudem mit anderen Bundesländern an einem Leitfaden zur Erstellung einer statistischen Datengrundlage für die Kulturwirtschaft und eine länderübergreifende Auswertung kulturwirtschaftlicher Daten. Diese ist dann sozusagen Orientierungshilfe für alle Bundesländer.
Meine Damen und Herren, der Minister erwähnte ebenfalls schon, dass die Bundesregierung erstmals 2008 ein Forschungsgutachten zum Thema „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ in Auftrag gegeben hat. Besonders möchte ich nochmals hervorheben, dass die Fortschreibung zugesichert ist und dass auch die Analyse der Länder enthalten ist. Ihren Antrag benötigen wir daher nicht und wir werden ihn ablehnen.
Durch den Verzicht auf einen eigenen Länderbericht lassen sich meines Erachtens für Mecklenburg-Vorpommern auch erhebliche finanzielle Mittel einsparen.
Ich bin der Auffassung, dass Mecklenburg-Vorpommern als Standort für die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht mit Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Bayern vergleichbar ist.
Wir besitzen eher Stärken in der Verknüpfung von Kulturtourismus sowie Städte- beziehungsweise regionalem Tourismus. Diese nutzen wir außerordentlich und haben aus unserer Sicht mecklenburg-vorpommersche oder besser gesagt M-V-relevante Anregungen in Berlin eingebracht. Ich nehme an, Ihre Fraktion, DIE LINKE, auch. Auf der ITB konnte sich jeder einen Eindruck verschaffen. Ich gehe davon aus, dass auch Ihre Vertreter dort waren.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus habe ich nach wie vor Vorbehalte, aber das habe ich mehrfach schon gesagt,
was das ständige Rufen nach Konzepten, in diesem Fall von Kultur- und Kreativwirtschaftskonzepten betrifft.
Ich bin der Auffassung, dass Kreativität, kreative Ideen und Momente eben nicht planbar und konzeptionell festschreibbar sind. Ich möchte auch nicht in Fünfjahresdirektiven den Kunst- und Kulturschaffenden vorschreiben,
welches Werk oder welches Stück sie wann abzuliefern haben und welche Interpretation sie ermöglichen müssen.
Wie gesagt, wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
„Beamte vernichten Schätze... Weil sich die Behörden nicht einigen können, verrotten in Schwerin drei wertvolle Einbäume aus der Steinzeit. … Dabei waren sich alle Experten einig, dass sie im März 2002 in einer Baugrube am Strelasund eine wissenschaftliche Sensation gefunden hatten. Erst gruben sie einen 6000 Jahre alten Einbaum aus, der mit einer Länge von zwölf Metern genauso in Europa einmalig war, wie die beiden 7000 Jahre alten, sieben Meter langen Exemplare aus Lindenholz, die einige Schichten tiefer zum Vorschein kamen.“ – „Nordkurier“ vom 12. März 2009.
„Auf dem Dienstweg langsam verrottet … Die ältesten Wasserfahrzeuge Europas – vertrocknet im Schweriner Depot. Immer noch ist unklar, wie es zu der wissenschaftlichen Blamage ersten Ranges kommen konnte.“ – „Schweriner Volkszeitung“ vom 17. März 2009.
„Skandal um verrottete Schiffswracks aus Stralsund weitet sich aus. … Wie viele Ostsee-Schätze vergammeln noch?“ – „Bild“-Zeitung vom 12. März 2009.
„Behörde lässt 7000 Jahre alte Kulturschätze verrotten“, „Steinzeitboote durch falsche Behandlung in Schwerin zerfallen – Lagerhalle eingestürzt – Amt gibt schwere Fehler zu“ –„Die Welt“ vom 12. März 2009.
„Schwerin hat eine Pyramide versenkt“ – „Nordkurier“ vom 14. März 2009.
„Für den ‚Sensationsfund‘ gab es keinen Platz … es habe nach dem Fund 2002 aber einen langen Briefwechsel über Lagerungs- und Konservierungsmöglichkeiten gegeben, der wegen seiner Wichtigkeit auch dem Landes-Finanz- und Kulturministerium in Kopie übersandt worden sei. Die Ministerien seien ‚umfassend informiert‘ gewesen … Die Details, die bisher kursie
ren, sind um so haarsträubender. … Es sei auch eigens eine Gefriertrocknungsanlage zur weiteren Bearbeitung des sensiblen Fundes besorgt worden – doch habe man keinen Platz gehabt, diese aufzustellen. Den dafür eigentlich anvisierten Raum habe nämlich das Finanzamt Schwerin beansprucht – als Lager für Büromöbel.“
„Inzwischen … habe man die Anlage dem Nachbarland Brandenburg ausgeliehen.“ – „Neues Deutschland“ vom 19.03.2009.
„Welterbebeirat ist erschüttert … Das, was von den historischen Booten noch erhalten wäre, glich nicht mehr als ‚Asche, die man aus dem Ofen holt. Wir sind zutiefst erschüttert und erschrocken‘, resümierte der Beiratschef.“ – „Ostsee-Zeitung Stralsunder Zeitung“ von heute.
Meine Damen und Herren, diese Überschriften aus regionalen Tageszeitungen und entsprechende Textpassagen muss ich nicht weiter kommentieren. Eines möchte ich jedoch ergänzen. Ich habe den Eindruck, dass – obwohl alle Experten wussten, welch einen historisch wertvollen Schatz sie da vor sich hatten – der Verfall der Stralsunder Einbäume durch Vernachlässigung verursacht wurde. Sanierung und Konservierung der Bootsteile sind nicht wegen mangelnden Geldes gescheitert, so meine Informationen. Wer wann und warum geschlampt hat, muss ermittelt werden. Ebenso muss ermittelt werden, wer mit welcher Aufgabe überfordert oder vielleicht auch allein gelassen wurde. Wir wissen auch nicht, wer möglicherweise half, das Versagen anderer möglichst lange unter dem Deckel zu halten. Und eben, weil wir dies nicht wissen, ist es wichtig und war es richtig, dass die Landesregierung die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe zur Untersuchung der Vorgänge um die Stralsunder Einbäume und die Landesregierung so schnell realisiert hat.
Ich denke, eine schnelle und umfassende Aufklärung ist angesichts des entstandenen kulturhistorischen Schadens unumgänglich. Ich gehe davon aus, dass die Expertengruppe nicht nur ermittelt, wie es nun zu diesem offensichtlichen Versagen mehrerer Verwaltungsebenen kommen konnte, sondern auch einen Hinweis darauf gibt, wie sich derartige Vorkommnisse in Zukunft vermeiden lassen. Insofern ist das schnelle Handeln der Landesregierung zu begrüßen, die mit dem Einsatz der Expertengruppe zur zeitnahen, lückenlosen Aufklärung des Vorgangs beitragen wird.
Gespräche mit Archäologen und Konservatoren und Bedenken von Fachleuten in den Medien wie zum Beispiel erst gestern vom ehemaligen Leiter des Museums für Unterwasserarchäologie in Sassnitz veranlassen mich, konkrete Forderungen aufzumachen und den Fokus nicht allein auf Stralsund zu richten, auch wenn ich als Regionaler diesbezüglich besonders betroffen, besonders schockiert bin. Aber es ist eben auch deshalb zu untersuchen, wie es anderen bedeutenden maritimen nassholzkonservierten Funden geht. Ich denke da insbesondere an die Gellenkogge, an die Poeler Kogge und an die Ralswieker Fischerboote. Ich erwarte Handlungsempfehlungen, wie alle, und ich betone, alle Bodenfunde sicherer bewahrt werden können, und auch dazu, wie die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den verantwortlichen Fachbehörden verbessert werden können.
Einzelprüfungen, Gesamtschau und Schlussfolgerungen überlasse ich selbstverständlich der unabhängigen Expertengruppe. Dazu ist sie schließlich eingerichtet worden.
Ihr Antrag ist überflüssig. Wir lehnen ihn ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird völlig zu Recht festgestellt, dass der Bericht der Enquetekommission über 50 kulturpolitische Themenfelder behandelt und circa 500 Handlungsempfehlungen formuliert. Der größte Teil dieses Berichtes jedoch ist eine klare Bestandsanalyse der Kultur in Deutschland. Enquetekommissionen haben in der Vergangenheit immer das öffentliche Bewusstsein für ein Thema geschärft und waren ihrer Zeit dabei auch voraus. Schon jetzt lässt sich mit noch geringem zeitlichem Abstand sagen, dass eines der wesentlichen Verdienste dieser Kommission die Verdeutlichung des Gewichts von Kunst und Kultur ist, denn tatsächlich sind kulturelle Bedingungen für die Lebensverhältnisse in unserer Gesellschaft nicht weniger wichtig als wirtschaftliche oder soziale Strukturen.
Sowohl bei der Bandbreite der behandelten Themen als auch bei näherer Betrachtung der umfangreichen Handlungsempfehlungen wurde mir einmal mehr deutlich – und da wiederhole ich mich an dieser Stelle –, dass Kulturpolitik nicht Aufgabe eines Kultur- und Bildungsministeriums ist. Kulturpolitik ist eine bedeutende politische Querschnittsaufgabe in allen Bereichen.
Meine Damen und Herren, entscheidend für den Erfolg einer Enquetekommission ist, ob und inwieweit ihre Empfehlungen sowohl vom Gesetzgeber als natürlich auch von den anderen Adressaten mit Leben erfüllt werden. Dabei werde ich mich nicht nur an den allgemein beachteten großen Forderungen und Empfehlungen der Kommission orientieren, denn der Erfolg wird mindestens ebenso daran gemessen, ob es uns gemeinsam gelingt, auch die vermeintlich kleineren Ziele zu erreichen.
Die Enquetekommission hat in ihrer Arbeit nicht nur über Parteigrenzen hinweg agiert. Sie hat sich teilweise auch sehr kühn über Bedenken einer falsch verstandenen Kulturhoheit der Länder hinweggesetzt. Aus dem Verständnis heraus, also aus dem Verständnis einer gesamtstaatlichen kulturpolitischen Verantwortung heraus, richtet sie nun ihre zahlreichen Empfehlungen nicht nur etwa an den Bund, sondern eben auch an die Länder und Kommunen und, nicht zu vergessen, an die Kulturschaffenden selbst.
Dieses ist vom Ansatz her ein Punkt, sehr geehrter Antragsteller, den ich bei Ihnen immer wieder vermisse. Dies ist für meine Fraktion auch ein entscheidender Grund, Ihren heutigen Antrag abzulehnen wie schon die Anträge zuvor zu mittel- und langfristigen Schritten in der Kulturpolitik oder zur Infrastruktur, zum demografischen Wandel oder zur Sicherung der Finanzierung von Kultureinrichtungen und der Angebote für Städte und Umland.
Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, betrachten in meinen Augen dieses gesellschaftlich umfassende Thema einfach viel zu einseitig. Da bin ich dann wieder beim Bericht der Enquetekommission und frage, Herr Koplin: Warum stemmen Sie sich eigentlich so vehement gegen eine sinnvolle Entstaatlichung und eine Mitverantwortung vieler?
Die breite Ansprache der Adressaten leuchtet gerade deshalb ein, weil es zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat gehört, dass wir alle Verantwortung für die Kultur tragen: die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine und Verbände, die Kirchen und die Medien, die Parteien und der Staat und nicht zuletzt, das