Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Guck mal, das wusste der Herr Müller nicht.)

Dort bilden genau wie in unserem Land SPD und CDU die Regierung. Wir wissen sehr wohl, dass wir uns immerhin schon 20 Jahre nach der Wiedervereinigung befinden.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Das ist uns schon klar.

Im Gegensatz zu anderen bereits diskutierten Vorschlägen zur Festsetzungsfrist befindet sich dieser Vorschlag in einem zeitlich überschaubaren Rahmen. Es wäre falsch, zu sagen, dass der Runderlass aus dem letzten Jahr keine Auswirkungen bei den Aufgabenträgern erzielt hätte. Von den 104 Aufgabenträgern haben jedoch seit Bekanntwerden des Runderlasses lediglich 9 ihre Satzung zur Anwendung der Gestaltungsmöglichkeiten verändert. Wir sehen in der bestehenden Terminierung der Festsetzungsfrist zum 31.12.2008 einen Grund, warum nicht mehr Aufgabenträger von dieser Möglichkeit bisher Gebrauch gemacht haben.

10 Aufgabenträger sollen nach Bekanntwerden des Runderlasses die Möglichkeit der Umstellung auf ein privat rechtliches Modell vorgenommen haben. Die Unterrichtung der Landesregierung brachte allerdings auch einen anderen interessanten Aspekt ans Tageslicht. Es ist interessant, dass es trotz der Muss regelung im alten KAG und der Sollregelung in der Novelle aus 2005 im gesamten Land nur 9 Aufgabenträger gibt, die im Bereich der Wasserversorgung tatsächlich einen Anschlussbeitrag als solchen erheben, obwohl die Vorschrift nahezu zwingenden Charakter hat. Es ist aber auch ebenso nicht von der Hand zu weisen, dass der Runderlass in einigen Punkten praktikable Lösungen aufzeigt und auch einige Aussagen, beispielsweise die Möglichkeit des Finanzierungswechsels, unter bestimmten Voraussetzungen richtigstellt.

Gerade mit dem Schaffen dieser Möglichkeiten sollte den Aufgabenträgern durch eine Verlängerung der Festsetzungsfrist die Möglichkeit zu entsprechendem Handeln gegeben werden. Anlaufende Diskussionen in den Verbänden werden somit durch die Fristbeibehaltung zum 31.12. nicht schon im Keim erstickt und können zu akzeptablen Ergebnissen führen.

Sehr geehrte Kollegen der LINKEN, die FDP-Fraktion wird Ihrem Vorschlag zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der FDP und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist sehr zu begrüßen.)

Danke schön, Herr Schnur.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anstatt die KAG-Problematik zum x-ten Mal abstrakt zu erörtern, ist es vielleicht mal in teressant, einen konkreten Bescheid eines Zweckverbandes zu betrachten und sich zu fragen, wie wohl die Wirkung auf die normalen Bürger ausfällt. Der erste Satz klingt wie ein Einberufungsbefehl des Kreiswehrersatzamts.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Kennen Sie so was noch?)

Ich kenne so was noch.

Sie werden als Eigentümer des Grundstücks zu einem Anschlussbeitrag in Höhe von soundso viel Euro herangezogen, Punkt. Befehlston: Sie werden herangezogen. Dazu ein Gewitter von gesetzlichen Vorschriften – gemäß

Paragrafen 1, 2, 7 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bekanntmachung, in der Neufassung vom 12.04.2005, GVOBl M-V, Seite 46, in Verbindung mit den Paragrafen 1 bis 6 und 8 der Satzung …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Als Jurist kennt man das doch.)

Nicht nur Juristen haben Häuser.

… über die Erhebung und für die Schmutzwasserbeseitigung und so weiter. Wie soll die angesprochene alte Dame dieses Zeug verstehen?! Das könnte genauso gut chinesisch oder polnisch sein. Eine fremde und zugleich bewusst unverständliche, drohende und einschüchternde Behördensprache, die signalisiert, du weißt gar nichts und solltest am besten gleich parieren.

Dazu dann noch das DGB, harter Stoff daraus, Paragraf 421, Gesamtschuldner. Erstens kann der normale Bürger damit auch nicht viel anfangen und zweitens ist es haarsträubend, dass mehrere Eigentümer eines Grundstücks als Gesamtschuldner haften. Das heißt, können zwei von drei Eigentümern des Grundstücks nicht zahlen, hält sich der Zweckverband komplett am dritten schadlos. Sehr bequem für die Abkassierer, Hauptsache, sie kriegen ihr Geld, wenn nicht von dem, der es wirklich schuldet, dann eben von irgendeinem anderen. Gerechtigkeit spielt keine Rolle.

Es folgen dann Berechnungen. Die anrechenbare Grundstücksfläche wird multipliziert mit einem Faktor für die Zahl der Vollgeschosse, und wie die Bürokraten auf den kommen, ist aus dem Bescheid überhaupt nicht zu ersehen. Aber netterweise ist ein Auszug aus der Satzung angeheftet, allerdings in der Art von dubiosen Geschäfte machern in winziger Schrift. Das berühmte Klein gedruckte, dafür braucht die alte Dame eine gute Brille oder am besten gleich eine Lupe.

Aus dieser Satzung kann man schließen, dass es bei der Berechnung dieses Vollgeschossfaktors gar nicht auf die wirkliche Zahl der Vollgeschosse ankommt,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

sondern darauf, wie viele laut Bebauungsplan gebaut werden dürften. Ein Auszug des Bebauungsplans war nicht beigelegt. Der Zweckverband erwartet offenbar Vertrauen. Man stelle sich vor, das Finanzamt würde die Einkommenssteuerlast nicht aufgrund des wirklichen Einkommens berechnen, sondern aufgrund dessen, was man verdienen könnte aufgrund irgendwelcher Berechnungen. Wer nur eine Hütte auf dem Grundstück gebaut hat, aber laut Bebauungsplan zwei Stockwerke errichten könnte, der zahlt für zwei Stockwerke.

Was auch immer im KAG steht, wenn die Zweckverbände in der Praxis so weitermachen, werden nie bürgerfreundliche Zustände einkehren. Es gibt so viele Kommissionen und Gremien im Lande. Wie wäre es einmal mit einer Übersetzungskommission, die sich bemüht, diese grauen hafte Amtssprache in verständliches Deutsch zu übertragen? Aber das ist ja so gar nicht erwünscht. Untertanen, die zu viel verstehen, könnten lästig werden. Da hat man lieber hilflose alte Damen. Dieser Gesetzesentwurf wird auch nicht viel daran ändern. Wir enthalten uns.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kokert von der Fraktion der CDU.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Ritter, erst mal mache ich Ihnen ein Kompliment: Was Sie versprechen, das halten Sie auch. Sie haben es bis jetzt geschafft, uns wirklich in jeder Landtagssitzung mit dem KAG wieder zu behelligen. Und auch in dieser Landtagssitzung ist Ihnen das geglückt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da sind Sie sogar anwesend, Herr Kokert.)

Und ich gehe davon aus, Sie werden es auch in der nächsten Landtagssitzung schaffen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig erkannt.)

Es ist sehr klar hier zu merken, Sie diskutieren über einen ganz anderen Antrag.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Sie haben hier lediglich beantragt, die Festsetzungsverjährungsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Und auch Ihre Fraktionskollegin Frau Borchardt hat das ja bereits eingeräumt, sie hat zur damaligen Zeit schon erkannt, dass das den Bürgern in diesem Land überhaupt nichts bringt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, das schadet ihnen. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hab ich nicht gesagt. Gucken Sie sich bitte das Protokoll an!)

Ich möchte Ihnen das mal an einem Beispiel erläutern. Das, was Sie hier fordern, steht in Ihrem Antrag überhaupt nicht drin, denn es passiert Folgendes: Wenn Sie den Zweckverbänden, was Sie eigentlich nicht wollen, jetzt noch zwei Jahre länger die Möglichkeit geben,

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das, richtig.)

alle Beitragsbescheide wunderbar für die Bürger, die bis jetzt noch nicht erhoben wurden, zu erstellen, dann geben Sie ihnen noch mehr die Gelegenheit.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, richtig.)

Bis jetzt sind ja nur 89,5 Prozent erhoben worden und dann kriegen sie tatsächlich die 10,5 Prozent auch. Das sollten Sie den Bürgern sagen, das ist nämlich die Rechtsfolge aus Ihrem Antrag, den Sie hier stellen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht.)

Und, Herr Ritter, das wissen Sie auch. Deswegen haben Sie das ganz gekonnt bei Ihrer Einbringungsrede hier auch umschifft.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht.)

Und sagen Sie mir doch eigentlich: Was machen Sie mit denjenigen, die schon bezahlt haben? Wie sollen die Zweckverbände überhaupt das Geld aufbringen?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das geht doch gar nicht.)

Das Geld, was dort geflossen ist, das sind immerhin 612 Millionen Euro, davon 89 Prozent. Wo sollen die Zweckverbände dieses Geld überhaupt hernehmen?

Diese Frage bleiben Sie einfach schuldig. Sie hätten vielmehr, Herr Ritter, und da haben Sie ja gewissen Einfluss auf Ihre Kommunalpolitiker, das gebe ich gern zu, dass wir da noch etwas Nachholbedarf haben,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die kenn ich auch ganz gut, Ihre Kommunalpolitiker.)