Und noch ein Satz an Herrn Heydorn. Selbstverständlich, damit wir nicht falsch verstanden werden, ist es ein Fortschritt, dass die Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger versichert sind. Im Gegensatz zu vorher ist das ein Fortschritt.
Aber wozu wir uns einfach auch verpflichten müssen, letzte Sekunde, letzter Satz, ist, in solchen Zusammenhängen zu denken, hier volkswirtschaftlich zu rechnen und nicht betriebswirtschaftlich, und nicht zu sagen, das betrifft die und die Kassen. Wenn ich eine gesellschaftliche Rechnung aufmache wie Herr Minister Sellering, was für das Land dabei herauskommt, dann müssen die Kosten, die die Kommunen zusätzlich zu tragen haben, mit in die Waagschale. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1773. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1773 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, aber Ablehnung der Fraktion der SPD und der CDU abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat eine Ältestenratssitzung beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten und berufe den Ältestenrat ein.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Diskriminierung nationaler Jugendarbeit beenden, Drucksache 5/1788.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anlass für diesen Antrag sind die ungeheuerlichen Ereignisse, welche sich im Zusammenhang mit der Durchsuchungsaktion am 7. August und der Zeltlagerauflösung vom 8. August in Hohen Sprenz im Kreis Güstrow zuungunsten der Heimattreuen Deutschen Jugend abgespielt haben.
Im Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes Güstrow wird die Durchsuchung aller Zelte und der darin befindlichen Gegenstände sowie der Fahrzeuge angeordnet.
Die Zulässigkeit der Durchsuchung auch zur Nachtzeit gemäß Paragraf 59 Absatz 5 SOG Mecklenburg-Vorpommern wird in dem Beschluss ausdrücklich hervorgehoben. Die Gründe hierfür waren, Zitat: „Nach polizei lichen Erkenntnissen ist die Annahme gerechtfertigt, dass in dem Zeltlager der HDJ Kindern und Jugendlichen eine nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechende Ideologie zugänglich gemacht beziehungsweise verinnerlicht wird oder werden soll. Es bestehen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche Gefahren für das geistige Wohl von Kindern und Jugendlichen, die auch die Zulässigkeit der Durchsuchungen zur Nachtzeit rechtfertigen.“ Zitatende.
Die Durchsuchung des Lagers wurde nach Zeugenaussagen äußerst rücksichtslos und brutal durch die Beamten durchgeführt. Selbst das Kuscheltier eines Grundschulkindes wurde von den wütenden Einsatzkräften im Beisein des Kindes aufgeschlitzt. Diese perverse Vorgehensweise ist kaum zu überbieten und lässt selbst gestandene Stasimitarbeiter vor Neid erblassen. Oder, Herr IM Martin Koplin?
Die Ordnungsbeamten drohten den Kindern und Jugendlichen sogar mit der Unterbringung in einem Kinderheim. Auch das, Herr Ritter, dürfte einigen noch aus der jüngeren Geschichte bekannt sein.
Nachdem die vor Ort befindlichen Mitarbeiter des Jugendamtes dann gegen 22.00 Uhr das Ende der Durchsuchung erlebten, verzichteten diese in Abstimmung mit dem Jugendamt auf die sofortige Auflösung des Lagers. Hierzu heißt es in der Begründung der Ordnungsverfügung, Zitat: „In Abstimmung mit dem Jugendamt des Landkreises Güstrow ist die Nachtruhe von Kindern als Aspekt der Gesunderhaltung das höherwertige Rechtsgut.“ Weiter findet man in der Begründung, Zitat: „Diese Tatsachen lassen den Schluss zu, dass in dem Lager der heimattreuen Jugendbewegung nach Folklore und altdeutschen Liedern gelebt und durch diese Art der Brauchtumspflege das Gedankengut der HDJ vermittelt wird.“ Zitatende.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, „Hänschen klein“. – Udo Pastörs, NPD: Das muss natürlich verfolgt werden.)
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Wie gut, dass Sie uns das noch mal bestätigt haben. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)
Alle Kinder und Jugendlichen besuchten das Zeltlager im Beisein von Erziehungsberechtigten oder wiesen entsprechende elterliche Erlaubnisse auf.
Zwischen allen Erziehungsberechtigten und der HDJ bestanden folglich privatrechtliche Rechtsbeziehungen. Denn wie Kinder und Jugendliche erzogen werden, fällt unter den Schutz der Familien gemäß Artikel 6 Grundgesetz.
Die Durchführung von Zeltlagern ist Ausdruck des elterlichen Freiheitsrechts nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 6 Grundgesetz. Dem Staat steht es somit nicht zu, auf der Basis einer zum Ausdruck gebrachten eigenen politischen Gesinnung sich an die Stelle der Erziehungsberechtigten zu setzen und deren ausdrücklichen Willen zu übergehen. Wenn wieder die politische Gesinnung Erwachsener als Richtwert dafür dient, was, wann und wo Kinder zu tun haben, wenn wieder die Parteizugehörigkeit der Eltern Kindern verbietet, ihre Freizeit sinnvoll zu nutzen und zu gestalten, zum Technischen Hilfswerk und zur Feuerwehr zu gehen oder sich im Sportverein zu betätigen,
dann sind das die letzten Zuckungen eines sich diktatorisch gebärenden Staates, bevor dieser zusammenbricht.
Das Zeltlager fand auf einem Privatgrundstück in einer völlig abgelegenen Gegend unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit statt.
(Irene Müller, DIE LINKE: Eben! Eben! – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Birgit Schwebs, DIE LINKE)