Sie sind dafür verantwortlich, welches und wie viel Theater vorgehalten und angeboten wird. Und ich weise darauf hin, dass für das Land jedes Jahr knapp 36 Millionen Euro aus Mitteln des Finanzausgleiches FAG kommen. Auch darüber werden wir ja noch zu sprechen haben. Sie tun, als ob das so eine leichte Nummer ist. Da werden wir ja sehen, wie die einzelnen Abgeordneten sich sozusagen einsetzen werden für dieses Geld, was angeblich nicht ausreichend ist.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, genau, genau. Das meinte ich nämlich konkret, Herr Kreher. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Darauf werden wir noch kommen, Herr Kreher, ob sie sozusagen 35,8 Millionen aus dem FAG sichern wollen oder nicht.
Und das ist seit 1997 auch bei einer Regierungsbeteiligung der PDS, das muss man der Fairness halber auch sagen, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung gesichert worden. Auch die Zuweisungen der einzelnen Kommunen sind in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben – das haben Sie aber auch nur angedeutet – und die Haushaltslage der Theater tragenden Kommunen ist angespannt.
Und deshalb sind auch die Theater und Orchester zunehmend in den Prozess der dringend notwendigen Konsolidierung der kommunalen Haushalte einzubinden. Zudem sind bereits absehbare Belastungen, wie der mit einem Einwohnerrückgang verbundene demografische Wandel und der Rückgang der Leistungen aus dem Solidarpakt II, zu berücksichtigen. Ich komme darauf heute noch einmal zurück, was ich da so lesen darf.
Die Theaterträger müssen mit Blick auf diese Situation sowie vor dem Hintergrund der tariflichen Entwicklung strukturelle und personelle Entscheidungen für ihre Theater- und Orchesterbetriebe vorbereiten. Bei einer Fortführung der Betriebe wie bisher beziehungsweise auch mit weiteren kurzfristigen Einsparmaßnahmen vor Ort ist eben die Theater- und Orchesterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern in der jetzigen Qualität und mit den vorhandenen Mitteln des Landes und der Kommunen einschließlich eigener Einnahmen langfristig nicht zu sichern, geschweige denn weiterzuentwickeln. Allein durch zu erwartende Tarifsteigerungen würden laut Hochrechnung für den jetzigen Personalbestand bei Fortschreibung des Status quo im Jahr 2020 landesweit rund 17 Millionen Kostenerhöhung für den Theaterbetrieb einzuplanen sein. Dies liest man in der Presse. Andere gehen sogar davon aus, dass das noch nicht mal ausreichen würde. Deren Zahlen sind noch viel, viel höher, wie es Pressemeldungen zu entnehmen ist. Aber außer einem „Weiter so!“ habe ich bisher niemanden vernommen, der diese Situation ernst nimmt.
Und deshalb sehen Sie uns jetzt hier nicht freudig, irgendwie gelassen oder, wie Sie sozusagen unterstellend suggerieren, überheblich oder vom grünen Schreibtisch. Auch diese Äußerungen, die in der Öffentlichkeit hier gemacht worden sind, die nachzulesen sind, werden alle noch auf ihre Substanz hinterfragt werden. Sie kommen hinter diese Äußerungen auch nicht mehr zurück. Und wir sprechen uns wieder, denn das Thema ist ja nicht morgen zu Ende. Da sprechen wir uns wirklich wieder, dass Sie das sozusagen einfach mal so in den Raum stellen.
Gemäß Koalitionsvertrag Ziffer 199 soll die Theater- und Orchesterlandschaft des Landes so strukturiert wer
den, dass sie ihrer kulturpolitischen Bedeutung gerecht wird und langfristig mit den ihr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln tragbar ist für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Und andere Länder haben uns das schon 1999 vorgemacht, wenn Sie zum Beispiel nach Brandenburg gucken. Aber auch darauf komme ich gerne noch zurück.
In diesem Zusammenhang hat das Kabinett am 26. August 2008 einstimmig das Diskussions- und Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern 2010 bis 2020 beschlossen. Und auch das scheint ja „so einfach“ zu sein. Herr Kreher, wir sind alle noch so jung, dass ich mich jetzt schon auf die Diskussion 2018/2019 freue, wenn man denn das Theaterkonzept 2020 bis 2030 beschließt.
Und da werden wir alle diese Äußerungen wieder herauskramen, all diese werden wir herauskramen, denn Sie sind nur auf einen kurzfristigen wie auch immer Erfolg aus bei diesem Thema, aber nicht auf die Sicherung dieser Konzeption.
Noch am gleichen Tage habe ich mich, nachdem wir das im Kabinett beschlossen haben, zu einem ersten Gespräch mit der Gewerkschaft der Mitglieder der professionellen Kulturorchester, Rundfunkchöre und Bigbands in Deutschland und der Deutschen Orchestervereinigung getroffen, Herr Methling. Am selben Tag! Und es hat erste Gespräche mit den Theater tragenden Kommunen aus dem Kulturkooperationsraum I und II an dem Tag und am Folgetag in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern gegeben.
Sich hinzustellen und zu sagen, es würde mit niemandem gesprochen, ist einfach. Dann müssen Sie schon ganz klar sagen, wen Sie damit meinen. Könnte es sein, dass Sie einen bestimmten Intendanten meinen? Dann muss ich Ihnen sagen, das Schwarze an unserem Konzept, das sind die Buchstaben, und da steht drin, wir sprechen mit den Theater tragenden Kommunen. Das kann man gut finden und das kann man schlecht finden. Das ist einfach die Situation, die wir haben. Und wenn Sie den Eindruck erwecken, als ob man dies nicht tun sollte, dann sagen Sie es! Dann sagen Sie es! Im Übrigen können Sie doch alle Intendanten dieses Landes einladen.
Die waren gerade gestern alle in Hamburg beim Bühnenverein. Lassen Sie sich einfach mal berichten, welch peinliche Vorstellung das war. Lassen Sie es sich einfach berichten. Wenn nicht, dann erzähle ich es Ihnen nachher. Das heißt also, auch hier sind die Gespräche da. Seit Mitte September sind die Briefe raus. Auch das
steht im Konzept, dass wir jetzt zu Einzelgesprächen die Theater tragenden Kommunen in unser Haus einladen. Wir haben angeboten, sie mögen uns signalisieren, mit wem sie zu diesen Gesprächen kommen. Also den Eindruck zu erwecken, hier würden keine Gespräche stattfinden, das muss ich nicht nur zurückweisen, sondern ich glaube einfach, dass Sie schlecht informiert sind.
Ich denke auch, dass wir handeln müssen, das ist unsere kulturpolitische Verantwortung. Mir ist von vielen Seiten gesagt worden, Sie haben es ja auch bestätigt, wir haben endlich etwas, was auf dem Tisch liegt. Denn bei denen, wo Sie jetzt gerade unterstellen, wir würden nicht mit ihnen reden, ist es ja so, das haben wir ja nun auch gerade gesehen, da kommt dann jemand rein und sagt, er hätte ein Konzept. Dann sagen wir, okay. Was machen wir damit? Na, das wäre so sensibel, das könne er jetzt nicht veröffentlichen. Also lassen Sie es sich schicken und dann veröffentlichen Sie es letztendlich. Aber zu sagen, wir haben da ein Konzept, und dann lese ich von dem Nächsten in der Zeitung, man lege ein eigenes Konzept vor – die Zeit rennt, es ist keins da.
(Raimund Borrmann, NPD: Das ist wie in Redefin, da gibt es auch ein Konzept. Das sind die Worte von Dr. Backhaus.)
Die Landesregierung betrachtet die Sicherung einer hohen künstlerischen Qualität des Theater- und Konzertwesens durch tragfähige personelle und finanzielle Strukturen als einen wichtigen Schwerpunkt der Kulturförderung. Sie wird daher den Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Paragraf 10 c für die Theater tragenden Kommunen bis zum Jahr 2020 mit jährlich 35,8 Millionen Euro verstetigen. Sie wird zudem die FAG-Zuschüsse auf die strukturbestimmenden Mehrspartenstandorte – also das können wir doch ganz klar sagen, das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH, das Volkstheater Rostock, die Vorpommersche Theater- und Sinfonieorchester GmbH und die Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/ Neustrelitz – konzentrieren. Die Bespiel- und Einspartentheater erhalten ab 2010 – und da ist das Nächste, was Sie in der Öffentlichkeit als Eindruck erwecken, ich sage noch einmal, das Schwarze sind die Buchstaben – keine direkten FAG-Zuschüsse. Wo steht denn, dass sie keine direkten FAG-Zuschüsse erhalten? Die Frage können Sie ja mal beantworten. Und soweit sie entsprechend der geplanten Kulturkooperationsräume tragfähige Kooperationen beziehungsweise Fusionen mit einem Mehrspartentheater eingehen, können sie über dieses Mehrspartentheater Zuweisungen auf der Basis des FAG erhalten. Wo steht denn, wie sie kooperieren sollen? Das ist doch das Diskussionspapier.
Und ich hoffe doch, dass die, die Sie im Blick haben, nicht nur Arbeitsverträge unterschrieben haben, wo drinsteht, sie müssen Fragen stellen. Also als Arbeitgeber eines bestimmten Intendanten gehe ich davon aus, dass der einen Arbeitsvertrag hat, wo auch drinsteht, er möge Antworten liefern und nicht nur Fragen stellen.
Die Förderung der Mehrspartentheater soll sich an den bisherigen Kriterien – und auch das ist wichtig – Grundbeträge, Einwohner in der Theaterregion, Gesamtausgaben, Besucherzahlen und Quote aus Einnahmen und Personalaufwand orientieren. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Theater tragenden Kommunen sich angemessen an der Finanzierung ihrer Einrichtung beteiligen. Das bedeutet mindestens, auch hier muss man mal mit einem Trugschluss aufhören, eine Höhe von 50 Prozent der jeweiligen – und jetzt muss man das natürlich übersetzen – fixen Landesanteile aus Grundbetrag und Einwohnern in der Theaterregion. Auch das können Sie sich mal erklären lassen.
Das Innenministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde wird dies bei den Entscheidungen zu den Haushalten der unter ihrer Aufsicht stehenden Kommunen berücksichtigen
und den unteren Rechtsaufsichtsbehörden Hinweise für die Prüfung der von ihnen beaufsichtigten kreisangehörigen Gemeinden geben. Das ist kein kleiner Satz.
Bei der Erarbeitung des Konzeptes waren folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Auch die wollen wir uns einfach noch mal in Erinnerung rufen:
Erstens musste Mecklenburg-Vorpommern bei der demografischen Entwicklung in der Zeitspanne von Anfang 1991 bis Ende 2006 einen Bevölkerungsrückgang um rund 230.000 Einwohner – wenn Sie das umrechnen, minus zwölf Prozent – hinnehmen. Die Einnahmesituation des Landeshaushaltes Mecklenburg-Vorpommern ist eng mit der Bevölkerungsentwicklung des Landes verbunden.
Herr Kreher, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Im Grunde genommen haben Sie ein bisschen so gesprochen wie Herr Koplin – mehr Geld. Aber ich habe Herrn Roolf schon zugehört, der hat gesagt, keine Neuverschuldung.
Also Sie bleiben einfach Konzepten untreu, die Sie hier vortragen. Herr Roolf wird uns das sicherlich erklären, wie das, was Herr Kreher hier vorgetragen hat, mit mehr Geld ohne Neuverschuldung geht, oder Sie werden uns auch vortragen, wie viel wir dann bitte sozusagen ausgeben sollten.
(Michael Roolf, FDP: Kommen Sie damit doch in den Ausschuss und dann können wir in Ruhe darüber diskutieren.)