Meine Damen und Herren, es ist ein demokratisches Grundrecht, das in Artikel 59 unserer Verfassung verankert ist. Volksinitiativen an sich sind ein hohes Gut und Ausdruck demokratischer Willensbildung und Meinungsäußerung.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer hier was festlegt neuerdings. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, das ist unglaublich.)
Und, meine Damen und Herren, ich kann mich nur wiederholen, wer den Rechtsstaat benutzt, der muss anerkennen, dass genau dieser Rechtsstaat sein Verwaltungsverfahren ebenfalls regelt, und man kann erwarten, dass dieses Verfahren anerkannt und respektiert wird.
Wenn ich mir allerdings die Initiatoren dieser Volksinitiative noch einmal anschaue, muss ich mich schon ernsthaft fragen, welche politischen Absichten hier offensichtlich betrieben werden sollen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, andere als in der Koalitionsvereinbarung festgelegt. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Ich kann auch Ihnen noch einmal sagen, Herr Minister, die ausdrückliche Ausweisung des Standortes Lubmin für die Energieerzeugung, ausgeschlossen Kernenergie, die habe ich mit Ihrer Unterstützung, mit Unterstützung des Ministers Holter, zu meiner Aufgabe gestellt,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das steht doch gar nicht infrage, das wissen Sie doch. Das steht doch gar nicht infrage.)
zumindest seit dem Jahre 1999. Und wir waren uns sehr wohl vor Ort einig, was an künftiger Nutzung an diesem Standort möglich ist und vorhersehbar ist.
Und ich beziehe diesen Streit, den Sie gerne auf den Kabinettstisch beziehen, auf Sitzungen, die waren in Anwesenheit von Ministern, die sind protokollarisch belegt, und dort haben wir sehr wohl die Thematik des Standortes innerhalb der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung der Gemeinde Lubmin behandelt.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich habe das Protokoll sehr genau gelesen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Da steht nichts drin zum Steinkohlekraftwerk.)
Meine Damen und Herren, wer behauptet, das laufende Verfahren sei in irgendeiner Weise politisch beeinfluss
Die Grünen – und das ist heute hier auch schon gesagt worden – in der Hamburger Koalition mussten merken, dass die zuständige Senatorin die Genehmigung für Moorburg auszusprechen hatte.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es wichtig, dass die Sorgen und Ängste der Menschen gerade in Ostvorpommern und auf Rügen besonders ernst genommen werden. Deshalb ist es auch so wichtig, dass das Genehmigungsverfahren in seiner vollen Umfänglichkeit, in seiner Detailtiefe und Zeitintensität durchgeführt wird.
Die Notwendigkeit, dass alle vorliegenden Einwände öffentlich erörtert werden müssen, hat der Wirtschaftsausschuss in seinen vorgelegten Beschlussempfehlungen noch einmal unterstrichen. Es ist daher nur folgerichtig, darauf zu verweisen, dass es unter Berücksichtigung der Ergebnisse der weiteren Erörterungen den Genehmigungsbehörden obliegt, zum gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen die beantragten Genehmigungen erteilt werden können, meine Damen und Herren. Die Kernbotschaft der Beratungen im Ausschuss ist somit auch, dass dem rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren Rechnung getragen und dieses möglichst zeitnah abgeschlossen wird.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zur vorgelegten Beschlussempfehlung und Ad-acta-Legung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Selbstverständlich, Herr Roolf, bei getrennter Abstimmung kann auch ich dem ersten Teil meine Zustimmung erteilen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Michael Roolf, FDP: Dann sollen die Herren das mal beantragen. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, dann hätten Sie im Wirtschaftsausschuss etwas anderes beschließen müssen. Das ist ja der größte Unsinn jetzt.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang meines Beitrages möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, ja, dass sich in dieser wichtigen umwelt- und klima politischen Debatte weder der Agrar- und Umweltminister noch die umweltpolitischen Sprecher der anderen Fraktionen geäußert haben.
Mein Kollege Holter, meine Damen und Herren, hat bereits über den skandalösen Umgang mit dem Willen von 32.000 Menschen gesprochen.
Das sagt, Herr Jäger, dass Sie offensichtlich kein Interesse daran haben, das umweltpolitisch und klimapolitisch zu debattieren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Armin Jäger, CDU: Wenn Sie das Wort „Rechtsstaat“ richtig buchstabieren können, dann reden wir wieder.)
Ich sage es noch einmal: Der Landtag nimmt zu so vielen Fragen und Problemen Stellung, auch wenn wir nicht diejenigen sind, die letztlich die Entscheidung zu fällen haben.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Als Sie noch bei der NVA waren, war ich schon im Umweltministerium. – Peter Ritter, DIE LINKE: Schön.)
Herr Kuessner als ehemaliger Landtagspräsident hat es uns Abgeordneten in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss ins Stammbuch geschrieben: Wenn wir diese politische Willensbekundung, die er als die größte nach der Wende in Vorpommern bezeichnete, nicht ernst nehmen, würde das unweigerlich zu mehr Demokratieverdrossenheit und Abkehr von demokratischen Gepflogenheiten führen,
Aber, meine Damen und Herren, ich will mich jetzt auf die Beschlussempfehlung konzentrieren. Der erste Punkt, den Sie hier vorgelegt haben, kann ja wohl nur satirisch gemeint sein. Zum Glück, meine Damen und Herren, fragen uns Bürgerinnen und Bürger gar nicht, ob wir Abgeordneten den Bedarf für öffentliche Diskussionen sehen. Sie tun es einfach und verzichten auf wohlwollende Kommentare in Form von Beschlussempfehlungen des Landtages.
Punkt 2, meine Damen und Herren, ist noch haarsträubender. Haben Sie eigentlich mal mit Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, die sich zu den Unterlagen äußern wollten, über die Transparenz, die sie dabei erfahren haben? Sicherlich nicht, denn dann wüssten Sie, welche Hürden zu überwinden waren: Nämlich die Tatsache, dass nur in den Räumen der auslegenden Gemeinden Einsicht genommen werden konnte und selbstverständlich nur zu den Dienstzeiten der Ämter. Kopien zu ziehen, war nicht erlaubt.
Von Dong Energy wurden immer wieder neue Unterlagen nachgefordert und geliefert. Auch die Fristen waren viel zu kurz, obwohl sie sich durch einige Pannen in einigen Ämtern verlängert haben. Da gäbe es noch mehr aufzuführen und da war nix transparent.
Verbänden und Gemeinden. Wenn damit etwas bewiesen ist, ist das nicht die Transparenz des Verfahrens, sondern es ist der heftige Wille der Menschen vor Ort, dieses Kraftwerk nicht zuzulassen.
Und da auch der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gestern betonte – ich zitiere ihn jetzt –, „dass ausreichend Zeit und Gelegenheit ist, die Einwände und Bedenken sorgfältig und ernsthaft abzuwägen“,
Zitatende, frage ich Sie, meine Damen und Herren, wie ein kleines Häuflein bestimmt sehr engagierter Mitarbeiter des StAUN Stralsund in den wenigen Tagen von der Beendigung der Auslegungsfrist Mitte September bis zum Beginn der Erörterung in der nächsten Woche am 28.10.2008 über 9.500 ernst gemeinte Einwendungen sachgerecht und mit der nötigen Sorgfalt entscheiden kann.
Damit habe ich der Behörde, Herr Minister Seidel, aber keineswegs unterstellt, dass sie willkürlich und außerhalb gesetzlicher Vorgaben arbeitet.
Nächster Punkt der Beschlussempfehlung, Punkt 3. Dieser Punkt, meine Damen und Herren, ist ja tatsächlich der Hammer. Sie erkennen an, dass Gutachten in Auftrag gegeben wurden. Ich finde das toll, nur da gibt es nichts anzuerkennen, das ist die Pflicht des Antragstellers und der Genehmigungsbehörde.
Und dann stellen Sie auch noch fest, dass diese keine negativen Auswirkungen auf Tourismus und Badewasserqualität vorhersagen.
Haben Sie auch die anderen Gutachten, die nicht vom Investor oder von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurden, in Ihre Anerkennung einbezogen?