Jetzt kann man sagen, dann geht man mit der Datenerhebung weiter zurück, um eine nahtlose Anschlussfinanzierung hinzukriegen, oder man nimmt die Verspätung in Kauf, um mit möglichst aktuellen Daten arbeiten zu können – ein weiterer Punkt.
Und das setzt sich ja weiter fort. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die im Anhörungsverfahren aufgeworfen worden sind, die wir jetzt in der Sozialausschusssitzung behandeln. Am 11., glaube ich, findet die statt. Da werden wir uns mit der Auswertung der Anhörung beschäftigen, und da werden wir, wenn wir es für notwendig halten, an der einen oder anderen Stelle Korrekturen vornehmen und gegebenenfalls Veränderungen herbeiführen. Das
ist aber alles Sache des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und hat nichts zu tun mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz an sich und mit den gemachten Erfahrungen.
Wir sind ja dabei, bestimmte Erfahrungen schon umzusetzen. Ich will daran erinnern, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren die Quotierung der Mittel verändern. Wir haben im Augenblick die Situation, dass 80 Prozent der Kosten, die einfließen, sich an Istkosten orientieren, 10 Prozent orientieren sich an der Bevölkerung im Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Sozialhilfeträgers, die über 65 sind, und 10 Prozent als Faktor ist die Gesamtbevölkerung. Und jetzt führen wir eine Veränderung herbei und sagen, wir senken die Quote ab, die sich an den Istkosten orientiert, also diese 80 Prozent senken wir ab auf 60 Prozent, und wir orientieren 20 Prozent des zu erstattenden Leistungsvolumens an Hilfeempfänger im Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Sozialhilfe trägers, und zwar Hilfeempfänger über alles, sowohl im stationären, teilstationären als auch im ambulanten Bereich. Das ist ein völlig neuer Verteilungsschlüssel, der seine Wirkung haben wird, davon bin ich fest überzeugt. Das kann man aber jetzt noch nicht in so einen Bericht reinpacken, sondern das wird man abzuwarten haben. Ich sage mal, die Tendenz bei der Sozialhilfefinanzierung muss nach meiner Überzeugung, nach der Überzeugung meiner Fraktion in die Richtung gehen, dass wir immer mehr in Richtung Pauschalen kommen, die den örtlichen Sozialhilfeträgern mehr Spielräume über die Art der Versorgung geben.
Ich will aber noch einen anderen Punkt ansprechen und auch bei den kommunalen Landesverbänden gibt es durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen. Während der Städte- und Gemeindetag der Auffassung ist, dass niederschwellige Beratungsangebote in das System der Sozialhilfefinanzierung mit aufgenommen werden sollen, weil sie kostendeckend wirken, ist der Landkreistag explizit dagegen, weil sie sagen, wir können solche Strukturen in der Fläche letztendlich überhaupt nicht finanzieren und nicht aufrechterhalten, weil die Wege für unsere Bürgerinnen und Bürger viel zu weit sind.
Also lange Rede, kurzer Sinn: Die Zweckmäßigkeit Ihres Antrages erschließt sich mir nicht, auch Ihre Einbringungsbegründung hat da nicht erhellend dazu beigetragen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Hätten Sie mir zugehört, dann hätten Sie gehört, wie Qualität und Leistung zusammenpassen.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass dieser Antrag heute wirklich nicht unbedingt auf der Tagesordnung sein müsste, da wir, Frau Müller, wirklich im Verfahren sind. Ich will auch sagen, was es davor noch gab. Ich habe das Gesetz nicht erfunden und bin nicht lang genug im Hause und da gibt es vor mir so ein paar Sachen. Es gibt einen KSVBeirat. Frau Müller, da sitzen Sie auch drin
und zumindest, wenn Sie anwesend waren, haben wir damals über die Zahlen geredet. Ich brauche nicht Kritik zu äußern, ich glaube, das hat Herr Heydorn genug getan. Ich könnte noch ein paar Punkte sagen, was da alles schiefgelaufen ist in den letzten Jahren bei diesem Gesetz, aber das fängt auch wiederum schon in 2006 an. Da waren Sie Besitzerin des Ministeriums. Wenn ich denke, dass die...
Wenn man denkt, dass die Altregelung der Altfälle, hier stellte die Ministerin... Ich will es mal gleich konkretisieren, weil uns Liberalen sonst wieder zu viel Besitztum vorgeworfen wird.
Ihr hattet eine Ministerin, Frau Linke, und im Endeffekt sind bis heute die Altfälle nicht geregelt. Insofern habt ihr eine gewisse...
Wir werden in der nächsten Ausschusssitzung am 05.11. hoffentlich zu einem endgültigen Ergebnis kommen. Auch da waren Sie bei der letzten Sitzung dabei. Ich gehe davon aus, dass wir in dieser oder in der nächsten Woche ein Schreiben vom Sozialministerium bekommen. Ich glaube, wir können im Augenblick nur die Situation retten, indem wir jetzt gucken, was da rauskommt. Und eines verspreche ich Ihnen, wir werden dieses, glaube ich, als Ausschuss die nächsten zwei Jahre begleiten und werden, glaube ich, relativ häufig, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, also alle halbe Jahre fragen, wie weit die Sache mit der Datenerhebung ist, denn das stimmt schon, da stimmt nicht ein Datensatz überein. Das haben wir auch mehrfach im KSV-Beirat besprochen und insofern, denke ich mal, hätte dieser Antrag heute nicht sein müssen, weil wir im System sind. Wir diskutieren darüber, wir haben am 05.11. die nächste Ausschusssitzung. Sie hätten auch eine Entschließung machen können,
auch damit, wenn Sie im System eine Entschließung geben würden, wo Sie dieses mitbringen können, wären wir auch so weit gewesen, hätte man das einbauen können. Das ist aber nicht passiert. Insofern lehnt die FDP-Fraktion den Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem uns heute vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE – und aufgrund der jetzt hier geäußerten Irritationen über den Inhalt des Antrags möchte ich ihn noch mal genau formulieren –
soll die Landesregierung aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31.05.2009 dem
Landtag die Fortschreibung des Berichts über die Erfahrung mit den Finanzierungsregeln in der überörtlichen Sozialhilfe vorzulegen. Inhalt Ihres Antrages ist also ein Erfahrungsbericht, nicht mehr und nicht weniger.
Das verwundert schon, denn in Ihrer Begründung ist zu lesen, und ich zitiere, „dass die Beteiligten nicht unwesentliche Differenzen in den Auffassungen über Begriffe, über Daten, den Einsatz finanzieller Mittel und die Zukunft des Finanzausgleiches haben“.
Inwieweit ein Erfahrungsbericht bei den beschriebenen Problemen Abhilfe schaffen könnte, erschließt sich mir nicht.
Vielmehr hätte ich erwartet, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der LINKEN, eigene Lösungsansätze oder einen konstruktiven Verfahrensvorschlag vorlegen würden.
Ein neuer Bericht, der zudem eher Arbeitskräftepotenziale des Sozialministeriums für dessen Erstellung bindet als zu neuen Erkenntnissen führt, ist alles andere als hilfreich.
In der letzten Anhörung zum Thema Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und auch in den Anhörungen davor haben die Anzuhörenden umfassend zu allen mit der Umsetzung des Gesetzes in Zusammenhang stehenden Problemstellungen vorgetragen.
Die Abgeordneten haben zudem die Möglichkeit, alle Aussagen in den entsprechenden Ausschussprotokollen nachzulesen. Und nicht nur das, im Rahmen der letzten Anhörung sind Handlungserfordernisse klar benannt worden, die zudem – auch das wurde dargestellt – im Rahmen von Arbeitsgruppen abgearbeitet werden. Zum einen wurde angesprochen ein einheitlicher Sprachgebrauch, der durch Einigung auf Begriffsdefinitionen sichergestellt werden soll.
Zum anderen soll die Vergleichbarkeit der von den Landkreisen und kreisfreien Städten gelieferten Daten durch einheitliche Standards bei der Erfassung und Zuordnung sichergestellt werden.
Ich würde mir wünschen, dass die Abarbeitung dieser Aufgaben – durchaus in den vorhandenen Arbeitsgruppen, aber unter Federführung des Sozialministeriums – nunmehr kontinuierlich erfolgt. In Anbetracht der aktuellen Debatte bin ich mir aber sicher, dass das Sozialministerium die erforderlichen Schritte dazu bereits eingeleitet hat.
Rahmen der Erarbeitung des neuen Gesetzentwurfes zur umfassenden Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes im kommenden Jahr. Dies sollte dann allerdings so frühzeitig begonnen werden, dass die Beratung im Landtag und die Verabschiedung vor dem 01.01.2010 erfolgen kann. Ihren Antrag lehnen wir aus den vorgenannten Gründen ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juli 2004 wurde also zuletzt ein Bericht über die Erfahrungen mit den Finanzierungsregelungen in der überörtlichen Sozialhilfe als Unterrichtung durch die Landesregierung erstellt. Es bleibt bei mir der Eindruck, dass die LINKE so ein bisschen in ihrer Wundertüte kramt, einen Zettel rauszieht und dann prüft: Na, was haben wir in unserer Regierungszeit mal gemacht? Das können wir doch noch mal fordern.
Denn nach 2004 sah die vorherige Landesregierung mitsamt ihrer Linksparteifraktion offensichtlich überhaupt keine Notwendigkeit, dem Landtag einen aktualisierten Bericht vorzulegen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Da gab es das Gesetz noch gar nicht. Da hätten Sie mal nachgucken müssen.)