Protokoll der Sitzung vom 22.10.2008

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Dreizehnter Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1387, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/1855.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Dreizehnter Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2007 – Drucksache 5/1387 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 5/1855 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Amtlichen Mitteilung 5/52 wurde die vorliegende Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten dem Petitionsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung trägt der Petitionsausschuss seinem verfassungsgemäßen Auftrag aus Artikel 35 Landesverfassung Rechnung. Die Voten der mitberatenden Ausschüsse können Sie dem vorliegenden schriftlichen Bericht entnehmen.

An dieser Stelle ein Dank an alle mitberatenden Ausschüsse für die fristgerechte Übergabe ihrer entsprechenden Voten, aus denen ersichtlich wird, dass sie sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und einzelne Vorschläge des Bürgerbeauftragten durchaus unterstützt haben. So hat sich der Europa- und Rechtsausschuss dafür ausgesprochen, das Thema Nachbarschaftsgesetz erneut zu beraten.

Für manche selbstverständlich klingt der Vorschlag, im Rahmen der Novellierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu prüfen, inwieweit eine Regelung aufgenommen werden kann, nach der jeder Bürger einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zuschrift an die öffentliche Verwaltung innerhalb einer angemessenen Frist hat. Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit der Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle für Arbeitslosengeld-IIBescheide durch den Bürgerbeauftragten darum gebeten, ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

In einer ersten gemeinsamen Beratung stellte der Bürgerbeauftragte den vorliegenden Bericht vor, beantwortete Fragen zu einzelnen Anliegen und Problemen und schätzte die Zusammenarbeit mit dem federführenden Ausschuss ein. Neben der regelmäßigen Übergabe der vorgeschriebenen Übersicht zu Petitionen, die sowohl im Petitionsausschuss beziehungsweise beim Bürgerbeauftragten vorliegen, finden regelmäßige Gespräche zu einzelnen Petitionen statt, um im Interesse des Petenten Entscheidungen zu treffen. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses begrüße ich diese Art der Zusammenarbeit und möchte mich recht herzlich beim Bürgerbeauftragten und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl des Sekretariates des Petitionsausschusses als auch beim Bürgerbeauftragten bedanken.

Nach einer intensiven Beratung der Unterrichtung der mitberatenden Ausschüsse gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten im Petitionsausschuss wurden sowohl seitens der Fraktion DIE LINKE als auch seitens der Koalitionsfraktionen Vorschläge für eine Beschlussempfehlung zur Drucksache 5/1387 vorgelegt. Den Inhalt beider Anträge können Sie ebenfalls dem Bericht auf Drucksache 5/1855 entnehmen.

Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrem Antrag unter anderem die Voten der mitberatenden Ausschüsse aufgegriffen und zum Beispiel in Bezug auf das Nachbarschaftsgesetz und ein Konzept zur Beratung der Arbeitslosengeld-IIEmpfängerinnen und -empfänger sowie zur Frage des weiteren Umgangs mit den Hochbegabten Vorschläge vorgelegt. Des Weiteren wurden die Bemühungen der Landesregierung begrüßt, im gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass notwendige logopädische, ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlungen auch in Kindertageseinrichtungen und Schulen erbracht werden können. Das waren nur einige Aspekte der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Entschließung. Nachzulesen ist der gesamte Wortlaut, wie bereits erwähnt, auf Drucksache 5/1855.

Aus meiner Sicht bedauerlicherweise wurde dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt. Argumentiert wurde seitens der Koalitionsfraktionen, dass die Schaffung eines Nachbarschaftsgesetzes bereits in der vergangenen Legislaturperiode abgelehnt worden ist und sich an den Gründen dafür nichts geändert habe. Im Übrigen seien die mitberatenden Voten ohnehin im Bericht enthalten, sodass sich eine Bezugnahme darauf in der Beschlussempfehlung erübrige. Seitens der Koalitionsfraktionen ist beantragt worden, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen und verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Dem konnte die Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen, nachdem ihr inhaltlich sehr viel weiter gehender Antrag abgelehnt worden ist.

Ein Beschluss über die Wichtigkeit des Amtes des Bürgerbeauftragten und ein über die Kenntnisnahme hinaus gehender Beschluss sind leider nicht möglich gewesen. Letztlich ist der Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Zustimmung seitens der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD und Ablehnung seitens der Fraktion DIE LINKE angenommen worden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Schubert.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, die Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, deren Sprachrohr ich seit 2007 bin, Ihnen heute vorstellen zu können. Der Ihnen vorliegende Dreizehnte Jahresbericht des Bürgerbeauftragten ist somit der erste über die Tätigkeit in meiner Amtszeit. Dieser Bericht soll nur einen kleinen Überblick über die Bearbeitung von Petitionen im Jahr 2007 geben. Mit der Schilderung ausgewählter Petitionen soll aufgezeigt werden, wie zwischen den Verwaltungen, Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes vermittelt werden konnte, welche Lösungen aufgezeigt und welche Hinweise gegeben wurden.

Im Berichtszeitraum wurden 1.487 Petitionen bearbeitet und 103 telefonische Beratungen und abschließende Auskünfte gegeben, davon wurden 1.083 Petitionen in persönlichen Gesprächen an den jeweiligen Sprechtagen oder telefonisch vorgetragen. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten führten wir mindestens zwei Sprechtage durch. Insgesamt waren es 39.

Die Vielfalt der Anregungen, Bitten und Beschwerden hat auch im vergangenen Jahr nicht abgenommen. Eine Steigerung der Petitionen im Bereich Infrastruktur und Abgaben ist auch im Jahr 2007 zu verzeichnen. 412 Anliegen zählten wir in diesem Sachgebiet. Die Problematik kommunaler Anliegen wie Altanliegeranschlussbeiträge, Wasser- und Abwasserbeiträge und Straßenanliegerbeiträge nahmen einen Großteil der Petitionen ein. 28,7 Prozent der Gesamtpetitionen im Jahr 2007 entfielen auf den Bereich soziale Sicherung, darunter Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe und die Grundsicherung. Dies waren 457 Fälle. Davon fielen 241 auf das Gebiet Grundsicherung nach SGB II.

Bei der Auswahl der Petitionen für meinen Bericht habe ich versucht, einzelne Petitionen komplex darzustellen, wie zum Beispiel zu Rundfunkgebühren, zu Kommunalabgaben, zum Verwaltungsverfahrensgesetz, zum Nachbarrechtsgesetz, zum Sozialgesetzbuch II sowie sehr individuelle Fallbeispiele. Dazu gehören die Beispiele „Garagennutzer“, „Fahrscheine bitte“, „Falsche Daten von Amts wegen“ und „Ausweisfoto auch mit Haarersatz“, um nur einige zu nennen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden sich sicherlich an den Fall „Ausweisfoto auch mit Haarersatz“, der in der Berichterstattung der Medien und in der NDR-Radiosprechstunde thematisiert wurde, erinnern. Ich möchte diesen Fall hier in diesem Haus einmal kurz vorstellen:

Bei einer Bürgerin wurde eine Krebserkrankung festgestellt. An eine intensive Bestrahlung schloss sich eine länger andauernde Chemotherapie an. Die Nebenwirkungen führten zu einem völligen Ausfall des Kopfhaares. Der Personalausweis der Bürgerin lief im

Jahre 2007 ab. Sie wandte sich an das für ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt und bat um Überprüfung, ob es aufgrund ihrer besonderen Situation gestattet werden könnte, für einen neuen Personalausweis ein Lichtbild mit Haarersatz beizubringen. Verständlicherweise scheute die Petentin davor zurück, während der gesamten Gültigkeitsdauer des neuen Ausweises diesen mit einem Zustand der Kahlköpfigkeit aufgenommen Bild vorzeigen zu müssen. Da die Bürgerin keinen Reisepass hatte, war die Ausstellung eines neuen Personalausweises unumgänglich, um der Ausweispflicht Genüge zu tun. Das Ordnungsamt teilte der Bürgerin jedoch mit, für die Herstellung von Personalausweisen dürfen nur Lichtbilder, die die jeweilige Person ohne Kopfbedeckung zeigen, also auch ohne Haarersatz verwandt werden. Auch das Eintreten des örtlichen Bundestagsabgeordneten für die Bürgerin konnte das Ordnungsamt nicht zum Einlenken bewegen.

Nunmehr wandte sie sich an den Bürgerbeauftragten. Zu jenem Zeitpunkt fanden sich die Regelungen zu den verwendeten Lichtbildern im Paragrafen 3 der Passmusterverordnung vom 8. August 2005. Dort hieß es unter anderem wörtlich: „Das Lichtbild muss“ den Passbewerber „ohne Kopfbedeckung“ zeigen. Hiervon kann die Passbehörde „insbesondere aus religiösen Gründen … Ausnahmen zulassen.“ Die Verwendung des Wortes „insbesondere“ eröffnete die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zuzulassen.

Um hier eine Klarstellung zu erlangen, wandte ich mich mit Schreiben vom 16. Oktober 2007 an den Innenminister. Dieser wies in seiner Antwort darauf hin, dass wenige Tage nach Eingang des Schreibens des Bürgerbeauftragten die neue Passverordnung vom 19. Oktober 2007 in Kraft getreten sei. Mit der neuen Verordnung wäre gerade zur Klarstellung der Wortlaut bezüglich möglicher Ausnahmen um die medizinischen Tatbestände ergänzt worden. Paragraf 5 lautet hier nun wie folgt: „Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen.“ Solche Ausnahmen waren auch vorher möglich. Jetzt ist jedoch durch die Konkretisierung des Verordnungstextes die Anwendung auch für die örtlichen Ordnungsbehörden einfacher geworden. Gerade dieser Fall zeigt, wie bürgerunfreundlich, ja, sogar pietätlos dieser Verwaltungsmitarbeiter entschieden hat.

Bereits im vergangenen Jahr hatte ich den „Europäischen Kodex für die Verwaltungspraxis“ vorgestellt. In Artikel 12 heißt es: „Tritt ein Fehler auf, der die Rechte und Interessen einer Einzelperson beeinträchtigt, entschuldigt sich der Beamte dafür.“ In diesem Fall hat der Beamte nicht nach Artikel 12 gehandelt, er hat sich nicht für sein Handeln entschuldigt. Ganz im Gegenteil, der Bürgerin sind weitere Unannehmlichkeiten bei der Arge entstanden. Die Grundsicherungsleistung sollte ihr aufgrund eines fehlenden und nicht mehr gültigen Personalausweises nicht gewährt werden. Eine Ordnungswidrigkeit wurde ihr vom Amt angedroht, weil sie den neuen Personalausweis zu spät beantragt hatte. Es wird nach meiner Meinung Zeit, dass der Europäische Kodex endlich auch für unsere Verwaltungen in unserem Land gilt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)

Wie bereits geschildert, stellt auch die Problematik Beitragsrecht eine Vielzahl an Petitionen. Bei der Bearbeitung vieler Petitionen war festzustellen, dass Abgaben und Widerspruchsbescheide für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich waren. In vielen Widerspruchsbescheiden ging man auf die im Widerspruch vorgebrachten Gründe nur unzureichend ein und reihte stattdessen unverständliche Gesetzesphrasen aneinander. Erst durch allgemeinverständliche Übersetzungen der Bescheide durch meine Behörde konnte den Betroffenen klargemacht werden, worin die jeweiligen Gründe lagen.

In vielen Gesprächen schilderten Bürger, dass es insbesondere bei hohen Beitragsforderungen für die Bürger schwierig oder unmöglich war, die geforderte Summe innerhalb eines Monats aufzubringen. Innerhalb so kurzer Zeit war es auch nicht möglich, Kredite aufzunehmen. Wenn die Bürger Ersparnisse hatten, waren sie an die Kündigungsfristen der Geldinstitute gebunden. Ich rege daher an, eine längere Zahlungsfrist einzuräumen, um den Bürgern die Finanzierung zu erleichtern. Dies könnte zum Beispiel innerhalb des laufenden Haushaltsjahres oder drei beziehungsweise sechs Monate sein. Das KAG Mecklenburg-Vorpommern lässt dies zu, denn in Paragraf 2 Absatz 1 ist geregelt, dass die Satzung einen Fälligkeitstermin bestimmen muss, ohne eine bestimmte Frist vorzugeben. Auch bei den Altanliegeranschlussbeiträgen, bei denen die Bescheide bis zum 31. Dezember 2008 an die Beitragszahler laut Gesetz zugestellt werden müssen, wäre ein längeres Zahlungsziel möglich.

Es gibt so ein Beispiel schon bei uns im Land, und zwar hat der Zweckverband Rügen zu dieser Problematik einen Beitragsbescheid rausgeschickt, in dem er Fälligkeiten und Forderungshöhe im Einzelnen aufgliedert, sodass ein Fälligkeitstermin das Jahr 2009 ist, der zweite 2010,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

der dritte 2011 und dann die letzte Rate 2012. Der Bescheid ist jetzt am 30.09. rausgegangen. Diese Regelungen können die anderen Zweckverbände übernehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Dies trifft auch für die Straßenausbaubeitragssatzung der Kommunen zu. Speziell bei Straßenbaubeiträgen wird immer wieder von den Bürgern die luxuriöse Art und Weise des Ausbaus kritisiert. Bürgersteige seien überdimensioniert, Grundstücksausfahrten zu breit ausgeführt oder es seien zu hochwertige Materialien verwandt worden. Darüber hinaus werden oft die Anzahl der Straßenlampen und die Gestaltung der Nebenanlagen kritisiert. Um die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erfüllen, stellen Gemeinden oft Straßenlampen in einem Abstand von nicht mehr als 25 Metern auf. Im täglichen Betrieb wird dann jedoch jede zweite Lampe abgeschaltet. Ich rege angesichts der Finanzlage der Kommunen, der folgenden Stromkosten sowie der sich für die Bürger ergebenden Beitragsbelastungen eine Überprüfung dieser Förderpraxis an.

Bereits bei der Vorstellung des Jahresberichts 2006 hatte ich einen Ausblick für das Jahr 2007 bei der Erhebung von Rundfunkgebühren für gewerbliche und private Ferien häuser gegeben. Die Möglichkeit der saisona

len An- und Abmeldungen war nicht mehr gegeben. Als großen Erfolg der Bemühungen des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten ist die Einigung der Ministerpräsidenten zur saisonalen An- und Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten zu werten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Mein Dank gilt in dem Zusammenhang auch Herrn Dr. Harald Ringstorff, der ja diesen Antrag eingebracht hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Noch nicht geklärt ist die Beantragung von Gebührenbefreiung, wenn Bürger nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen und keine Sozialleistungen erhalten, sie jedoch eine vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen. Dann kann den Betroffenen eine Gebührenbefreiung aufgrund eines besonderen Härtefalles nach Paragraf 6 Absatz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag gewährt werden. Dies wird aber von der Gebühreneinzugszentrale nicht umgesetzt.

(Jörg Vierkant, CDU: Das ist ein Ermessensspielraum.)

Ich rege an, bedürftige Bürgerinnen und Bürger und Studenten ohne BAföG-Bezug von Rundfunkgebühren freizustellen.

Im Jahresbericht sind auch Legislativpetitionen aufgeführt, die mir von Bürgern vorgetragen wurden. Beispielhaft erwähnen möchte ich die Anregung, eine Stiftung für Zwangsausgesiedelte aus den Grenzgebieten der ehemaligen DDR zu schaffen. Nennen möchte ich auch die Anregung zur Schülerbeförderung in den Klassen 11, 12 und 13 und zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Hochbegabung. Nach meinem Kenntnisstand ist dies ja in der Novellierung der Schulgesetze schon mit aufgenommen.

Viele Anfragen, Bitten und Beschwerden richteten sich gegen die Bescheide der Argen zum ALG II. Themen waren die Kosten der Heizung und Unterkunft, Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen, Regelleistungen zur Sicherung des Unterhalts und Wegfall beziehungsweise Absenkung des ALG II nach Paragraf 31 SGB II.

Ich habe bei meinen persönlichen Besuchen mit den Geschäftsführern der Argen und der Optionskommune in Ostvorpommern über mögliche Lösungsansätze diskutiert. Ein Thema waren besonders die zahlreichen Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsverfahren. Bei diesen Gesprächen wurde über die Möglichkeit der Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle beim Bürgerbeauftragten gesprochen. Diese Prüfstelle hätte die Aufgabe, Entscheidungen der Argen zu überprüfen. Sofern sich eine Entscheidung als rechtmäßig und geeignet erweist, würde dies den Bürgern erläutert. Andernfalls würde versucht, zwischen Bürgern und Argen zu vermitteln. Wir waren uns einig, dass diese Prüfstelle zu einer Verringerung der Widerspruchs- und Klagezahlen führen könnte und somit entlastend für die Argen und die Sozialgerichte wirken würde.

Im Jahr 2007 gab es 45.020 Widersprüche und mehr als 6.000 Klagen vor den Sozialgerichten in MecklenburgVorpommern. Für das laufende Jahr rechnet man mit 8.000 Klagen vor dem Sozialgericht und per 31.08.2008 sind bereits wieder 32.800 Widersprüche eingegangen.

(Udo Pastörs, NPD: Wunderbar.)

Ich zitiere aus einem Schreiben der Justizministerin Frau Uta Kuder vom 31. Mai 2008: „Für Ihren Vorschlag, eine unabhängige Prüfstelle zur Entlastung der Sozialgerichte einzurichten, danke ich. Eine solche Prüfstelle kann sicher für viele betroffene Bürger eine schnellere Klärung ihres Anliegens bewirken und damit auch einen Beitrag zur Entlastung der Sozialgerichte leisten.“

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Gleichzeitig macht die Ministerin darauf aufmerksam, dass es für den Bürger deutlich werden sollte, dass das Tätigwerden der Prüfstelle nicht die Einhaltung von Widerspruchs- und Klagenfristen ersetzt.