Protokoll der Sitzung vom 23.10.2008

Meine Damen und Herren, die Kommission hat nun aus einer Reihe von Studien der letzten Jahre ihre Schlussfolgerungen gezogen und im Juli dieses Jahres ihre Vorstellungen für eine neue politische Initiative in einer erneuerten Sozialagenda der Öffentlichkeit vorgestellt. Der

Titel lautet verheißungsvoll: „Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“. Ein Grundanliegen der Initiative ist es, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine soziale Gestaltung der europäischen Politik aufzugreifen. Das Sozialpaket besteht aus insgesamt 20 Initiativen, unter anderem in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Jugend. Als Ziele der erneuerten Sozialagenda werden in einer sogenannten Rahmenmitteilung die Stichworte „Chancen“, „Zugangsmöglichkeiten“ und „Solidarität“ genannt. Damit verbindet die Kommission vor allem die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung von Diskriminierung, die Gleichstellung der Geschlechter sowie den Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung und zu Sozialdienstleistungen.

Meine Damen und Herren, Sie hören, das klingt doch alles eigentlich ganz toll. Man spürt förmlich bereits beim Lesen die soziale Wärme. Dennoch hält dieses Wohlbefinden bei vielen nicht lange an. Ich denke, auch zu Recht, und nicht nur bei mir, denn die erneuerte Sozialagenda wird von der Politik höchst unterschiedlich bewertet. Dabei richtet sich die Kritik vor allem an die Richtlinienvorschläge zu den Europäischen Betriebsräten, zur Antidiskriminierung sowie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Der Meinungsstand lässt sich wie folgt kurz skizzieren:

Im Europäischen Parlament ist der Meinungsstand höchst unterschiedlich. So sehen etwa die Liberalen die erneuerte Sozialagenda zwar als ersten Schritt, sind aber im Hinblick auf die Wirkung skeptisch und fordern Nachbesserungen. Für die LINKEN ist das Vorhaben nicht ehrgeizig genug, sie befürchten weiterhin eine sozial rückschrittliche Politik. Auch die Sozialdemokraten sparen nicht mit Kritik und halten das Sozialpaket für eine unangemessene, unvollständige Antwort. Sie kritisieren insbesondere, dass die Vorschläge zu spät kommen und daher nicht mehr in der ausgehenden Legislaturperiode umgesetzt werden können. Der Bund der Deutschen Arbeitgeberverbände wiederum hält das Sozialpaket für sehr bürokratisch. Wen wundert es! Insbesondere seien die Richtlinie zur Antidiskriminierung und die der Europäischen Betriebsräte kontraproduktiv. Und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht seine Erwartungen nicht erfüllt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping reichen bei Weitem nicht aus. Die Bundesregierung und der Bundesrat letztendlich begrüßen in einer ersten Bewertung die erneuerte Sozial agenda grundsätzlich. Insbesondere der Bundesrat befürchtet aber, dass Kompetenzen nach Brüssel verlagert werden, und verweist auf die Zuständigkeit der nationalen Parlamente für die Sozialpolitik. Wieder einmal geht es also um das Problem Subsidiarität.

Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat seine ersten Bewertungen in einer Stellungnahme der Kommission übermittelt. Das haben wir auch in der Antragsbegründung dargestellt. Nun könnte man vielleicht fragen, ob denn dann noch eine Unterrichtung der Landesregierung erforderlich sei. Die Antwort ist jedoch klar und eindeutig Ja, und zwar aus verschiedensten Gründen. Zum einen hat sich der Landtag selbst auf die Fahnen geschrieben, seine Europafähigkeit zu verbessern. Dazu gehört auch, dass man wichtige europapolitische Themen nicht nur in Berlin und Brüssel diskutieren lässt, sondern selbst diskutiert. Ich denke, mein Kollege Detlef Müller wird mir als Vorsitzender des Europaausschusses und als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regi

onen auf ganzer Linie recht geben. Andere Landesregierungen machen es uns im Übrigen vor. Sie haben trotz oder gerade wegen der Stellungnahme des Bundesrates ihre Landtage unterrichtet. An dieser Stelle verweise ich auf die Unterrichtung durch die Landesregierung an den Landtag Baden-Württemberg. In Niedersachsen wurde die Mitteilung der Kommission an den Europa- und Sozial ausschuss überwiesen.

Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren Grund, sich in Mecklenburg-Vorpommern mit dem EU-Sozialpaket zu befassen, denn Mecklenburg-Vorpommern ist in besonderer Weise vom Vorhaben der Kommission betroffen. Ich denke da nur an die Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Patientenrechte. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Patienten die Kosten für die Behandlung innerhalb der EU leichter erstattet bekommen. Von daher ist es besonders interessant, von der Landesregierung im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erfahren, welche konkreten Erwartungen und auch Kritikpunkte sie mit diesem Vorschlag verknüpft. Hinzu kommt das Ziel des Landes, weiterhin Gesundheitsland Nummer eins zu sein. Zu hinterfragen ist an dieser Stelle beispielsweise im Übrigen auch, wie die geplante Gesundheitsrichtlinie mit der Dienstleistungsrichtlinie vereinbar ist, sind doch Gesundheitsdienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen, dass die erneuerte Sozialagenda uns noch eine Weile beschäftigen wird. Meine Fraktion hält es daher für erforderlich, dass die Landesregierung gegenüber dem Landtag wesentliche Inhalte, vor allem eine erste Einschätzung aus Sicht des Landes MecklenburgVorpommern, mitteilt. Europa soll sozialer werden, dieses Ziel muss Priorität in der Politik haben, auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Wir meinen, auf der Basis der dann vorliegenden Unterrichtung sollten wir uns in den Fachausschüssen mit den entsprechenden Problematiken, die durch die Landesregierung eventuell schon als Schlussfolgerungen dargestellt werden, befassen. Im Übrigen bin ich mir sicher, dass die Landesregierung gern ihre Sicht der Dinge hier im Landtag darstellen möchte. Stellen wir uns also gemeinsam dieser Aufgabe. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, bis zum 30. November 2008 den Landtag über den wesentlichen Inhalt der von der EU-Kommission vorgelegten erneuerten Sozialagenda zu unterrichten. Auch erwartet sie erste Einschätzungen zu etwaigen Handlungsbedarfen insbesondere im Hinblick auf die Richtlinienvorschläge der Kommission zu den Europäischen Betriebsräten, zur Antidiskriminierung sowie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Patientenrechte aufzuzeigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Europäische Union hat maßgeblich dazu beigetragen, dass den Europäern beispiellose Chancen und mehr Wahlmöglichkeiten unter verbesserten Lebensbedingungen offenstehen. Allerdings gibt es nach wie vor zu viele Arbeitslose, zu viele Schulabbrecher und zu viele Menschen, die in Armut leben und sozial ausgegrenzt sind. Hinzu kommen zahlreiche neue Probleme, wie die Alterung der Bevölkerung. Auf diese veränderten sozialen Herausforderungen muss Sozialpolitik flexibel reagieren, auch mittels einer erneuerten Sozialagenda. Die erneuerte Sozialagenda der Kommission richtet sich an drei gleichrangigen miteinander verbundenen Zielen aus:

1. Chancen eröffnen

2. Zugangsmöglichkeiten schaffen und

3. Solidarität zeigen

Diese Ziele zu erreichen, fällt primär in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Vor allem Maßnahmen in den Bereichen Jugend, Humankapital, längeres und gesünderes Leben, Mobilität, soziale Eingliederung, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit sind hier gefragt. Die erneuerte Sozialagenda ist deshalb vor allem auf diese Bereiche ausgerichtet. Notwendig dafür ist die Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit, der hohen Schulabbrecherquoten sowie der Arbeitsplatzunsicherheit und des Lohngefälles, Gewährleistung einer Bildung für alle Kinder, die ihnen eine faire Teilhabechance gibt, Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und die Förderung des Zugangs aller Bürger zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist auch auf den Vorschlag für eine Europäische Betriebsräterichtlinie gerichtet. Die Neufassung der geltenden Richtlinie soll auf Basis der in den vergangenen 14 Jahren gewonnenen Erfahrungen erfolgen. Folgende Vorschläge liegen vor:

Einführung allgemeiner Grundsätze für die grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

die Begrenzung der Zuständigkeit des Europäischen Betriebsrates auf länderübergreifende Fragen und

die Einführung einer vornehmlich durch Betriebsvereinbarungen erfolgende Abstimmung der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

die Klärung der Rolle der Arbeitnehmervertreter und der Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften

die Verdeutlichung der Regeln für die Aushandlung von Vereinbarungen im Hinblick auf die Einsetzung neuer Europäischer Betriebsräte und die Einführung einer Klausel zur Anpassung der Vereinbarung, die die Arbeitsweise der Europäischen Betriebsräte im Falle eines Strukturwandels von Unternehmen regeln

Sehr geehrte Damen und Herren, das Modell „Europäische Betriebsräte in länderübergreifend tätigen Unternehmen“ hat sich weitgehend bewährt. Inzwischen gibt es 870 Europäische Betriebsräte, die 15 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten. Das Modell der Europäischen Betriebsräte hat einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet, die wirtschaftlichen und sozialen Ziele im Binnenmarkt besser miteinander in Einklang zu bringen. Jetzt ist es an der Zeit, auch diese Richtlinie anzupassen. Die Überarbeitungsvorschläge,

die auf passgenauere Zuständigkeiten und eine verbesserte Abstimmung zwischen den nationalen und transnationalen Ebenen der Arbeitnehmervertretung zielen, dienen der Schaffung von Rechtssicherheit. Die Landesregierung begrüßt, dass sich die Sozialpartner in einem gemeinsamen Brief an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament dafür ausgesprochen haben, den Vorschlag der Europäischen Kommission grundsätzlich als gemeinsame Basis für die Reform der Richtlinie zu betrachten.

Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit erarbeiten Bund und Länder eine gemeinsame Position zu diesem Richtlinienvorschlag. Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird für den Bereich Gesundheit der entsprechende Richtlinienvorschlag der EU hervorgehoben. Auch hier wird eine gemeinsame Position zwischen Bund und Ländern derzeit erarbeitet. Zudem wird ein gemeinsamer Bundesratsantrag aller Bundesländer vorbereitet. In der laufenden Bund-Länder-Diskussion wird begrüßt, dass durch den Richtlinienvorschlag der EU die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zusammengefasst werden soll. Bei Ausgestaltung der Richtlinie ist nach Ansicht des Bundes und der Länder das Prinzip der Subsidiarität sorgfältig zu beachten. Ergebnisse werden voraussichtlich noch in diesem Jahr erwartet.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf der Antidiskriminierungsrichtlinie für Bereiche außerhalb des Arbeitsmarktes wird ebenfalls besonders im Antrag der Fraktion DIE LINKE erwähnt. Mit dem Richtlinienvorschlag wird der Grundsatz der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung gemäß Artikel 13 des EG-Vertrages auf die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, Zugang zu Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet. Der Bundesrat hat sich am 19. September 2008 gegen eine Antidiskriminierungsrichtlinie auch für Bereiche außerhalb des Arbeitsmarktes ausgesprochen. Er hat sich zwar zu dem Grundsatz bekannt, dass die Diskriminierung auch außerhalb des Arbeitsmarktes bekämpft werden muss, hält aber den bestehenden Rechtsrahmen der EU für ausreichend.

Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich wird die Landesregierung Handlungsbedarfe auf Basis der erneuerten Sozialagenda prüfen. Allerdings befinden wir uns gegenwärtig im Abstimmungsprozess zwischen den Ländern und dem Bund. Sozialpolitische Handlungsbedarfe aus der erneuerten Sozialagenda und entsprechende Instrumentarien können erst nach dessen Abschluss entwickelt werden. Unabhängig von dem Weg sind die Ziele der erneuerten Sozialagenda richtig und diese Ziele werden die Landesregierung und die Sozialministerin verfolgen: Chancengleichheit, Teilhabe und Solidarität. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

(Marc Reinhardt, CDU: Geben Sie mal richtig Stoff, Herr Heydorn!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ja, mein lieber Herr Kuhn, so ist das, ne. Wir haben es gerade gehört, unsere Freunde von der LINKEN sind wieder mal ein bisschen zu fix gewesen, sind nach Europa gefahren, nach Brüssel, haben bei der EU gehört,

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Sie waren doch aber mit. – Regine Lück, DIE LINKE: Ja, da waren Sie doch aber auch.)

es gibt eine erneuerte Sozialagenda – die gibt es jetzt, die ist zwar noch nicht fertig gestrickt, da reden noch alle drüber –, aber dann sind sie nach Schwerin zurückgekommen und haben das getan, was sie gut können: Sie sind in operative Hektik verfallen und haben mit heißer Nadel einen Antrag zusammengeschustert, den zum jetzigen Zeitpunkt noch keiner braucht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Michael Roolf, FDP: Ist er nun aber richtig oder ist er falsch? – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Falsch, falsch, der ist falsch.

(Regine Lück, DIE LINKE: Aber vorausschauend, aber vorausschauend. – Irene Müller, DIE LINKE: Das war jetzt Polemik.)

In dem Antrag steht, die Landesregierung möge über den wesentlichen Inhalt der von der EU-Kommission vorgelegten erneuerten Sozialagenda bis zum 30. November 2008 unterrichten. Über den wesentlichen Inhalt kann man sich viel schneller unterrichten, denn diese Sozialagenda ist öffentlich. Sie können ins Internet gucken. Es sind rund 30 Seiten, es steht alles drin, was man wissen will zu dieser Sozialagenda.

Inhaltlich haben meine Vorrednerinnen das, denke ich, hinreichend dargelegt, darauf muss ich nicht eingehen. Aber es ist – die Ministerin hat es gesagt – ein Aushandlungsprozess im Gange, bei dem sich bei uns national der Bund auf der einen Seite und auf der anderen Seite sämtliche Bundesländer auf eine Richtung verständigen wollen. Also welchen Sinn würde es machen, wenn sich heute unsere Ministerin mit uns darüber unterhalten würde, was hier Sinn macht oder nicht, wenn man nicht weiß, was hinterher im Rahmen des Aushandlungsprozesses dabei herauskommt und was letztendlich hier zur Wirklichkeit werden soll? Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, wenn man sich diese Sozialagenda ansieht und die Themen, die damit verbunden sind, dann gibt es völlig unterschiedliche Zuständigkeiten. Unser Land Mecklenburg-Vorpommern ist nur in zwei oder drei Bereichen tangiert. Da geht es einmal um den grenzüberschreitenden Gesundheitsschutz und es geht um den Arbeitsschutz. Ich glaube, damit sind wir zuständigkeitsweise betroffen. Der Rest ist eine Sache, die die Bundesebene betrifft und die in ganz anderen Zusammenhängen erörtert werden muss. Insofern halten wir den Antrag, man will es gelinde sagen, für erheblich zu verfrüht und wir lehnen ihn deshalb ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Kommission hat am

2. Juli 2008 eine neue Sozialagenda vorgelegt, damit die Politik der Europäischen Union wirksamer auf die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der heutigen Zeit reagieren kann. Die erneuerte Sozial agenda will aus diesem Grunde mehr Chancen für die Menschen in der EU schaffen, den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen verbessern, Solidarität mit denjenigen üben, für die der Wandel negative Folgen hat.

Die erneute Sozialagenda führt zu diesem Zweck verschiedene politische Strategien der EU zusammen. So umfasst die Agenda Maßnahmen in folgenden Bereichen:

1. Kinder- und Jugendpolitik

2. Qualifizierung von Arbeitskräften

3. Mobilitätsverbesserung