Protokoll der Sitzung vom 23.10.2008

Und dann wollen Sie die abweichenden Festlegungen durch die Vertreter möglich machen, das öffnet Tür und Tor, das wäre im Endergebnis die Möglichkeit für die Gemeindevertretungen und die Kreistage, die Zahl selbst völlig frei festzulegen, und da sage ich Ihnen ganz klar, das wollen wir nicht. Und wenn Sie gefragt haben, Sie begreifen nicht – verstehe ich ja – die Unterschiede zwischen der kreisfreien Stadt und dem Landkreis, da gibt es in der Tat Unterschiede und die haben etwas mit Fläche zu tun und die haben etwas mit praktischem Arbeiten von Vertretern in diesen beiden Körperschaften zu tun,

(Michael Roolf, FDP: Aber mit den Aufgaben nicht.)

weswegen sie sehr wohl unterschiedlich behandelt werden. Ich halte das für richtig und ich halte das für sinnvoll.

Und ein Letztes zur Ziffer 1. Ich rede sehr viel mit den kommunalen Verbänden. Ich bin nicht der Einzige, der das tut, die anderen kommunalpolitischen Sprecher tun dies auch. Und ich höre von denen viele Probleme, die sie drücken, und viele Wünsche, die sie haben. Aber wie weit dieses Problem, dass sie die Zahl der Kreistagsmitglieder nicht selbst bestimmen können, sie tatsächlich in ihrem tagtäglichen Wirken im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger schwer belastet,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ich habe noch nichts gehört.)

das habe ich nun wirklich noch nicht erkennen können. Da gibt es andere Probleme, die weiß Gott wichtiger sind. Also, Ziffer 1 ist für mich durchgefallen.

(Vincent Kokert, CDU: Da hat die FDP wieder einen dollen Antrag zusammengeklempnert.)

Ziffer 2 würde ich davon deutlich absetzen. Es gibt in der Tat Argumente dafür, zu sagen, ein hauptamtlicher Bürgermeister einer Stadt sollte nicht gleichzeitig für die Stadtvertretung kandidieren dürfen. Das will ich Ihnen gerne zugestehen, für eine solche Regelung, dieses auszuschließen, gibt es durchaus Argumente.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Manchmal laufen sie als Spitzenkandidat und kandidieren gar nicht.)

Es gibt aber auch Argumente in die andere Richtung.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Denn wenn wir diesen Gedanken ernst nehmen würden, Herr Schnur, dann müssten wir vielleicht sogar noch einen Schritt weiter gehen und müssten vielleicht sagen, alle die, die nach der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ein solches Mandat als Stadtvertreter oder natürlich analog im Kreistag nicht ausüben dürfen, müssten dann, damit wir keine Wählertäuschung begehen, von einer Kandidatur ausgeschlossen werden.

Dann würden wir relativ viele Menschen von der Wählbarkeit ausschließen und da gibt es dann natürlich rechtliche und politische Bedenken. Deswegen würde ich zur Ziffer 2 sagen, die ist zwar nicht so wie die Ziffer 1, dass ich sage durchgefallen, sondern da sage ich sehr wohl, diskussionswürdig, aber eben noch nicht Ja, sondern diskussionswürdig.

Lassen Sie mich zur Ziffer 3 kommen, das ist das Thema Alterszugangsvoraussetzungen. Sie werfen hier in Ihrer Begründung und auch in dem, was Sie uns vorgetragen haben, Herr Kollege Schnur – er hört mir jetzt zwar nicht zu, aber es ist vielleicht auch nicht so wichtig für ihn – zwei Problemkomplexe konsequent durcheinander. Das eine ist der Problemkomplex des Höchstalters generell. Wenn Sie in die Begründung Ihres eigenen Antrages gucken, da ist dann nur von der Altersobergrenze überhaupt die Rede. Bei der Altersobergrenze ist zu bedenken, dass wir bei einem Bürgermeister, einem hauptamtlichen Bürgermeister oder bei einem Landrat, keinen Abgeordneten eines Parlaments vor uns haben, sondern einen Beamten, der natürlich auch beamtenrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Und ich weiß nicht, warum man einen kommunalen Wahlbeamten anders behandeln will, was beamtenrechtliche Regelungen angeht, als einen höheren Verwaltungsbeamten, der als Laufbahnbeamter in einer Verwaltung sitzt.

(Toralf Schnur, FDP: Weil sie gewählt sind.)

Wenn Sie das wollen, liebe Kollegen von der FDP, und dem kommunalen Wahlbeamten, dem Bürgermeister, dem Landrat, dem Beigeordneten einen Status verleihen wollen, der etwa mit dem eines Abgeordneten vergleichbar ist, dann können wir darüber diskutieren.

(Toralf Schnur, FDP: Ja, genau.)

Ich möchte dies nicht, aber wir können darüber diskutieren. Nur dann müssen Sie Nägel mit Köpfen machen und dann müssen Sie dies konsequent mit allem,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig.)

was dazugehört, auf den Tisch legen und sich nicht die Frage der Altersregelung herauspicken.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Und wenn Sie sagen, wir bleiben beim Beamtenstatus, aber diese Altersgrenze ist falsch, dann müssten Sie bei der allgemeinen Altersgrenze an die allgemeinen Regelungen für Beamte heran.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Ich gehe davon aus, dass wir dies in dieser Legislaturperiode tun werden und dann werden wir auch über die allgemeine Altersgrenze für Wahlbeamte reden und wir werden sie so regeln, wie wir es jetzt auch haben, nämlich analog zur Regelung für andere Beamte.

Ein völlig anderes Problem, und das schmeißen Sie konsequent durcheinander, schaffen dadurch nur Verwirrung und keine Klarheit, ist die Frage der differenzierten Zugangsvoraussetzungen bei Amtsinhabern und bei solchen Bewerbern, die neu in die Funktion wollen.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Und da habe ich in Ihrer Begründung leider überhaupt keinen Satz zur Begründung für die derzeitige differenzierte Regelung gefunden. Ich denke, mit dieser Differenzierung und ihrer Begründung sollten Sie sich wenigstens auseinandersetzen und sollten sagen, warum Sie

dann diese Differenzierung immer noch kippen wollen. Ich halte sie mit Blick auf die Interessen der Gemeinden für sinnvoll und möchte sie gern beibehalten.

(Michael Roolf, FDP: Aha!)

Ziffer 4, das ist die Frage der relativen Mehrheitswahl, das heißt das Wegfallen der Stichwahl. Ich halte das, was Sie hier vorschlagen, das relative Mehrheitswahlsystem, für wenig hilfreich, ich würde sogar sagen, für gefährlich. Nehmen wir eine Wahl, deren Ergebnis ich gerne anders gehabt hätte,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jetzt ist Angelika dran.)

das gebe ich ja gerne zu. Nehmen wir die Wahl des Oberbürgermeisters in Schwerin.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Oberbürgermeisterin.)

Wir haben im ersten Wahlgang ein Ergebnis gehabt, wonach Angelika Gramkow 45 Stimmen vor Gottfried Timm gelegen hat und es eine Reihe weiterer Bewerber gegeben hat, die auch teilweise nicht unbeträchtliche Ergebnisse eingefahren haben.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Wenn wir jetzt dem FDP-Antrag schon gefolgt wären in der Vergangenheit und mit relativer Mehrheit gesagt hätten, das ist unsere Oberbürgermeisterin mit 45 Stimmen Mehrheit, ohne dass dies eine absolute Mehrheit ist, ich bin ganz sicher, meine Damen und Herren, damit hätten wir der Landeshauptstadt und damit hätten wir der Bewerberin gar keinen Gefallen getan, weil ihre Legitimität immer angezweifelt worden wäre, und das kann nicht gut sein, das kann nicht vernünftig sein.

(Michael Roolf, FDP: Das kann sie vielleicht mal selbst beantworten. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Und dann in der Stichwahl, Sie sagen, die Legitimation wird doch kleiner, Angelika Gramkow und übrigens auch Gottfried Timm, die lagen ja im ersten und im zweiten Wahlgang nicht sehr weit auseinander, haben im zweiten Wahlgang jeweils rund 3.000 Stimmen mehr gehabt als im ersten Wahlgang, also da wird die Legitimation nicht kleiner, sondern da wird dann in einer klaren, sauberen, demokratischen und für jeden nachvollziehbaren, vor allen Dingen aber in einer unanzweifelbaren Weise klar, jawohl, das ist unsere Oberbürgermeisterin. Und das ist vom Verfahren her sauber, und das ist gut so und dabei müssen wir bleiben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig, sehr gut.)

Und gestatten Sie mir, wenn ich hier gesagt habe, dass ich gerne ein anderes Wahlergebnis gehabt hätte, das weiß jeder, und ich würde lügen, wenn ich was anderes sagen würde.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie müssen sich nicht schämen dafür.)

Aber ich sage dennoch, entschieden ist entschieden und Mehrheit ist Mehrheit, und ich wünsche der gewählten Oberbürgermeisterin selbstverständlich alles Gute und viel Erfolg.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Michael Roolf, FDP: Oh!)

Aber, liebe Kollegen von der FDP, schauen Sie bitte auch auf Wahlen, wie etwa in der Stadt Barth, wo wir einen Kandidaten hatten, der im ersten Wahlgang sehr deutlich hinter seinem Konkurrenten lag, das war Stefan Kerth, und wo im zweiten Wahlgang bei einer ähnlich hohen Wahlbeteiligung dieser Bewerber, der im ersten Wahlgang deutlich auf dem zweiten Platz gelandet war, dann wiederum genauso deutlich eine Mehrheit bekommen hätte. Das ist Demokratie.

(Michael Roolf, FDP: Eine von 50 Wahlen.)

In der Demokratie entscheiden Mehrheiten und es ist ganz gut, wenn es auch absolute Mehrheiten sind und nicht relative.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: In Wolgast war das auch so.)

Also diesen Punkt halten wir für falsch.

(Michael Roolf, FDP: Wie war das in Wolgast mit dem Ergebnis?)

Letzter Punkt, Punkt 5. Sie sagen, ein Stimmzettel, bei dem pro Wahlliste, pro Wahlvorschlag mehr als 14 Bewerber stehen, der entspricht nicht mehr unseren eigentlichen Zielsetzungen, das ist falsch, das sollten wir nicht tun. Ich will Ihnen durchaus zugestehen, dass ich Stimmzettel, wo pro Wahlvorschlag 15 oder mehr Bewerber auf dem Zettel stehen, auch nicht unbedingt für glückliche Lösungen halte.