Ich möchte diese Gelegenheit natürlich nutzen, um den Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns einmal die Situation in unserem Plenarsaal zu beschreiben, denn nicht jeder hatte bisher Gelegenheit hier zu sein.
(Raimund Borrmann, NPD: Erwähnen Sie doch bitte auch, dass man nicht mal einen Computer benutzen darf! – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Raimund Borrmann, NPD: Wissen Sie überhaupt, was ein Computer ist?)
Der Plenarsaal ist jetzt seit 18 Jahren als Provisorium in Betrieb, ohne dass eine grundlegende Instandsetzung oder gar Modernisierung stattgefunden hat. Die Beschwerden über den Zustand häufen sich. Das beginnt mit der Lüftungsanlage, es gibt nämlich keine Vollklimaanlage in diesem Saal.
Vormittags, das wissen wir alle, wird immer wieder beklagt, dass es zu kühl ist und zieht, und am Nachmittag, wenn die Sonne von Westen auf die Fenster scheint, heizt sich der Raum auf, ohne dass unsere Belüftungsanlage, so sie denn überhaupt funktioniert, Abhilfe schaffen könnte.
Die im Jahr 1994 installierte Beleuchtungsanlage ist zum Teil abgängig. Die defekten Komponenten sind aber nicht mehr beschaffbar und müssen folglich durch neue Bauteile ersetzt werden. Tontechnik und Lautsprecheranlage genügen den Anforderungen in keiner Weise. Die Abgeordneten in den hinteren Reihen, die Presse und die Zuschauer können der Plenarsitzung nur unter erschwerten Bedingungen folgen. Hörgeschädigte Personen können die Plenarsitzungen kaum noch nachvollziehen, da durch den Ausfall der Induktionsschleife die Nutzung von Hörgeräten nur schwer möglich ist.
Eine Instandsetzung ist wegen des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung zwingend erforderlich.
Zurzeit werden Brand- und Rauchmelder nachgerüstet, um hier im Plenarsaal des Landtages wenigstens den Mindestanforderungen Genüge zu leisten, die bei privat vermietetem Wohnraum verpflichtend sind. Künftig werden wir also zumindest darüber informiert, wenn ein Brand ausbrechen sollte. Über eine richtige Brandschutzanlage verfügen wir aber dennoch nicht.
Darüber hinaus wird unser Plenarsaal auch für Ausschusssitzungen genutzt, das wissen Sie alle. Die Sitzanordnung muss also verändert werden. Es wird eine andere Ton- und Konferenzanlage aufgebaut und alles wird mit lose herumliegenden Kabeln verbunden. Ich bin sehr froh darüber, dass bisher noch niemand darüber gestolpert ist und sich ernsthaft verletzt hat.
Meine Herren, was meinen Sie eigentlich mit Luxussanierung? Wir haben Ihnen insgesamt vier Varianten zur Veränderung beziehungsweise Verlagerung des Plenarsaales unterbreitet. Jede der demokratischen Fraktionen hat sich für eine Variante ausgesprochen, nur Sie von der NPD lehnen eine Sanierung ab. Ihnen scheint es egal zu sein, ob Besucher etwas verstehen, ob schwerhörige Menschen der Sitzung folgen können.
(Raimund Borrmann, NPD: Selbstverständlich, wir haben uns dafür ausgesprochen, wir haben uns dafür ausgesprochen.)
dass die Besucher die von Ihnen ausgestoßenen Beschimpfungen und Beleidigungen hören können? Wollen Sie das nicht?
Für jemanden, der das System der parlamentarischen Demokratie beseitigen will, der das Parlament als „Schwatzbude“ beschimpft,
unter welchen Bedingungen die Volksvertretung tagt. Je schlechter der Zustand des Tagungsortes, desto besser für diejenigen, die diesen Ort nur nutzen, um ihre menschenverachtende Politik auch noch staatlich alimentieren zu lassen.
Worum geht es denn überhaupt bei der Frage der Sanierung des Plenarsaales? Wie ich es bereits erwähnte, haben wir vier Varianten erarbeiten lassen, wie man den
Plenarsaal verändern könnte beziehungsweise müsste, um die vorhandenen Mängel zu beheben. In einer Minimalvariante würden die dringendsten technischen Mängel im Plenarsaal behoben, das heißt, eine Klimaanlage würde eingebaut und die Heizung erneuert, die Beleuchtungs- und Beschallungsanlage verbessert und der erforderliche Brandschutz eingerichtet. Allein diese zwingend notwendigen Reparaturen und Instandsetzungen würden etwa, und das sind Zahlen, die auch noch mal exakt geprüft werden müssen, etwa 700.000 Euro kosten. Wir würden aber weiter in dieser parlamentarisch unglücklichen Sitzordnung tagen, die Arbeitssituation für die Medienvertreter wäre weiterhin unzureichend, die Besucher säßen immer noch sehr weit vom Geschehen entfernt und wir würden die vorhandenen Probleme nur zum Teil lösen. Wir haben deshalb auch weitere Varianten erörtert.
In einer Variante geht es um die Umgestaltung des bisherigen Plenarsaales, indem die Sitzordnung gedreht würde. Dadurch wäre die Sitzordnung erheblich günstiger und würde den Anforderungen eines modernen Parlaments viel eher entsprechen. Die Kosten dieser Variante belaufen sich auf etwa 2,9 Millionen Euro. Die Platzkapazitäten für Besucher und Medienvertreter wären in diesem Fall aber noch weiter eingeschränkt. Diesen Schwierigkeiten könnte man dadurch begegnen, dass auch der Medien- und Besucherbereich neu gestaltet würden. Wir haben die Machbarkeit durch einen Architekten überprüfen lassen und in der parlamentarischen Baukommission zur Diskussion gestellt. Die Kosten dieser Variante liegen etwa bei 3,5 Millionen Euro.
Letztlich gibt es auch eine Variante, in der vorgesehen wird, den jetzigen sogenannten Festsaal, der zurzeit mit einer unbequemen und unzweckmäßigen Kinobestuhlung ausgestattet ist, zum Plenarsaal umzubauen. Das wäre mit etwa 5,5 Millionen Euro sicherlich die kostenintensivste Variante, die aber auch viele Vorteile bieten würde. Der neugestaltete Saal könnte aufgrund seiner Lage im Schloss auch als multifunktioneller Veranstaltungssaal genutzt werden und stünde damit auch für Tagungen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen der Öffentlichkeit zur Verfügung, wie es auch in anderen Landtagen durchaus üblich ist. Während ein Umbau des jetzigen Plenarsaales in jeder der auf dem Tisch liegenden Varianten zur Folge hätte, dass das Plenum während der Bauzeit in einem anderen Saal als Ausweichlösung tagen müsste, stünde bei einem Umbau des Festsaales während der Bauzeit der bisherige Plenarsaal als Tagungsort zur Verfügung.
In keiner der Varianten, ich betone das, in keiner der Varianten war und ist eine Luxussanierung vorzunehmen.
Insgesamt haben wir bei allen Restaurierungen, Sanierungen und Instandsetzungen im Schweriner Schloss noch nie eine Luxussanierung vorgenommen.
Richtig ist, dass die Sanierung und Instandhaltung des Schweriner Schlosses nicht zum Nulltarif möglich ist. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 94 Millionen Euro, die die Sanierung des Schlosses seit 1990 bis zum Ende dieses Jahres gekostet haben wird, sind zwei Drittel des Geldes in die Erhaltung der Bausubstanz geflossen. Zwei Drittel der bisherigen Kosten sind
aufgewendet worden für die Nachgründung des Gebäudes, also gar nicht zu sehen, weil in der Erde. Für die Sanierung der Dächer und Fassaden und für die Sanierung des Landtagsbereiches und die sonst öffentliche Nutzung – und das kann man gar nicht exakt trennen, weil wir viele Räume sowohl öffentlich als auch plenar- und landtagsmäßig nutzen – wurde ein Drittel der bisherigen Gesamtkosten ausgegeben.
Die öffentliche Nutzung des Schweriner Schlosses, daran will ich alle noch mal erinnern, und auch des Landtagsbereiches so weit wie möglich, war unser eigener Anspruch, und es entspricht auch dem Wunsch der Besucherinnen und Besucher sowie den Anforderungen als bundesweite Touristenattraktion.
Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass im Schloss jährlich weit über 100 Veranstaltungen mit insgesamt fast 50.000 Teilnehmern stattfinden. Die Gesamtzahl der Besucher des Schlosses liegt bei circa 70.000 Personen ohne Museum, mit Museum sind es sogar 240.000. Wenn man jetzt mit Gästen aus anderen Landesparlamenten durch das Haus geht, sind diese immer ganz fasziniert von unserem schönen Schloss. Nach der Besichtigung des Plenarsaales reduziert sich diese Begeisterung und uns wird sofort die Frage gestellt, wie man in einem solchen Saal überhaupt konstruktiv arbeiten kann und wie die Öffentlichkeitsarbeit des Landtages trotz so schlechter Bedingungen möglich ist.
Es ist wahr, wir haben den schönsten Sitz eines deutschen Landesparlamentes, aber wir haben ebenso den vielleicht unzweckmäßigsten Plenarsaal.
Um Ihnen einmal Kostengrößen bei Umbauten oder Sanierungen von Plenarsälen zu verdeutlichen, nenne ich Ihnen ein paar Daten. Die Sanierung des Plenarsaales im Bayerischen Landtag kostete etwa 10 Millionen Euro, für den Plenarsaal in Hessen inklusive der Nebenräume wurden knapp 34 Millionen Euro benötigt, im Saarland und in Thüringen jeweils 11 Millionen Euro und in unserem Nachbarland Schleswig-Holstein kostete der neue Plenarsaal etwa 7,6 Millionen Euro.
Übrigens alles keine Luxussanierungen. Selbst in der kostspieligsten Variante, nämlich der Verlagerung des Plenarsaales in den jetzigen Festsaal, würden wir diese Größenordnung bei Weitem nicht erreichen.
Und ich will auch nicht verschweigen, dass es verschiedene Vorstellungen der demokratischen Fraktionen darüber gibt, welcher Variante zur Umgestaltung des Plenarsaales der Vorzug zu geben ist. Diese Frage muss politisch geklärt werden. Das ist nicht meine Aufgabe, das müssen die Fraktionen tun. Ich kann aber sagen, dass keine Fraktion zu irgendeinem Zeitpunkt in diesem Hohen Haus gefordert hat, wir sollen eine Luxussanierung des Plenarsaales vornehmen. – Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Abgeordnete Breetschneider, wenn Sie etwas erzählen, müssen Sie bitte auch die ganze Wahrheit erzählen.