Das Verfahren muss hinterfragt werden. Ich glaube grundsätzlich, dass die Einbeziehung des Verfassungsschutzes keine Alternative kennt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Die PKK tagt zu Recht hinter verschlossenen Türen und da gibt’s von außen welche, die nachfragen.)
Genau das sollten wir. Über das Verfahren ist zu reden, aber über das Ob, glaube ich, Herr Ritter, nicht.
Weil wir diese, wie ich finde, richtige und auch unabdingbare Prüfung, weil wir eben eine wehrhafte Demokratie brauchen, weil die auch wehrhaft sein muss
und weil wir sie ordnungsgemäß durchführen können müssen, sollen in der Folge die Fristen für die Wahlbekanntmachung, die Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Festlegung des Wahltages verlängert werden. Das ist sozusagen logisch und konsequent, denn mit den bisher geltenden Fristen kann eine vollständige Prüfung durch den Wahlausschuss und die Rechtsaufsichtsbehörde eben nicht erfolgen.
(Udo Pastörs, NPD: Ist die Schnüffelzeit zu kurz? – Michael Andrejewski, NPD: Das hätten Sie sich vorher überlegen müssen.)
Meine Damen und Herren, wenn Sie das eine „Schnüffelzeit“ nennen, ich nenne das eine Fristverlängerung, und diese Fristverlängerung wird dann die sein von 90 auf 110 Tage. Diese gesamte Fristverlängerung wird benötigt.
Meine Damen und Herren, so viel zum Inhalt. Lassen Sie mich Ihnen aber auch darlegen, warum meine Fraktion den Gesetzentwurf insgesamt einfach positiv bewertet. Kommunale Wahlbeamte, sei es als Bürgermeister oder Landrat, nehmen in ihrer Kommune eine herausragende Stellung ein.
Ich will Ihnen sagen, ich bin seit 1990 in meiner MüritzGemeinde Bürgermeister und bin jetzt wieder Bürgermeister.
Und die Bürger wählen mich immer wieder und die kommen, weil es bei uns richtig gut funktioniert, zumindest in dieser Ecke überhaupt nicht auf die Idee, irgendwo über einen Kandidaten Ihrer Couleur nachzudenken. Das will ich Ihnen deutlich sagen.
(Stefan Köster, NPD: Sie sind ja richtig klasse. – Udo Pastörs, NPD: In Lübtheen kommen die in unser Bürgerbüro. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Herr Pastörs, es ist eben so, kommunale Selbstverwaltung braucht politisch engagierte Menschen, aber auch Menschen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Und diese Verknüpfung beider Tatbestände ist mir, meine Damen und Herren, eben ganz besonders wichtig, denn die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist definiert.
Sie haben doch so wunderbare Beziehungen zu Staatsrechtlern, wie Sie vorhin sagten. Sie hätten an unglaublich viele geschrieben. Ich bin mir sicher, so viele werden nicht geantwortet haben. Aber, Herr Pastörs, dann fragen Sie die doch einmal, was freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet.
(Udo Pastörs, NPD: In Greifswald hat sich einer aus Ihrer Partei geäußert öffentlich oder in Rostock.)
Meine Damen und Herren, diese freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Basis für unser gesamtes Rechtssystem. Sie zu verteidigen, ist die oberste Pflicht jedes Staatsbürgers und erst recht jedes Beamten, auch jedes Wahlbeamten. Und, meine Damen und Herren, es ist unsere Pflicht hier in diesem Hohen Hause.
(Udo Pastörs, NPD: Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden, Herr Hochmut, hätte ich jetzt schon fast falsch gesagt.)
Da ist es unerträglich, ich sage Ihnen, unerträglich, wenn die Spitzenpositionen in einer Kommune mit Kandidaten besetzt werden sollen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Für Bürgerinnen und Bürger ist eben der Landrat oder der Bürgermeister auch so etwas wie ein personifizierter Staat. Das muss man sehen.
Wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann muss sich ein jeder darauf verlassen können, dass seine persönlichen Rechte in einem Gemeinwesen gewahrt bleiben.
Meine Damen und Herren, auch wenn es einige vielleicht nicht so sehen, der Gesetzentwurf erlaubt die Einschaltung der Verfassungsschutzbehörde eben nicht in jedem Fall. Das ist wichtig. Die Mitglieder des zuständigen Wahlausschusses müssen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Anlass zu Zweifeln an der Verfassungstreue des Kandidaten haben und nur dann sind
sie berechtigt, den Wahlvorschlag auch der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen, und diese wird dann gegebenenfalls die Verfassungsschutzbehörde einschalten.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wird auch kommunale Selbstverwaltung gestärkt, denn Kommunalwahlen sind und bleiben Angelegenheit der Kreise und Gemeinden.
Die im Wahlgebiet gebildeten Wahlausschüsse entscheiden selbst und das ist tatsächlich, Herr Leonhard, einfach gut so. Und weil das gut so ist, ist das eben auch so, dass sie an die Prüfergebnisse der Rechtsaufsichtsbehörde nicht gebunden sind. Es ist gerade so, dass hierin, finde ich, eine große Stärke liegt. Man kann diese Erkenntnisse im Wahlausschuss so oder so bewerten. Es bleibt kommunale Selbstverwaltung. Der Wahlausschuss ist insoweit frei.
Meine Damen und Herren, vielleicht waren meine Argumente etwas sehr komplex. Sie machen aber deutlich, dass an der Änderung der verfassungsrechtlichen Vorschriften so wie vorgeschlagen nach meiner Auffassung kein Weg vorbeiführt. Meine Fraktion wird deswegen für die Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse stimmen.
Frau Borchardt, Herr Caffier hat am Ende seiner Ausführungen darum gebeten, dass alle Demokraten ihn unterstützen bei diesem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, zumindest für die Koalitionsfraktionen glaube ich sagen zu können, wir werden ihn bei diesem Gesetzentwurf unterstützen, und um Ihre Unterstützung, meine Damen und Herren von der LINKEN und von der FDP, werbe ich ganz ausdrücklich. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Iran darf man nur zu Wahlen antreten, wenn man die Gewähr dafür bietet, jederzeit für den islamischen Staat einzutreten, und wer das nicht tut, der wird von den völlig unabhängigen Wahlausschüssen abgelehnt und darf nicht antreten. Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor? Nein? Schade, gut.
Wem dieses Gesetz einleuchtet, der zündet sich wohl jeden Morgen die erste Zigarette mit einem brennenden Grundgesetz an. Schon die jetzige Gesetzeslage ist Meilen weg vom Grundgesetz. In diesem werden Grundrechte großgeschrieben überraschenderweise.
Einem Kandidaten die Teilnahme an der Wahl zum Bürgermeister oder Landrat zu verweigern, greift gleich in zwei Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleiche Rechte ein, nämlich sowohl das auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern als auch in das passive Wahlrecht.
Nun gibt es aber einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der bei Grundrechtseingriffen sogar bei NPDMitgliedern zu beachten ist, zumindest solange wir noch Grundrechte haben. Das heißt, um das jeweilige Ziel zu erreichen, muss das mildeste der geeigneten Mittel eingesetzt werden. Das Ziel ist, Bürger mit nationaler Gesinnung von Wahlbeamtenpositionen fernzuhalten – ein seltsames Ziel in einem Staat, in dem ein damaliger SPD-Oberbürgermeister, Herr Henning Scherf, in Bremen einer heimtückischen Mörderin, der ehemaligen RAF-Terroristin Susanne Albrecht, einen Job als Lehrerin verschaffte. Als Pädagogin erzieht diese Dame nun Migrantenkinder zu integrierten BRD-Staatsbürgern, wofür sie sicherlich bestens geeignet ist. Osama bin Laden wird sich für den Nachwuchs bedanken.
Vielleicht wird Frau Albrecht auch noch Bildungsministerin in Bremen und Christian Klar kann sicherlich auch noch Landrat werden. Das geht alles, solange nur kein NPD-Mitglied Dorfbürgermeister wird.
Aber so zweifelhaft der Zweck eines Gesetzes auch sein mag, die Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Verhältnismäßig ist die Maßnahme dann, wenn sie überhaupt geeignet ist, das Gewollte zu erreichen. Geeignet wäre theoretisch auch erschießen. Tote tragen keine Karos und kandidieren in der Regel auch nicht als Landräte. Aber zu unserem Glück existieren mildere und dennoch geeignete Mittel. Eindeutig milder, wenn auch nicht unbedingt erforderlich, wäre wegsperren. Noch milder, aber dennoch geeignet, wären: Verwehrung des Rechts, überhaupt Wahlvorschläge einzureichen – das ginge ja auch zur Vereinfachung –, Verwehrung der Wahlteilnahme und schließlich das mildeste der geeigneten Mittel nach einem Wahlsieg, den der Innenminister ja wohl für sicher hält, sonst würde er den Zirkus nicht anrichten, die Nichternennung beziehungsweise die Nichtverbeamtung zum Landrat oder Bürgermeister.
Sie greifen in zwei Grundrechte ein, wo ein Eingriff in eines völlig ausreichen würde. Sie entziehen das passive Wahlrecht, was nach Artikel 18 Grundgesetz nur das Bundesverfassungsgericht darf. Die Sache wird früher oder später in Karlsruhe landen. Natürlich stehen die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern unter stärkstem politischen Druck. Ein Richter, der einen Kreistag verpflichten würde, eine Landratswahl aufzuheben, weil der NPD-Kandidat ausgeschlossen würde, könnte sich von seiner Karriere verabschieden. Er würde seines Lebens nicht mehr froh werden. Wahrscheinlich würden Antifalinkschaoten sein Haus belagern. Und auf Polizeischutz kann man sich in diesem Land nicht unbedingt verlassen, die Polizei muss ja Geburtstagsfeiern stürmen.
Darauf setzen natürlich die herrschenden Parteien, die die Landkreise und Kreistage dominieren. Ganz sicher sind sie sich zwar nicht. So verfügt der Landkreis Ostvorpommern über einen Kreiswahlleiter, der eigentlich Ahnung von Wahlrecht haben sollte