Wolf-Dieter Ringguth

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es irgendwie auch schon wieder zum Piepen.
Ausgerechnet Sie, Herr Pastörs, und die Herren hier von der Fensterfront legen einen Antrag vor und erklären uns, dass Sie riesigen Imageschaden für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern abwenden wollen.
Das ist im Grunde genommen gar nicht zu steigern. Das ist so etwas von großartig. Da kann ich Ihnen sagen, im Gegensatz zu Ihnen sitze ich nicht mal in irgendeinem Hotel und rede mit irgendeinem Unternehmer. Ich bin zum Beispiel Chef des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte
und ich arbeite im Übrigen mit der Präsidentin dieses Landtages gemeinsam auch im Vorstand des Landestourismusverbandes. Ich habe es mit Hunderten von Touristikern zu tun,
Campingplatzbetreibern, Hoteliers,
aber auch Vermietern von ganz kleinen Ferienwohnungen. Und ich sage Ihnen, die sind alle mit uns einig,
wenn es darum geht zu sagen, wir werden von diesem Land riesigen Imageschaden für den Tourismus abwenden,
wenn Sie ab Herbst, meine Herren, hier nicht mehr sitzen.
Was Sie machen, ist untauglich und wirklich immer gleich. Sie versuchen jetzt, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land etwas vorzumachen. Sie erklären mit diesem Antrag, dass Atomtransporte, so werden sie ja landläufig bezeichnet, in und durch Mecklenburg irgendwie verhindert werden könnten. Das versuchen Sie zu erklären. Aber in Wahrheit entscheidet weder der Landtag noch die Landesregierung über diese Transporte.
Was Sie machen – und wie gesagt, das ist schon so banal, weil es eigentlich nur ständige Wiederholung ist –, Sie als Fraktion schüren mit diesem Antrag lediglich Ängste der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in diesem Land.
Das ist eben nichts Neues. Sie machen auch gar nichts anderes.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag fordert doch die Einwirkung der Landesregierung auf die Hafenentwicklungsgesellschaft in Rostock.
Gesellschafter – das ist übrigens falsch, wie Sie es dargestellt haben, aber Sie haben ja so wunderbar recherchiert –,
Gesellschafter sind die Stadt Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern und, jetzt kommts, das Land ist nur minder beteiligt. Die HERO ist Eigentümerin
der Infrastruktur des Hafens von Rostock und der Umschlag selbst wird von anderen Gesellschaften durchgeführt, die dafür mit der HERO Verträge abgeschlossen haben. Eine Weisungsbefugnis für die Landesregierung besteht aufgrund der Minderbeteiligung der privatrechtlichen Verträge überhaupt nicht. Schon in diesem Punkt ist Ihr Antrag auch rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar.
Richtig ist, die Grundlage der angewandten Vorschriften über den Transport radioaktiver Stoffe sind die Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation. Alle Genehmigungen werden vom Bundesamt für Strahlenschutz, und zwar aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften erteilt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern dann gemeldet. Die Beförderungsgenehmigung wird, und das ist wichtig, im Übrigen nur erteilt, wenn die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen geprüft und nach der Prüfung auch festgestellt ist.
Beim Vorliegen aller Anforderungen ist allerdings das Bundesamt dann auch wiederum verpflichtet, eine Transportgenehmigung zu erteilen, der Antragsteller hat darauf nämlich einen Rechtsanspruch. Wir leben eben in einem Rechtsstaat, auch wenn Ihnen das vielleicht, Herr Pastörs, nicht passt. Die beförderungsrechtliche Aufsicht nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern hat die Hafenbehörde. Und um Ihnen das auch noch zu sagen, Sie müssen ja noch Stoffsammlung machen für Ihren Wahlkampf, Hafenbehörde ist im Übrigen der
Oberbürgermeister der Stadt Rostock. Staatliche Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern …
Ich sorge immer noch dafür, dass Sie schick Stoff machen können.
Staatliche Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern, damit Sie nicht viel Falsches erzählen, Herr Pastörs, nach dem Atomrecht ist gemäß Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Atomgesetz im Bereich der Häfen ebenfalls die Hafenbehörde und das Landesamt für Umwelt und Natur ist dann zuständig, soweit es um die Beförderung von Kernbrennstoffen im Straßen- und Schiffsverkehr geht. Und wenn es Ihnen dann möglicherweise auch noch um Schutz von Strahlung geht, dann ist das LAGuS dafür zuständig.
So, jetzt habe ich Ihnen mal so richtig schön
einen kleinen Abriss der Zuständigkeiten gegeben. Vielleicht hilft es Ihnen irgendwo, Herr Pastörs.
Alle vom Bundesamt genehmigten Transporte werden im Internet veröffentlicht. Alle Transporte werden im Internet, Sie sagen, im Weltnetz oder so, veröffentlicht.
Ich habe das auch in meiner Pressemitteilung gesagt, da habe ich auch die Adresse dazu noch mal. Wenn Sie so schön recherchieren, können Sie sich die Pressemitteilung holen, dann haben Sie die Adresse, und dann wissen Sie immer, das wird da veröffentlich, da können Sie es nachlesen. Von geheim gehalten, wie eben falliert, kann überhaupt nicht die Rede sein. Da ist nichts geheim gehalten.
Richtig ist außerdem, dass die Beförderungsunternehmer dann mit Erteilung der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz mehrere Routen vorgeschlagen haben, von denen sie sich eine aussuchen können, aber die darin vorgeschlagenen Häfen sind dann auch verpflichtet, die Transporte abzuwickeln. Ein Spielraum für die Häfen oder auch jetzt speziell für den Hafen Rostock besteht nicht.
Ihr Antrag ist also rechtlich nicht durchsetzbar. Aber diese oberflächliche Behandlung eines Themas durch Ihre Fraktion ist bei Ihnen Prinzip, denn genauso ist es bei Ihnen Prinzip, die Ängste der Menschen für Ihre schäbige Polemik, das muss man wirklich einmal sagen, einfach auszunutzen.
Sie bleiben an der Oberfläche, es geht Ihnen nur darum, Ängste zu schüren. Von Verantwortung, Herr Pastörs, kann da nie die Rede sein, bei Ihnen nicht.
Wenn jedes Bundesland Atomtransporte über Straßen, Häfen oder Schienen verbieten würde, dann muss ich auch einmal die Frage stellen: Was eigentlich sollte dann mit dem vorhandenen Atommüll passieren? Der ist doch vorhanden. Sie haben doch einfach in der kausalen Kette
da irgendwo, ich weiß nicht, einen Bruch oder so, denn bei den Atomtransporten – immer schön förmlich bleiben, formal bleiben – handelt es sich übrigens um Güter der Gefahrenklasse 7. Dazu gehören im Übrigen auch die sehr schwach strahlenden Abfälle aus Röntgen-, MRT-, CT-Anlagen, aus Krankenhäusern, Arztpraxen und so weiter.
Sie haben da jetzt nur über die Kernbrennstofftransporte geredet, aber dann müssen wir schon richtig reingucken und das ist eben alles Gefahrenklasse 7. Da sage ich Ihnen, wenn Sie den kompletten Klinikabfall, der hier leicht radioaktiv verstrahlt ist, nicht mehr transportieren wollen, dann bedeutet das im Grunde ein Lahmlegen auch des Gesundheitswesens in unserem Land. Das muss man auch mal ganz klar sagen.
Niemand, niemand jedenfalls von den Demokraten ist …
Also niemand von den demokratischen Fraktionen, niemand von meinen Kollegen, die hier sitzen, ist froh über Atomtransporte,
aber zuverlässiges und verantwortliches Handeln erfordert auch, unbequemen Verpflichtungen nachzukommen. Und wenn der Innenminister Caffier das so deutlich nach außen trägt, wie er das gemacht hat, dann zeigt auch das verantwortungsbewusstes Handeln.
Genauso sieht es aus.
Also was Sie machen, ist immer die gleiche Masche, schüren von Ängsten. Gerade nach der Katastrophe in Fukushima versprechen Sie sich jetzt besonders viel davon, das passt irgendwie.
Also zusammengefasst kann man nur sagen, Ihre Politik trägt zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger bei, das ist allerdings wahr. Und genau dieses Verhalten schadet im Übrigen dem Tourismus in unserem Land, genauso wie Ihr Platz in diesem Hohen Hause dem Tourismus und dem Ansehen von Mecklenburg-Vorpommern schadet,
das ist einfach so. Deswegen werden wir alles daransetzen, dass wir klar und deutlich sagen, was mit den Atomtransporten möglich ist.
Im Übrigen, Herr Köster, widerspricht auch europäisches Recht Ihrem Antrag.
Europäisches Recht widerspricht Ihrem Antrag. Und wenn das für Sie Besatzerrecht ist, dann habe ich das nicht weiter zu kommentieren.
Eine Untersagung eines Transportes stellt eine Sperrung dar. Eine Sperrung der Häfen für entsprechende Transporte widerspricht damit der Waren-, Verkehrs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, schon aus diesem Grunde auch ein Verstoß gegen europäisches Recht.
Übrigens hat das Land Bremen in diesem Zusammenhang erst im April einen Zwischenbericht erstellt, in dem es zu diesem Thema heißt: „Die Länder können nicht gegen die erteilten Beförderungsgenehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz vorgehen.“ Ihr Antrag ist also in der Sache falsch, populistisch und er ist verantwortungslos.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss einen Kommentar aus der taz vom letzten November zitieren: „Das doch wirklich grundlegende Problem ist die Nutzung der Atomenergie selbst. Das ist das grundlegende Problem. Transporte von strahlendem Abfall sind nur die unvermeidliche Folge. Das ist einfach so. Das nur mal zur Klarstellung des Verursacherprinzips.“ Weiter heißt es: „Weder Hamburg noch ein anderes Land hat gegen das Atomgesetz des Bundes eine Handhabe. Transporte kritisieren oder Castoren blockieren kann nur Mittel zum Zweck sein, denn das Grundproblem ist eben die Produktion von Atommüll.“
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Wochen, ich will darauf nicht sehr intensiv eingehen, ist wirklich in diesem Land diskutiert worden über das Energiekonzept der Bundesregierung und zumindest Herr Seidel hat es vorhin gesagt, gestern hat der Deutsche Bundestag den Atomausstieg mit fast allen Fraktionen, die im Deutschen Bundestag beteiligt sind, beschlossen. Damit haben wir europaweit einen einmaligen Weg beschritten, nämlich einen Weg, der den gesicherten Ausstieg, und zwar den gesicherten, aus der Atomenergie möglich macht.
Also, Herr Pastörs, die NPD spielt mit diesem Antrag wieder mal mit den Ängsten der Menschen und unternimmt den vergeblichen Versuch – das sage ich Ihnen im Übrigen, den vergeblichen Versuch –, daraus politischen Nektar zu saugen mit emotionalen Kampagnen über komplexe Probleme, aber Problemlösungen bleiben Sie wie immer schuldig.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Frau Měšťan! Wo ist sie denn jetzt?
Ach dort. Ich dachte schon, weiter südlich in Europa.
Auch ich, liebe Gabi, möchte dir ganz persönlich meinen Respekt für die Arbeit, die du hier im Landtag geleistet hast, zollen und möchte dir persönlich sagen, dass es angenehm war, mit dir zusammenzuarbeiten. Ich wünsche auch dir ganz persönlich dort im Süden Böhmens alles Gute, Glück, Gesundheit und – auch wenn du es nicht hören willst – Gottes Segen.
Ja, etwas hast du gleich am Anfang gefragt, nämlich, ob diese Kommission Geschichte schreibt. Liebe Gabi,
hier möchte ich sagen, Geschichte ist nicht nur immer der subjektive Blick Einzelner auf das, was da geschehen ist, sondern das wird immer auch erst mit der Zeit entschieden. Und das wird auch in diesem Hohen Hause entschieden, wie wir dann in der nächsten Legislaturperiode mit den Empfehlungen dieser Enquetekommission umgehen wollen. Ich bin mir da ganz sicher, dass so in Bausch und Bogen, wie du geurteilt hast über die Arbeit dieser Enquetekommission, nicht zu urteilen ist. Ich bin mir auch ganz sicher, dass wir viele Empfehlungen als Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode haben und der Gesetzgeber entsprechend handeln wird.
Und wenn wir schon über Geschichte reden, auch meine verehrte Vorsitzende der Kommission, Frau Tegtmeier, fing mit Geschichte an. Es ist in der Tat so, es war die 8. Sitzung, das war im Dezember 2006, als da mit hohen Erwartungen – und auch ich hatte diese – die Enquetekommission dann vom Landtag eingesetzt wurde. Diese Erwartungen hatten tatsächlich etwas mit Geschichte zu tun, nämlich mit der Geschichte der Enquetekommission der 3. Legislaturperiode. Und Dr. Armin Jäger, aber auch Heinz Müller, der damalige Vorsitzende, und eben du sind mindestens die, die noch dabei sind und auch damals dabei waren. Die Geschichte dieser Enquetekommission war fast legendär. Man hat sich also vieles anhören müssen.
Es ist richtig, dass auch dort es zunächst so war, dass es einen Prozess gab, der dann zum Schluss dazu führte, dass es eine gemeinsame Erklärung gab und dass gemeinsam in der darauffolgenden Legislaturperiode mit uns – damals als Opposition – die Empfehlungen dieser Enquetekommission eben umgesetzt wurden. Deshalb habe ich eben so viel mehr Hoffnung als zum Beispiel du.
Dieser Einsetzungsauftrag hatte ja eine Menge von Aufgaben formuliert. Als Hauptaufgabe sollten Vorschläge formuliert werden, wie die Gestaltungskraft der Gemeinden und vor allem die demokratische Mitwirkung der Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten nun langfristig gesichert werden können. Dazu sollte die Kommission die aktuelle Lage bewerten, analysieren und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Das ist in der Tat schon eine Menge Holz gewesen, ein großer, ein umfangreicher Auftrag, den diese Enquetekommission abzuarbeiten und die diese Enquetekommission vom Landtag als Aufgabe bekommen hatte.
Wir haben uns damals auch ausdrücklich für eine Enquetekommission entschieden, um der kommunalen Ebene ausreichende Beteiligungsmöglichkeit zu geben. Von Anfang an konnte – und das war meine Auffassung, das ist auch gelungen – sozusagen auf Augenhöhe miteinander verhandelt werden und kommunale Vertreter konnten eben mit Sitz und Stimme als nicht parlamentarische Mitglieder auch in dieser Enquetekommission mitwirken. Das war wichtig und das war gut, das haben die dann auch gemacht. Sie haben sich mit ihren Erfahrungen aus der Praxis eingebracht.
Das war gar nicht immer so leicht, weil es verschiedenste Sichtweisen gab, die da unter einen Hut zu bringen waren. Ich spreche da wirklich aus Erfahrung, wenn ich sozusagen über meinen eigenen Beritt nachdenke.
Da gab es Landräte, da gab es Oberbürgermeister, da gab es aber auch Vertreter von kleinen kreisangehörigen Landgemeinden sozusagen. Dass die jeweils zum Teil zu
ein und demselben Sachverhalt sehr, sehr unterschiedliche Auffassungen hatten,
das hat wohl jeder von uns gespürt.
Aber ich sage es ganz deutlich, das haben wir auch ganz genau so beabsichtigt. Das wollten wir so. Das haben wir auch deshalb gemacht, weil wir uns sicher waren, dass die Zukunft der Gemeinden dieses Landes nicht etwa sozusagen mit dem Blick von oben, ja, mit dem manchmal auch allwissenden Blick hier, sozusagen aus Schwerin, entschieden werden soll, sondern weil es wichtig war, dass wir die kommunalen Körperschaften dabei haben, und zwar in den verschiedenen Ebenen. Es ist gut, dass wir es so gemacht haben, weil niemals darf über die Köpfe derer hinweg entschieden werden, um die es da geht. Es geht vor allen Dingen mit unserem Einsetzungsauftrag um die Angelegenheiten im kreisangehörigen Raum, dort dieser Gebietskörperschaft.
Meine Damen und Herren, die Kommissionsvorsitzende Frau Tegtmeier hatte den Werdegang der Arbeit der Enquetekommission sehr detailliert beschrieben. Auch bei ihrer Beschreibung wurde eigentlich die Fülle von Aufgaben, die wir da zu erledigen hatten, deutlich.
Dann gab es diesen berühmten Zäsurpunkt, so will ich ihn mal bezeichnen. Das war dieses Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 26. Juli 2007. Aufgrund der Nichtigkeit des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes, damals der rot-roten Koalition, wurde der bis dahin schon umfangreiche Aufgabenkatalog sozusagen noch einmal erweitert. Da sage ich, Frau Měšťan – und ich glaube, das sollte man der Ehrlichkeit halber tun, ich sage das auch ganz persönlich –, ich halte das heute für einen Fehler rückblickend, weil man hätte vielleicht damals einfach schon in den Paragrafen 1 des Enquetekommissionsgesetzes hineinschauen sollen, der die Aufgaben von Enquetekommissionen beschreibt. Wir haben einiges ganz gut hingekriegt.
Insbesondere, was das Leitbild betraf, haben wir, glaube ich, sehr gute Arbeit geleistet. Ansonsten war die Arbeit der Enquetekommission in der Tat beschwert, weil wir oft den Ereignissen hinterherliefen, das sage ich der guten Ehrlichkeit halber heute auch. Sollte ich aus irgendwelchen Gründen vielleicht noch mal in die Verlegenheit kommen, in einer ähnlichen Situation eine Entscheidung zu treffen, würde ich heute meiner Fraktion anraten, dieses anders zu tun.
Aber wir haben das damals so gemacht.
Das heißt jetzt, am Ende der Legislatur ist eben Zeit, auch zu überprüfen, ob die Enquetekommission die in sie gesetzten Hoffnungen nun erfüllt hat. Dass ich da anderer Auffassung bin als Sie, Frau Měšťan, das will ich gleich mal vorwegschicken und auch als Grundaussage vorwegschicken, dass die Arbeit der Enquetekommission nach meiner Auffassung eher immer konstruktiv war und durchaus auch etwas mit diesem Geist der Enquetekommission aus der 3. Legislaturperiode zu tun hatte.
Deswegen möchte auch ich mich im Namen meiner Fraktion ganz ausdrücklich bei allen Kommissionsmit
gliedern, den beratenden Mitgliedern, den beiden Kommunalverbänden und der Landesregierung für die konstruktive Arbeit bedanken. Das, was wir jetzt als Ergebnis haben, ist durchaus das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit. Das ist, glaube ich, hervorzuheben. Das ist auch gut so.
Damit ich das ja nicht vergesse, ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion wirklich für die sehr gute Arbeit des Sekretariates bedanken. Das war wirklich eine herausragende Arbeit. Auch dort noch einmal herzlichen Dank.
Das Ergebnis dieser gemeinsamen Anstrengung ist immerhin ein einstimmiger Beschluss des vierten Zwischenberichtes und auch ein einstimmiger Beschluss des Abschlussberichtes in der Kommission. Ich glaube, das ist so selbstverständlich nicht. Das war, finde ich, ein gutes Stück gemeinsamer Arbeit. Das muss man an dieser Stelle sagen und das ist auch hervorzuheben.
Dem Landtag der nächsten Wahlperiode wird nun unter anderem empfohlen, die Kommunalverfassung um ein weiteres Gemeindemodell zu erweitern, nämlich die Verbandsgemeinde. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bedeutet eben auch immer Stärkung der kleineren Gemeinden. Ich sage ausdrücklich nicht, der Gemeinden, die sozusagen von unserer Kommunalverfassung nicht erfasst sind, aber ich sage auch, der kleineren Gemeinden im Land, denn andere Bundesländer haben uns das zum Teil schon seit vielen Jahren vorgemacht, andere Bundesländer, die übrigens nicht so vom demografischen Wandel betroffen sind wie wir, und andere Bundesländer im Übrigen auch, die eine höhere Besiedlungsdichte haben, wie zum Beispiel Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt. Und es ist egal, ob das Modell in diesen Bundesländern nun Verbandsgemeinde, Samtgemeinde oder sonst wie heißt, sie haben alle das gleiche Ziel.
Um dieses Ziel sollte es uns auch nach den Anhörungen gehen, nämlich die politische Selbstständigkeit. Das ist ein wichtiges Ziel der Mitgliedsgemeinden, mit dem Ziel der Stärkung und Konzentrierung der Verwaltungskraft, denn nur dort ist wirklich Effizienzrendite zu erzielen und wirklich auch Einsparpotenzial, nicht etwa bei dem wenigen, was so ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer kleineren Gemeinde an Entschädigungen bekommt. Das ist es nun wirklich nicht.
Meine Damen und Herren, wer also über die Zukunft der Gemeinden im ländlichen Raum redet, der darf auch die Geschichte dieser Gemeinden in unserem Land nicht aus dem Blick lassen. Viele Gemeinden in unserem Land haben eine jahrhundertealte Tradition, sie haben wechselnde Herrschaften, Herzog- und Großherzogtümer, sie haben Schweden und Preußen, sie haben Kriege und Besetzungen und selbst rot-rote Koalitionen kommen und gehen sehen und haben sie überlebt. Diese Gemeinden, wenn sie den Vorgaben unserer Kommunalverfassung entsprechen – das will ich noch einmal sagen, trotz des heutigen Urteils will ich das noch einmal klar sagen, weil das eben ein Ergebnis der Enquetekommission der 3. Legislaturperiode war, diese 500-Einwohner-Größe, die dann in die Kommunalverfassung kam –, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, weiterzuexistieren. Dies schaffen wir, das können wir schaffen durch dieses Modell der Verbandsgemeinde. Die Mitgliedsgemeinden bleiben nämlich rechtlich selbstständig …
Wir.
Ja, vergesst das nicht, ja?! Darauf komme ich gleich noch.
Die Mitgliedsgemeinden bleiben also rechtlich selbstständig, das ist wichtig, mit einem eigenen gewählten Bürgermeister vor Ort und auch mit einer eigenen gewählten Gemeindevertretung.
Lediglich die übertragenen Aufgaben, die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, aber auch die Aufgaben, die übertragen werden sollen auf diese Verbandsgemeinde, diese Aufgaben werden also durch den Verbandsbürgermeister und die Verbandsgemeindevertretung dann übernommen. Wir wissen spätestens seit dem Urteil aus Schleswig-Holstein, ich glaube, vom 26.02. dieses Jahres, dass dies auch rechtlich einfach geboten und vernünftig ist.
Auch diese beiden Organe, also der Verbandsbürgermeister und die Verbandsgemeindevertretung, sollen eben von allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gewählt werden. Auch das, weiß ich aus eigener Erfahrung, kann durchaus sehr wichtig sein. Damit geben wir den Ehrenamtlern der Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit, sich auch weiterhin mit ganzer Kraft ihrer Zukunft zu widmen.
Und, meine Damen und Herren, das war doch das Ziel der Arbeit der Enquetekommission, nämlich Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die die Gestaltungskraft der Gemeinden und die demokratische Mitwirkung der Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten auch langfristig sichern sollen. Nicht die Einheitsgemeinde ist sozusagen irgendwo das Ziel, sondern die eigenständige kommunale Selbstverwaltung ist das Ziel. Da gibt es eben mehrere Wege, um dieses Ziel zu erreichen.
Dabei war es gerade uns, das heißt den von der CDUFraktion berufenen Mitgliedern, sehr wichtig, dass die Besonderheiten in unserem Bundesland nicht außer Acht gelassen werden. Ich habe mal ein Gespräch mit einem hochrangigen Vertreter aus dem Ministerium gehabt, der fragte mich, ob wir denn im Ernst wollen, …
Nein, so weit nicht, aber ich lass dich ruhig weitersuchen, aber weit darunter.
… der hat mich gefragt: Wollt ihr denn wirklich die Kommunalverfassung so beschweren? Wollt ihr neben dem allgemeinen Teil in der Kommunalverfassung, der Amtsordnung und der Landkreisordnung denn wirklich noch zusätzlich später eine Verbandsgemeindeordnung haben? Ich habe gesagt Ja und ausdrücklich Ja, weil es viele gute Gründe gibt in diesem Land, das so wie kein anderes Bundesland auch noch von der demografischen Entwicklung erfasst ist, sich so unterschiedlich wirklich in den verschiedenen Landesteilen, aber auch einfach zwischen Nord-Süd oder meinetwegen der Bereich um Rostock völlig anders als meinetwegen der Bereich, wo schon heute nur 27 Einwohner auf den Quadratkilometer leben,...
Dieser Verschiedenartigkeit muss man auch mit verschiedenen Mitteln begegnen. Das ist nicht nur vernünftig, sondern ich halte das geradezu für geboten.
So soll eben dieses Gemeindemodell gleichberechtigt dem Amt und den amtsfreien Gemeinden gegenüberstehen.
Den Handelnden vor Ort soll es überlassen bleiben, sich freiwillig, natürlich in einem angemessenen Zeitraum, für eine dieser Optionen zu entscheiden, und zwar ganz nach ihren Bedürfnissen vor Ort. Das müssen die, weil es einfach subsidiär zu organisieren ist, das ist schon immer unsere Meinung gewesen, dort vor Ort auch am besten wissen.
Ich möchte jedenfalls persönlich keine künstlichen Gebilde irgendwie haben, die ohne Tradition sind. Ich bin für den Erhalt von Dorfgemeinschaften, auch als selbst langjähriger Bürgermeister in einer Landgemeinde immerhin, wenngleich diese 2.300 Einwohner hat, aber trotzdem einer Gemeinde,
und ich bin für den Erhalt der Identität im ländlichen Raum. Und ich möchte auch unsere ehrenamtlichen Bürgermeister vor Ort einfach unterstützen, weil die setzen sich nämlich vor Ort für ihre Bewohner ein und so soll es bitte auch weiterhin sein. Wir werden sie noch ganz dringend brauchen, denn wenn weniger Staat nur noch möglich ist zukünftig, auch bei den zurückgehenden Finanzzuweisungen, dann werden wir diese Bürgermeister, diese Ehrenamtlichen vor Ort dringend brauchen. Deswegen sollten wir sie auch unterstützen, denn jeder weiß, das, was Identität schafft, das schafft auch Zusammenhalt und das schafft auch Engagement.
Das ist nachher zum Schluss etwas, was jeder Bürger vor Ort dann auch für sich in Anspruch nehmen kann, woraus er partizipieren kann. Das müssen wir einfach miteinander unterstützen.
Meine Damen und Herren, da der Bericht der Enquetekommission unter Beteiligung externer Kommissionsmitglieder zustande gekommen ist, kann der Bericht, anders als Ausschussberichte, eben nicht mit einer Beschlussempfehlung versehen werden, über die der Landtag dann abstimmt. Deswegen hat mein Kollege Müller hier vorhin einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen vorgestellt. Ich meine, dass Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag, den der Kollege Müller begründet hat, mit breiter Mehrheit bitte auch zustimmen sollten, denn den übereinstimmenden Wunsch der Kommissionsmitglieder nach einem ernsthaften Umsetzungswillen hat auch Frau Měšťan eben noch einmal formuliert. Ich wünsche mir, dass sich das in der kommenden Legislaturperiode auch entsprechend niederschlägt.
Die wird sich dann vielleicht mit ganz anderen Dingen beschäftigen, sicherlich nicht mehr mit dem Gleichen.
Die Amtsvorsteher und Bürgermeister, die Kommunalpolitiker also in unserem Land, die aus dem kreisangehörigen Raum, die schauen wirklich mit viel Interesse darauf, was denn nun wirklich diese Enquetekommission beschlossen hat. Sie wünschen sich – und das sage ich ganz ausdrücklich, das war auch den Anhörungen zu entnehmen – tatsächlich auch eine solche Umsetzung.
Bedauerlich ist dabei, dass die Experimentierklausel, die sich die Enquetekommission bereits in dieser Novellierung der Kommunalverfassung gewünscht hatte, nun nicht aufgenommen wurde, aber das liegt eben an dem großen Problem der Enquetekommission in dieser Legislaturperiode, auf das Frau Měšťan mehrfach und ausdrücklich hingewiesen hat, nämlich der enormen Aufgabenfülle, weil zum Schluss immer weniger Zeit war. Aber ich glaube, das gab es in der 3. Legislaturperiode auch schon, dass man nicht ganz alles geschafft hat.
Ja, gut.
Also schon mit dem Ursprungsantrag, ich hatte es vorhin schon gesagt, hatten wir eigentlich in der Enquetekommission genug zu tun gehabt. Durch den Erweiterungsbeschluss haben wir als Kommission eben auch Zeit verloren,
Zeit, die uns dann am Ende auch gefehlt hat. Da müssen wir uns unserer Verantwortung stellen, denn in diesem Punkt hat die Enquetekommission eine Niederlage einstecken müssen.
Wir haben das eine nicht geschafft, dieser Punkt konnte zwar nicht verwirklicht werden, aber mit mehr Zeit hätte das sicherlich geklappt, auch die Experimentierklausel.
Auch hätte uns eine intensivere Auseinandersetzung, zum Beispiel mit dem Thema Verbandsgemeinde, gar nicht so schlecht zu Gesicht gestanden. Das hätten wir gern noch intensiver miteinander diskutieren sollen, das hätte uns auch nicht geschadet. Auch eine weitere differenzierte Empfehlung wäre für die kommende Legislatur für den Landtag durchaus hilfreich gewesen. Nun, allein uns fehlte die Zeit und vielleicht auch zu irgendeinem Zeitpunkt der Mut, eben Nein zu sagen, das muss ich heute so sagen. Aber immerhin bestand der Wunsch nach dem Ausbau von Ortsteilrechten zum Beispiel und auch der Ersetzung des Zustimmungserfordernisses und da weiß ich noch, wie hart die Diskussionen mit einem einzelnen Landrat, Landrat a. D., früher aus Nordvorpommern, allein dazu waren.
Das kann sich hier jeder vorstellen.
Nein, da sind wir nach wie vor der Auffassung, dass wir als Enquetekommission eine vernünftige Empfehlung vorgelegt haben,
nämlich zu sagen, mit der Mehrheit in der Enquetekommission, dass das Zustimmungserfordernis des Landkreises selbst, nämlich bei Kreisgrenzenänderungen, zum Beispiel, weil eine Gemeinde gerne in einem anderen Landkreis sein möchte oder einer kreisfreien Stadt künftig angeschlossen sein möchte, dass wir das ersetzen wollen durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Das ist, glaube ich, auch vernünftig und richtig und hat auch im Vorfeld unserer Beschlüsse in die neue Kommunalverfassung schon Eingang gefunden.
Das heißt, Gabi, ja, es gibt schon jetzt erste Ergebnisse.
Wenn du das gelobt hast, dann hättest du es hier noch deutlicher machen können.
Es gibt erste Ergebnisse. Insofern ist deine Frage vom Anfang, ob diese Kommission nun also Geschichte schreibt, beantwortet. Ein wenig hat sie schon Geschichte geschrieben. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen.
Am Ende, meine Damen und Herren, möchte ich es einfach noch mal persönlich sagen: Besser auf dem rechten Weg ein klein wenig gehinkt, als auf dem falschen Weg mit festem Schritt zu wandern. Das ist ein schönes altes Sprichwort. Ich meine auch, dass es hier ganz gut dazu passt. Es kommt eben auch nicht darauf an, Herr Schnur, wer die Idee hatte,
sondern, obwohl ich das natürlich für uns in Anspruch nehme, …
Natürlich hatten wir die Idee.
… es kommt wirklich darauf an, ob es für MecklenburgVorpommern, ob es für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dann auch von Vorteil ist. Dieser Auffassung bin ich. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich dieser Landtag die weiteren Handlungsempfehlungen eben auch zu eigen macht. Darum werbe ich wie mein Kollege Müller noch einmal ganz ausdrücklich. Unser Land wartet auf das neue Gemeindemodell. Dies haben sowohl die kommunalen Vertreter in der Kommission als auch die Anhörungen und Gespräche mit der kommunalen Ebene gezeigt.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, deshalb um Zustimmung zum Antrag der demokratischen Fraktionen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kollegin! Meine Damen und Herren!
Herr Professor Dr. Tack,
an einer Stelle will ich Ihnen gerne recht geben, nämlich an der Stelle, wo Sie gesagt haben, dass der Antrag schon viel Aufmerksamkeit erregt hat.
Ob dies allerdings für unser Land so gut ist, lasse ich mal so dahingestellt sein, denn spätestens, hatte ich gemeint, nachdem die wirklich lesenswerte Gastkolumne in den „LandtagsNachrichten“ stand, und zwar von Frau Iris Leithold, übrigens getitelt „Was geht uns (Kunst-) Geschichte an?“, da hatte ich wirklich gehofft,
dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, weil auch sie die Befürchtung geäußert hatte, dass diese Debatte hoffentlich nicht weit über die Landesgrenze hinaus gedrungen sei, weil es ist eher für uns peinlich.
Und wenn Sie dann eine Grundsatzdebatte haben wollen, dann können Sie die auch gerne bekommen. In der Tat, da stimme ich Frau Reese vollkommen zu, die Frage, um die es sich hier eigentlich handelt, ist die Frage der Einstellung zu Eigentum.
Und darüber können wir uns gerne mal unterhalten, denn bevor ich mich der platten Frage „Kunst oder Wald?“ sozusagen zuwende, da möchte ich doch lieber einfach mal über Geschichte reden, genauso, wie die Gastkolumne eben auch getitelt hat, Geschichte, „Was geht uns Geschichte an?“
Da gehen wir ruhig mal die 65 Jahre zurück und reden über Eigentum. Und da sage ich, wir wissen doch alle, dass DIE LINKE – oder wie auch immer die Partei sich gerade genannt hat oder hatte – schon immer,
ich sage es diplomatisch, ein schwieriges Verhältnis zu Eigentum hatte. Und wenn wir mal zurückschauen, 65 Jahre zurück, als eigentlich auch das Problem damals mit der Enteignung der großherzoglichen Familie begann, da können sich doch alle gut daran erinnern, dass damals, 1945, die damalige KPD, unterstützt von den sowjetischen Stellen, so war das eben, eine umfangreiche Propagandakampagne zur Liquidierung des Großgrundbesitzes durchgezogen hat. Die KPD hat damals Kreisbauernkonferenzen organisiert und dort hat sie dann in der Folge die Aufteilung großer landwirtschaftlicher Betriebe gefordert. Und dann, am 8. August, wurde in der Logik die Parole „Junkerland in Bauernhand“ ausgegeben und dieser Parole huldigen ja offenbar heute noch einige Damen und Herren. Und am 3. September begann die entschädigungslose Enteignung sämtlichen Grundbesitzes über 100 Hektar.
Das hat sehr, sehr viele, auch sehr, sehr viele Unschuldige getroffen. Und die damaligen Eigentümer verloren nicht nur ihr Land, sondern sie verloren auch sonstiges, ihr sämtliches sonstiges Eigentum, einschließlich Mobiliar, Kleidung, alles. Und fast alle wurden aus ihren Heimat kreisen ausgewiesen, viele kamen in Lager und sehr viele Menschen flüchteten damals auch in den Westen. Das ist Geschichte.
Und übrigens, die Ausweisung aus den Heimatkreisen, Deportation, Internierung und übrigens auch Mord wurden am 10. Dezember 2009 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als schwere und unrechtsstaatliche Tat bezeichnet. Das ist Geschichte.
Meine Damen und Herren, natürlich weiß ich, dass einer dieser geistigen Mentoren, Bernhard Quandt – vielleicht auch einer Ihrer Mentoren, Herr Holter –...
Also ich habe eine sehr spannende Rede von Ihnen gelesen, Herr Holter, die Sie 1999 am Grab von Bernhard Quandt gelesen haben.
Ja, Sie sind der Meinung, dass die gut war.
Sie haben damals vorgetragen, dass dieser Mann, gemeint also Bernhard Quandt, dazu beigetragen habe, dass in dem armen, rückständigen und zerstörten Land der demokratische Aufbruch voranging. Das haben Sie als demokratischen Aufbruch bezeichnet
und da kann ich Ihnen sagen, das ist doch ein, also so ein schlimmer Unfug,
angesichts von Zwangskollektivierung,
Zwangskollektivierung, ja, in den 50er-Jahren vom demokratischen Aufbruch zu reden.
Und da möchte ich mal sagen...
Da bleibe ich gern beim Thema. Das Thema geht mich wieder im Übrigen sehr auch in meiner eigenen Familie an,
denn das betraf zum Beispiel meine eigene Familie. Mein Schwiegervater, mein eigener Schwiegervater, FriedrichWilhelm Paap, übrigens so ein richtiger bodenständiger mecklenburger Bauer,
der ist dann in dieser Zeit, in dieser Zeit des demokratischen Aufbruchs, für dreieinhalb Wochen, übrigens ohne Haftbefehl, in Einzelhaft gekommen, in die Justizvollzugsanstalt nach Altstrelitz, und zwar wegen Republikfluchtgefahr und wegen offensichtlicher Westkontakte. Ohne Haftbefehl!
Nachdem er dann irgendwann unterschrieben hat, dass es ihm da fürchterlich gut gegangen ist, konnte er wieder nach Hause. Und das Ziel ist auch erreicht worden, er ist nämlich danach als leidenschaftlicher Bauer dann doch in die LPG eingetreten. Und auch das ist Geschichte.
Und die müssen Sie sich dann bitte schön anhören.
Und ich will Ihnen sagen, dass Enteignungen den Weg der LINKEN immer weiter gepflastert haben bis 1989 durch, denn auch nach der Bodenreform gab es immer neue Enteignungswellen von Betriebs- und Grundvermögen. Und, das vergessen vielleicht einige, 1946 enteigneten Sie auch de facto die SPD. 1952 haben Sie dann als politisch unzuverlässig eingeschätzte Bürger, die damals an der innerdeutschen Grenze lebten, einfach umgesiedelt. In den Jahren 1953 und später haben Sie zum Beispiel in der Aktion Rose 1.100 Menschen in unserem Land, denen haben Sie Immobilien im Wert von rund 30 Millionen Mark, dazu Bargeld, Schmuck und so weiter, einfach weggenommen – so viel zu Eigentum – und haben die Menschen dann gezwungen, mit ein paar Kleidungsstücken versehen ihr Zuhause zu verlassen.
Und in den nächsten Jahren traf es doch immer wieder, und alle wissen Beispiele, Kleinunternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende. Wenn wir die Aufdeckungen nachher der Machenschaften von KoKo noch mal in Erinnerung haben,
dann wissen wir, dass auch so manche Besitzer von Kunst und Antiquitäten, alle können sich noch dran erinnern, einfach nur dran waren. Und ich will auch daran erinnern, das ging noch bis 1998, da haben Sie zum Beispiel die Verstaatlichung von BMW gefordert.
Also, meine Damen und Herren, die Bodenreform, die ist aufgearbeitet worden nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur, und zwar im Einigungsprozess.
Ja, das ist alles Thema.
Und wenn Sie eine Grundsatzdebatte haben wollen, dann werden Sie dieses Thema ertragen müssen.
Sie wissen, dass dies auch für die Opfer der Bodenreform ein schwerer Prozess war, denn nicht jedes Unrecht hat sich auch wieder rückgängig machen lassen. Und wir alle wissen doch, übrigens auch aus unseren Wahlkreisen, dass es nach 1989 viele gab, die mit eigenem Geld ihre früheren Häuser, Gutshäuser, Schlösser und so weiter zurückkauften, übrigens vorbildlich saniert haben und die sich auch vor Ort in das gesellschaftliche Leben eingebracht haben. Und wenn das irgendwelche „von Soundso“ sind, dann ist das doch völlig ohne Belang.
Wir alle wissen, wie diese Menschen fühlen, wenn DIE LINKE jetzt wieder kommt und wieder alte Ressentiments führt, und darum geht es ganz genau.
Ja, Herr Holter, Sie können sagen, was Sie wollen, für mich,
für mich ist das Hetze.
Aber Sie haben ja gefordert, ich soll mehr zum Antrag kommen.
Das will ich jetzt gerne auch tun und will mal aus dem Blaubuch zitieren:
„Kulturelle Leuchttürme in Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ von Herrn Professor Dr. Dr. Raabe. Und ich zitiere: „Das Staatliche Museum Schwerin zählt dank der hervorragenden Qualität seiner Sammlung zu den“ zwölf national „bedeutendsten Museen Deutschlands. Es erfüllt durch seine Ausstellungen und Publikationen, seine Erschließung und seinen umfangreichen internationalen Leihverkehr, aber auch durch eine aktive Sammlungspolitik mit der Erwerbung von Spitzenwerken... alle Aufgaben eines“ überregionalen „Museums.“
Und ich zitiere weiter aus der Einschätzung der kulturhistorischen Bedeutung der Sammlung der ehemaligen Herzöge von Mecklenburg, und um die geht es ja, von Herrn Dr. Blübaum, seines Zeichens Direktor des Staatlichen Museums hier in Schwerin, und da hat ja auch eben schon mein Kollege Heydorn zitiert: „Will das Staatliche Museum Schwerin in Zukunft seine Aufgabe wahrnehmen, die auch die wissenschaftliche Aufarbeitung und Darstellung der kulturellen Identität unseres Landes umfasst, so ist dieses kaum möglich, wenn die nun in Rede stehenden Kunstwerke nicht in der Sammlung gehalten werden können.“
„Es ist unseres Erachtens sogar von essenzieller Bedeutung, die Sammlung in ihrem jetzigen Gesamtzusammenhang zu bewahren, weil mit Blick auf die gewachse
nen internationalen Verbindungen des Fürstenhauses der Erhalt des gewachsenen Sammlungskomplexes nicht nur für das Land Mecklenburg-Vorpommern von grundlegender Bedeutung ist, sondern vor dem Hintergrund der Einbettung in den kulturpolitischen Kontext von nationaler und selbst von internationaler Bedeutung ist.“ Das ist wohl ein klares Resümee, meine Damen und Herren. Und er schließt: „Nur so“, nämlich mit der Bewahrung, „kann sichergestellt werden, dass das Staatliche Museum Schwerin auch in Zukunft seine Aufgabe erfolgreich erfüllen kann. Es geht letzten Endes darum, die Sammlung in ihrer historisch gewachsenen Struktur zu erhalten.“
Und warum habe ich jetzt gleich dreimal hintereinander zitiert? Ja, weil es eben in den letzten vierzehn Tagen, drei Wochen für viele einfach den Eindruck gab, dass so manch einer aus diesem Hohen Haus
noch nicht mitbekommen hat,
um welchen Wert und welche Bedeutung
es hier für unser Land überhaupt geht.
Oh! Sehr auch an Sie, Herr Holter, und da komme ich gleich drauf.
Und aus dieser Unkenntnis heraus, und das möchte ich auch klar sagen, nach meiner Empfindung, wurde insbesondere Herzogin Donata in einer Art und Weise verunglimpft,
die niemandem wirklich zusteht. Und mir persönlich, will ich sagen, ist das peinlich. Es ist mir peinlich und dafür möchte ich mich in aller Form bei der Herzogin und ihrer Familie auch entschuldigen.
Dabei ist es doch vermeintlich ganz einfach, denn in dieser Sache ist eigentlich alles klar. Es gibt ja überhaupt keine Restitutionsansprüche mehr, denn alle bekannten Ansprüche sind längst abgegolten. Die Kunstgegenstände befinden sich eben seit geraumer Zeit im Eigentum der herzoglichen Familie. Und wir haben nur noch ein Nießbrauchrecht, und das nur noch bis 2014, mehr nicht.
Na ja, und weil eben die in der Vergangenheit auch in der Presse immer wieder vorgetragenen Äußerungen, also für mich jedenfalls, auf selektive Wahrnehmung irgendwie schließen lassen, möchte ich an Folgendes erinnern: Die Übertragung von Waldflächen auf die Herzogin unter Anrechnung auf den Kaufpreis für die großherzogliche Kunstsammlung ist seit – und das hat der Kultusminister, unser Bildungsminister hier vorhin sehr deutlich gesagt –, seit Jahren ist das verhandelt worden und seit 2005 war das sogar schon Gegenstand der Kaufverhandlungen mit der herzoglichen Familie.
Und eins will ich mal einfach sagen: Die CDU jedenfalls war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Regierungsverant
wortung. Wir nicht! Das Land war es übrigens, das Land, nicht die herzogliche Familie war es, die damals Wald angeboten hat. Nicht etwa die herzogliche Familie hätte diesen Wald eingefordert und wenn das damals angeboten wurde, dann, wie gesagt, bereits zur Zeit der rotroten Landesregierung,
der Sie doch, Herr Holter, angehörten. Und wenn das damals schon so verhandelt war, dann kann es ja sein, dass Sie vielleicht gegen Ende der rot-roten Regierungszeit nicht mehr so intensiv informiert wurden im Kabinett,
das weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall müssen Sie das doch gewusst haben. Sie waren doch Mitglied der rotroten Landesregierung. Und deswegen sage ich...
Heute sagen Sie, kein Wald gegen Kunst, oder Sie sagen, Verschleuderung des Landeswaldes.
Meine Damen und Herren, das ist schon sehr seltsam, Herr Holter. Damit stellen Sie doch Ihre eigene damalige Politik infrage. Sie waren Mitglied der rot-roten Landesregierung, Sie müssen davon gewusst haben.
Und da kann ich nur sagen, joffi! Und das ist, das muss ich wirklich sagen,
Herr Holter, das ist eben nicht Ihr bestes Stück, sondern bestenfalls ein starkes Stück, mehr nicht.
Also noch einmal: Die notwendigen administrativen Vorarbeiten sind damals durch das Landwirtschaftsministerium vorbereitet worden, es sind Gutachten erstellt worden, es sind Verhandlungen geführt worden. Und nun ist es Thema auch dadurch, dass mittlerweile ja unsere eigene Landesregierung zu der Auffassung gekommen ist, den Ausgleich vollständig in Geld und eben nicht in Wald vorzunehmen,
ein Thema, das eigentlich heute hätte nicht besprochen werden müssen. Aber Sie wollten ja eine Grundsatzdebatte und auch dagegen habe ich nichts einzuwenden. Und für mich...
Ja.
Und für mich ist die Bedeutung dieser Sammlung, ich will das noch mal ganz klar sagen, so hoch anzusiedeln, dass es sogar für mich persönlich zweitrangig wäre, wie der Ausgleich erfolgt, aber ich finde es so, wie es jetzt erfolgen soll, deutlich besser. Ich wünsche mir, dass die Verhandlungen endlich weiter fortgeführt werden und dass wir sie zu einem vernünftigen Ende bringen, und 2014, meine Damen und Herren, ist auch nicht mehr weit.
Also Ihr Antrag, meine sehr geehrten Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, hat sich eigentlich schon vorher völlig erledigt, da, wie gesagt, die Landesregierung zu einer anderen Überzeugung gekommen ist. Und für mich ist jedenfalls eigentlich nur wieder eins deutlich geworden, nämlich dass Sie mit Ihren ach so klassenkämpferischen Parolen wieder einfach nur einmal mehr versucht haben, die Leute draußen für dumm zu verkaufen. Ihren Antrag werden wir also ablehnen. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der vier demokratischen Fraktionen dieses Hauses spreche ich heute zu dem von der NPDFraktion vorgelegten Antrag mit der Überschrift, und ich zitiere jetzt sehr sorgfältig: „Nationaler Gedenktag für die Opfer der Vertreibung einfordern!“ Bereits jetzt kündige ich an, dass die Abgeordneten meiner Fraktion sowie die Abgeordneten der Fraktion der SPD, die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE
und der Fraktion der FDP diesen Antrag ablehnen werden. Weshalb dies geschehen wird, möchte ich im Namen der Kolleginnen und Kollegen begründen.
Meine Damen und Herren, ich habe gerade bewusst betont, dass ich die Überschrift des Antrages sehr sorgfältig zitieren würde, weil ich vermeiden möchte, am Ende für den Grammatikfehler derjenigen in Haftung
genommen zu werden, die sich über die Umbenennung der eigenen Partei in „NPD – Die Volksunion“ offenbar dermaßen ärgern, dass sie keine Gelegenheit, aber wirklich keine Gelegenheit auslassen, sich selbst immer wieder zu versichern, „Nationalisten“ oder aber eben besonders „national gesinnt“ zu sein.
Offenbar passiert dies mit ordentlich Wut im Bauch und manchmal auch mit Schaum vor dem Mund, weil Sie, meine Herren am Fenster, sich so sehr darüber ärgern, dass Ihnen erst kürzlich eine Mehrheit in der eigenen Partei den Namenszusatz „Die Nationalen“ ja genommen hat. Und deshalb passieren Ihnen so peinliche Fehler wie der soeben beschriebene.
Da müssen Sie mal genau selber gucken.
Deshalb ist dieser kleine Fehler,
dieser vermeintlich kleine Fehler, mag der eine oder andere denken,
aber er wirft ein bezeichnendes Licht auf die NPD-Fraktion dieses Hauses,
denn wieder einmal versuchen die in diesem Haus vertretenen Rechtsextremisten,
die sich in Reden als – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – „national“ und „sozialistisch“ bezeichnen, mit einem Antrag zwei Dinge zu erreichen,
und zwar einerseits soll und, ich betone, muss diese Partei offensichtlich angesichts des bevorstehenden Landtagswahlkampfs den Mitgliedern der sogenannten Kameradschaften gewissermaßen die Köpfchen streicheln,
die harten Jungs fürs Grobe brauchen nämlich ab und zu schlicht diese Form von Zuneigung
und deshalb sollen sie spüren, die Herren von den Kameradschaften, dass die NPD nach wie vor Sachwalter der sogenannten „nationalen Sache“ ist,
denn die erwähnte Umbenennung der Partei macht den Strategen der NPD auch hier in Mecklenburg-Vorpommern richtig Sorge.
Nämlich es geht die Angst um, dass die frei organisierten Neonazis der Partei die Unterstützung im Wahlkampf versagen könnten.
Und auf diese Unterstützung ist die finanziell ausgelaugte Partei nach der Materialschlacht, die es ja ohne Zweifel gegeben hat in Sachsen-Anhalt, auf diese Unterstützung sind Sie angewiesen.
Ich lasse mir ausreichend Zeit, um zum Thema zu reden. Warten Sie ruhig ab!
Wer kann also schon wissen, ob zum Beispiel der Kamerad Pastörs sich erneut erweichen lässt und der Partei auch für den hiesigen Wahlkampf genügend Kredit gewährt.
Und deshalb erleben wir im Grunde von Anbeginn, und zwar seit dem Einzug der NPD in diesen Landtag im Herbst 2006, immer wieder Anträge dieser Art. Die Fraktion stellt Anträge und beteiligt sich an Debatten mit Redebeiträgen, die letztlich immer ein und dasselbe wollen,
nämlich die Geschichte insgesamt und hier aber insbesondere natürlich die Geschichte des Zweiten Weltkriegs und die damit verbundene Kriegsschuld
einfach umdeuten,
ja, wie Sie sagen, korrigieren sollen.
Historische Wahrheit soll verdreht werden, und zwar zur Freude des rechtsextremistischen Anhangs.
Dass dabei immer wieder ernstzunehmende Anliegen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und vor allem während des Kriegs erlittenes Leid, und das ist das Perverse, für die eigenen Zwecke auf so billige und effekthascherische Art und Weise ausgeschlachtet werden, das belegt mal wieder der Antrag von heute in sehr klarer Art und Weise.
Und darauf werde ich gleich auch noch einmal sehr genau eingehen.
Aufmerksam machen möchte ich hier jedoch zunächst darauf, dass die NPD-Fraktion mit Anträgen wie dem heutigen etwas sehr Schlimmes versucht, nämlich den Menschen im Land den Eindruck zu erwecken, die Vertreter der demokratischen Parteien seien bezogen auf bestimmte Themen entweder bewusst oder unbewusst untätig – das haben Sie, Herr Müller, eben gerade wieder gemacht – oder vielleicht sogar uninteressiert.
Und dann werden eben absichtlich wie immer Halbwahrheiten verbreitet, Informationen weggelassen, um das Bild der untätigen anderen Parteien zu zeichnen und sich selbst als Retter der Benachteiligten, der Entrechteten und Vergessenen darstellen zu können.
Auf diese Art und Weise versucht die NPD wieder und wieder, ihren zutiefst demokratiefeindlichen Kern nämlich eigentlich zuzudecken, das ist das Thema, um für breitere Bevölkerungsgruppen so als vermeintlich normale und damit ja auch wählbare Partei dazustehen. Populistisch werden dann Themen aufgegriffen und über Anträge in diesem Hohen Haus zum Thema gemacht, die eine vermeintliche Kümmerkompetenz –
das ist ja Ihr Thema, Ihre Kümmerkompetenz – der Rechtsextremisten und Demokratiefeinde sozusagen vortäuschen sollen.
Mal geht es um Ostseefischer, beim nächsten Mal geht es um Hartz-IV-Empfänger oder es sollen –