Das erfordert, Daseinsvorsorgeleistungen in Deutschland und in Europa zu schützen und diese eben nicht einem marktradikalen Wettbewerb auszusetzen. Als Landesgesetzgeber sind wir verpflichtet, uns auch mit diesen Grundsätzen auseinanderzusetzen. Ich bitte um Zustimmung zum Ihnen vorliegenden Antrag, auch als eine Initiative zur Unterstützung des Appells der Europaminister an die Europäische Kommission. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich teile Ihnen mit, dass die Fraktion DIE LINKE ihren Antrag aufgrund der Änderungsanträge zurückgezogen hat.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Tagesordnungspunkt 10. Ich rufe den Tagesordnungspunkt damit auf: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Finanzierung der Schuldner- …
Antrag der Fraktion der FDP: Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung – Drucksache 5/2046 –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Prüfbericht der Landesregierung zu den Schuldnerberatungsstellen hat im Juni 2008 festgestellt, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung für Mecklenburg-Vorpommern zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Infrastruktur geworden ist. Diese Beratung wirkte sich positiv auf die Stabilisierung des Wirtschafts- und Finanzkreislaufes aus, heißt es in dem Prüfbericht weiter.
In seiner damaligen Funktion als Sozialminister bekräftigte Erwin Sellering unter anderem im Rahmen der 37. und 41. Landtagssitzung, dass hier eine wichtige Arbeit geleistet wird. Der Landtag selbst bestätigte in vielfacher Form die Notwendigkeit der Schuldnerberatung für unser Land. Es gab dazu eine ganze Reihe von Anfragen und Anträgen hier im Plenum.
Grund für diese breite Unterstützung sind die uns allen bekannten Zahlen, die die Landesarbeitsgemeinschaft veröffentlicht hat. Als Stichwort möge hier genügen, dass jeder fünfte Haushalt in Mecklenburg-Vorpommern überschuldet ist. Seit Jahren steigt der Beratungsbedarf kontinuierlich und damit wächst auch der Druck auf die Beratungsstellen. Eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung kann kaum noch aufrechterhalten werden.
In dem Maße, in dem der Druck auf die, und hier will ich ausdrücklich betonen, soziale Schuldnerberatung wächst, verschlechtert sich leider auch seit Jahren die Finanzierungsbasis.
Rechtliche Grundlage in Mecklenburg-Vorpommern ist das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzberatung aus dem Jahr 1999. Nach der entsprechenden Verordnung fördert das Land nach einem maximalen Schlüssel von 1:25.000 bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Voraussetzung ist, dass der Träger 10 Prozent der Kosten selbst trägt. Ferner muss eine Finanzierungsvereinbarung mit der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis vorliegen, die ihrerseits 45 Prozent der Kosten tragen.
Diese Regelung ist mittlerweile überholt, weil sie zu wenig der Mehrbelastung der Schuldner- und Insolvenzberatung Rechnung trägt. Wenn uns also diese Form von Verbraucherberatung so am Herzen liegt, dann müssen wir überlegen, wie wir die Finanzierung neu organisieren können. Ganz offensichtlich ist es ja so, dass die öffentliche Hand nicht willens beziehungsweise in der Lage ist, für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.
Diese Problematik stellt sich bekannterweise auch in anderen Bundesländern. Richtig ist zwar, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Förderung sehr gut liegt im Vergleich – wir unterstützen mit knapp 1 Euro pro Einwohner die Schuldnerberatung, pro Jahr stellt das Land circa 1,6 Millionen Euro zur Verfügung –, aber trotzdem, wie wir wissen, reichen die Gelder nicht aus, weil die Förderung nur den Status quo sichert, aber nicht die steigenden Fallzahlen berücksichtigt.
Wir brauchen also mehr Unterstützung für die Beratungslandschaft. Wir brauchen sie gerade jetzt vor dem Hintergrund der Finanzkrise mehr denn je.
Viele Menschen sind jetzt von Arbeitslosigkeit beziehungsweise einer zögerlichen Kreditvergabe der Banken bedroht. Hier im Land gibt es aktuell Gespräche mit der Kreditwirtschaft. In Stralsund, Schwerin, Rostock, Güstrow und Ludwigslust gibt es runde Tische. Aber mehr als eine geringe Unterstützung durch Software oder Fortbildungsmaßnahmen ist dabei bislang nicht herausgekommen.
Andere Bundesländer sind hier weiter. In Niedersachsen etwa gibt es, nur zum Beispiel, eine Vereinbarung zwischen dem Land und dem Sparkassen- und Giroverband. Diese freiwillige Unterstützung sieht eine Beteiligung an der allgemeinen sozialen Schuldnerberatung vor. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz existieren andere Möglichkeiten. In Thüringen wurden modellhaft runde Tische zwischen Trägern, Kreditwirtschaft und Einzelhandel eingerichtet. Im Ergebnis unterstützte die Kreditwirtschaft etwa Präventionsmaßnahmen in Schulen. Ich denke, dass wir über diese Ideen auch in Mecklenburg-Vorpommern diskutieren sollten. Wir müssen die Schuldner- und Insolvenzberatung stärken.
Mehr Menschen werden jetzt diese Hilfe brauchen und jeden hier investierten Euro sparen wir später bei anderen Sozialleistungen. Ich bitte deshalb um Unterstützung unseres Antrages.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig gebeten. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Sozialministerium will die Qualität der Schuldner- und Insolvenzberatung weiterentwickeln, so, wie es sich auch als Forderung im Antrag der FDP findet.
Wir haben bereits in der vergangenen Landtagssitzung ausführlich über die weitere Fortentwicklung der Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzberatungsstellen gesprochen, haben die ganzen Daten niedergelegt, auch den Bericht ausgewertet und uns hier für die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen vor Ort bedankt. Die Beratungsstellen sind wichtige Anlaufstellen, um die Armut in unserem Land zu bekämpfen. Seit Jahren ist das Risiko, sich über beide Ohren zu verschulden, in Mecklenburg-Vorpommern höher als in anderen Ländern.
Der sogenannte „Schuldenkompass“ für das laufende Jahr macht uns allerdings ein wenig Hoffnung. Demnach sind die Zahlen leicht rückläufig. Dazu passt eine weitere Statistik: Seit dem vergangenen Jahr ist auch der Anstieg bei den Verbraucherinsolvenzen rückläufig.
Die Hälfte der Schulden, die Mecklenburger und Vorpommern angehäuft haben, besteht übrigens bei Banken. Entwarnung können wir natürlich trotz der leichten Verbesserungen nicht geben,
schließlich weiß im Moment noch kein Mensch, wie die Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen durchschlägt. Eines dürfte sicher sein, Banken werden Kredite in Zukunft zögerlicher ausreichen.
Der Wunsch, dass sich auch die Kreditwirtschaft an der Finanzierung der Schuldnerberatungen beteiligen möge, ist zu begrüßen. Sie wissen wahrscheinlich, dass es bereits viele Anläufe in diese Richtung gegeben hat. Auf Bundesebene sind diese Anläufe allerdings bereits schon vor acht Jahren gescheitert.
Weil die Kreditwirtschaft vor allem in der Fläche arbeitet, regt das Bundesfamilienministerium daraufhin an, die Verhandlungen in die Regionen zu verlagern.
In Mecklenburg-Vorpommern sind doch alle Vorstöße des Sozialministeriums, die bereits unternommen wurden, eine weitreichende Kooperation mit der Kreditwirtschaft anzustreben, bisher ohne Erfolg geblieben.
So haben sich die Privatbanken geweigert, Fördermittel in einen Pool zu geben, um sie dann kontrolliert an Beratungsstellen weiterzuverteilen.
Bankmanager haben damals jedoch signalisiert, dass sie durchaus gewillt sind, ausgewählte Projekte zu unterstützen.