Protokoll der Sitzung vom 17.12.2008

ich ermahne Sie noch mal, diese in Ihrer Rede immer wieder vorkommenden unparlamentarischen Ausdrücke zu unterlassen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist auch ein Stück Diktatur, was Sie da machen. – Toralf Schnur, FDP: Keine Argumente. – Peter Ritter, DIE LINKE: Vom Platz aus können Sie das überhaupt nicht machen. Sind wir hier am Stammtisch, oder was? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kein Benehmen!)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Köster, beruhigen Sie sich mal wieder, es wird alles gut.)

Von der Fraktion der NPD wurde namentliche Abstimmung beantragt zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Norbert Baunach, Andreas Bluhm, Mathias Brodkorb, Reinhard Dankert, Harry Glawe, Jörg Heydorn, Renate Holznagel, Dr. Armin Jäger, Detlef Müller und Ute Schildt werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.20 Uhr

Wiederbeginn: 15.22 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 53 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, die SPD hat eine Auszeit von zehn Minuten beantragt. Ich gebe aber gleichzeitig mit bekannt, dass für nach der Landtagssitzung heute eine Ältestenratssitzung beantragt wurde.

Unterbrechung: 15.23 Uhr

Wiederbeginn: 15.35 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Rede des Abgeordneten Herrn Köster noch einmal überprüfen lasse, inwieweit da ordnungswidrige Ausdrücke gefallen sind. Ansonsten setzen wir die Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen Kleingartenanlagen, Drucksache 5/2054.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen Kleingartenanlagen – Drucksache 5/2054 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das Thema Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben, dieses Thema, meine Damen und Herren, und zwar in organisierten Kleingartenverbänden, ist ein Dauerbrenner.

(Gino Leonhard, FDP: Das ist wahr.)

Wir reden darüber heute zum wievielten Mal? Ich mag gar nicht mehr nachzählen. Aber Anträge und Beschlussfassungen aus dem Laufe der parlamentarischen Befassung damit beweisen, dass wir uns schon ewig lange damit beschäftigen. Ich denke zum Beispiel an die Drucksache 2/1905, also in der 2. Legislaturperiode stand das Problem schon auf der Tagesordnung, an die Drucksachen 3/2463, es zog sich also bis in die 3. Legislaturperiode, 3/2920. Oder auch in der 4. Legislaturperiode, da erinnere ich jetzt an die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und an die vorbereitenden Diskussionen dazu. Wir waren uns alle einig mit den konkreten Aussagen zur Nichterhebung der Laubenbesteuerung sowie zur Fremdenverkehrsabgabe, dass wir es so handhaben wollen, wie wir es eigentlich mit unserem politischen Willen im KAG bekundet haben.

Wie gesagt, der Tenor in den Aussprachen und das Bekenntnis der Mehrheit des Landtages sowie der Landesregierung waren inhaltlich ähnlich beziehungsweise an der einen oder anderen Stelle sogar gleichlautend. Sinngemäß ging es immer darum, dass das Kleingartenwesen ein in unserem Land historisch gewachsener, unverzichtbarer und förderungswürdiger Teil des Gemeinwesens und der dauerhafte Bestand zu sichern ist, damit die soziale Ausgleichfunktion in Städten und Gemeinden gefestigt wird. Das ist zusammengefasst das, wo wir uns alle einig waren.

Und nicht nur der Landtag als Beschlussgremium hat sich damit beschäftigt, zwischendurch hat sich auch immer wieder der Petitionsausschuss damit beschäftigen müssen. Eigentlich hat der Petitionsausschuss gesagt, die rechtlichen Grundlagen sind ausreichend, und dennoch wurde es unterschiedlich gehandhabt.

Wie gesagt, wir haben uns lange damit beschäftigt und alle bisherigen, ich sage, ausschließlich alle – das sehen wir ja, 2. Legislaturperiode bis heute – Landesregierungen haben es nicht geschafft, Ruhe in die organisierte Kleingartenlandschaft zu bringen. Wir haben heute wie damals das Ergebnis der Ungleichbehandlung und der Rechtsunsicherheit, weil es die Möglichkeit gibt, diese gesetzliche Grundlage unterschiedlich zu interpretieren. Einige Kommunen erheben für die Gartenlauben Zweitwohnungssteuer, die Mehrheit nicht. Aber alle Kommunen haben die gleichen gesetzlichen Grundlagen. Wodurch ist so eine Ungerechtigkeit oder so eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt?

Es soll hier heute keineswegs um Schuldzuweisungen gehen, sondern unser Antrag sollte eigentlich noch mal zur Klarstellung dienen, dass wir wirklich einheitlich die Aussage treffen, was wollen wir, wie soll das mit dem Kleingartenwesen aus unserer Sicht weitergehen und wie kommen wir zu einer einheitlichen Vorgehensweise bei den Kommunen.

Die Lösung, meine Damen und Herren, ist eigentlich ganz einfach. Anerkannte gemeinnützige Kleingartenanlagen fallen unter das Bundeskleingartengesetz und dabei ist nicht nur die steuerliche, bestätigt durch die Finanzämter, sondern gleichrangig die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit genannt und auch gemeint. Unsere organisierten Kleingartenanlagen haben diesen Status. Sie sind anerkannte Kleingartenanlagen.

Nun untersagt das Bundeskleingartengesetz das dauernde Wohnen – dauerndes Wohnen, wörtlich übernommen, nicht vorübergehendes Wohnen, zeitweiliges Wohnen, sondern dauerndes Wohnen. Und um diesen Punkt streiten wir uns wie um des Kaisers Bart. Um diesen Punkt geht es eigentlich auch konkret, ob man Zweitwohnungssteuer erheben sollte, könnte oder nicht.

Natürlich ist dieses dauernde Wohnen untersagt, verboten und dieses haben die Vorstände der Vereine auch durchzusetzen. Wir wissen alle, dass es an der einen und der anderen Stelle auch schwarze Schafe gibt, aber man kann wegen der einzelnen schwarzen Schafe nicht ganze Anlagen zur Kasse bitten. Dann sollte man den Pelz der schwarzen Schafe reinwaschen, damit sie sich in die weiße Herde wieder eingliedern. Das ist aber Aufgabe der Kleingartenvorstände.

Wenn Kommunen die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes allerdings anzweifeln – und das ist jetzt der Punkt, sie haben alle den Anerkennungsstatus –, wenn Kommunen diesen Status anzweifeln, weil sie meinen, an der einen und der anderen Stelle gibt es hier eine Zuwiderhandlung, dürfen sie keineswegs willkürlich handeln, sondern dann muss auch dafür der Nachweis erbracht werden. Und um ein einheitliches Vorgehen im Sinne der Gleichbehandlung zu gewährleisten, gibt es – und das war Gegenstand vieler Diskussionen – die Landesrichtlinie über die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit vom 17. Dezember 2004, eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei, so die damalige Bezeichnung des Ministeriums. Ich gehe davon aus, diese Verwaltungsvorschrift wurde abgestimmt und nicht unabgestimmt mit den betroffenen Häusern herausgegeben. Ich gehe davon aus, dass auch das Innenministerium und das Justizministerium mit dieser Verwaltungsvorschrift mitgehen konnten.

Nach dieser Richtlinie, meine Damen und Herren, hat die Anerkennungsbehörde, die also diesen Status anerkennt, gegebenenfalls auch aberkennen kann, es in der Hand, sich mindestens alle drei Jahre einen Überblick zu verschaffen, und zwar über einen Prüfbericht oder über eine Begehung, ob der Status der Anerkennung noch Bestand hat oder ob es möglicherweise eine Veränderung geben muss, weil das Bild der Kleingartenanlagen in der Gesamtheit mit dem Gesetz nicht mehr konform ist, sondern dem widerspricht. Aber dann müssen wir bitte schön auch so konsequent sein, dass wir sagen, es ist keine Kleingartenanlage mehr, hier muss umgewidmet werden, der Status wird aberkannt. Und dann kann man ganz einfach nicht nur über den Gartenzaun gucken und sagen: Ach, das kommt mir so vor, hier werden wir mal Zweitwohnungssteuer bezahlen. Das geht nicht.

Für diese einheitlichen Prüfkriterien sind dabei die als Anlage der Richtlinie beigefügten Formblätter zu verwenden. Es ist also eigentlich ganz einfach, es muss sich niemand extra noch was ausdenken. Man kann die Formblätter nehmen, kann durch die Anlage gehen und kann gucken und abhaken, ist es erfüllt, ist es nicht erfüllt.

Damit sind also willkürliche Forderungen ausgeschlossen und ein einheitliches Vorgehen eigentlich garantiert.

Im Ergebnis der Überprüfung werden eventuelle Mängel und Auflagen zur Behebung dieser per Protokoll festgehalten und es wird in angemessener Frist ein Termin zur Nachkontrolle festgesetzt. So ist das übliche Vorgehen und das wird in den meisten unserer Kommunen auch so gehandhabt.

Übrigens, die Anerkennungsbehörden sind laut Bundeskleingartengesetz die Oberbürgermeister, die kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und natürlich die von ihnen beauftragten Verwaltungsbehörden, in deren Gebiet die entsprechende Kleingartenorganisation ihren Sitz hat.

Und, wie ich schon vorhin anschnitt, es wäre natürlich zu kurz gesprungen, wenn wir nicht darauf hinweisen würden, dass das Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften durch einzelne Kleingärtner – das wäre das Ergebnis dieser Überprüfung – die Kündigung und bei einer Mehrzahl der Parzellenbesitzer die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit die Umwidmung in eine reine Erholungsanlage zur Folge hätte mit der Konsequenz, dass die Besteuerung der Gartenlauben nicht nach landwirtschaftlichem Grundvermögen, sondern möglicherweise als Bauland veranschlagt wird und die sozial verträgliche Pachtpreisbindung wegfällt. Daran dürfte kein Kleingärtner ein Interesse haben.

Deswegen, meine Damen und Herren, setzen wir auf Kommunikation und Kooperation zwischen Vereinen und Kommunen, auf miteinander reden, nicht auf übereinander reden, auf gemeinsames Handeln und nicht auf ein Handeln gegeneinander. Gute Beispiele gibt es dafür. Ich sage jetzt mal, auf der Insel Rügen gibt es Kleingartenbeiräte, Vertreter aus dem Kreisvorstand des Kleingartenverbandes und Vertreter der Anerkennungsbehörde, die gemeinsame Begehungen machen, sich gemeinsam verständigen und da gibt es dieses Sich-gegeneinander-Aufputschen nicht. Allerdings gibt es da auch – ich sage hier keinen Namen – einen Bürgermeister, der ganz einfach sagt, mich interessiert hier kein Kleingartenbeirat, ich mache das doch weiterhin, wie ich das für richtig halt, Punkt. Ich sage, es kann nicht sein, dass ein Kleingärtner, der in der einen Anlage sitzt, keine Steuer bezahlen muss, und nebenan, wenige Kilometer weiter, eine andere amtsangehörige Anlage besteuert wird, obwohl sie den gleichen Baustil haben, aus der gleichen Zeit stammen und ansonsten auch vom Aussehen her gleich sind. Das geht nicht.

Deswegen, meine Damen und Herren, muss die Grundlage sein, dass endlich im Sinne aller Beteiligten Rechtssicherheit für die als bereits gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen in M-V geschaffen wird, und das ohne irgendwelche Interpretationsmöglichkeiten. Die Landesregierung trägt dafür Sorge, dass die missbräuchliche Erhebung der Zweitwohnungssteuer unterbunden wird.

Wir sollten uns darauf verständigen – und das wäre ein Vorschlag –, ist die steuerliche wie kleingärtnerische Gemeinnützigkeit der jeweiligen Kleingartenanlage mit Stempel und Unterschrift anerkannt, so kann und darf es keine Zweitwohnungssteuer geben.

Ich freue mich auf die anschließende Diskussion und werde mich nochmals zu Wort melden. – Bis hierher erst mal herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Peters.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier. Herr Caffier, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz so einfach wie mit der Frage des dauerhaften Wohnens ist es eben bei der Problematik nicht,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

sondern auch die Frage der Beschaffenheit einer solchen Gartenlaube spielt eine entscheidende Rolle. Und vielleicht ist es auch mal an der Zeit, dass das Bundesgesetz an genau die Problematik, die Entwicklung in Gänze angepasst wird,

(Udo Pastörs, NPD: Schaugesetz.)

denn die Definition ist schon viele Jahre alt, wie eine Gartenlaube definiert wird. Insofern muss man vielleicht mal darüber gemeinsam reden, ob man nicht auch solche Wege gehen soll, um hier der durchaus berechtigten Forderung nach Rechtssicherheit für alle – das aber auch mit einer klaren Definition –, aber auch der Entwicklung, die nun in Deutschland weiter vorangegangen ist, auch was den Standard betrifft, Rechnung tragen zu können.