Protokoll der Sitzung vom 17.12.2008

Aus diesem Grund stimmen wir Ihrem Antrag zu,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Warum denn dann das Rumgeeier?)

denn – wie Herr Ritter schon zutreffend sagte – er schadet auch nicht. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Dann hätten Sie doch gleich zustimmen können. – Heinz Müller, SPD: Salto Mortadella.)

Danke schön, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Jetzt wollen wir das Thema noch mal etwas tiefer beleuchten.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister! Schönen Dank, dass Herr Pälecke hinten sitzt.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die Nadel für Frau Reese, die Goldene.)

Die Ausführungen Ihrer Rede sind gut zugearbeitet worden von Herrn Pälecke. Also das war genau der Duktus, den wir kennen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das kann er, ja.)

Das kann Herr Pälecke. Es ist richtig.

Herr Innenminister, Sie hatten gesagt, wenn in Einzelfällen Lauben im Widerspruch zum Bundeskleingartengesetz stehen, können sie natürlich auch besteuert werden. Zeigen Sie mir einen Satz im Bundeskleingartengesetz, der zulässt, dass, wenn man gegen dieses Gesetz verstößt, wenn man das Verbot übertritt, dass man es dann besteuern darf. Das steht nirgends drin.

Für mich ist es so: Wo ein Verbot besteht, kann auch nicht durch eine Steuer mein Verhalten legalisiert werden. Das geht nicht. Das wäre genauso, Herr Innenminister, und ich bleibe dabei, Sie fahren mit 130 über eine Landstraße –

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das wird er nie tun.)

würde er nicht tun, aber gehen wir einmal davon aus –, Sie fahren mit 130 über eine Straße, die für 80 zugelassen ist,

(Jörg Vierkant, CDU: Mit Blaulicht.)

und da kommt jemand und gibt Ihnen einen Bußgeldbescheid. Dann sagen Sie: Danke, ich bezahle, aber ich fahre trotzdem. Ich bezahle jetzt im Voraus noch das

ganze Jahr, ich fahre trotzdem weiter. Das geht nicht. Wir können hier nicht legalisieren.

Zweiter Punkt. Das sind die Knackpunkte: zum Wohnen geeignet, ständiges Wohnen. Ja, was heißt denn „zum Wohnen geeignet“?

Wieder ein Vergleich: Stellen Sie sich vor – ja, zum Wohnen geeignet, möglicherweise könnten Sie ja drin wohnen –, Sie stehen mit Ihrem Auto, mit Ihrem Dienstwagen an der Kreuzung. Die Ampel ist auf Rot. Eine freundliche Politesse kommt an und sagt: Herr Minister, ein Bußgeldbescheid. Sie fragen erstaunt: Warum, wofür? Ja, Ihr Auto hat vier Räder, ist gut ausgestattet, es könnte ja über die rote Ampel fahren. Könnte, ja, tut es zwar nicht, aber trotzdem, es könnte ja sein. Also bitte, Sie haben zu bezahlen.

(Udo Pastörs, NPD: Sie haben Vergleiche!)

Es kann ja eigentlich gar nicht sein.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wer mir erzählen will, dass ich da nicht wohnen darf, und ich wohne wirklich nicht darin, aber meine Laube hat möglicherweise eine Liege drinstehen, weil ich mich nachmittags nach der Gartenparty vielleicht auch hinlegen darf, denn das ist ja alles gestattet, das ist alles gestattet...

(Michael Andrejewski, NPD: Nicht so viel Alkohol! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Gut. Dazu sagen wir jetzt nichts weiter. Den Senf hatten wir ja schon behandelt.

Ich will sagen – und genau das ist der Punkt –, während eine Kommune sagt, zum Wohnen geeignet ist die und die Ausstattung, sagt die andere, zum Wohnen geeignet, das sind heute Standards, das ist normal. Jeder, der seine Wohnung ausrangiert hat, hat sein Zeug da hineingestellt. Das ist in Ordnung.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ganz genau, ja.)

Aber, Herr Minister, meine Damen und Herren, die Zweitwohnungssteuer muss natürlich auch irgendwie baurechtlich begründet sein, an eine Wohnung zumindest angelehnt sein. Da gibt es so viele Interpretationsmöglichkeiten beziehungsweise so viele Klarstellungen – nicht Interpretationsmöglichkeiten, so viele Klarstellungen. Schauen Sie ganz einfach einmal in die Landesbauordnung hinein. Da stehen auch einige Anforderungen, die an die Wohnung gestellt werden könnten, müssten, wenn sie als Wohnung gilt. Gucken Sie ins Baulexikon hinein. Da steht auch genau drin, was haben wir unter einer Wohnung zu verstehen, wenn wir sie besteuern wollen.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Eine Gartenlaube ist auf einem halben Stein gebaut, ein halber Stein bis zu einem Stein, eine bestimmte Traufhöhe ist einzuhalten, sie darf nicht unterkellert sein und, und, und. Das sind alles...

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Sie hat ein Bad mit Toilette und Sanitäranlagen zu haben. Gibt es Gartenlauben, die ein Bad haben, dann sind es keine Gartenlauben mehr.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Dann ist es natürlich nur konsequent, Herr Minister, und da gebe ich Ihnen recht, dann sollten die Kommunen auch verflucht noch mal alles in der Hose haben, um hier eine Umwidmung vorzunehmen.

(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Dann ist es kein Kleingartenstatus mehr, dann ist es eine Erholungsanlage. Aber da müssen die Kommunen auch wissen, dann haben sie eine andere Struktur vorzuhalten, dann haben sie also auch alles das zu gewährleisten, was in einem normalen Sondergebiet Erholung vorzuhalten ist. Daran sind aber unsere Kommunen in den meisten Fällen nicht interessiert. Sie wollen die Zweitwohnungssteuer haben und nicht mehr.

Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ganz einfach da Klarheit hineinbringen. Ich sage noch einmal: Wo Wohnen per Gesetz verboten ist, ist es auch mit Steuern nicht erlaubt. Das sollten wir uns alle zu Herzen nehmen.

Herr Minister, ich bitte Sie, vielleicht Ihr Anschreiben, ich habe es zufällig hier, vom 11. Dezember 2006 ein bisschen mehr mit Nachdruck zu gestalten, damit man sich vielleicht …

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Also doch Wattebällchen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das Beste wäre, mal selber hinzufahren. – Vincent Kokert, CDU: Und schön Party machen.)

Ich weiß doch inzwischen, dass die Kommunen beziehungsweise die Beamten sich beklagt haben. Sie können jetzt nicht loslaufen und alle jetzt kontrollieren. Das sollen sie auch nicht. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung wird kontrolliert. Alles andere sollte man nicht überziehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Peters.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Presseerklärung hat Herr Glawe – ich sage mal heute nicht das Datum, da ging es auch um die Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben – „der PDS heute im Zusammenhang mit der Debatte um Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben Verunsicherungspolitik vorgeworfen“.

Nun frage ich, wenn ich mir den Antrag von SPD und CDU angucke: Sind wir denn nun in der Unklarheit klarer geworden? Aus meiner Sicht nicht.

Ja, es ist so, wir haben in Bezug auf die Berechnung der Zweitwohnungssteuer in Kleingartenanlagen ein Problem hier im Land Mecklenburg-Vorpommern, keine Frage.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nicht nur wir. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Wir sind hier für Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich, nicht für …

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist ein systematischer Fehler, ja.)