(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Dann hätten Sie doch gleich zustimmen können. – Heinz Müller, SPD: Salto Mortadella.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister! Schönen Dank, dass Herr Pälecke hinten sitzt.
Die Ausführungen Ihrer Rede sind gut zugearbeitet worden von Herrn Pälecke. Also das war genau der Duktus, den wir kennen.
Herr Innenminister, Sie hatten gesagt, wenn in Einzelfällen Lauben im Widerspruch zum Bundeskleingartengesetz stehen, können sie natürlich auch besteuert werden. Zeigen Sie mir einen Satz im Bundeskleingartengesetz, der zulässt, dass, wenn man gegen dieses Gesetz verstößt, wenn man das Verbot übertritt, dass man es dann besteuern darf. Das steht nirgends drin.
Für mich ist es so: Wo ein Verbot besteht, kann auch nicht durch eine Steuer mein Verhalten legalisiert werden. Das geht nicht. Das wäre genauso, Herr Innenminister, und ich bleibe dabei, Sie fahren mit 130 über eine Landstraße –
würde er nicht tun, aber gehen wir einmal davon aus –, Sie fahren mit 130 über eine Straße, die für 80 zugelassen ist,
und da kommt jemand und gibt Ihnen einen Bußgeldbescheid. Dann sagen Sie: Danke, ich bezahle, aber ich fahre trotzdem. Ich bezahle jetzt im Voraus noch das
Zweiter Punkt. Das sind die Knackpunkte: zum Wohnen geeignet, ständiges Wohnen. Ja, was heißt denn „zum Wohnen geeignet“?
Wieder ein Vergleich: Stellen Sie sich vor – ja, zum Wohnen geeignet, möglicherweise könnten Sie ja drin wohnen –, Sie stehen mit Ihrem Auto, mit Ihrem Dienstwagen an der Kreuzung. Die Ampel ist auf Rot. Eine freundliche Politesse kommt an und sagt: Herr Minister, ein Bußgeldbescheid. Sie fragen erstaunt: Warum, wofür? Ja, Ihr Auto hat vier Räder, ist gut ausgestattet, es könnte ja über die rote Ampel fahren. Könnte, ja, tut es zwar nicht, aber trotzdem, es könnte ja sein. Also bitte, Sie haben zu bezahlen.
Wer mir erzählen will, dass ich da nicht wohnen darf, und ich wohne wirklich nicht darin, aber meine Laube hat möglicherweise eine Liege drinstehen, weil ich mich nachmittags nach der Gartenparty vielleicht auch hinlegen darf, denn das ist ja alles gestattet, das ist alles gestattet...
Ich will sagen – und genau das ist der Punkt –, während eine Kommune sagt, zum Wohnen geeignet ist die und die Ausstattung, sagt die andere, zum Wohnen geeignet, das sind heute Standards, das ist normal. Jeder, der seine Wohnung ausrangiert hat, hat sein Zeug da hineingestellt. Das ist in Ordnung.
Aber, Herr Minister, meine Damen und Herren, die Zweitwohnungssteuer muss natürlich auch irgendwie baurechtlich begründet sein, an eine Wohnung zumindest angelehnt sein. Da gibt es so viele Interpretationsmöglichkeiten beziehungsweise so viele Klarstellungen – nicht Interpretationsmöglichkeiten, so viele Klarstellungen. Schauen Sie ganz einfach einmal in die Landesbauordnung hinein. Da stehen auch einige Anforderungen, die an die Wohnung gestellt werden könnten, müssten, wenn sie als Wohnung gilt. Gucken Sie ins Baulexikon hinein. Da steht auch genau drin, was haben wir unter einer Wohnung zu verstehen, wenn wir sie besteuern wollen.
Eine Gartenlaube ist auf einem halben Stein gebaut, ein halber Stein bis zu einem Stein, eine bestimmte Traufhöhe ist einzuhalten, sie darf nicht unterkellert sein und, und, und. Das sind alles...
Sie hat ein Bad mit Toilette und Sanitäranlagen zu haben. Gibt es Gartenlauben, die ein Bad haben, dann sind es keine Gartenlauben mehr.
Dann ist es natürlich nur konsequent, Herr Minister, und da gebe ich Ihnen recht, dann sollten die Kommunen auch verflucht noch mal alles in der Hose haben, um hier eine Umwidmung vorzunehmen.
Dann ist es kein Kleingartenstatus mehr, dann ist es eine Erholungsanlage. Aber da müssen die Kommunen auch wissen, dann haben sie eine andere Struktur vorzuhalten, dann haben sie also auch alles das zu gewährleisten, was in einem normalen Sondergebiet Erholung vorzuhalten ist. Daran sind aber unsere Kommunen in den meisten Fällen nicht interessiert. Sie wollen die Zweitwohnungssteuer haben und nicht mehr.
Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ganz einfach da Klarheit hineinbringen. Ich sage noch einmal: Wo Wohnen per Gesetz verboten ist, ist es auch mit Steuern nicht erlaubt. Das sollten wir uns alle zu Herzen nehmen.
Herr Minister, ich bitte Sie, vielleicht Ihr Anschreiben, ich habe es zufällig hier, vom 11. Dezember 2006 ein bisschen mehr mit Nachdruck zu gestalten, damit man sich vielleicht …
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Also doch Wattebällchen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das Beste wäre, mal selber hinzufahren. – Vincent Kokert, CDU: Und schön Party machen.)
Ich weiß doch inzwischen, dass die Kommunen beziehungsweise die Beamten sich beklagt haben. Sie können jetzt nicht loslaufen und alle jetzt kontrollieren. Das sollen sie auch nicht. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung wird kontrolliert. Alles andere sollte man nicht überziehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Presseerklärung hat Herr Glawe – ich sage mal heute nicht das Datum, da ging es auch um die Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben – „der PDS heute im Zusammenhang mit der Debatte um Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben Verunsicherungspolitik vorgeworfen“.
Nun frage ich, wenn ich mir den Antrag von SPD und CDU angucke: Sind wir denn nun in der Unklarheit klarer geworden? Aus meiner Sicht nicht.
Ja, es ist so, wir haben in Bezug auf die Berechnung der Zweitwohnungssteuer in Kleingartenanlagen ein Problem hier im Land Mecklenburg-Vorpommern, keine Frage.