Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Unterbrechung: 12.38 Uhr

Wiederbeginn: 13.27 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Vereinbarungsgemäß rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Erziehungsrechte von Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, Drucksache 5/2059.

Antrag der Fraktion der NPD: Erziehungsrechte von Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen – Drucksache 5/2059 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ein Wort zu den Mehrheitsverhältnissen: Die sind schon fast optimal. Noch ein bisschen besser und wir hätten gewonnen, da brauchen wir gar keine Neuwahlen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es geht doch nichts über Disziplin und Interesse an parlamentarischer Arbeit, nicht wahr, meine wenigen anwesenden Herrschaften von den etablierten Fraktionen?

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

So, nun zum Thema, das keinen interessiert, ist klar: Hartz IV, SGB II. Wer will schon mit irgendwelchen Geringverdienern was zu tun haben bei den etablierten Parteien? Da kommt man doch lieber zu den Luxus

themen, wenn das Schloss wieder luxussaniert werden sollte.

(Jörg Heydorn, SPD: Polemik. Polemik.)

Ach, echt, wirklich?

Wir befinden uns ja angeblich im Kinderland Mecklenburg-Vorpommern. Man sollte meinen, hier würde der Schutz der Familie besonders großgeschrieben, aber für die Bezieher von Arbeitslosengeld II gilt das leider nicht.

Wenn etwa eine alleinerziehende Mutter zwei kleine Kinder bei sich zu Hause betreut, kann es durchaus geschehen, dass die Sozialbehörde sich meldet und ihr eine Arbeitsgelegenheit aufzwingen will, die es ihr unmöglich macht, sich weiterhin ordentlich um die Kinder zu kümmern. Wenn sie diesen Einwand vorbringt, verlangt man von ihr, eine Kindertagesstätte oder eine sogenannte Tagesmutti in Anspruch zu nehmen. Und wenn keine vor Ort ist und die Busverbindungen so schlecht, dass die Mutter die Fahrt zu und von der Arbeit, das Bringen und Abholen der Kinder nicht bewältigen kann, verlangt das Amt – und das kommt in der Praxis durchaus vor –, dass sie dann eben auch noch umziehen solle. Häufig hat das Amt aber noch nicht einmal einen regulären Job mit halbwegs akzeptabler Bezahlung anzubieten, sondern lediglich 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten oder irgendwelchen sinnlosen Praktika- oder Schulungskram, der ohnehin zu nichts führt. Dafür soll die Mutter die Erziehung ihrer Kinder dann Fremden anvertrauen. Wenn sie, die ihre Kinder doch nun am besten kennen sollte, aber nun der Auffassung ist, dass diese noch nicht so weit seien, einer Tageseinrichtung übergeben zu werden, was ist dann?

Paragraf 10.1 Nummer 3 SGB II bestimmt, dass die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, in der Regel nicht gefährdet ist, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne des SGB VIII oder auf sonstige Weise sichergestellt ist. In der Regel bedeutet: wenige, ganz seltene Ausnahmen vorbehalten. Erziehungsberechtigte, bei denen ganz normale Verhältnisse herrschen – und das gibt es auch in Hartz-IV-Familien und vielleicht da sogar noch mehr als bei den Reichen –, deren Kinder auch keine besonderen Auffälligkeiten aufweisen, bei denen das Jugendamt nicht im Traum drauf käme, ihnen die Eignung abzusprechen, die sind der Arbeitsgemeinschaft hilflos ausgeliefert. Weil sie länger als ein Jahr arbeitslos sind, werden Sie in ihrer eigenen Familie entmachtet und entmündigt, als Zusatzbestrafung.

Wie immerhin im Kommentar zum SGB II von Eicher/ Spellbrink vom Bearbeiter Rixen ausgeführt wird, wird durch diese Regelung das elterliche Interpretationsprimat aus Artikel 6 Grundgesetz über die kindeswohlgerechte Erziehung in bedenklicher Weise beschränkt. Das habe ich mir also nicht ausgedacht, das sagen hochkarätige Sozialjuristen. Die Schranke des Artikels 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, eine das sogenannte Wächteramt des Staates aktivierende Kindswohlgefährdung, dürfte nur dann einschlägig sein, wenn man die Weigerung des Erziehungsberechtigten zu arbeiten im Hinblick auf die damit drohende Unter- oder Nichtversorgung des Kindes mangels Geldes als Gefahr für das Kindeswohl deuten würde.

Aber genau diese Gefahr schafft der Staat ja selbst. Der Erziehungsberechtigte könnte die Kinder nur dann nicht – noch nicht einmal auf Hartz-IV-Niveau – versorgen, wenn die Behörde ihm die Leistungen streichen

würde, weil er eine Arbeit nicht annehme, und zwar eine Arbeit, die laut Behörde für ihn zumutbar sei, weil die Fremdversorgung der Kinder nach Behördeneinschätzung deren Wohl nicht gefährde.

Aus fiskalischen Gründen, nur um die Leistungen einsparen zu können, zwingt der Staat dem Bürger seine Wertung von dem auf, was gut für das Kindeswohl ist. Und wenn der Erziehungsberechtigte an seiner eigenen elterlichen Einschätzung festhält, dann sagt der Staat: Jetzt gibt’s kein Geld mehr. Damit ist das Wohl des Kindes gefährdet und damit haben wir die Handhabe, mal eben die Elternrechte auszuhebeln.

Wer davon ausgeht, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II sowieso arbeitsscheu seien und lieber zu Hause säßen, der kann das vielleicht so machen. Der Auffassung mögen hier einige sein, aber da nächstes Jahr Wahlen sind, werden das wohl auch die größten Fans der Agenda 2010 nicht laut zu sagen wagen, bis die Wahlen vorbei sind. Wer hingegen der Überzeugung folgt, dass die meisten Hartz-IV-Empfänger gerne Arbeit hätten, wird in dieser Kinderzwangsverschickung keinen Sinn sehen können. Alle Eltern wünschen sich, ihren Kindern mehr bieten zu können. Wenn sich eine Gelegenheit ergibt, dies durch Annahme einer Stelle erreichen zu können und ein paar Kröten mehr zu verdienen, dann werden sie diese Gelegenheit auch wahrnehmen. Angesichts der jämmerlichen Regelsätze für Kinder, die dieser grandiose Sozialstaat gewährt, was mittlerweile sogar von einigen etablierten Parteien eingeräumt wird, ist es sicherlich auch kein Vergnügen, Kinder unter diesen Bedingungen großzuziehen, da will jeder raus.

Wenn Erziehungsberechtigte, an denen das Jugendamt nichts auszusetzen hat und die für ihre Kinder gut sorgen, trotzdem beschließen, dass eine Fremdbetreuung dem Kindeswohl größeren Schaden zufügt, als der Zusatzverdienst Nutzen stiften würde, dann werden sie dafür gute Gründe haben. Und dann sollte ihr Urteil den Ausschlag geben und nicht das Urteil der Behörde, die ja noch nicht einmal eine Familien-, Jugend- oder Kinderfachbehörde ist, die Spezialisten wie Kinderpsychologen zur Verfügung hätte, sondern ein kombiniertes Arbeits- und Sozialamt. Was wissen die denn vom Kindeswohl?

(Udo Pastörs, NPD: Das haben wir in Schwerin gesehen.)

Inwieweit sind die denn in der Lage, die Verhältnisse in einer Familie zu beurteilen?

(Werner Kuhn, CDU: Wie viele Kinder haben Sie?)

Deren Aufgabe ist es, dem Staat Ausgaben zu ersparen, indem sie Erwerbslose schleunigst aus der Statistik entfernen, egal, wie es ihnen dann geht. Aus so einer Motivation heraus kann doch nicht entschieden werden, ob kleine Kinder bei der Mutter ihren Tag verbringen dürfen oder nicht. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis in der Vorschrift muss umgekehrt werden. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Eltern besser wissen, was gut ist für die Kinder, und nicht der Staat, der sich da raushalten sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Nur in Ausnahmefällen gilt etwas anderes. Es gibt disfunktionale Familien, aber die sind Gott sei Dank noch die Minderheit. Die Beweislast hat der Staat zu tragen. Heutzutage muss der Bürger dem Amt beweisen, warum ausnahmsweise mal seinem Erziehungsplan zu folgen

sei. Der Regelfall ist, die Behörde weiß es besser, sie ist die Herrin der Hartz-IV-Familien. Und dieser Staat regt sich auf über Margot Honecker und ihre Jugenderziehungsmethoden. Das kann ja wohl nicht wahr sein! – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

(Udo Pastörs, NPD: Oho, das wird lustig!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegschicken, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt: Was soll das eigentlich? Was soll mit diesem Antrag für ein Ziel verfolgt werden? Und Herr Andrejewski hat ja gleich Klartext geredet und die ersten Nebelkerzen geworfen. Er hat sich nämlich mit seinen Ausführungen auf das Thema Hartz-IV-Empfänger kapriziert, was meines Erachtens überhaupt nicht sachgerecht ist. Die Situation ist doch folgende: Wenn jemand, Vater oder Mutter, mit kleinen Kindern arbeiten gehen will oder soll,

(Udo Pastörs, NPD: Oder muss. Das gibt es auch noch.)

oder muss,

(Udo Pastörs, NPD: Sehen Sie!)

dann ist er in der Situation, das Thema Kinderbetreuung zu regeln. Und ich sage Ihnen, wir sind als demokratische Fraktion hier in diesem Parlament für eine professionelle Kinderbetreuung.

(Stefan Köster, NPD: Sie sind doch gar kein Demokrat.)

Professionelle Kinderbetreuung ist für uns eine sehr, sehr wichtige Geschichte, die wir eher noch verbessern als reduzieren wollen. Und wenn man sich den Antrag unter diesem Gesichtspunkt ansieht, dann kommt man zu zwei Themenkreisen. Das eine ist das Sozialstaatsverständnis der Subsidiarität. Ich würde zu dem Zwecke gerne mal den Gesetzestext zitieren. Das ist der Paragraf 10 Absatz 1 Ziffer 3 und der heißt folgendermaßen:

(Udo Pastörs, NPD: Der heißt nicht, der lautet. Sie heißen Heydorn.)

„Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass... die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde“, und jetzt kommt die entsprechende Ausführung, „die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist...“

Da gibt es meines Erachtens nichts zu kritisieren. Die Erziehung und die Betreuung in professionellen Kindertageseinrichtungen ist für uns der richtige Weg. Kinder profitieren vom Umgang mit anderen Kindern. Wir teilen diese familienpolitischen Vorstellungen von Ihnen nicht.

Und wir haben auch ein anderes Verständnis vom Sozialstaat. Für uns gilt der Grundsatz der Subsidiarität, der letztendlich nichts anderes beinhaltet, als dass der Staat da hilfreich einspringt, wo der Einzelne sich nicht selbst helfen kann. Im Kern verbirgt sich doch nichts anderes dahinter als Ihre politischen Vorstellungen von „Frauen zurück an den Herd“.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das ist doch das, was sich letztendlich im Kern dahinter verbirgt. Das sind die familienpolitischen Vorstellungen der NPD,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

„Frauen zurück an den Herd“. In dem Falle würde das bedeuten,

(Udo Pastörs, NPD: Sie wollen sie an der ALDI-Kasse für 4,20 Euro die Stunde.)

die Hartz-IV-Empfängerin braucht keiner Arbeit mehr nachzugehen, sie kann im Grunde zu Hause bleiben und kann sich um ihre Kinder kümmern,