(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Herr Ritter, Sie haben recht, es sind keine Vorschläge, es sind einfach lapidare Sätze, die Sie hier in den Antrag hineingebracht haben.
Da steht unter Punkt a, alle Erwerbstätigen sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das bedeutet, jeder, den ich einbeziehe, der erwirbt aber auch Ansprüche.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, richtig. – Dr. Marianne Linke, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)
Jeder Beamte, der heute verpflichtet wird, dann in die Rentenversicherung einzuzahlen, erwirbt auch Ansprüche.
Was habe ich damit gewonnen? Wird dadurch die gesetzliche Rentenversicherung hinsichtlich ihres Finanzvolumens gestärkt? Das wage ich stark zu bezweifeln. Dass „alle Rentnerinnen und Rentner eine eigene armutsfeste Alterssicherung erhalten“ – was kostet uns dieses Thema zusätzlich? Die Frage muss man doch beantworten.
Bleiben Sie fein ruhig, gucken Sie aus dem Fenster oder machen Sie sonst was, oder in die Zeitung, und dann ist es gut.
(Michael Andrejewski, NPD: Sie haben ja mit sich selbst genug zu tun. – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Stefan Köster, NPD)
Also kommen wir zurück zu der Frage: Wie sieht es denn aus mit einer armutsfesten Alterssicherung? Vor Jahren ist die Entscheidung getroffen worden, das Thema Grundsicherung in das SGB XII zu verlagern. Es gibt im SGB XII die Grundsicherungsregelung zum Thema Erwerbsunfähigkeit und zum Thema Altersarmut. Wir können gerne darüber diskutieren, ob die Grundsicherung von der Höhe her ausreichend ist. Da bin ich auch der Meinung, dass man da ruhig etwas mehr tun könnte.
Aber wenn man heute sagt, wir gehen damit zurück in die Rentenversicherung, ist das ein Paradigmenwechsel,
Was bedeutet es denn für die Grundsicherung im SGB XII? Lassen Sie die ersatzlos wegfallen, Herr Koplin? Fällt das an der Stelle weg und Sie gehen damit in die gesetzliche Rentenversicherung? Und die Frage, was haben Sie denn damit gewonnen, was haben Sie damit gekonnt, diese Frage lassen Sie völlig unbeantwortet.
Und als Letztes kann man hier sehr, sehr vage lesen: dass „die Regelungslücken aus dem Einigungsvertrag endlich beseitigt werden“. Worauf zielt das ab?
Geht es dort um den Rentenfaktor oder worum geht es Ihnen dabei? Sagen Sie es doch! Und wenn es Ihnen um den Rentenfaktor geht, stelle ich Ihnen die Frage: Wie gehen Sie denn mit dem augenblicklichen Beitragszuschlag um, der den Arbeitnehmern im Osten gewährt wird?
Sie wissen, im Grunde genommen ist es ja so, dass Beschäftigte im Osten einen Berechnungszuschlag obendrauf kriegen, der sie im Verhältnis zu den Arbeitnehmern im Westen besserstellt. Wie gehen Sie damit um? Lassen Sie den ersatzlos unter den Tisch fallen?
(Irene Müller, DIE LINKE: Das habe ich doch gesagt, ganz laut und deutlich. Hören Sie denn nicht zu?)
Dann müssen Sie nicht eine Gelddruckmaschine im Keller anwerfen, sondern mehrere, und die müssen 24 Stunden, rund um die Uhr laufen, um das alles bezahlen zu können.
(Irene Müller, DIE LINKE: Menschenwürde brauchen wir nicht im Alter. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Und deswegen sage ich Ihnen, das ist eine ganz, ganz wichtige Geschichte, die muss mit Ruhe betrachtet und behandelt werden,
und deswegen können wir Ihren Antrag heute an der Stelle nur ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Jörg Heydorn, SPD: Da können Sie das Mikro ausmachen. – Udo Pastörs, NPD: Das hätten Sie wohl gern.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Altersarmut ist eines der beherrschenden Themen in unserem Land – außer für die Landesregierung. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir teilte die Landesregierung am 10. November 2008 mit, dass es für die Landesregierung keine allgemeingültige Definition von Altersarmut gibt. Nach Erkenntnissen der Landesregierung empfangen 5.726 Bürger mit 65 Jahren und älter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine über diesen Personenkreis hinausgehende Armut von Rentnern ist der Landesregierung der Beantwortung zufolge nicht bekannt. Nicht einmal die Frage, wie viele Rentner unterhalb der Armutsgrenze leben, kann die Landesregierung beantworten.
Dies ist wirklich arm und zeigt die Verantwortungslosigkeit der Landesregierung gegenüber den Deutschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse, wie viele Rentner soziale Einrichtungen wie die Caritas oder die Tafel in MecklenburgVorpommern nutzen, hat keine Erkenntnisse, wie viele Rentner wohnungslos sind, sieht keine Notwendigkeit, die Einwohner über die eventuelle Notwendigkeit einer privaten Rentenabsicherung aufzuklären, und hält die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin für sicher. Norbert Blüm lässt grüßen. So viel zu den Antworten also auf meine Kleine Anfrage aus dem November 2008.
Etwa 95 Prozent der Frauen, rund die Hälfte der Männer in der BRD erhalten eine Rente von weniger als 1.000 Euro monatlich. Generell ist es um die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer für die Rentenzeit nicht gut bestellt. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung befürchtet gar, dass in Zukunft Millionen Rentner von der Grundsicherung leben müssen, da das Rentensystem die Arbeitslosigkeitszeiten, die auch viele Mecklenburger und Pommern durchleiden müssen und mussten, sowie die vielen Geringverdienungszeiten nicht auffangen kann.