Nur gehandelt haben die Bundeskoalitionäre bisher nicht. Stattdessen bleibt es bei der Regelung, das Kindergeld mit den Regelsätzen zu verrechnen, wodurch diese Kinder und Jugendlichen benachteiligt werden. Um es noch einmal im Klartext zu sagen: Normal- und Superverdienende werden also ab Januar mindestens 164 Euro vom Staat für ihren Nachwuchs als Kindergeld, also ergänzend zu ihren sonstigen Einnahmen erhalten.
Hartz-IV-Familien hingegen erhalten für ihre Kinder weiterhin lediglich 211 Euro und müssen davon – mit Ausnahme der Miete – alle Ausgaben tätigen.
Die Fraktionen meiner Partei im Landtag und auch im Bundestag machen sich seit Jahren stark für eine finanzielle Stärkung dieser Familien und ihrer Kinder. Wir fordern, ihnen so wie allen anderen Kindern der Gesellschaft ein eigenes, nicht anrechnungsfähiges Kindergeld zu gewähren.
Das Kind, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, eines Millionärs ist uns ebenso wertvoll wie das Kind eines Sozialhilfeempfängers. In Zeiten um die Debatte des sogenannten Familienpaketes war finanziell angeblich nicht mehr drin als eben gerade diese 2 Milliarden Euro für das Familienleistungsgesetz. Justament, als diese politische Entscheidung auf den Weg gebracht war, schien die deutsche Wirtschaft zusammenzubrechen, und schon war in wenigen Tagen, ja, weniger als sieben Tagen, ich betone diese Sieben, ein 500-Milliarden-Hilfepaket für die Wirtschaft geschnürt.
Verehrter Herr Heydorn, so viel zur möglichen Geschwindigkeit des Ingangsetzens von Gelddruckmaschinen. Wenn es mit unserem Anliegen auch zweifellos um eine sozialpolitische Forderung geht, sei an dieser Stelle Herr Rürup zitiert, der sich in diesem Zusammenhang im Interesse einer fiskalischen Konjunkturbeeinflussung klar für eine Besserstellung der sozial Benachteiligten durch direkte Transferleistungen ausgesprochen hat, nachzulesen in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 25.11. Diesen Einschub also noch einmal für alle, die die Wirtschaft zwar beleben wollen, aber Probleme haben mit einem sozialpolitischen Antrag der Linksfraktion. Ich bitte Sie, das zu bedenken und dem zuzustimmen.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht weiter bei der Kindergeldzahlung durch Anrechnung desselben auf den Regelsatz gegenüber anderen Kindern benachteiligt werden.
Unser Antrag, verehrte Abgeordnete, soll auf einen weiteren Aspekt des Familienleistungsgesetzes aufmerksam machen, deshalb liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor. Dieser war so nicht zu erwarten im Vermittlungsausschuss. Es war nicht zu erwarten, dass dieser ablehnend beschieden wird.
Es geht um das sogenannte Schulstarterpaket. Es wird Kindern gewährt, die in den Klassen 1 bis 10 lernen und in Hartz-IV-Familien leben. Hier war der Bundesrat weitsichtiger, man kann sagen, näher am Leben dran als der Bundestag, und forderte eine Zahlung der 100 Euro zu Beginn eines Schuljahres auch für die Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien, welche die Klassen 11 bis 13 besuchen. Bedenkt man, dass deutschlandweit lediglich 72,5 Prozent der 20- bis 24-jährigen Jugendlichen die Schule mit dem Abitur oder einem gleichwertigen Abschluss verlassen, der EU-Maßstab aber bei 85 Prozent liegt, dann muss die Entscheidung des Vermittlungsausschusses als Ausgrenzung junger Leute aus sozial benachteiligten Familien, auch des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gewertet werden.
Man rechnet im Bund offensichtlich gar nicht mehr damit, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien den Weg zum Abitur beschreiten wollen, man lässt ihre Eltern mit den finanziellen Belastungen allein. Nach der gestrigen Entscheidung des Vermittlungsausschusses ist es selbstverständlich, dass wir unseren Antrag erweitern. Wir halten zwei Forderungen, die Kindern aus Hartz-IV-Familien zugutekommen sollen, für unabdingbar und bitten die Landesregierung, sich im Bundesrat hierfür starkzumachen:
1. eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Euro jährlich für besondere Bildungsausgaben – auch Schulstarterpaket genannt – für Kinder im Kindergarten, um Ausgaben für die vorschulische Bildung zu tätigen
2. eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Euro jährlich für besondere Bildungsausgaben – auch Schulstarterpaket genannt – für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13, wie gesagt, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE beginnt mit den Worten: „Die Landesregierung wird aufgefordert …“ Ich freue mich sehr darauf, in der Sache mit Ihnen zu diskutieren, aber Sie müssen die Landesregierung nicht auffordern, sich für chancengleiche Entwicklung aller Kinder einzusetzen.
Das ist erklärtes politisches Ziel. Wir sind mittendrin und Sie wissen, dass der Antrag, den Sie hier fordern, bereits gestellt worden ist und durch unsere Initiative eine Mehrheit im Bundesrat erhalten hat.
Insofern ist diese Frage nach der Kindergeldanrechnung überflüssig. Ich möchte vorweg eines betonen, natürlich geht es mir auch so, dass ich dann als Sozialministerin sehe, wie schwer es ist, immer wieder zusätzlich für die Dinge, die wir gerne machen wollen, Geld zu bekommen. Das ist ein steiniger Weg. Und natürlich sieht man dann, es ist möglich, innerhalb von 14 Tagen 500 Milliarden Euro als Rettungspaket bereitzustellen, die aber nicht cash auf dem Tisch liegen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele MûšÈan, DIE LINKE: Das ist eine Ungleichbehandlung.)
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Fragen Sie mal die Eltern, ob das eine Gleichbehandlung ist! – Irene Müller, DIE LINKE: Das ist keine Neiddebatte.)
Also, Frau Borchardt, nun müssen Sie auch einmal zuhören. Ich habe Ihnen eben gesagt, die Forderung, die Sie stellen, dass das Kindergeld nicht angerechnet wird auf Hartz IV, die Forderung habe ich bereits im November auf der Sozialministerkonferenz gestellt. Wir haben einen 16:0-Beschluss erwirkt, wir haben als Land mit Schleswig-Holstein diese Sache in den Bundesrat eingebracht und haben letzte Woche dafür eine Zustimmung erhalten. Diese Sache ist geklärt. In der Sache bin ich bei Ihnen. Worauf ich gerade eingehe – und da würde ich Sie einmal bitten, dass Sie mir mal genauer zuhören –, ist die Äußerung von Frau Linke, dass, sage ich mal, ich finde, es ist schon eine Neiddebatte nach dem Motto: Ja, da ist alles möglich für die Wirtschaft.
Das halte ich nicht für richtig, denn Folgendes: Auch unser Land profitiert davon. Ich erinnere gerade an die Werftenkrise. Ich bin froh, denn die Menschen, die dort auf den Werften arbeiten, haben Kinder. Die machen sich Sorgen über ihre Arbeitsplätze. Und ich bin froh als Sozialministerin über jede Bemühung der Bundesregierung und der Landesregierung, diese Arbeitsplätze zu sichern. Denn die Sicherung guter Arbeitsplätze, und die gibt es auf den Werften, ist Voraussetzung für eine gute Entwicklung von Kindern. Das muss unser allererstes Ziel sein
Vielleicht klären wir zunächst einmal, worum es eigentlich in dem Antrag geht. Schließlich dürfte nicht jeder der Bürgerinnen und Bürger, die im Zuschauerraum sitzen, schon von dem „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ gehört haben. Frau Dr. Linke hat es angesprochen – das Familienleistungsgesetz. Der Bund hat grundsätzlich mit dem Gesetz Gutes im Sinn. Das Kindergeld wird erhöht um 10 Euro für das erste und um 16 Euro ab dem dritten Kind.
Leider steckt in dem Familienleistungsgesetz ein Fehler, der, sehr geehrte Abgeordnete von der Linkspartei, genauso auch mich stört. Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bekommt, bleibt von der Kindergelderhöhung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber wertet das Kindergeld nämlich als Einkommen,
also wird es auf die Regelsätze angerechnet. Diese Konstruktion bestraft die Bezieher staatlicher Leistungen.
Ich möchte an dieser Stelle wiederholen, was ich kürzlich schon einmal gesagt habe und auch öffentlich bekannt gegeben habe, kurz bevor dann Ihr Antrag kam: Wenn das Familienleistungsgesetz wie geplant umgesetzt wird, bekommt die Sozialministerin des Landes für ihr Kind 10 Euro, wohingegen alleinerziehende Mütter,
die sich mit Hartz IV durchschlagen müssen, eben von diesen 10 Euro keinen Cent sehen. Der gesunde Menschenverstand kann hier nur sagen, das darf nicht sein.
Ich will kurz den wichtigsten Vorstoß nennen. Ich hatte es bereits gesagt, die Landesregierung hat in dieser Angelegenheit gehandelt. Zusammen mit den anderen Ländern haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die Kindergelderhöhung nicht auf die Regelsätze anzurechnen. Allerdings reicht unsere politische Initiative viel tiefer, denn wir wollen erreichen, dass in den Regelsätzen zu Hartz IV und zur Sozialhilfe das eingearbeitet wird, was man „kinderspezifischen Bedarf“ nennt.
Zurzeit liegt der Regelsatz für einen 15-Jährigen bei 60 Prozent der Summe, die einem Erwachsenen zugebilligt wird. Was soll das? Hat ein 15-Jähriger etwa nur 60 Prozent jener Wünsche und Bedürfnisse, die ein Erwachsener hat? Nein. Wenn Kinder die Chance haben sollen, zu freien und selbstbewussten Bürgerinnen und Bürgern heranzuwachsen, dann müssen sie sich gesund ernähren,