Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Die Auswirkungen auf die Fischerei sind somit noch um ein Erhebliches höher. Das Ministerium geht davon aus, dass durch den Kormoran circa 4.750 Tonnen Fisch den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns entnommen werden. Unsere Auffassung dazu ist, dass diese Annahme nicht mehr gerechtfertigt ist. Einige Fischer, die Teichwirtschaften betreiben, verzeichnen Ausfälle von bis zu 80 Prozent.

Wenn wir die bisherigen Äußerungen des Ministers verfolgen, dreht sich fast alles nur um ein Abwarten auf ein europäisches Kormoranmanagement und die Zuordnung des Kormorans zu den jagdbaren Arten. Dieser Zuordnung verschließt sich aber die Europäische Union bisweilen. Als großer Wurf dagegen wurde die neue Kormoranlandesverordnung im Jahr 2007 angekündigt. Wenn sie auch in Teilbereichen zur Verbesserung geführt haben mag, so wird doch dieses Ziel, das große Ziel eines effektiven Kormoranmanagements in M-V erheblich verfehlt.

Große Hoffnung dagegen hatte meine Fraktion auf die öffentliche Kormorananhörung gehegt. Auch wenn sich in deren Nachgang nichts geändert hat, hat die Anhörung doch einige Ergebnisse gebracht. Es wurde deutlich, wie weit die Auffassungen zu dem gleichen Sachverhalt zwischen den Interessengruppen auseinanderliegen. Weiterhin wurde festgestellt, dass ein nur auf M-V beschränktes Handeln keinen nachhaltigen Einfluss auf die Kormoranbestandsentwicklung haben wird. Die Zugvogeleigenschaften führen nur dazu, dass der Bestand aus anderen umliegenden Regionen aufgefüllt wird.

Nach unserer Antragstellung wurde die Anhörungsauswertung dann zum wiederholten Mal auf die Tagesordnung des letzten Agrarausschusses gesetzt und dann tatsächlich beraten. Ein abschließendes Ergebnis wurde allerdings nicht erzielt. Das wissen alle Mitglieder, die im Agrarausschuss zugegen waren.

In der Vergangenheit führte der Agrarminister oft und gern zur Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns an mehreren Programmen zur Erhöhung des Fischbestandes aus. Dorsch und Aal seien hier nur beispielsweise genannt. Diese Programme werden maßgeblich von der EU finanziell begleitet. Vor einigen Jahren wurde wissenschaftlich belegt, dass der Kormoran mehr Aal frisst, als von den Fischern unseres Landes überhaupt gefangen wird. Vor diesem Hintergrund bleibt zu hinterfragen, welchen Nutzen die Programme haben sollten, wenn wir tatenlos zusehen müssen, wie der Erfolg der Arbeit durch die Kormorane wieder nahezu vernichtet wird.

Die von Minister Backhaus am 4. November einberufene Kormorankonferenz in Brüssel hat vor Augen geführt, dass das Thema Kormoranmanagement auf EU-Ebene bisher unterbewertet wurde. Allerdings wurde einem einheitlichen europäischen Kormoranmanagement erneut eine Absage erteilt.

Des Weiteren bekräftigte die Kommission die Auffassung, die schon im Juni 2006 darauf hinwies, dass die Länder über eigenverantwortliche Möglichkeiten zur Lösung des Problems verfügen. Zwischenzeitlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat das Europäische Parlament einen Bericht des Europaabgeordneten Heinz Kindermann zur Erstellung eines europaweiten Kormoranmanagements angenommen. Im Ergebnis wurde mit überwältigender Mehrheit von 96 Prozent der Beschluss gefasst und die EU-Kommission aufgefordert, einen solchen Managementplan zu erstellen.

Das grundsätzliche Ansinnen dieses Antrages begrüßen wir als Schritt in die richtige Richtung.

Und, werte Kollegin Schildt, diesen Beschluss allerdings als sozialdemokratischen Erfolg feiern zu wollen und damit auch noch die Führungsrolle im Kampf gegen die Vögel

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

zu beanspruchen, kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn ich einige der Beratungen mal Revue passieren lasse, zwingt sich mir eher gerade in Bezug auf den Kampf gegen den Vogel ein sehr anderes Bild auf. Wenn jemand die Führungsrolle in einem Prozess beansprucht, dann hätte er unserer Auffassung nach in der Vergangenheit im Land anders agieren können und auch müssen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Letztendlich bedeutet dieser Beschluss aber längst nicht, dass wir wieder in Erwartung eines europäischen Ergebnisses die Hände in den Schoß legen können. Jeder hier im Saal weiß, wie schnell oder eher gesagt langsam die Mühlen auf der europäischen Ebene mahlen und dass bis zur Erstellung solch eines Planes mehrere Jahre vergehen können.

Bereits am Anfang erwähnte ich schon, dass meine Fraktion allein national durchgeführte Managementmaßnahmen als ungeeignet ansieht, um die Situation in der Fischerei zu entlasten. Der Erfolg solcher Maßnahmen wird durch den Zugvogelcharakter des Kormorans nahezu gegen null laufen. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, ein Kormoranmanagement in einer größeren Region wie der Südlichen Ostsee durchzuführen. Nur durch gemeinsame, mit den Nachbarregionen abgestimmte Maßnahmen kann solch ein Populationsmanagement zum Erfolg führen.

Offizielle Gespräche werden nach unserem Kenntnisstand leider, trotz der großen Vorreiterrolle der SPD, bisher noch nicht durchgeführt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, einen solchen Dialog zu führen und über dessen Ergebnisse dem Agrarausschuss fortlaufend zu berichten.

Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, kann es sich auch im Interesse seiner Fischer nicht leisten, immer nur zu reagieren.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Wir müssen durch eigenes Agieren Maßstäbe und Akzente setzen,

(Michael Roolf, FDP: Jawohl.)

um so auch die Politik auf europäische Ebene in unserem Sinne zu beeinflussen.

(Ute Schildt, SPD: Ja.)

Das Fehlen einer konkreten Definition des Begriffes „erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden“ führt derzeit zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Behörden. Aufgrund der nahezu ähnlichen Betroffenheit der umliegenden Regionen sehen wir die konkrete Begriffsdefinition als erforderlich an, um sowohl Rechtssicherheit zu schaffen als auch wirksame Maßnahmen einleiten zu können.

Ein weiterer Punkt für die Durchführung eines nachhaltigen Kormoranmanagements ist die Anzahl und die Lage der Kolonien. In diesem Jahr hat sich die Anzahl um 2 auf 14 Kolonien im Land erhöht. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist ein Eingriff in Nationalparken und Naturschutzgebieten zur Bestandsregulierung und zur Verhinderung des Bruterfolges nicht gestattet. Von den 14 Kolonien befinden sich 9 in Nationalparken und Naturschutzgebieten. Ein Eingriff in diese Schutzgebiete wurde bisher nur als experimentelle Ausnahme genehmigt. Dies

haben auch die Kormorane bemerkt und sich vornehmlich in diesen Gebieten angesiedelt. Um zukünftig ein effektives Management durchführen zu können, darf es keine ausgeschlossenen Bereiche mehr geben. Auch in Schutzgebieten und Brutkolonien müssen Maßnahmen zur Verhinderung des Bruterfolges möglich sein.

Ebenso ist die Rahmensetzung durch die Kormoranlandesverordnung ein elementarer Punkt für ein effektives und nachhaltiges Management.

(Zuruf von Dr. Harald Ringstorff, SPD)

Bisher gilt sie lediglich für das Binnenland, wo gerade einmal 15 Prozent des Kormoranbestandes leben. Die 85 Prozent der Kormoranpopulation aber, die an der Küste leben, werden durch die derzeitige Landeskormoranverordnung nicht berührt. Deshalb ist es auch unter Zuhilfenahme vorheriger Antragspunkte unabdingbar, die Anwendbarkeit der Kormoranlandesverordnung auf den Küstenbereich auszudehnen.

Über die Ergebnisse dieser Ausweitung ist ein sehr langfristiges Monitoring durchzuführen, da nur durch eine Langzeitbetrachtung richtige Schlussfolgerungen für ein weiteres Management getroffen werden können.

(Ute Schildt, SPD: Ja, genau.)

Allein durch eine Langzeitbetrachtung können Anpassungserscheinungen ausgewertet werden.

Einen Punkt, das sei gestattet, möchte ich, wenn auch nur kurz, aber noch ansprechen. Nahezu alle bisherigen Diskussionen zum Kormoranmanagement haben sich weitestgehend auf die fischereiwirtschaftlichen Schäden bezogen. Ein Bereich, der dabei aber oftmals außer Betracht gelassen wird, ist der Artenschutz.

Nach Aussagen des Berichts vor dem Europäischen Parlament hat sich der Bestand innerhalb der letzten 25 Jahre auf heute circa 1,8 Millionen Vögel verzwanzigfacht. Dieses starke Anwachsen führt vor allem in den Kolonien zu einem Populationsdruck auf andere Vogelarten wie beispielsweise die Brandseeschwalbe. Diese wurde vom Kormoran verdrängt.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Also wir reden hier auch über Artenschutz und Naturschutz.

Ich bitte Sie, weil wir all diese Punkte entsprechend der Auswertung im Agrarausschuss mit berücksichtigt haben in unserem Antrag, um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Leonhard.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt von Mecklenburg-Vorpommern Herr Backhaus. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine unendliche Geschichte, der Kormoran. Diejenigen, die schon ein bisschen länger hier sind, wissen, dass wir uns immer wieder mit diesen schwarzen Vögeln beschäftigt

haben. Die Meinungen gehen ja auseinander, ob das nun ein hübscher oder besonders interessanter Vogel ist. Ich möchte mich dazu nicht äußern, aber in dieser Frage scheiden sich oftmals die Geister.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Herr Leonhard, ich will Ihnen wirklich zugutehalten, dass Sie mit Ihrer Fraktion und insbesondere Frau Reese sich wirklich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Sie haben ja auch deutlich gemacht, dass wir den Sachverstand, den wir im Hause haben, Ihnen auch zur Verfügung gestellt haben. Das ist richtig und auch vernünftig.

Ich kann Ihnen, jedenfalls aus meiner bisherigen Arbeit als Landwirtschaftsminister, als Fischereiminister, als Umweltminister, als Verbraucherschutzminister berichten, dass man sich mit diesem Tier nicht unbedingt Freunde schafft. Während die Gegner des Kormorans beharrlich immer wieder fordern, den Bestand rigoros – und dazu gehören Sie ja, wenn ich das richtig aufgenommen habe – zu dezimieren, können sich die Befürworter des Kormorans in ganz Europa und die Befürworter der Kormorankolonien auch im Lande gar nicht genug darüber freuen, je größer die Kolonien werden. Auch da scheiden sich dann die Geister.

(Vincent Kokert, CDU: Solange sie nicht daneben wohnen, schon.)

Nun bin ich ja bekanntlich der Letzte, der sich scheut, zwischen den verhärteten Fronten nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Leonhard, dass wir seit 2007 überhaupt erst einmal wieder eine Kormoranverordnung haben und damit die Möglichkeit geschaffen worden ist einzugreifen. Ich glaube, das gehört auch zur Chronologie wirklich dazu. Nur leider sind uns die Werkzeuge – und das haben Sie leider so nicht herausarbeiten können, wahrscheinlich aufgrund der Zeit –, leider sind uns die Werkzeuge, die uns die Europäische Union, das Bundesrecht dafür an die Hand geben, nämlich hier noch massiver einzugreifen, nicht gegeben.

Die Vogelschutzrichtlinie bildet im Übrigen die Rechtsgrundlage für den EU-weiten Schutz aller einheimischen wildlebenden Vogelarten. Ein zentrales Element der Vogelschutzrichtlinie ist die Verpflichtung der Europäischen Union, eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße an Lebensräumen für alle europäischen Vogelarten zu erhalten oder diese wiederherzustellen. Auch da liegt der Hase schon ein bisschen im Pfeffer.

Im Übrigen, in den Anrainerregionen der Ostsee – da gehe ich nachher kurz noch mal drauf ein – haben wir zum Teil sehr unterschiedliche Haltungen, weil die Betroffenheit eben nicht so groß ist, wie sie bei uns ist. Und Sie haben recht – ich will die Zahl nur noch mal untermauern –, wir haben in diesem Jahr festzustellen, dass wir wieder ein Ansteigen der Brutpaare haben, nämlich auf 14.500, das heißt, 2000 Brutpaare mehr.

Für gefährdete beziehungsweise besonders schutzwürdige Vogelarten haben die Mitgliedsstaaten weitere Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie die Vogelarten aufgelistet, für deren Erhaltung die entsprechenden geeigneten Schutzgebiete auszuweisen sind. Das sind die Special Protection Areas, also die sogenannten SPA

Gebiete, und diese sind in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen.

Im Anhang 2 der Vogelschutzrichtlinie sind die Vogelarten genannt, die in der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Die dort nicht aufgeführten Vogelarten dürfen abgesehen von den begründeten Ausnahmefällen damit auch nicht gejagt werden. Zwar wurde der Kormoran 1997 wenigstens aus dem Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie herausgenommen, sodass keine gesonderten Schutzausweisungen mehr für diese Vogelart erforderlich sind, die Aufnahme des Kormorans in den Anhang 2, das ist wiederum das Problem, wird jedoch bislang abgelehnt durch die Europäische Union sowie durch die Bundesregierung. Ob uns das nun gefällt oder nicht, der Kormoran ist und bleibt eine EU-weit unter Schutz gestellte Vogelart, in die damit auch grundsätzlich nicht eingegriffen darf und die schon gar nicht gejagt werden darf. Damit sind mit den Maßnahmen zur Regelung oder gar zur Reduktion des Kormoranbestandes eben auch sehr enge gesetzliche Grundlagen gelegt.