Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Er sitzt aber immer dabei, als täte er es nicht verstehen.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, das ist ja gerade der Trick.)

Das ist die Verstellung,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, ja.)

die diese Leute von der NPD betreiben,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Aber Sie verstellen sich doch auch.)

womit sie in der Öffentlichkeit auf Stimmenfang gehen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wache auf, Volk, wachet auf, fallt nicht darauf rein, kann ich nur sagen.

(Stefan Köster, NPD: Das ist ja wie beim Wachturm hier! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wachet auf, habe ich gesagt, Bürger dieses Landes, wie Sie so schön sagen.

(Stefan Köster, NPD: Nicht, dass Sie jetzt den Wachturm hier noch verkaufen wollen!)

Hör doch auf, so einen Mist zu erzählen, Jung!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD)

Also abschließend: Es ist immer wieder erschreckend,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

was Herr Müller – das kann ich nur im Besonderen hier für den Petitionsausschuss beurteilen – der Öffentlichkeit darbietet.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Dann öffnen Sie doch die Öffentlichkeit! – Zuruf von Tino Müller, NPD – Stefan Köster, NPD: Und dann verschlafen. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Mein lieber Freund Köster, wenn du so gut schlafen könntest wie ich, dann würdest du den Mund halten.

(Michael Andrejewski, NPD: Besonders im Plenarsaal.)

Aber damit will ich zum Abschluss kommen,

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

weil die Herren es nicht wert sind, dass man sich mit ihnen auseinandersetzt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Machen Sie aber gerade. – Stefan Köster, NPD: Da sind Sie ja schon wieder reingefallen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich will auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass wir uns im Petitionsausschuss mit den Dingen, die die Bürger bewegen, sachlich und konstruktiv auseinandersetzen.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)

Das werden wir auch zukünftig tun, und da können wir sehr wohl darauf verzichten, ob die NPD mitarbeitet oder nicht, weil es ohnehin nichts nützt. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Timm.

Ich mache darauf aufmerksam, dass trotz aller emotionalen Debatten wir eine Ordnung hier haben und ehrverletzende Bemerkungen oder unparlamentarische Redewendungen von allen Seiten nicht gebraucht werden sollten.

(Michael Andrejewski, NPD: Wir sind ja nicht aus Zucker.)

Herr Andrejewski, ich habe das eben nicht als Amtsführungskritik empfunden.

(Michael Andrejewski, NPD: Gut.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2163, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz MecklenburgVorpommern und Dritter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), auf der Drucksache 5/1440, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007, auf der Drucksache 5/1800, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses, auf der Drucksache 5/2162.

Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und Dritter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – Drucksache 5/1440 –

Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 – Drucksache 5/1800 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 5/2162 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß Artikel 35 unserer Landesverfassung erörtert der Petitionsausschuss die Berichte der Beauftragten des Landtages. Das Ergebnis der Beratungen der Unterrichtungen durch den Landesdatenschutzbeauftragten und der dazu vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung liegt Ihnen heute auf Drucksache 5/2162 zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Es gab wohl kein Jahr, in dem sich der Landtag mit den oben genannten Berichten befasste, in dem gleichzeitig aufgrund von aktuellen Ereignissen der Datenschutz in der Öffentlichkeit eine so große Rolle spielte. Insoweit war es wohl auch folgerichtig, dass der vorliegende Bericht allen Fachausschüssen zur Mitberatung übergeben wurde. Bis auf den Wirtschafts- und den Verkehrsausschuss, die auf eine Stellungnahme verzichteten, haben sich alle Fachausschüsse intensiv mit den Vorlagen beschäftigt. An dieser Stelle möchte ich mich – sicherlich auch in Ihrem Namen – beim Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachministerien für eine gute Zusammenarbeit in den Ausschüssen bedanken, konnten doch so offene Fragen diskutiert beziehungsweise notwendige Klarstellungen im Ausschuss direkt vorgenommen werden.

Der Petitionsausschuss selbst hat sich in zwei Sitzungen mit den Unterrichtungen beschäftigt. Während der Beratungen im Petitionsausschuss sind wir vom Landesdatenschutzbeauftragten auf Folgendes hingewiesen worden: Der Bericht umfasst den Zeitraum 2006 bis 2007. Einige Feststellungen sind aufgrund des Berichtszeitraumes nicht mehr aktuell, haben sich überholt. Das gilt aber nicht für die entsprechenden Empfehlungen. Im öffentlichen Bereich seien vor allem datenschutzrechtliche Beratungen der Argen erforderlich. Hier tut sich meines Erachtens das gesamte Spannungsfeld des Datenschutzes auf. Die Argen wollen in großem Umfang Daten erheben, die aber gesetzlich verboten sind beziehungsweise wo es noch Grauzonen gibt. An dieser Stelle – und nicht nur hier – zeigt sich die wachsende Bedeutung des Datenschutzes in unserem Land.

Seitens der CDU-Fraktion ist während der Beratungen im Petitionsausschuss kritisiert worden, dass der Bericht reißerische Wendungen enthält, die den Anforderungen, die an einen Bericht eines Datenschutzbeauftragten des Landtages zu stellen sind, nicht gerecht werden. Insbesondere die Überschriften „Bungee-Jumping am seidenen Faden“ und „Organisierte Verantwortungslosigkeit“ sind auf starke Kritik gestoßen. Diesbezüglich sollten vonseiten des Datenschutzbeauftragten entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierauf wird bei der Erstellung des nächsten Berichtes sicherlich zu achten sein. Am Ende der Beratungen im Petitionsausschuss ist von der Fraktion DIE LINKE unter anderem beantragt worden, folgender Entschließung zuzustimmen:

„1. Der Landtag nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die öffentliche Debatte zu den Datenschutzskandalen des Jahres 2008 bisher immer noch ohne jegliche gesetzgeberische Reaktion geblieben ist und die Entwürfe der Bundesregierung an dem Widerstand der Werbe- und Adresshandelswirtschaft zu schei

tern drohen. Er fordert die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat für eine zügige Verabschiedung wirksamer Maßnahmen zur Stärkung des Rechtes der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung einzusetzen.

2. Der Landtag unterstreicht seine Entschlossenheit, innerhalb dieses Jahres gesetzgeberisch im Interesse der Modernisierung des Datenschutzrechtes und der Effektivierung der Datenschutzaufsicht tätig zu werden und die zuständige Aufsichtsbehörde wirksam personell zu verstärken.“

Der Ausschuss lehnte die Ziffer 1 der Entschließung bei Zustimmung seitens der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD und Gegenstimmen seitens der Koalitionsfraktionen und die Ziffer 2 bei Zustimmung seitens der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Gegenstimmen seitens der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der FDP mehrheitlich ab.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss einvernehmlich, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz auf der Drucksache 5/1440 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/1800 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.