Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 11 in der 57. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2008.

Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 11 in der 57. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2008

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Köster hat im Schreiben vom 19. Dezember 2008 gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 11 in der 57. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2008 Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über den Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung des Ältestenrates hat in der 109. Sitzung stattgefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 11 in der 57. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2008 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 29. Januar 2009, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.