Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Die Landesregierung soll mittels einer Bundesratsinitiative dafür Sorge tragen, dass die von der bayrischen Landesregierung beschlagnahmten Zeitungszeugen wieder freigegeben werden. Dringlich ist der Antrag, weil Pressefreiheit ein hohes, von den Grundrechten geschütztes Gut ist, das auch für die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern gilt. Dieses sieht nicht nur vor, dass jeder das Recht habe, sich „in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“, jeder Bürger muss auch das Recht haben, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1, und damit nicht nur zu wissenschaftlichen Zwecken.

Dringlich ist der Antrag, weil die politische Bildung ein hohes Gut ist.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Wenn die Informationsfreiheit nicht gewährleistet ist, können sich die Bürger kein objektives Urteil über historische Zusammenhänge bilden. Die Dringlichkeit ergibt sich schließlich aus dem Umstand, dass die Strafandrohung gegen das britische Verlagshaus zu einem Scheitern des Zeitungsprojektes führen könnte. Wenn Sie sich für Meinungsfreiheit und Pressefreiheit aussprechen, wenn Sie keine Angst vor historischen Quellen haben, die womöglich Ihr Weltbild ins Wanken bringen, dann stimmen Sie der Dringlichkeit unseres Antrages zu und lassen Sie uns in aller Ernsthaftigkeit über dieses wichtige Thema debattieren!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung ist bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wie bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt, haben sich die Fraktionen nunmehr darauf verständigt, die Wahl der Mitglieder der 13. Bundesversammlung am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt durchzuführen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1770, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 5/2164, sowie die Berichtigung, Drucksache 5/2179. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 5/2189, 5/2190, 5/2191 und 5/2192 sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/2196, 5/2197, 5/2198, 5/2199, 5/2200, 5/2201 und 5/2202 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1770 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/2164 –

Berichtigung – Drucksache 5/2179 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2189 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2190 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2191 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2192 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2196 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2197 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2198 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2199 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2200 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2201 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2202 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mir in der Berichterstattung auf den Seiten 96/97 ein Fehler unterlaufen ist und dieser mit der Drucksache 5/2179 korrigiert wurde. Wer sich das angesehen hat, sieht, dass einige Paragrafen in der Drucksache 5/2164 in der Auflistung gefehlt haben. Das wurde berichtigt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann ja mal passieren.)

Ich möchte mich für diese Nachlässigkeit entschuldigen und danke dem Kollegen Herrn Bluhm ganz herzlich dafür, dass er uns darauf aufmerksam gemacht hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist er.)

Meine Damen und Herren, Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern – eine unendliche Geschichte? Die Weichen für die Entwicklung des Schulwesens in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit dem Schulreformgesetz im Jahr 1991 gestellt. Im Jahre 1996 wurde ein Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Es wurde dann im Laufe der

Jahre neunmal geändert und 2006 mit all seinen Änderungen neu beschlossen und verkündet.

Das Thema Schule war und ist auch ein Dauerbrenner bei den Kleinen Anfragen. So sind bisher 147 Kleine Anfragen gestellt und beantwortet worden. Darüber hinaus sind neben den Ersten und Zweiten Lesungen von Gesetzentwürfen 30 Anträge zu diesem Thema in den Landtagssitzungen beraten worden und ich hoffe, dass der Schulpolitik in diesem Hause auch weiterhin ein so hoher Stellenwert eingeräumt wird.

Meine Damen und Herren, der Landtag hat den Gesetzentwurf zur ersten Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Septembertagung in Erster Lesung beraten. Im Rahmen der Diskussionen wurde dort schon klar, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Qualität von Schule zwar nicht in Abrede gestellt worden ist, jedoch notwendige Schritte zur Umsetzung unterschiedlich gesehen wurden. Das ist legitim. Dass dieses Thema den Fraktionen FDP, DIE LINKE, SPD und CDU am Herzen liegt, zeigte sich daran, dass eine Vielzahl von Änderungsanträgen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden sind.

(Harry Glawe, CDU: Ja, das haben wir gut gemacht.)

Das Anliegen „Mehr Qualität in Schule“ soll mit der Entwicklung der Selbstständigen Schule erreicht werden. Die einzelne Schule soll einen veränderten Handlungsrahmen erhalten, der von klaren staatlichen Vorgaben ausgeht, gleichzeitig jedoch Freiräume eröffnet und die Eigenverantwortung der Schule stärkt. Dies beinhaltet sowohl die Standortbestimmung jeder einzelnen Schule, die Eigenverantwortung und die Teamarbeit in den Kollegien sowie die Selbstständigkeit und Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und – und das nicht zuletzt – die konstruktive Mitwirkung der Erziehungsberechtigten. Das hört sich zwar im ersten Moment einfach an, ist aber in der Umsetzung um ein Vielfaches schwieriger.

Der Bildungsausschuss hat am 13. November des vergangenen Jahres eine ganztägige öffentliche Anhörung durchgeführt. 47 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Vereinen, Landeseltern- und Landesschülerrat, den Kammern, den kommunalen Spitzenverbänden, Schulträgern und den Kirchen stellten ihre Ansprüche und Erwartungen an die Umsetzung des Schulgesetzes dar.

So wurde in der Anhörung deutlich, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer zum überwiegenden Teil hoch motiviert sind, sich den Anforderungen stellen, aber auch an Grenzen stoßen. Ihnen fehlen zum Teil Anleitung, Hilfe und Unterstützung. Sie sollen ihre Schule managen, verfügen aber nicht über das entsprechende Know-how. Dieses wurde auch in einem unlängst mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pampower Gymnasiums geführten Gespräch beklagt.

Der Bildungsausschuss hat es deswegen als notwendig angesehen, dass zum Beispiel der Paragraf 39a „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an den Selbstständigen Schulen“ mit weitreichenden Änderungen neu gefasst worden ist. Diese Änderungen sind auch im Zusammenhang mit dem Paragrafen 99 „Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern“ zu sehen.

Meine Damen und Herren, vielfach beklagt wurde in der Anhörung bei der Entwicklung von der Qualität der

Schule und bei der Einführung der Selbstständigen Schule, dass der Haushaltsrahmen zu eng sei und den Qualitätssprung behindern würde. Nach meiner Meinung ist an der Stelle zu beachten, dass aus einem Landeshaushalt nur so viel verteilt werden kann, wie enthalten ist. In jedem Verantwortungsbereich gibt es Notwendigkeiten der Weiterentwicklung.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass nunmehr einmalig Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Schulentwicklung zur Verfügung stehen. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eröffnet weitere und neue Möglichkeiten.

Es gibt aber auch andere Grenzen, an die wir bei der Entwicklung von Qualität stoßen. Diese Grenzen sind zum Beispiel beim Religionsunterricht darin zu sehen, dass es zu wenige Möglichkeiten gibt, ihn flächendeckend und seinen Inhalten angemessen anzubieten.

Vonseiten der beruflichen Schulen, der Wirtschaft, der Kammern und der Hochschulen wird immer wieder beklagt, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem Schulabschluss auf den Weg in die Berufsausbildung oder in ein Studium machen, nicht genügend ausgebildet seien, sie nicht die notwendigen Voraussetzungen hätten, um den Anforderungen zu entsprechen. Hierauf gilt es zu reagieren und das Schulbildungsniveau zu erhöhen. Nachholbedarf wurde auch gesehen in Bezug auf diejenigen Jugendlichen, die bereits eine Ausbildung abgebrochen haben und eine Zweit- oder Drittausbildung aufnehmen wollen. Der Abbau des Berges der sogenannten Altbewerber stößt an Kapazitätsgrenzen.

In der Anhörung wurde deutlich, dass es neben der Zustimmung zur Einführung der schülerbezogenen Stundenzuweisung auch Bedenken und Ängste zum Fortbestand von Schulen im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit gab. Die Vertreterinnen und Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft äußerten Unverständnis darüber, dass die Kriterien für die schülerbezogenen Stundenzuweisungen und die entsprechenden Parameter hinter denen an staatlichen Schulen zurückbleiben würden und damit eine Benachteiligung vorprogrammiert sei.

Mit diesen und vielen anderen Problemen hat sich der Bildungsausschuss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv befasst. Das aktive Mitwirken der Fraktionen von FDP und DIE LINKE hat sich auch darin gezeigt, dass von der Fraktion DIE LINKE 42 und von der Fraktion der FDP 8 Änderungen eingebracht worden sind. Wenn auch diese Änderungen zum größten Teil abgelehnt wurden, so haben sie doch zu umfangreichen und konstruktiven Diskussionen geführt. Vorschläge wurden von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen und umgesetzt.

(Tino Müller, NPD: Was nützt das?)

Das Beratungsverfahren, so muss ich einräumen, war teilweise sehr schwierig, weil die Koalitionsfraktionen ihre Änderungen erst unmittelbar in den Sitzungen eingebracht haben. Im Interesse der Sache wurde nach Auszeiten und Lesepausen die Weiterberatung dennoch ermöglicht. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei den Fraktionen DIE LINKE und FDP bedanken, namentlich bei den Herren Bluhm, Koplin und Kreher. Vielen Dank!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich weiß ja nicht, was in der Koalition los ist. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat ergänzend beschlossen, die Jugendhilfe zu stärken und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Kindergärten und Grundschulen durch deren Kooperation verbindlich zu regeln. Die Durchführung zentraler Prüfungen zum Erwerb der Schulabschlüsse ist festgeschrieben worden. Die Kooperative und die Integrierte Gesamtschule sollen entsprechend ihrer pädagogischen Konzepte ausreichend ausgestattet werden und die Vorschriften über den Ausbau der Ganztagsschulen sind präzisiert worden.

Die Vorschriften über die verlängerten Unterrichtseinheiten an Sport- und Musikgymnasien sind wieder aufgenommen worden. Die Arbeit mit dem Schulprogramm und dessen innere und äußere Evaluation sind geregelt. Die freie Wahl der weiterführenden Schule ist um ein Jahr verschoben und auf drei Jahre befristet worden. Die Kriterien für die Zulässigkeit der Eingangsklasse bei Unterschreitung der Schülermindestzahl sind festgelegt und die rechtliche Grundlage für eine angemessene Schulkostenerstattung bei einer Zweit- und Drittausbildung durch die Träger von Umschulungsmaßnahmen ist aufgenommen worden.