Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. An der Abstimmung haben insgesamt 64 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 36 Abgeordnete, mit Nein stimmten 28 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/2290 angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1779 abzulehnen. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu Ziffer II der Beschlussempfehlung eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nunmehr mit der namentlichen Abstimmung. Dazu werden Sie wieder hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
(Die Abgeordneten Mathias Brodkorb und Burkhard Lenz werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein weiteres Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten zur Feststellung des Ergebnisses. Ich bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an der Abstimmung haben insgesamt 62 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 37 Abgeordnete, mit Nein stimmten 25 Abgeordnete. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozial ausschusses mehrheitlich angenommen.
Vor dem Hintergrund der Übung der namentlichen Abstimmung und des manchmal akustisch sehr schwierigen Verstehens bei etwas lauterem Saal bitte ich, wirklich laut und deutlich vom Platz aus, möglicherweise sich zu erheben, deutlich zu erklären, wie man stimmen möchte. Es ist manchmal für die Schriftführer hier vorne schwierig, obwohl beide gut hören, haben sie mir versichert, immer genau wahrzunehmen,
ohne hier dann unterschiedliche Ergebnisse feststellen zu können. Also ich bitte, künftig etwas lauter zu sprechen bei denen, die es nicht immer so tun.
In Ziffer III seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der LINKEN, FDP und NPD...
Korrekt. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD, bei zwei Gegenstimmen der Fraktion der SPD mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zum nächsten Punkt in der Abstimmung. Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2214. Die Fraktion der FDP hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2214 ebenfalls eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der namentlichen Abstimmung. Dazu werden Sie wieder hier vom Präsidium aus namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein weiteres Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten zur Feststellung des Ergebnisses.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 63 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 23 Abgeordnete, mit Nein stimmten 40 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2214 abgelehnt.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dolmetschergesetzes.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dolmetschergesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/2232 –
Wer bringt von der Landesregierung ein? – Ah ja! Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier.
Bitte schön, Herr Minister, in Vertretung der Justizministerin. Deswegen blickte ich eben auf die rechte Seite und sah sie nicht. Deswegen stutzte ich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Dolmetschergesetz unseres Landes vom 6. Januar 1993 regelt die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern, die für gerichtliche und behördliche Zwecke herangezogen werden. Dieses Dolmetschergesetz muss jetzt
geändert werden, weil neue Anforderungen des europäischen Rechts bis zum Ende des Jahres 2009 in nationales Recht umgesetzt sein müssen.
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt sind Kriterien aufgestellt worden, mit denen der freie Verkehr von Dienstleistungen und die Einhaltung des Verbots von Diskriminierung im Europäischen Rechtsraum gewährleistet werden sollen. Diesen Kriterien muss das innerstaatliche Recht Rechnung tragen. Die Richtlinie betrifft Dienstleistungen, die von allen in allen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Dienstleistungserbringern angeboten werden.
Eines ihrer zentralen Gebote für das nationale Recht ist die Niederlassungsfreiheit. Daraus folgt das Verbot der Residenzpflicht nach Artikel 14 Nummer 1 b der Richtlinie. Die Möglichkeit der Teilnahme am Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union darf nicht davon abhängen, dass ein Bewerber eine Niederlassung an dem Ort hat, an dem er seine Dienste anbietet. Der bisher geltende Paragraf 3 Nummer 1 des Dolmetschergesetzes, der derzeit nur Bewerber mit beruflicher Niederlassung oder Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zulässt, muss deshalb geändert werden.
Nach dem dem Landtag vorliegenden Entwurf der Landesregierung soll die Voraussetzung „Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern“ künftig für Angehörige der Europäischen Union und damit ohne Weiteres natürlich auch für Mecklenburg-Vorpommern und für Deutsche nicht mehr in der Form gelten. Im Rahmen dieser notwendigen Gesetzesänderung soll auch das Verfahren der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern vereinfacht und den modernen Kommunikationsmöglichkeiten angepasst werden.
Nach der derzeitigen Regelung sind die vier Landgerichte zuständig, die jeweils für ihren Bezirk eine Liste der dort ansässigen Dolmetscher und Übersetzer führen. Diese vier Listen werden zum Zweck ihrer öffentlichen Bekanntgabe einmal im Jahr zusammengeführt. Künftig soll nur noch der Präsident des Oberlandesgerichts als einzige Behörde für die öffentliche Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern zuständig sein. Anstelle der vier Dolmetscherlisten wird es bei ihm nur noch eine einzige Liste der im Land öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer geben, die in elektronischer Form geführt wird. Sie kann so ständig aktualisiert werden und wird im Internet veröffentlicht, wobei aus Gründen des Datenschutzes die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der hier verzeichneten Personen in die Bekanntgabe ihrer Daten erforderlich ist. Dem Informationsbedürfnis derjenigen, die die Dienste von Dolmetschern und Übersetzern nachfragen, wird auf diese Weise rationell und sicher Rechnung getragen, ebenso wie dem Interesse der Dolmetscher und Übersetzer daran, dass ihre Angebote einem möglichst breiten interessierten Publikum ohne Weiteres zugängig sind. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche dem Ausschuss eine gute Beratung. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war eine reife Leistung.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2232 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes, Drucksache 5/2251.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes (GlüStVAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/2251 –