Wenn wir dabei auch noch in Betracht ziehen, dass da eine ganze Menge Frauen und Männer dabei sind, die diese Häuser, in denen sie mal ihre Kindheit verbracht haben, wieder gekauft haben
Aber wir müssen auch respektieren, dass die Anzahl derer, die dieses Heimatgefühl und diese Verbundenheit zu dieser berühmten Scholle aufbringen, so gut wie nicht mehr da ist. Wir haben auf der Insel Rügen vielleicht drei, vier solcher Leute gehabt, die Anlagen fantastisch wiederhergestellt haben, die all ihr Vermögen und all ihre Mühe da reingesetzt haben. Ich denke da an Boldevitz,
wo Kulturgut ohne Ende erhalten oder rekonstruiert worden ist, zum Beispiel barocke Ledertapeten, die es nirgendwo anders mehr im norddeutschen Raum gibt.
Und, Herr Kreher, wir werden wahrscheinlich, auch wenn es bitter ist, zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir mit einem sogenannten – ich sage ganz besonders, sogenannten, weil ich das Wort eigentlich nicht mag – Gesamtkonzept überhaupt nichts erreichen. Man kann für solche Anlagen kein Gesamtkonzept entwickeln. Bei der Rekonstruktion und der Wiederherstellung geht es nicht um die Schaffung von Klischees.
Diese Häuser können Sie nicht gesamt beurteilen. Sie können ihnen gesamtkulturell keinen Stempel aufdrü
cken und sagen, das ist Kulturerbe unserer Nation, unseres Landes. Ja, wir müssen darum bemüht sein, es weitestgehend zu erhalten. Da sind wir d’accord. Aber das Gesamtkonzept, wissen Sie, Gesamtkonzept und weiß der Fuchs, wie die Dinge alle hießen, habe ich in 20 Jahren Baukultur DDR gelernt und bin eigentlich heilfroh, dass wir dem nicht mehr frönen, sondern uns mit dem einzelnen Objekt beschäftigen.
Dann will ich noch ein Wort sagen zur Grundsicherung. Was verstehen Sie unter Grundsicherung, Grundsicherung für den Schutz und für die Erhaltung von Schlössern, Herrenhäusern und solchen Anlagen reinzubringen? Das ist ein nicht beschreibbares Phantom. Das gibt es nicht. Grundsicherung würde heißen, nehmen wir einfach mal ein Gebäude in einem ruinösen Zustand, Sie müssen dem ganzen Gebäude eine Mütze aufsetzen und dafür Sorge tragen, dass kein Tropfen Wasser mehr an diese Hütte herankommt. Das wäre Grundsicherung.
Was betreiben wir noch als Grundsicherung? Im Süden der Insel Rügen gibt es ein Haus, da wollten die Eigentümer wieder ran. Die haben gesagt, wir müssen Grundsicherung betreiben. Jetzt kommt es, dass wir wahrscheinlich beide wieder übereinstimmen. Das ist der berühmte Amtsschimmel, der dann aus irgendeiner Denkmalschutzstube herauswiehert
und sagt, ja, ich finde das ja gut, aber ihr habt ja noch sehr viel Bauplanungsrecht. Das Bauplanungsrecht ist nach wie vor in Deutschland gültig, auch in MecklenburgVorpommern, an das müsst ihr euch halten. Und wir haben ein Bauordnungsrecht und wir haben ein Denkmalrecht und wir haben ein Parkrecht und, und, und.
Und dann machen wir Grundsicherung, indem wir dieser Hütte erst mal ringsum ein Stahlkorsett verpassen, was 120.000 D-Mark gekostet hat.
Und dann, wenn wir so weit sind, dass wir weiterbetreiben können, stellen wir fest, dass die Substanz, die noch vorhanden ist, gar nicht mehr verwertbar ist. Wenn wir so was machen wollen, und da möchte ich Ihnen gerne wieder recht geben, dann muss es hier in diesem Hause, in der Landesregierung einen geben, der den Mut hat und sagt, ich fälle eine politische Entscheidung und lasse das Bauordnungsrecht nach dem Bauplanungsrecht nach Paragraf 35 durchsetzen.
Die Möglichkeit gibt es. Sie wird viel zu wenig genutzt. So mancher Landrat hat solche baupolitischen Entscheidungen getroffen. Bei uns auf Rügen sind sie auch getroffen worden. Als wir einen Landrat hatten, der Eckfeldt hieß und von der CDU war, wurde das besonders gefördert.
Als wir einen anderen hatten, wurde das anders gemacht, und jetzt haben wir eine LINKE, die auch ihr Spektrum in solchen Dingen bedient. Das ist normal. Ich sehe das nicht als etwas Unnormales an, Herr Professor Methling.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was meinen Sie denn da mit dem Spektrum? – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)
Und wenn wir damit etwas Gescheites machen, ist mir das völlig egal, welchen politischen Stall wir hier bedienen, völlig egal.
Aber wir müssen uns von dem Gedanken trennen, dass das, was wir noch an baulichem Kulturgut im Bereich der Herrenhäuser und Schlösser haben, so pauschal mit einem Gesamtkonzept, und jetzt geben wir mal ein bisschen Geld aus, dass wir die öffentliche Hand an solchen Dingen mitbeteiligen sollten, dafür kann ich mich erwärmen. Das will ich gerne sagen.
Aber diese umfängliche Darstellung, Herr Kreher, ist nicht möglich. Und da bin ich in meiner eigenen Fraktion nicht so sehr gerne gehört worden.
Ich finde es ausgezeichnet, dass das Land sich dazu entschlossen hat, diese Grundsicherung auf Schloss Bothmer erst mal zu betreiben, dass wir eines der wichtigsten barocken Kulturgüter in Deutschland erhalten können, völlig in Ordnung.
Aber wir können das nur in ganz ausgewählten Punkten machen und wir müssen uns diese Punkte ganz genau aussuchen, damit wir von den einzelnen Kulturepochen für die Nachwelt etwas erhalten. Wenn wir uns darauf konzentrieren können und wenn wir sagen, in einem Gesamtkonzept, da will ich freundlicherweise noch mal auf Ihre Begrifflichkeit wieder zurückkommen, stellen wir so was heraus, dass wir nur eine ganz begrenzte, wohl durchdachte, von den Fachleuten unterstützte Sache zusammenkriegen, dann hätten wir vielleicht die Chance, etwas zu erreichen. Ich hoffe, ich habe Sie nicht gelangweilt. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Michael Roolf, FDP: Nein, es war sehr ordentlich.)
Von der Fraktion der FDP ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2275 in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktion der FDP und einer Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Antrag der FDP auf Drucksache 5/2275 in der Sache. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2275 bei Zustimmung der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 14.15 Uhr.
Der Tagesordnungspunkt 20, Antrag der NPD-Fraktion auf Drucksache 5/2205, „Zeugnisfreiheit auch für Zeitungen durchsetzen“, wurde von der NPD-Fraktion zurückgezogen.
Meine Damen und Herren, ich rufe deshalb jetzt auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Gesund alt werden in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2255. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2331 vor.