Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2343 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2343 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2345 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2345 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer mit dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2279 mit den soeben beschlossenen Änderungen einverstanden ist, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Ich frage noch mal nach den Enthaltungen. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2279 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Deutsches Kulturgut im Land behalten, auf Drucksache 5/2270.
Bevor ich dem Abgeordneten Herrn Müller von der NPD zur Einbringung des Antrages das Wort erteile, habe ich Folgendes nachzuholen. Zum Tagesordnungspunkt, Moment...
Ich bitte um Entschuldigung, wir haben hier noch etwas zu klären. Ich bitte erst mal Herrn Müller, seine Einbringungsrede zu halten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Das Kunstwerk ist die lebendig dargestellte Religion; – Religionen aber erfindet nicht der Künstler, die entstehen nur aus dem Volke.“ Diesem Ausspruch Richard Wagners ist weiter hinzuzufügen, dass aus nationaler Position Kunstwerke dem Gemeingut eines Volkes zugehörig sind. Wie heutzutage mit Kunstschätzen aus deutschem Besitz verfahren wird, werde ich anhand der Vorkommnisse um das Kulturhistorische Museum in Stralsund aufzeigen.
Die dortigen Vorgänge sind ungeheuerlich, aber auch bezeichnend für die staatlichen Stellen und Behörden im BRD-Alltag. Sie sind symptomatisch für die Wertschätzung, die die BRD-Offiziellen deutscher Heimatkunst beimessen. Es mag deshalb auch keinen verwundern, wenn – wie jüngst geschehen – museale Ausstellungsstücke wie bloße Gegenstände verschenkt, verschoben, ausgepresst und gedankenlos in das Ausland überführt werden,
an jene Nationen, die in den Wirren zum Ende des Zweiten Weltkrieges sich nur allzu oft an deutschem Kunsteigentum bereichert haben, Herr Dr. Methling.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie als Wächter der deutschen Kultur! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Spätestens Ende 1944 waren sämtliche Kunstschätze aus dem Stettiner Provinzialmuseum vor den Plünderbrigaden polnischer Milizen
wurden bereits ab 1942 nach und nach Ausstellungsgegenstände und Dokumente in pommersche Burgen und Schlösser sowie in die Tresore anderer Institutionen ausgelagert. Einige Kunstgegenstände wurden unter anderem in dem Kulturhistorischen Museum der Hansestadt Stralsund untergebracht.
Diese Vorsorgemaßnahmen sollten im Vorfeld sicherstellen, dass sie nicht Opfer von Flammen oder Detonationen werden, verursacht durch die Bombenteppiche unserer sogenannten Befreier.
Gerade rechtzeitig beugten damals verantwortungsbewusste Behörden dem Verlust der Museumsstücke vor, so lange, bis sich die verbrecherische angloamerikanische
Bombardierung verstärkte und die gnadenlosen Luftangriffe auch die pommersche Landeshauptstadt Stettin erreichen sollten. Genutzt hat es leider nicht. Während Kunstgegenstände aus deutschen Museen
im und nach dem Zweiten Weltkrieg durch rohe Soldatengewalt aus deutschem Besitz gerissen worden waren, verschenkt man diese heute einfach in Zeiten der sogenannten Völkerverständigung.
Über 64 Jahre nach dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkrieges wurden zahlreiche archäologische Fundstücke aus dem Kulturhistorischen Museum Stralsund an das polnische Nationalmuseum in Stettin übergeben. Insgesamt soll es sich bei den sogenannten Übergaben um 200 Fundkomplexe handeln, wobei sich ein Komplex aus 20 Fundstücken zusammensetzt. Das bekannteste Stück ist der Stolper Bär. Diese Bernsteinschnitzung wurde im Raum Stolp in Hinterpommern von der Deutschen Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde ausgegraben. Seit September 2007 wurden diese Exponate quasi in einer Nacht-und-NebelAktion stillschweigend unter Ausschluss der Öffentlich
keit nach Stettin weggeschafft. Die Verantwortlichen versuchten schon im Vorfeld, einen Mantel des Schweigens um diesen Akt von Kulturräuberei zu legen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nacht und Nebel! Sie wollen doch Stettin wieder zur deutschen Stadt machen.)
Mehrere Anfragen von NPD-Abgeordneten in der Stralsunder Bürgerschaft und von der NPD-Landtagsfraktion an die Landesregierung haben inzwischen die Furcht der Herrschenden hervorgerufen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Angstperlen stehen mir auf der Stirn. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
dass es dem Staat mehr als unangenehm ist, wenn die wahren Hintergründe einer freiwilligen Abgabe von Heimatkunst der Öffentlichkeit deutlich werden.
Die NPD stellt Öffentlichkeit her, während die Stadt Stralsund und die schwarz-rote Landesregierung mit ihrer Verdunkelungstaktik fortfahren, Herr Ritter.
An der Ausräumung der Museumsvitrinen sind das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt, das Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie die Hansestadt Stralsund beteiligt.