Ich war schon erstaunt, als ich diesen Antrag der FDPFraktion gelesen habe. Und im ersten Moment, da bin ich auch ganz ehrlich, hat es bei uns in der Fraktion die Überlegung gegeben, womit soll sich dieser Antrag überhaupt beschäftigen. Geht es alleine darum, mal zu schauen, wie die Guts- und Herrenhäuser in diesem Land aussehen, was da möglicherweise auch vor dem Hintergrund touristischer Entwicklungen, auch wirtschaftspolitischer Entwicklungen vielleicht getan werden kann. Darüber kann man ja durchaus reden.
Es hat einige Kolleginnen und Kollegen gegeben, die der Meinung waren, und das kann ich nur unterstützen, dass sich zum Beispiel der Bildungsausschuss durchaus eigenverantwortlich mit diesem Thema beschäftigen soll. Das ist auch gar nicht die Frage. Aber die Frage ist, was tatsächlich hier mit Ihrem Antrag bewirkt werden soll und worauf er ausgerichtet ist. Herr Kreher, da muss man jetzt auch mal wirklich deutlich werden. Sie haben eben gesagt zur Finanzministerin, und ich habe da kein Problem, wenn man ihr mal ins Portemonnaie greift, das muss man ab und zu auch mal tun, das tun auch die Regierungsfraktionen …
Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, wir wollen das erst mal gar nicht, das ist alles kostenneutral, kostet uns nichts, und in der Begründung des Antrages zu schreiben: „Als Finanzierungsquelle für die personelle Ausstattung des Notsicherungsdienstes“ – nur dafür – „stehen die im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels durch das Land geplanten, aber nicht verausgabten Mittel in Höhe von 14 Mio. zur Verfügung“,
das passt dann schon irgendwie doch nicht zusammen. Aber da ist die Kohle, und die soll dann ja offensichtlich auch ausgegeben werden.
Ach, Herr Roolf, da habe ich volles Vertrauen zu Ihnen. Wenn Sie 14 Millionen Euro finden, dann geben Sie die auch aus. Das schaffen Sie wahrscheinlich ohne Schwierigkeiten.
Aber wenn man sich dann tatsächlich Ihren Antrag genauer anguckt, was ist es denn eigentlich, da wird es dann fast wirklich kriminell. Eine Partei wie die FDP und eine Fraktion wie die FDP – und da gucke ich jetzt mal in allererster Linie Sie, Herr Roolf, an,
der sich als ordnungspolitischer Gralshüter selber versteht hier in diesem Land –, die immer wieder dafür sind, dass durch den Staat öffentliche Mittel für Private nicht verwendet werden,
die stellen sich jetzt hier hin und sagen, na ja, wir haben da Guts- und Herrenhäuser. Das sind private Immobilien, so wie viele andere private Immobilien in diesem Land auch. Sie haben wahrscheinlich welche, ich habe auch eine. Viele andere hier in diesem Saal werden möglicherweise auch eine haben.
Und dann sollen wir jetzt mal Geld nehmen und dann gucken wir erst mal, wem die zustehen. Die sind verfallen. Dafür haben sie sie möglicherweise auch preiswerter bekommen. Manche Schlösser wollte ja in diesem Land nicht mal einer für 1 Euro haben, so, wie sie da standen. Das muss man auch fairerweise dazusagen. Dann sind die gekauft worden und da gehen wir als Staat hin und dann machen wir als Erstes mal ein Konzept, dass mit Notsicherungsmaßnahmen das Ding saniert werden kann, damit es wieder erhalten werden kann. Aber damit nicht genug. Dann kommt die wirtschaftliche Kompetenz der FDP voll zum Tragen. Dann wird gesagt, wenn es mit öffentlichen Mitteln wieder saniert worden ist und genutzt werden kann, dann bezahlt das Land auch noch das, was erforderlich ist, damit die privaten Besitzer tatsächlich diese Immobilie auch nachhaltig wirtschaftlich nutzen können.
Und wenn man dann die FDP im gleichen Zug dazu hört, wie sie sich zur Werftenhilfe in diesem Land Ende letzten Jahres/Anfang diesen Jahres verhalten hat – das durch die FDP, auch durch ihren Fraktionsvorsitzenden –, und über die Grundsätze, da will ich gar nicht mit Ihnen diskutieren, man kann die Meinung vertreten, die Sie da vertreten haben, aber sich hier in diesem Land hinzustellen und zu sagen, wir sind nicht dafür, dass in dieser Situation, unter diesen Bedingungen das Geld für die Werften ausgegeben wird, um sie in ihrem Bestand zu erhalten, obwohl Sie genau wissen,
das ist hier aus den „Lübecker Nachrichten“. Da zitiere ich aus der damaligen Zeitung: „Der Chef der FDPLandtagsfraktion, Michael Roolf, hatte das Darlehen der Landesregierung scharf kritisiert. Wie könne es sein, dass ein Unternehmen 250 Millionen Euro“
„für den Kauf der Werften auf den Tisch lege und jetzt nicht einen Cent übrig habe?“ Herr Kollege Roolf, ich werfe Ihnen diese Auffassung nicht vor.
Aber der Punkt ist, man kann sich auf der einen Seite nicht hinstellen und kritisieren, dass das Land Unternehmen in diesem Land finanziell und wirtschaftlich unterstützt,
die wirklich wichtig sind für die wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes, und auf der anderen Seite privaten Immobilienbesitzern mindestens 14 Millionen Euro –
ich sage es jetzt mal, auch wenn das ein unparlamentarischer Ausdruck ist, Frau Präsidentin, ich bitte Sie, es mir zu verzeihen – in den Hintern blasen. Dafür habe ich beim besten Willen kein Verständnis mehr. Deswegen wird die SPD-Fraktion diesen Antrag auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war auch nicht die feine Art.)
Das Wort hat jetzt die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig in Vertretung des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Ja, Herr Kreher hat es geschafft, dass schon einige Minister ihren Platz noch mal gewechselt haben, und jetzt kommt auch noch die Sozialministerin bei diesem Thema zum Zuge, aber natürlich in Vertretung für den Bildungsminister. Auch wenn Sie sich erst bemüht hatten, hier die Zuständigkeiten noch mal neu zu verteilen, aber wir haben uns im Kabinett so verabredet und das gilt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat sich in Paragraf 197 der Koalitionsvereinbarung zur Erhaltung und Sicherung des ländlichen Kulturerbes, zu dem auch die Gutsanlagen und Herrenhäuser gehören, bekannt. Und es ist natürlich bedauerlich, dass viele von diesen Gebäuden von Vandalismus und Verfall bedroht sind. Doch ihnen steht eine große Zahl bereits sanierter oder teilsanierter Häuser gegenüber, die Nutzungen unterschiedlicher Arten als Ferienwohnungen, Hotels, Familienwohnhäuser, landwirtschaftlichen Betriebsstätten beinhalten. Genauer gesagt, mehr als 75 Prozent der denkmalgeschützten Gutshäuser und Herrenhäuser sind bereits auf diese Weise erhalten worden.
Die meisten Herrenhäuser, die sich in schlechtem Erhaltungszustand befinden, sind in Privatbesitz. Die Eigentümer sind für die Sanierung und die Zustände auf den Grundstücken verantwortlich und werden auch mancherorts durch die zuständigen Behörden zur Sicherung aufgefordert.
Eine wesentlich kleinere Anzahl von Herrenhäusern und Gutsanlagen ist in kommunalem Besitz. Die Kommunen bemühen sich, diese zu veräußern, wenn sie die Häuser nicht nutzen können, und bieten sie zum Teil auf Auktionen an. Auch nach einem Verkauf besteht nicht die Gewähr, dass eine Instandsetzung durchgeführt und die Gesamtsituation verbessert wird. Etliche stattgefundene Privatisierungen belegen, dass das ursprüngliche Ziel einer Instandsetzung aus unterschiedlichen Gründen nicht erreicht werden konnte.
Die Bestandssicherung und Nutzung der Herrenhäuser und Gutsanlagen ist von verschiedenen Einflüssen abhängig. Wirtschaftliche Faktoren und eine funktionierende Infrastruktur des Umfeldes zur Nutzung des Hauses sind ebenso von Bedeutung wie die Finanzkraft der Eigentümer und deren Bereitschaft, auch für Gebäude in einem schlechten Bauzustand die Erhaltung zu wollen und den kulturhistorischen Wert anzuerkennen. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist ein im Grundgesetz verankertes Gut. Daneben ist es sinnvoll, staatlicherseits flankierende Maßnahmen zu ergreifen, die den Eigentümern Anreize zur Erhaltung der die Kulturlandschaft bestimmenden Anlagen geben.
Das Kernproblem beim Erhalt der Gutshäuser und Herrenhäuser ist folgendes: Notsicherung und baulicher Erhalt sind notwendige, aber bei Weitem nicht hinreichende Bedingungen zum Erhalt dieser kulturellen Zeugnisse. Dreh- und Angelpunkt sind auf Dauer wirtschaftlich tragfähige Nutzungen dieser Liegenschaften. Und das kann der Staat nicht übernehmen,
sondern das setzt private Initiative voraus. Der Staat kann dafür die geeigneten Rahmenbedingungen setzen.
Ausfüllen müssen diese Rahmenbedingungen bürgerschaftliches Engagement und bürgerschaftliches Han deln mündiger Bürger.