Da kann ich ja nur sagen: Ja, geht’s denn noch?! Wie komplexbeladen kann man sein?! Das ist ja so, wie wenn Tino Müller, auch einer der Akteure hier in dem Zusammenhang, das männliche Wort verkündet. Da schließt doch gleich jeder daraus, dass der mächtig unter dem Pantoffel von Muttern gestanden haben muss.
Das Verbot der HDJ ist ein richtiger Schritt. Ein Verbot der NPD müsste sich unmittelbar anschließen können.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Willkommen in der Psychostelle! – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Tino Müller, NPD)
Und das Beste, was die NPD selbst für Kinder und Jugendliche in diesem Land tun kann, ist Koffer packen und verschwinden. Denn eins ist klar: Die Jugend braucht in Zukunft natürlich auch Arbeitsplätze. Und Arbeitsplätze entstehen dort besonders viele, wo es keine Nazis gibt.
Früher waren Arbeitsplätze auch eng mit dem Vorhandensein fossiler Rohstoffe oder Wasserstraßen verknüpft. Das zählt immer weniger.
Nie zuvor waren Wissen und Information so wichtig für das Gedeihen der Wirtschaft wie heute und in Zukunft.
Die Träger von Wissen und Information können sich ansiedeln, wo sie wollen. Deshalb werden in Zukunft diejenigen Regionen in Deutschland, Europa und der Welt erst erfolgreich sein, denen es gelingt, die eigenen Bürger schlauzumachen und die schlausten Menschen von anderswo herbeizulocken. Was fehlt, sind Bildung, Infrastruktur, kulturelle Angebote und eine friedliche Atmosphäre der Offenheit für Neues und für Anderes.
In dem Slogan „Nazis nehmen uns die Arbeitsplätze weg“ steckt so gesehen sehr viel Wahrheit. Weder ausländische Investoren noch indische Nobelpreisträger oder japanische Touristen werden in ein Bundesland kommen, das sie nicht willkommen heißt,
(Udo Pastörs, NPD: Ausländische Investoren, die sich dann mit Fördergeldern aus dem Staub machen. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
in dem man Angst haben muss, von Rechtsextremisten angepöbelt oder sogar auf offener Straße körperlich angegangen zu werden.
Ist der Ruf einer Region erst einmal ruiniert, spielt die Musik schnell anderswo. Nur als offene, demokratische und tolerante Heimat für alle
Also, Herr Pastörs, ein nazifreies Mecklenburg-Vorpommern bietet die besten Zukunfts- und Arbeitsplatzperspektiven.
Im Rahmen der Aussprache sind eine Reihe von unparlamentarischen Worten gebraucht worden, die wir im Detail auch noch prüfen werden. An der Stelle erteile ich
Herrn Köster einen Ordnungsruf für die Bezeichnung von Frau Tegtmeier hier im Rahmen der Aussprache.
Wir schließen die Aussprache und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 5/1589, sowie Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 5/1796, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/2399, einschließlich Berichtigung auf Drucksache 5/2412.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1589 –
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1796 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/2399 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vorliegenden Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses emp fiehlt der Ausschuss, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 5/1589 und 5/1796 der Fraktionen der SPD und CDU in der aus der Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Die Inhalte der Beratungen und die Ergebnisse sind in der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 5/2399 dargestellt. Dennoch möchte ich einige Sätze den weiteren Beratungen im Plenum voranstellen, weil es wieder einmal einer Klarstellung zur geschäftsordnungsmäßigen Vorgehensweise bedarf.
Der Landtag hat in seiner 46. Sitzung am 3. Juli 2008 den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur dritten Änderung des Landeshochschulgesetzes in Erster Lesung beraten und dem Bildungsausschuss federführend sowie dem Finanzausschuss mitberatend überwiesen. Hierzu wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem Direktoren und Studierendenschaften der Hochschulen des Landes sowie den Gewerkschaften und der Privaten Hanseuniversität Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur vierten Änderung des Landeshochschulgesetzes hat der Landtag in seiner 48. Sitzung am 24. September 2008 in Erster Lesung beraten und ebenfalls an den Bildungsausschuss überwiesen. Hierzu wurde eine nicht öffentliche Anhörung durchgeführt, in der Direktoren, Kanzlern, Vorsitzenden der Senate, Vertretern der Studierenden
schaften der Hochschulen des Landes, den Gewerkschaften und dem Zentrum für Hochschulentwicklung Gelegenheit eingeräumt wurde, ihre Positionen darzustellen.
Der Bildungsausschuss hat die Gesetzentwürfe zur dritten und vierten Änderung des Landeshochschulgesetzes in seiner 54. Sitzung am 22. Januar 2009 und abschließend in seiner 57. Sitzung am 19. März 2009 beraten. Um die Zweite Lesung in dieser heutigen Landtagssitzung zu erreichen, verständigte sich der Ausschuss mehrheitlich darauf, eine Beschlussempfehlung zu beiden Gesetzentwürfen zu erarbeiten und die Verkürzung der Vorlagefrist bei der Präsidentin zu beantragen. So weit, so gut.