Protokoll der Sitzung vom 01.04.2009

Noch immer wird wegen des fehlenden Tariftreuegesetzes die Möglichkeit eingeräumt, dass Löhne nicht ortsüblich bezahlt und soziale Standards nicht eingehalten werden. Das ist doch die Realität. Deswegen bin ich der Meinung, neben der Wirtschaftskrise müssen wir auch diese Probleme im Land lösen. Und da sind Sie in der Verantwortung. Wir brauchen gerade diese verbindliche Verantwortung tariflicher, sozialer und ökologischer Kriterien. Herr Schulte ist darauf noch einmal eingegangen.

Herr Schulte, ich darf Sie zitieren, Sie haben im Dezember 2008 und eben noch einmal über diese Fragen gesprochen, was im Bundestag, sprich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gelaufen ist: Er „betrachtetet den … gefundenen Kompromiss zwischen SPD und CDU … als wichtige Klarstellung, dass auch auf Landesebene ein Vergabegesetz und eine passende Tariftreueregelung in Angriff genommen werden kann. Wenn eine

entsprechende Einigung im Bundestag möglich sei, müsse die auch auf Landesebene machbar sein.“ Zitatende.

Nun will ich Sie als Koalitionäre und insbesondere die Regierung fragen: Wie soll ich das denn nun verstehen? Im Bundesrat haben Sie dieser Bundesregelung zugestimmt, Herr Schulte ist sehr detailliert darauf eingegangen, und auf Landesebene weigern Sie sich, den Weg zu gehen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Und deswegen müssen Sie nun endlich einmal Klartext reden, wie es im Norddeutschen Rundfunk heißt, und sagen: Was wollen Sie? Damals, im Sommer 2008, habe ich gesagt, Ihre Entscheidung ist eine Beerdigung erster Klasse. Haben Sie den Mut, dem Land zu sagen, wir wollen kein Tariftreuegesetz! – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Michael Roolf, FDP: Genau so.)

Danke, Herr Holter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der Fraktion der CDU.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der wird uns wieder erklären, wie das wirklich ist.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Waldmüller hat so präzise und kurz gesprochen, dass ich noch etwas Zeit habe. Vielen Dank, Wolfgang.

Ich habe festgestellt, dass mein Kollege von der SPD hier leider die rote Lampe hatte, denn er hätte einiges – Herr Holter, Sie haben ihn, glaube ich, gründlich missverstanden – noch ergänzen müssen. Unser Problem ist nämlich nicht, dass zu der Zeit, als es diese zwei Nicht-Gesetzentwürfe, sondern Vorschläge für Gesetze hier in diesem Landtag gab, der Paragraf 97 Absatz 4 noch nicht geändert war, sondern unser Problem ist die Rüffert-Entscheidung.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Ich habe mich gewundert, dass Sie das nicht verstanden haben, denn darüber haben wir beide schon mal gesprochen, die Rüffert-Entscheidung ist nicht ergangen, weil es keine Vereinbarkeit der niedersächsischen Regelung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung auf nationaler Ebene gab, sondern weil nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes – es gibt bis zur jetzigen Minute keine anders lautende Entscheidung – die Vereinbarkeit mit europäischem Recht nicht gegeben war. Und bei allem Selbstbewusstsein für die nationale Gesetzgebung, wir können als Bundestag, als Bundesrepublik Deutschland das europäische Recht nicht ändern, nein, ganz im Gegenteil, wir sind sogar durch unser Grundgesetz verpflichtet, Folgeregelungen zu treffen.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Da hat mein Kollege von der SPD …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Deswegen ist es wichtig, mit dem Landtagsbeschluss ein Gutachten in Auftrag zu geben.)

Selbstverständlich. Nur Sie, Herr Holter, sind hier leider der falschen Vorstellung gefolgt, so, als habe sich mit

der Regelung des Paragrafen 97 Absatz 4 etwas geändert in der strittigen Frage. Es hat sich null geändert.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Dann schreiben Sie der Regierung und dem Landtag, ein Gutachten wird es nicht geben.)

Okay, Entschuldigung, es besteht offenbar weiterhin der Bedarf für ein Gutachten. Ich habe das damals mit unterschrieben und nur deswegen bin ich hier nach vorn gekommen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Warum wird es dann nicht in Auftrag gegeben?)

Entschuldigung, wir haben eine Landesregierung und die hat einen Auftrag zu erfüllen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, ja! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Es ist aber nicht einfach – und das sage ich jetzt als jemand, der praktisch mal Vergaberecht gemacht und zum GWB promoviert hat, das ist zwar viele Jahre her –, es ist verdammt schwierig. Entschuldigung für das Wort „verdammt“, aber es ist sehr schwierig, überhaupt jemanden zu finden, der die Auffassung von Herrn Kollegen Schulte derzeit vertritt. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2382. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2382 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD, Ablehnung der Fraktionen der SPD und CDU sowie einer Enthaltung – oh, Verzeihung, das habe ich dann falsch gesehen, es ist einer, der sich da eingeschmuggelt hat –,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Untreue wird bestraft.)

bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat werden wir, da dies der zeitliche Ablauf der heutigen Sitzung gestattet, nach dem Tagesordnungspunkt 13 die Tagesordnungspunkte 36 und 37 aufrufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Einsprüche des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 63. Sitzung des Landtages.

Einsprüche des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 63. Sitzung des Landtages

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Herr Borrmann hat mit Schreiben vom 6. März 2009 gegen erteilte Ordnungsrufe während der Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 15 in der 63. Sitzung des Landtages Einsprüche eingelegt. Diese Einsprüche und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.

Lassen Sie mich zu den Einsprüchen Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über einen Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 120. Sitzung stattgefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf in der 63. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 10. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 10 in der 63. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den erteilten Ordnungsruf in der 63. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 15. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen einen erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 15 in der 63. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Einsprüche des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 64. Sitzung des Landtages.

Einsprüche des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 64. Sitzung des Landtages

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Tino Müller hat mit Schreiben vom 18. März 2009 gegen erteilte Ordnungsrufe und die Wortentziehung während der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 24 in der 64. Sitzung des Landtages Einsprüche eingelegt. Diese Einsprüche und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.

Auf die von der Geschäftsordnung vorgeschriebene Verfahrensweise habe ich im Rahmen des Tagesordnungspunktes 12 bereits hingewiesen. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 120. Sitzung stattgefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Tino Müller gegen den ersten erteilten Ordnungsruf in der 64. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 24. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen den ersten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 24 in der 64. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Tino Müller abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Tino Müller gegen den zweiten erteilten Ordnungsruf in der 64. Sitzung des Landtages im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 24. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen den zweiten erteilten Ordnungs

ruf im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 24 in der 64. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Tino Müller abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Tino Müller gegen die Entziehung des Wortes im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 24 in der 64. Sitzung des Landtages. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen die Wortentziehung im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 24 in der 64. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Tino Müller abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Zukunft der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2366.

Antrag der Fraktion der FDP: Zukunft der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/2366 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

(Gino Leonhard, FDP: Nein, Frau Reese.)

Entschuldigung. Das Wort hat dann die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Vorfeld dieser Landtagssitzung wurde ich des Öfteren gefragt, was denn bloß unter dem Begriff „maritimes Erbgut“ zu verstehen sei. Wir verstehen unter „maritimem Erbgut“ nicht das rein biologische Erbgut. Der Begriff hat eine weitläufigere Bedeutung, beinhaltet aber in jedem Fall auch den Aspekt der Tradition, auch Familientradition.