Da nun Frauen aus anderen Gründen rauchen als Männer, haben auch Rückfälle andere Ursachen. Während Männer eher in angenehmen Situationen, etwa beim Bier mit Freunden, wieder zur Zigarette greifen, werden Frauen rückfällig bei Konflikten, in Stresssituationen oder wenn sie Verluste erleiden. Auch nach Geburt und Stillzeit entfalle vielfach eine Hauptmotivation für den Rauchstopp. Eine zusätzliche Schwierigkeit liegt in der Angst zuzunehmen, obwohl die Gewichtszunahme bei weiterhin gleicher Ernährung höchstens fünf Prozent betragen könne.
Entwöhnungsmotive und spezielle Schwierigkeiten sollten deshalb bei der Raucherinnenberatung stärker berücksichtigt werden. Auch eine soziale Unterstützung sei für die Exraucherin wichtig. Lebensstilmanagement, also zum Beispiel zu lernen, mit Stresssituationen umzugehen, die Ernährung in den Griff zu bekommen und die medizinischen Belange des eigenen Körpers zu berücksichtigen, sowie Verhaltensänderungen seien hier besonders sinnvoll.
Rauchen ist jedoch nicht nur eine dumme Angewohnheit. Die reine Nikotinabhängigkeit ist ein nicht unbedeutender Faktor, der es erschwert, mit dem Rauchen aufzuhören. Wie bei den Männern sind etwa 50 bis 80 Prozent der rauchenden Frauen als nikotinabhängig zu bezeichnen. Das bedeutet, dass der Körper sich an die regelmäßige Nikotinzufuhr gewöhnt hat und auf die fehlende Zufuhr mit Entzugserscheinungen reagiert. Dazu gehören beispielsweise Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Gereiztheit, Hunger, Nervosität und Müdigkeit. Diese Entzugserscheinungen können jedoch durch therapeutische Nikotinzufuhr, besagtes Nikotinpflaster, beherrscht und somit die Rückfallgefahr durch Entzugserscheinungen weitestgehend gebannt werden.
Erstens. Um die Wirksamkeit der Tabakprävention in Mecklenburg-Vorpommern langfristig zu stärken, müssen Maßnahmen, Programme und Kampagnen somit immer auch geschlechtsspezifisch gestaltet sein und die Lebensumstände von Frauen und Mädchen ausreichend berücksichtigt werden. Die Besorgnis von Frauen und Mädchen in Bezug auf Gesundheit, Figur, Gewicht, rollenspezifische Schönheitsideale und Rauchen zur Bewältigung von Stress müssen deutlich gezielter angesprochen werden. Die Einbindung der Zielgruppen und deren soziale Netze in die Entwicklung von proaktiven Maßnahmen und Programmen ist von entscheidender Bedeutung. Spezielle Zielgruppen sind Frauen und Mädchen im jüngeren Lebensalter, Alleinerziehende, Frauen aus benachteiligten sozialen Schichten und mit geringem Bildungsstand, Frauen mit psychischen Störungen und Suchtproblemen, Alkohol, Medikamente, Cannabis. Alle Maßnahmen der Tabakprävention sollten immer einer unabhängigen Evaluation in Bezug auf Wirksamkeit und Effizienz unterzogen werden, auch unter besonderer Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Unterschieden.
Zweitens. Programme und Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens während der Schwangerschaft sowie in werdenden und jungen Familien haben ihr Ziel bisher leider noch nicht erreicht. Integrierte Präventionskonzepte zur Förderung des Nichtrauchens, dem Schutz vor Passivrauchen während der Schwangerschaft müssen somit flächendeckend umgesetzt werden. Wirksame Präventionskonzepte sollten schon vor der Schwangerschaft einsetzen, den Partner mehr in die Verantwortung nehmen, Maßnahmen der Rückfallprophylaxe umfassen, an den Bedürfnissen und Handlungskompetenzen der Schwangeren und deren Partner ausgerichtet sein.
Drittens. In den medizinischen und sozialen Versorgungsangeboten werden Frauen und Mädchen nicht systematisch auf ihre Rauchgewohnheiten angesprochen. Alle Gesundheitsberufe, mit denen Mädchen und Frauen in Kontakt stehen, müssen daher in die Tabakprävention, Beratung und Tabakentwöhnung eingebunden werden. Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die Diagnostik, Beratung und Tabakentwöhnung konsequent in jede Behandlung integriert und in die Qualitätssicherung von Gesundheitseinrichtungen berufs- und sektorenübergreifend übernommen werden. Dies bedeutet die systematische Schulung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Tabakabhängigkeit, Raucherberatung und Tabakentwöhnung, die Honorierung der Beratung und Entwöhnungsbehandlung.
Viertens. Frauen und Mädchen sind eine wichtige Zielgruppe für die Tabakindustrie, was sich in der Werbung von Tabakprodukten widerspiegelt. Die Rauchgewohnheiten von Frauen und Mädchen werden maßgeblich durch Marketing, Werbung und Sponsoring durch die Tabakindustrie beeinflusst. Multiplikatorinnen in Medien und Kultur, in den Gesundheitsberufen, in der Politik sollten daher aktiviert werden, um das Nichtrauchen von Frauen und Mädchen zu fördern.
(Angelika Peters, SPD: Also ich find das jetzt allmählich peinlich. Wir brauchen die Beauftragte für Gleichstellung jetzt.)
Frauen und Mädchen sollten vermehrt als Botschafterinnen des Nichtrauchens eingesetzt werden und den Bezug zu Beruf und Familie herstellen. Frauen in Gesundheitsberufen sollten zudem eine Vorreiterrolle übernehmen, um Tabakprävention im Gesundheitswesen systematisch umzusetzen. Die Kooperation mit der Familien- und Frauenpresse könnte ausgebaut werden, um das positive Image des Nichtrauchens von Frauen und Mädchen zu fördern.
Fünftens. Forschungsarbeiten sind leider in der Regel noch vollkommen geschlechterunspezifisch. Es fehlen somit oft wissenschaftliche Grundlagen, um Programme und Maßnahmen effizienter und zielgruppenspezifischer zu gestalten. Forschungsvorhaben im Bereich Frauen und Rauchen müssten folglich gezielt gefördert werden, um wichtige Erkenntnisse zu gewinnen über erleichternde oder behindernde Faktoren in der Tabakentwöhnung und Tabakabstinenz, die Rolle des sozialen Umfeldes, zum Beispiel des Partners, oder des entsprechenden kulturellen Hintergrundes.
Es bleibt somit festzustellen, dass wir noch vor großen Herausforderungen stehen im Kampf gegen den blauen Dunst und den sich scheinbar unaufhaltsam ausbreitenden Lungenkrebs bei den Frauen in unserem Land.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2420 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2420 abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2378 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2378 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und SPD, bei einer Enthaltung der Fraktion der CDU und Ablehnung,
bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus der SPD, aber Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Volksbefragung zur Kreisgebietsreform, Drucksache 5/2362.
Es geht uns mit unserem Antrag nicht vorrangig um den Inhalt des Gesetzes, sondern er soll beispielhaft für einen neuen Politikstil stehen.
Es geht darum, dass man Politik auf eine breitere Basis stellen muss und gleichzeitig die parlamentarisch-repräsentative Demokratie stärkt.
In der Diskussion zum Kreisstrukturgesetz wird und wurde aus unserer Sicht ein entscheidender Fehler gemacht.
Und diesen Fehler kann man nicht einfach gutmachen, indem die Landesregierung nur Fachexperten anhört und zur Mitwirkung an dem Gesetz ermuntert.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag und zahlreiche Vertreter aus den Kommunen eingebunden werden. Wir begrüßen, dass es manchmal zu lebhaften Diskussionen in der Enquetekommission kommt.
Der gröbste Fehler ist auch nicht, dass das Kreisstrukturgesetz aus unserer Sicht in die falsche Richtung läuft. Nein, der gröbste Fehler, den die Landesregierung und ihre Fraktionen machen, ist, dass unser aller Souverän, das Volk, bei der ganzen Diskussion aus dem Auge verloren wird.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch völlig abwegig. – Vincent Kokert, CDU: Was ist denn das für ein Quatsch!)
Die derzeitige kontroverse Diskussion über das Kreisstrukturgesetz beruht auf der fehlenden Beteiligung der eigentlich Betroffenen.
Bekenntnisse zur Einbindung der Bürger entpuppten sich bisher aus kommunalpolitischer und landespolitischer Sicht als wenig schlüssig.
Ich möchte heute auch keinen Vortrag darüber halten, ob Sie sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz halten oder nicht. Es soll auch nicht darüber philosophiert werden, ob der Tag der Bundestagswahl für eine Volksbefragung nun der richtige ist oder nicht. Die Bedenken kennen wir übrigens auch. Hier soll auch nicht darüber gestritten werden, ob eine Volksbefragung nach unserer Verfassung und den ihr nachgeordneten Gesetzen überhaupt möglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo ein Wille für die Beteiligung des Volkes ist, da ist auch ein Weg.