Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Gleich drei.)

Nein, nein, ich meine Herrn Leonhard.

(Vincent Kokert, CDU: Der ist aber nicht anwesend. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Er war in der Abstimmung im Europaausschuss dabei, als die gesamte Abstimmung vom Prinzip her begonnen hat und die er begründet hat.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Erstens. Wenn man wie die FDP eine unabhängige und verschuldensunabhängige Staatshaftung auf Bundesebene erreichen möchte, dann ist es nicht gerade konsequent und hilfreich, ein entsprechendes Landesgesetz, das genau diese Haftung bereits vorsah, nicht einmal einen Monat zuvor zusammen mit der SPD und CDU abzuschaffen. Das spricht nicht für Ihre Glaubwürdigkeit. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie, Herr Leonhard, wissen dürften,

(Vincent Kokert, CDU: Herr Ratjen.)

dass es nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom Januar dieses Jahres in dieser Legislaturperiode voraussichtlich keine Reform des Staatshaftungsrechts mehr geben wird.

(Vincent Kokert, CDU: Das hat Herr Dankert auch schon gesagt.)

Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts weiterhin nicht als vordringlich ansieht. Sie hat also das Vorhaben zurückgestellt und wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden, wenn eine Gesetzesinitiative angezeigt erscheint.

Meine Damen und Herren, das Argument der FDP der bundesweiten Rechtszersplitterung im Staatshaftungsrecht, womit sie ihre Zustimmung zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes noch begründet hatte, besteht nach wie vor. Im Ergebnis ist also vollkommen offen, wann beziehungsweise ob überhaupt ein Bundesgesetz kommt. In dieser Legislaturperiode sicherlich nicht mehr.

(Zurufe von Hans Kreher, FDP, und Michael Roolf, FDP)

Sie, meine lieben Kollegen von der FDP, müssen sich demnach vorwerfen lassen, dass Sie die Taube auf dem Dach wollten, aber den Spatz bereits lange zuvor aus der Hand gelassen haben, indem Sie das Staatshaftungsgesetz beerdigten,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr richtig.)

wenn auch sehr wankelmütig. Heute stehen Sie da und nun haben Sie gar nichts. Nur, das war absehbar. Die FDP hätte also durchaus wissen können, was sie tut, und bräuchte heute nicht die Unschuld vom Lande zu spielen.

(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)

Dennoch, genau auf diese Situation hat meine Fraktion nicht nur einmal hingewiesen.

Zweitens. Wenn ich mir das Abstimmungsverhalten der FDP im vorangegangenen parlamentarischen Verfahren zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes nochmals vor Augen führe, kann ich nur sagen: Ihre Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

In der Ersten Lesung stand die FDP dem Gesetzentwurf zur Abschaffung des DDR-Staatshaftungsgesetzes aufgeschlossen gegenüber und begrüßte ihn. In der Abstimmung zur Beschlussfassung hat sie sich plötzlich ohne Begründung enthalten, um dann in der Endabstimmung wiederum zuzustimmen. Selbstverständlich kann man im Laufe von Verfahren auch mal eine Änderung vornehmen,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Zu neuen Erkenntnissen.)

keine Frage. Das Überprüfen seines Standpunktes ist schließlich auch Sinn und Zweck der Beratung. Allerdings lässt das Hin und Her der FDP schon ernsthafte Zweifel daran aufkommen, ob die FDP weiß, was sie will, wenn sie ohne jede Begründung mal so oder mal so abstimmt.

Drittens. Am schwierigsten ist für mich jedoch das Versäumnis der FDP, sich dann selbst zu positionieren. Das ist auch typisch für die hiesige FDP, kann ich nur feststellen. Nur bitte nehmen Sie nicht für Ihre wilde Unentschlossenheit in vielen Fragen den Landtag in Haftung, denn wenn Sie so weitermachen, kann man nur sagen, Sie wissen nicht, was Sie wollen, und das mit ganzer Kraft.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Ich frage Sie, werte Kollegen von der FDP: Warum soll, wie es im zweiten Teil des Beschlussteils Ihres Antrages steht, allein die Landesregierung prüfen, ob zukünftig eine primäre Staatshaftung eingeführt werden sollte oder ob der Inhalt eines Staatshaftungsanspruches nur Geldersatz sein sollte oder auch die Möglichkeit der Folgenbeseitigung oder ob bei der Einführung einer

verschuldensunabhängigen Staatshaftung die Notwendigkeit einer etwaigen Begrenzung des Schadenersatzes besteht? Was ist denn überhaupt die Auffassung der FDP dazu? Wohin soll die Reise gehen?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wenn wir das wüssten!)

Ich hätte erwartet, dass die FDP zumindest ihre wesentlichen Vorstellungen eines bundeseinheitlichen Staatshaftungsrechts formuliert und als Grundsatz der Landesregierung zur Prüfung mit auf den Weg gibt. Das nenne ich konstruktive Opposition.

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Aha!)

Oder was soll das sein? Aber das wollen Sie ja wirklich vielleicht auch gar nicht sein, eine konstruktive Opposition.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, im Gegenteil zu Ihnen hat sich die LINKE in der Debatte zur Aufhebung zum Staatshaftungsgesetz klar positioniert und sich für eine Beibehaltung ausgesprochen. Da wir jedoch das Grundanliegen des Antrages teilen, werden wir einer Überweisung in den Europa- und Rechtsausschuss zustimmen.

(Michael Roolf, FDP: Nanu?! Nanu?!)

Dort kann das Papier möglicherweise zu einem ordentlichen Antrag weiterentwickelt werden. Sollte es zu keiner Überweisung kommen, werden wir den vorliegenden Antrag nur ablehnen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, Barbara! – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte, als ich den Antrag sah, das gebe ich zu, vor, ihn richtig ruppig hier zu behandeln, aber die Art und Weise, wie Herr Kollege Ratjen ihn vorgetragen hat, da ist schon ein bisschen Herzblut drin. Herr Ratjen, das attestiere ich Ihnen.

Und es ist auch so, wie unsere Ministerin vorgetragen hat, es gibt in der Tat seit vielen Jahren einen Ansatz, übrigens nicht erst seit den 80er-Jahren. In den 60erJahren gab es schon mal einen Ansatz, der ist aber noch nicht mal bis zu einem Gesetz gekommen. Richtig ist, dass 1981 genau der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Ratjen hat gesagt, 1992.)

das aber wegen der damals nicht vorhandenen Gesetzgebungskompetenz …

Nein, nein, 1981 war es, das können wir nachlesen.

Die Gesetzgebungskompetenz war damals im Grundgesetz nicht für den Bund vorgesehen nach Auffassung des Gerichts und daran ist es gescheitert.

Wie dem auch sei. Ihr Antrag hat aber zwei Macken, mit Verlaub gesagt,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sind sogar drei.)

und deswegen, jetzt sage ich das, was …

Nein, für mich sind es zwei.

Deswegen werden wir ihn im Ergebnis nicht überweisen, weil das nicht verbesserungsfähig ist, sondern es ist so, wie die Justizministerin gesagt hat, Sie springen hier auf einen Zug auf, der schon am Fahren ist.

Erstens. Sie wollen eine Einheitlichkeit des Staatshaftungsrechts in der Bundesrepublik erhalten. Den ersten und gemeinsamen Schritt sind wir mehrheitlich in diesem Landtag damit gegangen, dass wir das hier im Land geltende Sonderstatusrecht abgeschafft haben und uns mit diesem Schritt der Bundeseinheitlichkeit genähert haben. Damit haben wir, und das verkennt Frau Kollegin Borchardt offenbar …

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, Birgit Schwebs, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)

Nein, das verkennen Sie leider offenbar, dass wir damals damit das alles eingekauft haben,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.)