Und wenn Sie meinen, dass es so wichtig ist, dieses Landes-Schiedsstellengesetz oder die Frage auch gesetzlich neu zu regeln, sage ich Ihnen an dieser Stelle: Warum wollen wir den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht in die Fachausschüsse überweisen, dort gemeinsam darüber reden, was verändert und verbessert werden sollte und könnte?
Und Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, nehmen die Ansätze mit auf und legen einen ganz vernünftigen – auch unter Beachtung der Hinweise, die Sie bekommen – Gesetzentwurf vor, den wir dann gemeinsam auch abstimmen können. Dazu sind Sie offensichtlich nicht bereit. Und ich unterstelle Ihnen jetzt einfach mal, dass Sie überhaupt noch nicht so wirklich darüber nachgedacht haben, das Landes-Schiedsstellengesetz beziehungsweise die Empfehlungen der Landesjustizministerinnen und -justizminister in Gesetzentwürfen hier vor dem Landtag vorzulegen,
sondern sie wollten es unter den Tisch kehren. Und wenn wir es nicht thematisiert hätten, hätten Sie es auch in der nächsten Legislaturperiode nicht gemacht.
Frau Borchardt, es wird Sie nicht wundern, darauf muss ich jetzt einfach noch mal antworten. Ich finde es natürlich sehr erfreulich, dass Sie auch feststellen, dass die Landesregierung auch nicht nur die Punkte des Koalitionsvertrages abarbeitet,
sondern sich auch darüber hinaus engagiert. Ich finde, das ist ohnehin selbstverständlich und zeigt mal wieder, dass Sie das offensichtlich absolut unterschätzen, was getan wird.
Dann bin ich der Meinung, ich habe ja wirklich nicht allzu viel geredet. Das war ja doch sehr beschränkt, was ich hier gesagt habe. Ich habe mit wenigen Worten die wichtigen Sachen gesagt und wundere mich dann schon, dass Sie nicht mitbekommen, dass ich auch gesagt habe, dass wir das Gesetz noch in diesem Jahr dem Landtag vorlegen in der Hoffnung, es wird auch, …
Ein dritter Punkt, den Sie auch noch angesprochen haben – Anhörung, Beteiligung der kommunalen Seite, auch der Verbände der Schiedsstellen –, das ist ja selbstverständlich, aber dafür muss der Gesetzentwurf natürlich erst mal hinausgehen.
Bitte schön, wir werden nicht erst im Vorfeld mit allen bereden, was selbstverständlich mit den Schiedsleuten und dem Landesverband längst erfolgt ist und auch mit denen abgestimmt wurde, aber wir müssen natürlich erst mal den Gesetzentwurf dann auf den richtigen Weg bringen. Dazu gehört am Ende selbstverständlich auch die Anhörung der beteiligten Kommunen und aller anderen Verbände, die es diesbezüglich gibt.
Können Sie bitte sagen, wann Sie mit dem Verband der Schiedsfrauen und Schiedsmänner gesprochen haben hier im Land?
Zuletzt im letzten Jahr hatten wir ein Gespräch, dann auch mit dem Bundesvorsitzenden. Ich glaube, das war im Frühjahr des Jahres am Rande einer anderen Veranstaltung.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2543 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag …
Stimmenthaltungen noch, natürlich. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes, Drucksache 5/1100, und Ergänzung zu dem Antrag der Finanzministerin, Drucksache 5/1239, und Berichtigung zu dem Antrag der Finanzministerin, Drucksache 5/1381, und Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2008 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2008, Drucksache 5/1660, und Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2008 (Teil 2) – Kommunalfinanzbericht 2008, Drucksache 5/2083, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 5/2560.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 5/1100 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2008 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2008 – Drucksache 5/1660 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2008 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2008 – Drucksache 5/2083 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Landesrechnungshofes Dr. Schweisfurth! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In regelmäßigen Abständen beschäftigen sich der Landtag und seine Ausschüsse, allen voran der Finanzausschuss, mit den jährlichen Rechnungslegungen der Finanzministerin des Landes und damit den Anträgen auf Entlastung der Landesregierung für die jeweiligen Haushaltsjahre. So sieht es der Artikel 67 der Landesverfassung vor.
Und wie in allen Jahren zuvor auch beschäftigen sich die Ausschüsse nicht nur mit den Rechnungslegungen der Finanzministerin, sondern auch mit den dazugehörigen Rechnungsprüfungen durch unseren Landesrechnungshof, der wiederum die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Landesregierung prüft. Diese Prüfberichte des Landesrechnungshofes stellen wichtige Informationen dar und unterstützen das Parlament bei seiner Kontrolle der Landesregierung. In seinen vorliegenden Prüfberichten hat der Landesrechnungshof der Landesregierung trotz der aufgedeckten Mängel im Ergebnis eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt.
Als neue Ausschussvorsitzende stehe ich heute zum ersten Mal hier vorn, um Ihnen die umfangreichen Beratungs- und Prüfergebnisse des Finanzausschusses zur Rechnungslegung der Landesregierung über das Haushaltsjahr 2006 mit den dazugehörigen Prüfberichten des Landesrechnungshofes vorzustellen. Der Finanzausschuss hat die Vorlagen, also den Antrag der Finanzministerin und die beiden dazugehörigen Prüfberichte des Landesrechnungshofes, in neun Sitzungen beraten, unterstützt durch Vertreter des Landesrechnungshofes, der Fachministerien und des Finanzministeriums und unter Einbeziehung der Stellungnahmen der mitberatenden Fachausschüsse. Eine Sitzung wurde zudem mit dem Innenausschuss, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Innenministeriums gemeinsam abgehalten, als es um Teile des Kommunalfinanzberichtes des Landesrechnungshofes ging.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich als Vorsitzende an die Fachausschüsse für ihre Stellungnahmen und an die vielen Beteiligten, die den Finanzausschuss bei seiner Arbeit sehr unterstützt haben, ein großes Dankeschön richten. Diese Entscheidungsvorschläge waren allesamt äußerst hilfreich und haben den Meinungsbildungsprozess und die Beratungen im Finanzausschuss insgesamt angereichert und beschleunigt.
Mein Dank gilt auch den Vertreterinnen und Vertretern des Senates, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes und den Vertretern des Finanzministeriums und aller übrigen Ressorts der Landesregierung sowie der kommunalen Spitzenverbände, die den Finanzausschuss kompetent und argumentationsreich beraten haben, und natürlich auch dem Sekretariat des Finanzausschusses, das uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen unterstützt hat.
Die Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2560 ist nun das Ergebnis der intensiven und, ich muss betonen, sehr sachlichen Prüfung der Rechnungslegung zum Haushaltsjahr 2006. Sie ist wie zu jedem Haushaltsjahr ziemlich umfangreich ausgefallen, umfasst sie doch die Beratungsergebnisse zu mehr als 1.000 Textzahlen der Berichte des Landesrechnungshofes.