Als Erster hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Konversion ehemaliger militärischer Standorte ist ja bekanntermaßen nach wie vor ein Thema in so einem Land, bedingt durch den Abzug der sowjetischen Streitkräfte seinerzeit Anfang der 90er-Jahre, die Reduzierung der Bundeswehrstandorte im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform in den Jahren 2001 und 2004. Da hat es schon für die betroffenen Gemeinden erhebliche Probleme gegeben, die nach wie vor akut sind. Wir werden uns also mit solchen Fragen weiterhin zu beschäftigen haben.
Diese Prozesse der strukturpolitischen Umgestaltung entsprechend zu begleiten, ist eine gemeinsame Aufgabe der Kommunen des Landes und auch des Bundes als Flächeneigentümer. Aus diesem Grunde hat es sich die Landesregierung auch zu ihrer Aufgabe gemacht, und so heißt es in der Koalitionsvereinbarung, zukünftig den Konversionsstandorten ein besonderes Augenmerk bei der Förderung zuzuwenden. Die Herstellung und Erweiterung wirtschaftsnaher Infrastruktur kann im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur – also die GA, allgemein bekannt – grundsätzlich mit bis zu 60 Prozent gefördert werden. Wenn allerdings hierfür Konversionsflächen in Anspruch genommen werden, dann können wir dies auch bis zu 90 Prozent. Damit, glaube ich, haben wir einen erheblichen Spielraum.
Von diesen Fördermöglichkeiten werden wir entsprechend Gebrauch machen. Sofern wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen ausnahmsweise nicht nach der GA förderfähig sind, können sie im Einzelfall auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden. Hier haben wir die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der GA erlassen. Auch für solche Infrastrukturmaßnahmen gilt ausnahmsweise der Fördersatz bis zu 90 Prozent, also ich denke schon, das ist relativ günstig für die Antragsteller.
Grundsatz beider Fördermöglichkeiten bleibt aber, dass eine wirtschaftsnahe Infrastruktur, also Gewerbegebiete geschaffen werden und dass wir dort zumindest potenziell Investoren erkennen können. Wir wollen also nicht auf Halde bauen. Das, glaube ich, eint uns auch. Die reine Altlastenberäumung ohne wirtschaftliche Nachnutzung in einer ehemals militärisch genutzten Liegenschaft ist nicht aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums förderfähig. Hier können gegebenenfalls Fördermittel anderer Ressorts eingesetzt werden. Das wäre dann aber zu prüfen, vielleicht Städtebau- oder Wohnungsbauförderung, was auch immer.
Die Imag Standortkonversion unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums berät und begleitet Standortkommunen bei der Entwicklung und Realisierung von Nachnutzungsmöglichkeiten.
Sie hatte zum letzten Mal am 24. März dieses Jahres getagt und wird im Juni erneut zusammentreten. Im Rahmen der Konversionspartnerschaft zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Wehrbereichsverwaltung Nord und den Standortgemeinden können die Maßnahmen zur Verwertung der Liegenschaften koordiniert werden. Dabei hat sich zum Beispiel
ein solches Modell bewährt wie in Stavenhagen, das wir bezeichnet haben als gleitende Konversion. Das heißt, eine zivile Anschlussnutzung von freigegebenen Flächen erfolgt bei gleichzeitig weiterer militärischer Nutzung des Standortes, um einen gleitenden Übergang zu bekommen. Dies kann durchaus wirtschaftliche Verwertung befördern und, das ist naheliegend, gleichzeitig negative Folgen von Standortschließungen zumindest mildern.
Eins ist natürlich klar: Um Konversionsstandorte wirtschaftlich voranzubringen, brauchen wir am Ende Investoren. Und so gesehen geht es eigentlich mehr darum, diese Investoren zu finden, sie zu überzeugen, hier ihre Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern auch zu realisieren. Das tun wir über den Vermarktungskatalog der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder das Internetportal für Gewerbeflächen investguide@invest-inmv.de. Man muss natürlich dabei wissen, dass letztlich die Entscheidung immer der Investor hat. Aber das, glaube ich, kennen Sie alle.
Es gibt auch gute Beispiele im Land, wo es uns gemeinsam gelungen ist, Unternehmen für Konversionsstandorte zu gewinnen. Ich will eins nennen, das habe ich mir selbst angesehen, und zwar die Firma Dauerholz, die in Dabel gerade dabei ist, eine Investition durchzuführen, eine Produktionsstätte zur Holzimprägnierung mit immerhin 50 Arbeitsplätzen.
Meine Damen und Herren, das Thema Konversion wird uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Die genannten Aktivitäten und Fördermöglichkeiten halte ich nach wie vor für notwendig. Wir sind selbstverständlich bereit, Sie durch entsprechende Berichte auf dem aktuellen Stand zu halten. Insofern werden wir natürlich den Beschlussvorschlag des Wirtschaftsausschusses gern umsetzen und zum Ende des Jahres entsprechend berichten. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen zu Beginn meiner Rede ein Geheimnis verraten: Immer wenn ein Antrag meiner Fraktion durch den Landtag beschlossen wird, gibt es auf der Fraktionssitzung eine Runde Sekt.
Nun tragen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, nicht gerade dazu bei, dass wir dem Alkoholismus verfallen,
aus Sorge um unsere Gesundheit. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute anders. Ich lasse heute gern die Sektkorken knallen, nicht weil ich einen Antrag zum
Erfolg gebracht habe hier im Landtag, sondern weil es ein guter Tag für die Konversionskommunen unseres Landes ist.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Licht ist, ist auch Schatten. Man muss sich schon die Fragen stellen: Warum hat es zwei Jahre gedauert, bis eine neue Förderrichtlinie in Kraft gesetzt wurde? Warum gibt es keine eigenständige Standortkonversionsrichtlinie mehr? Konversion findet sich jetzt neben Investitionen in Tier- und Zoologischen Gärten und im Aufstellen von nicht staatlichen Hinweiszeichen wieder. Warum hat die IMAG Standortkonversion bis zum 24. März dieses Jahres fast zwei Jahre nicht getagt? Und warum hat die Bearbeitung unseres Antrages fast ein Jahr gedauert, Zeit, die den Konversionskommunen jetzt fehlt?
Und das ist auch von den Anzuhörenden in der Anhörung am 14. Januar 2009 deutlich gemacht worden. Der Kollege Schulte hatte als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses auf wesentliche Elemente dieser Anhörung hingewiesen. Die Meinungen der Anzuhörenden, die dort sehr deutliche Kritikpunkte angebracht haben, haben wesentlich dazu beigetragen, dass es dann doch ein relativ schnelles Handeln aufseiten der Landesregierung gegeben hat.
Insofern ist es natürlich gut, dass zum Beispiel die Reuterstadt Stavenhagen vor wenigen Tagen einen Fördermittelbescheid in einer Höhe von rund 1 Million Euro erhalten hat, um die begonnene Konversion am Standort Basepohl weiter fortzuführen. Insofern ist es gut, dass die Landesregierung jetzt jährlich einen Konversionsbericht vorlegen wird, damit wir als Parlamentarier entscheiden können, wo Hilfe notwendig ist. Und es ist gut, dass Einigkeit im Hohen Hause besteht, dass Konversion weiterhin eine wichtige Aufgabe zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis in unserem Land ist. Insofern freue ich mich, dass wir heute eine gemeinsame Beschlussfassung zu einem Antrag der LINKEN herbeiführen können. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, Peter, sehr gut!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Löttge. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
aber das hat immer damit zu tun, welche Anträge Sie stellen. Und da die meisten Anträge nicht dafür geeignet sind, können wir denen auch nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich denke, anhand des Berichtes des Ausschussvorsitzenden der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung ist deutlich geworden, welche große Aufmerksamkeit sowohl der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus als auch die weiteren beteiligten Fachausschüsse dem Thema Konversion gewidmet haben. Durch den federführenden Ausschuss wurde unter anderem eine Anhörung durchgeführt, die, so meinen wir, im Ergebnis sehr deutlich bestätigt hat, dass sich Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg bei der Nachnutzung von ehemaligen militärischen Liegenschaften befindet.
Natürlich, meine Damen und Herren, war und ist dieser Weg nicht immer einfach und nicht immer reibungslos. Der Abzug von Soldatinnen und Soldaten aus Gemeinden mit einigen Tausend Einwohnern gerade im ländlichen Raum hat für die betroffenen Gemeinden oftmals weitreichende wirtschaftliche, kulturelle und soziale Folgen. Die Schließung von militärischen Einrichtungen in der Vergangenheit stellte natürlich für die Kommunen und das Land und stellt auch heute noch eine große Herausforderung dar. Die Koalitionspartner haben sich dieser Herausforderung in dem Thema Konversion auch mit dem Koalitionsvertrag gestellt. Herr Minister Seidel hat bereits darauf hingewiesen.
Meine Damen und Herren, die Erfolge aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen von Kommunen und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, aber auch der interministeriellen Arbeitsgruppe haben mittlerweile bundesweit Anerkennung gefunden. Schlüssige Nachnutzungskonzepte, intensives Werben um Investoren und die finanzielle Unterstützung und Förderung des Landes haben Früchte getragen. Die koordinierende interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Wirtschaftsministeriums steht bei Bedarf immer als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies wurde in der Anhörung lobend erwähnt.
Damit, meine Damen und Herren, wird aus meiner Sicht auch der teilweise im Raum stehende Vorwurf, dass das Land seine ursprüngliche Konversionsrichtlinie nicht verlängert hat, entkräftet.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus meiner Sicht nicht zwingend notwendig, denn auch wenn es die ursprünglich mal geltende Konversionsrichtlinie nicht mehr gibt, so wird mit der Richtlinie zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der GA dieser besonderen Problematik der Konversion Rechnung
getragen. Dem weiteren Voranschreiten der Konversionsproblematik im Land trägt unsere Beschlussempfehlung insofern auch Rechnung, dass die zuständigen Ausschüsse künftig jährlich über den Stand der Konversionspartnerschaft zwischen Bund, Land und Kommunen unterrichtet werden. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren, der vorgelegten Beschlussempfehlung so Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.