Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich hoffe, dass das geändert wird im Sinne der Patienten. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Ratjen.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Rühs. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wesentlichen Teil meiner vorbereiteten Rede haben bereits Sozialministerin Schwesig und Vorredner erwähnt, daher fasse ich mich etwas kürzer.

Die Arbeit der ehrenamtlichen Mitglieder der Besuchskommission wird durch die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen ausdrücklich gewürdigt. Sie trägt schließlich dazu bei, dass die Rechte der psychisch kranken Menschen gewahrt bleiben. Im Übrigen erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass die Berichtszusammenfassung, Herr Kollege Ratjen, für die Jahre 2004 und 2005 dem Ministerium für Soziales und Gesundheit aufgrund eines Wechsels in der Geschäftsführung der Besuchskommission erst im Jahr 2008 zugestellt wurde. Das vielleicht zu dieser Erklärung.

Im Ergebnis ihrer Arbeit stellt die Besuchskommission fest, dass von den Kliniken unverändert ein bedenklicher Anstieg der Zahl psychisch kranker Menschen aller Altersgruppen in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet wird. Dessen ungeachtet steht bei den Besuchen der Kommission immer die aktuelle Arbeit der Klinik im Vordergrund. Einige Kliniken im Land stoßen an die Grenzen ihrer Kapazitäten wie zum Beispiel die forensische Klinik Stralsund, die allgemein psychiatrischen Kliniken Ueckermünde, Greifswald, Röbel, Wismar und Güstrow. Hier gibt es unterschiedliche Bemühungen, diese Aufgabe zu lösen, sei es durch die Errichtung von Tageskliniken, geschlossenen gerontopsychiatrischen

Stationen oder Kliniken, Tageskliniken für Kinder und Jugendliche. Verschiedene Einrichtungen haben auch eine Erhöhung der Bettenzahl beim Ministerium für Soziales und Gesundheit beantragt, die zwischenzeitlich bewilligt wurde. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Rühs.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sogenannte Besuchskommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss auf Grundlage des Psychisch-Kranken-Gesetzes mindestens einmal jährlich die Einrichtungen kontrollieren, in denen psychisch kranke Bürger des Landes untergebracht werden. Die Kommission soll unabhängig auftreten und ausnahmslos die Rechte der Patienten vertreten.

Nach Prüfung und kritischer Bewertung des Berichtes ergeben sich für unsere NPD-Fraktion jedoch erhebliche Zweifel an der Brauchbarkeit eines solchen Berichtes. Zunächst hat das Sozialministerium mindestens alle zwei Jahre eine Zusammenfassung der Berichte zu übersenden an uns Abgeordnete. Diese Frist wurde vom Ministerium nicht eingehalten, womit aus unserer Sicht eine klare Pflichtverletzung vorliegt. Auf der Seite 17 wird dieser Verstoß auch vom Ministerium zugegeben. Dort heißt es: „Die Berichtszusammenfassung für die Jahre 2004 und 2005 wurde dem Ministerium für Soziales und Gesundheit aufgrund eines Wechsels in der Geschäftsführung der Besuchskommission erst im Jahr 2008 zugestellt. Deshalb wird diese Berichtszusammenfassung zusammen mit der Berichtszusammenfassung für die Jahre 2006 und 2007 übergeben.“ Die Geschäftsführungsänderung hat also zwei Jahre gedauert.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die Besuchskommission ist doch keine Kommission des Ministeriums.)

Zunächst einmal ist es darüber hinaus überhaupt nicht nachvollziehbar, ob und in welcher Art und Weise detaillierte Anweisungen vorhanden sind, nach welchen Richtlinien die Kommission die Einrichtungen bewertet beziehungsweise auf welche Sachverhalte sie genau achten muss.

Insgesamt ist der Bericht eher ein Zustandsbericht als eine Handlungsanweisung für die verantwortlichen Stellen. So ist beispielsweise am Ende eines solchen Kommissionsberichtes nicht erkennbar, ob die Patientenrichtlinien eingehalten wurden. Dies bedeutet am Ende jedoch, dass diese Berichte gegenüber vorherigen Berichten keinen vergleichbaren beziehungsweise messbaren Aussagewert haben. Diesen Aussagewert erhält man jedoch nur, wenn einheitliche Richtlinien gelten, sozusagen eine Art Kontrollliste, nach welcher die Kommissionsmitglieder vorgehen müssten beziehungsweise auf was sie zu achten haben, wenn sie eine Einrichtung besuchen. Darüber hinaus, die FDP-Fraktion hat es ja auch schon angekündigt oder erwähnt, halten wir von der NPD-Fraktion es ebenfalls für zwingend geboten, dass auch unangekündigte Besuche stattfinden, denn dann kann man sich erst einen wirklichen, wahrhaftigen Eindruck verschaffen.

Zum Schluss bleibt festzuhalten, dass die Berichtszeiten, vor allem die Zeitabstände, nicht hinnehmbar sind. Wenn beispielsweise im Jahr 2007 die Kommission bei einem Besuch einer Einrichtung erhebliche Probleme feststellt, wie zum Beispiel in diesem Bericht in Rostock, hat die Kommission zwei Monate für den Bericht an das Ministerium Zeit. Dieses ist ja noch zu verkraften. Aus dem Bericht geht aber nicht hervor, was dann geschieht. Was macht das Ministerium? Handelt es? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Diese wichtigen Informationen enthält das Ministerium den Abgeordneten vor. Das Ministerium hat darüber hinaus die Möglichkeit, die Berichte, zum Beispiel aller Einrichtungen des Jahres 2004, laut Gesetz zwei Jahre aufzubewahren und dann erst einen zusammengefassten Bericht an uns Abgeordnete zu senden. Da es sich aber um eine Kommission zum Wohle von Patienten handelt, ist eine Fristverkürzung dringend geboten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier versucht wird, den Zustand in unserer Psychiatrie im Land ein wenig schlechtzureden, und glaube, das haben wir allesamt nicht nötig. Ich glaube, der Zustand in unseren Psychiatrien ist ein ausgesprochen guter und auch über die Landesgrenzen hinaus anerkannt guter Zustand. Und wir haben überhaupt keine Veranlassung, dieses hier schlechtzureden.

Der Bericht, Herr Köster, auf den Sie eben aufmerksam gemacht haben, geht natürlich regelmäßig auch dem Ministerium zu, und dieser Bericht wird dort nicht einfach abgelegt, sondern führt natürlich auch im Ministerium zu dementsprechenden Handlungen, die man dann auch nachlesen kann in den Berichten, die vom Ministerium wieder herausgegeben worden sind. Und wenn diesen Missständen nicht abgeholfen worden ist, dann würden wir das über die Besuchskommission sicherlich auch erfahren.

Aber, meine Damen und Herren, das eigentliche Problem ist, und das hat der Bericht klar herausgearbeitet, eine Zunahme von psychisch Kranken in unserem Land. Das ist nicht nur durch die Demografie bedingt, durch Altersdemenz und so weiter, sondern wir haben auch einen erheblichen Zuwachs im Bereich der Jugendpsychiatrie, der unserer ganzen Aufmerksamkeit bedarf. Deshalb möchte ich an dieser Stelle der Besuchskommission ganz herzlich für ihr ehrenamtliches Engagement danken, dass sie sich dieser schwierigen Aufgabe stellt und mit ihren Anregungen und Verbesserungsvorschlägen ganz wesentlich zur Qualitätssteigerung in der Psychiatrie in unserem Land beigetragen hat. Von dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Nieszery.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregie

rung verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Gesamtstrategie „Energieland 2020“ für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2551.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Gesamtstrategie „Energieland 2020“ für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/2551 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste mit allen Ressorts abgestimmte Energiestrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist am 21.04. dieses Jahres im Kabinett beschlossen worden. Richtig ist auch, darauf wird ja sicherlich noch zahlreich hingewiesen, dass wir unser eigenes Zeitziel des Landtagsbeschlusses vom September 2007 nicht geschafft haben, aber ich denke, man darf sagen, dass nach intensiven Bemühungen der Ressorts untereinander und mit Beteiligung der Regierungsfraktionen jetzt ein wichtiger Meilenstein diesbezüglich erreicht wurde.

Wenn ich sage, wir haben unseren eigenen Zeitplan nicht eingehalten, dann richte ich mich gleich an die Opposition von der linken Seite, denn Sie werden das ja wahrscheinlich noch heftig kritisieren, davon gehe ich schlichtweg aus, sonst wäre ich enttäuscht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das glaube ich.)

Aber dann muss man Ihnen eben auch sagen, dass in der Zeit, in der Sie an der Regierung waren – das waren ja immerhin acht Jahre, wenn ich das richtig erinnere – ein solches Dokument, eine solche Strategie überhaupt nicht zustande gekommen ist. Und Sie hätten weiß Gott die Chance dazu auch gehabt.

Meine Damen und Herren, es war und ist unser Ziel, für die Bürger und die Unternehmen im Land langfristige, stabile, günstige Energiepreise zu sichern und die wirtschaftlichen Chancen moderner Energieerzeugung zu nutzen. Es gilt für uns nach wie vor das sogenannte energiepolitische Dreieck. Ich werde nicht müde, dies zu erklären. Das heißt, wir sehen dabei Versorgungssicherheit, preisgünstige Energie und die umweltgerechte Energieerzeugung als diesen Dreiklang der Zielsetzung.

Neben den Zielen der Bundesregierung aus dem integrierten Energie- und Klimaprogramm, zum Beispiel der Verdopplung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität oder der Minderung der CO2-Emissionen um 36 bis 40 Prozent gegenüber 1990, haben wir in dem formulierten Papier konkrete Punkte des Landes zum Ausbau der erneuerbaren Energien formuliert. Wir wollen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 verfünffachen, insbesondere durch den weiteren Ausbau der Windenergie, hier vorrangig Offshorewindenergie, und den Ausbau der Bioenergie. Wir wollen den Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme

verbrauchs mehr als verdoppeln und den Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Kraftstoffverbrauchs fast verdreifachen.

Um dem auch zu erwartenden Vorwurf, das sei ja alles viel zu wenig, die Spitze zu nehmen, will ich sagen, dass die Einzelziele der erneuerbaren Energien bei Stromerzeugung, Wärmeverbrauch und Kraftstoffverbrauch zusammengefasst Folgendes bedeuten:

Wir wollen den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von 10 Prozent im Jahr 2005 auf 28 bis 30 Prozent im Jahr 2020 steigern. Die Bundesregierung ihrerseits wird mit ihrem integrierten Energie- und Klimaprogramm auf 20 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch kommen.

Wir haben heute bereits, das wissen Sie auch, einen hohen Anteil erneuerbarer Energien erreicht, wie beispielsweise der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bei uns im Lande schon über 40 Prozent liegt. Wir gehören damit zu den führenden Bundesländern. Und es ist immer nicht ganz so einfach, wenn man weit oben steht. Dann auch noch in erheblichem Maße zu steigern, ist immer ein bisschen schwierig. Das kann man auch mit Prozentrechnung unschwer nachweisen.

Meine Damen und Herren, die Energieversorgung soll nicht nur umweltfreundlich, sondern eben auch sicher und bezahlbar sein. Ich hatte das herausgestellt. Und das ist eben der Grund, warum wir einen Energiemix brauchen von erneuerbaren und konventionellen Energien, der dann eben auch durch den Bau und Betrieb neuer fossiler Kraftwerke und den Ausbau der entsprechenden Strom- und Gasnetze gewährleistet werden muss.

Ich werde auch nicht müde, immer wieder zu betonen – es ist, glaube ich, gar nicht so schwer zu verstehen, aber einige wollen da nicht ran –, dass, wenn neue, hocheffiziente fossile Kraftwerke in unserem Land technisch veraltete, ineffiziente Kraftwerke in anderen Bundesländern ersetzen, wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

und zur Modernisierung der Stromversorgung in Deutschland, denn gehen Sie davon aus …

Ja, wenn.

Gehen Sie davon aus, dass nicht Strom oder Energie erzeugt wird, um sie in die Luft zu pusten,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Doch, ich denke, ja.)

sondern um diesbezüglich auch entsprechende Geschäfte zu machen. Das ist schlichtweg das Prinzip. Man würde …

Ja, es ist ja auch nichts Unredliches, ein Geschäft zu machen.