Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

da sage ich Ihnen, ich hätte erwartet, dass wir gemeinsam unter dem Gesichtspunkt versuchen,

(Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

mit diesem Antrag, auch mit einer Überweisung, darüber nachzudenken, warum nach wie vor viele Bürgerinnen und Bürger auch in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel den Mehrwert, auch in ihren Kommunen, der Europapolitik nicht erkennen. Darüber lässt sich, denke ich, streiten.

Nun schauen wir uns mal den Ausschuss der Regionen an. Richtig ist, das habe ich auch dargestellt, dass Mitglieder aus den Kommunen im Ausschuss der Regionen vertreten sind. Aber aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion wäre es ein gutes Zeichen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Möglichkeiten hinaus jemand, zum Beispiel als Stellvertreter, im Ausschuss der Regionen benennt, der kommunalpolitisch, und zwar nur kommunalpolitisch verankert ist, zum Beispiel als Oberbürgermeister oder als Bürgermeister.

Schauen wir uns mal an, wie es ganz praktisch läuft. Da weiß ich als ehemaliges stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen, glaube ich, schon, wie es läuft.

(Udo Pastörs, NPD: Das glaube ich auch.)

Die Anträge, die im Ausschuss der Regionen beraten werden, spielen hier im Landtag so gut wie keine Rolle,

(Udo Pastörs, NPD: In Europa nicht.)

in den Kommunalparlamenten, glaube ich, auch nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Aber in Europa?)

Wenn wir über die Europafähigkeit des Landes und auch der Kommunen sprechen, ist es, glaube ich, legitim zu sagen, welche Möglichkeiten haben wir denn gemeinsam, um in einem beratenden Ausschuss, der aus meiner Sicht schon gestärkt werden sollte, auch über die Belange in den Kommunen zu sprechen.

Sie haben zu Recht gesagt, „Region“ ist nicht definiert. Ich finde gut, dass es nicht definiert ist, denn man kann in Europa im föderalistischen Staat eben eine andere Region sehen als in den Ländern, wo es eine Zentralregierung gibt. Das hat auch seinen Sinn. Also von

der Warte her hätte ich mir gewünscht, einfach mal zu gucken, wie denn die Beratungsergebnisse sind.

a) Wie kommen sie zustande? Sie gehen nämlich nur über die Exekutive.

b) Wie kriegen wir denn die, die davon betroffen sind, auch in die Beratungen stärker hinein?

Das ist schon eine interessante Frage: Wie werden auch die Parlamente, also die Kommunen in diese Beratungen stärker mit einbezogen?

Es gibt natürlich Widersprüche. Die werden auch hier immer deutlich, zum Beispiel zwischen einem Kommunalpolitiker und einem Landespolitiker. Damit haben wir auch täglich zu tun. Ich glaube, da ist Herr Müller auch als Kommunalpolitiker und Landespolitiker manchmal in einer Zwickmühle, zu entscheiden, na ja, wem diene ich denn jetzt.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

Das ist die eine Geschichte.

Und schauen wir uns einmal den letzten Europaausschuss an. Herr Müller hat – und das haben wir, denke ich, auch positiv gesehen – uns gebeten, uns zu einem Beschluss beziehungsweise zu einer Vorlage des Ausschusses der Regionen zu positionieren. Der Europaausschuss sah sich selbst nicht in der Lage. Der Fachausschuss war nicht einbezogen. Ich hätte mir vorstellen können, dass wir über einen gemeinsamen Weg – auch unter Berücksichtigung der Vorlagen im Ausschuss der Regionen – uns einen Standpunkt erarbeitet hätten und damit auch zum Ausdruck gebracht hätten, was denn im Ausschuss der Regionen letztendlich läuft und wie wichtig eigentlich auch aus Sicht der kommunalen Parlamente dieser Ausschuss der Regionen ist.

Versuchen wir also gemeinsam, dafür zu streiten, dass es in der Bevölkerung mehr Wissen darüber gibt, welche Rechte, welche Pflichten der Ausschuss der Regionen hat. Wie können wir auch gemeinsam im Interesse unserer Kommunen die Vorlagen, die Beschlüsse, die Aussprachen, die Erkenntnisse des Ausschusses der Regionen für die Interessen unseres Landes nutzen und dementsprechend unsere eigene Europafähigkeit dann auch stärken?

Wer drei Tage vor den Wahlen, auch Kommunal- und Europawahl, und das gestehe ich zu, so ein Thema, die Verbindung von Kommunalwahlen und Europawahlen, außen vor lässt aus dieser Landtagssitzung, glaube ich, macht auch einen Fehler. In diesem Sinne sage ich, eigentlich bin ich überhaupt nicht überrascht, wenn Sie wieder einmal einen Antrag ablehnen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir hier eine Überweisung vorgenommen hätten. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2546 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke.

Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2546. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2546 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Zukunft des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, Drucksache 5/2531.

Antrag der Fraktion der FDP: Zukunft des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft – Drucksache 5/2531 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

(Jörg Heydorn, SPD: Nimm ihr einer den Zettel weg, dann geht’s schneller! – Zuruf aus dem Plenum: Wer war das?)

Genau, wer war das?

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Entwicklung und der Ausbau des Tourismus sind für die Wertschöpfung in unserem Land von existenzieller Bedeutung. Wie in die Tourismushochburgen unseres Landes zieht es auch immer mehr Besucher unseres Landes in die Nationalparke, um als Ausgleich zum beruflichen und gesellschaftlichen Stress die Natur erleben zu können. Gerade die Nationalparke, und hier insbesondere der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, erfreuen sich größter Beliebtheit.

Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft umfasst eine Fläche von 80.500 Hektar an Gewässer- und Landfläche. Die Besucherzahlen betrugen in den Jahren 2007 und 2008 3,1 Millionen beziehungsweise 3,2 Millionen Besucher, Tendenz steigend. Aufgrund einer geringeren Personalausstattung musste die Anzahl der Führungen von 2007 zu 2008 um 114 auf 770 reduziert werden, wobei im gleichen Zeitraum die Anzahl der Teilnehmer insgesamt um 1.020 auf 19.248 gestiegen ist. Einige Ausstellungen, wie beispielsweise in Zingst, mussten bereits wegen fehlenden Personals geschlossen werden.

Für die Bewirtschaftung des Nationalparks ist das Nationalparkamt Vorpommern mit Sitz in Born auf dem Darß zuständig. Für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, die Waldbehandlung sowie die Bereiche Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind derzeit für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft 24 Kernstellen im Bereich Ranger und Waldarbeiter vorgesehen. Zur weiteren Unterstützung in der Arbeit verfügt das Nationalparkamt noch über 15 weitere Stellen aus dem Überhang.

Leider wurde zur Bestimmung der künftigen Stellenausstattung nur die zu betreuende Landgebietsfläche berücksichtigt. So, wie die Zunahme an Besucher

zahlen im Nationalpark auch zu begrüßen ist, hat sich damit aber auch der Kontrollaufwand für die Einhaltung der Nationalparkordnung auf den Wasserflächen enorm erhöht. Gerade die intensive Nutzung der Wasserflächen erfordert eine erhebliche Präsenz der Nationalparkwacht, da viele Verstöße lediglich von Seeseite festgestellt werden können.

Aufgrund der gestiegenen Besucherzahlen und der geringeren Präsenz der Parkwacht nehmen auch auf der Landfläche die Verstöße gegen die Nationalparkverordnung zu. Hier sind beispielsweise illegales Zelten, Lagerfeuer und die Verstöße gegen die Hundeverordnung zu nennen. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, mit dem Personalentwicklungskonzept 2004 den Überhang bis zum Jahr 2010 abzubauen.

Der Staatssekretär im Agrarministerium war im April zu einer Fraktionssitzung bei uns eingeladen, um uns über die derzeitige Situation im Nationalpark zu informieren. Er bestätigte mir und meiner Fraktion, dass durch die Auflagen des Personalkonzeptes in der Entwicklung des Nationalparks nahezu ein Rückwärtsgang eingelegt werden muss.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Ebenso bestätigte der Staatssekretär, dass es im Bereich der seeseitigen Betreuung auch künftig nicht leistbar sein wird, unbefugte Handlungen zu kontrollieren und zu ahnden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Gino Leonhard, FDP: Ganz genauso ist es. – Michael Roolf, FDP: Genau.)

Durch die Einstellung von Saisonkräften soll der Stellenabbau kompensiert werden. Aber gerade in der Besucherbetreuung sind Saisonkräfte aufgrund fehlenden Fachwissens schwer einsetzbar.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Nach eigenen Aussagen hatte das Nationalparkamt im letzten Jahr nicht die Möglichkeit, Saisonkräfte einzustellen. Des Weiteren beabsichtigt die Landesregierung, die Anzahl der Forstreviere von derzeit fünf auf vier zu reduzieren, wodurch ein weiterer Förster fehlt. Wir können dann nur hoffen, dass es durch die Vergrößerung der Reviere nicht zu ähnlich gelagerten Ereignissen wie beispielsweise im Forstamt Mirow kommt, in dem 1.200 Festmeter Holz entwendet werden konnten, scheinbar ohne dass es zuerst jemand gemerkt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Trotz abnehmender Stellenzahlen werden die dem Nationalparkamt übertragenen Aufgaben nicht geringer. Im Ergebnis führt dies dazu, dass bei sinkenden Mitarbeiterzahlen der gleiche Aufgabenumfang zu erfüllen ist. Sollte das Personalkonzept in dem geplanten Umfang umgesetzt und sollten die zu erfüllenden Aufgaben nicht angepasst werden, kann die Sicherheit und Ordnung im Nationalpark nicht mehr garantiert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Die Durchführung von Kontrollmaßnahmen im Schutzgebiet zu Land und zu Wasser und damit die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Landeswaldgesetz, dem Landesnaturschutzgesetz und der Nationalparkverordnung ist die vordringlichste Aufgabe der Nationalparkwacht. Mit einem Bestand von drei Mitarbeitern pro Revier ist dies dann nicht mehr zu