Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

Vielen Dank, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schnur für die Fraktion der FDP.

Das ging ja schneller, als ich dachte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas irritiert, das muss ich ganz offen sagen,

(Vincent Kokert, CDU: Das ist nichts Neues. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

dass der Beitrag von Herrn Dr. Jäger kein einziges Wort zum 3-Stufen-Test beinhaltete. Das ist schon eine spannende Geschichte,

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

insbesondere wenn man sich die Wirkung des 3-StufenTests als solche vor Augen führt. Herr Bluhm hat das aus meiner Sicht richtigerweise gemacht. Wenn man sich einfach überlegt, was da für ein riesiges Bürokratiemonster mit diesem 3-Stufen-Test geschaffen wird,

(Irene Müller, DIE LINKE: Aber vorsichtig, aber sehr vorsichtig.)

dann muss man sich natürlich die Frage stellen, ob das so gewollt ist.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ich habe zu dem Beitrag von Herrn Bluhm gar nicht allzu viel zu sagen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich es natürlicherweise so, dass gerade die Publikationen im Internet, die dort teilweise vom öffentlich-rechtlichen Bereich vorgenommen worden sind, eben nicht dem Auftrag des öffentlichen Rundfunks gerecht werden. Ich will ein Beispiel bringen und das wird dann an der Stelle immer sehr schnell vorgetragen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Die Negativliste geht doch in Ordnung.)

Eine Singlebörse muss nicht durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht werden. Dafür brauchen die Gebührenzahler aus meiner Sicht zumindest nicht zu bezahlen.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Dass wir das mit dieser Regulierung jetzt in den Griff bekommen, halte ich für absolut richtig.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das habe ich doch gar nicht anders gesagt.)

Aber lassen Sie mich noch mal auf den 3-Stufen-Test zurückkommen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na! – Zurufe von Ute Schildt, SPD, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Das hat natürlich eine ganz spannende Auswirkung. Wenn man sich überlegt, dass dieser 3-Stufen-Test letzten Endes bei einer Festlegung der Budgetierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens dazu führt, dass wir mit den Gutachten, die wir erstellen müssen, letztlich das Ergebnis haben, dass wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Geld entziehen, denn er kann es im Grunde genommen nicht mehr verwenden dafür, dass er Programme anbietet, muss man die Frage stellen, ob das so gewollt ist.

Und Herr Bluhm hat es angedeutet, die Frage ist auch die: Welche Gutachter sind überhaupt in der Lage, diese Bewertung vorzunehmen? Es ist nach meiner Auffassung so, dass im Moment überhaupt kein Gutachter regulär in der Lage ist, diese Bewertung vorzunehmen. Welches Ergebnis bekommt man denn dann? Da muss man die Frage stellen, ob das so richtig ist.

Wir haben natürlich auch noch ein weiteres Problem. Was passiert eigentlich mit den Verwertungsrechten, insbesondere im Internet? Wenn man sich überlegt, dass die Verwertungsrechte im Internet für Publikationen nach 24 Stunden verwertet sind, da erscheint so ein Bieterstreit im Zusammenhang mit dem Fußball beispielsweise

in einem völlig neuen Zusammenhang. Wenn man sich vorstellt, dass riesige Summen ausgegeben werden, um die Rechte am Fußball zu bekommen, und man dann auf der anderen Seite nur 24 Stunden Zeit hat, die Verwertung im Internet zu betreiben, dann hat das natürlich Konsequenzen in einem solchen Wettbewerb. Das wird nichts anderes zur Folge haben. Und da muss man dann die Frage stellen dürfen: Wird sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder das öffentlich-rechtliche Fernsehen überhaupt noch an solchen Bieterstreiten beteiligen können, weil die Verwertungsrechte für sie relativ geringwertig sind? Diese Frage muss man zumindest stellen dürfen.

Das Entscheidende aus unserer Sicht ist eigentlich, dass man in dieser Diskussion – und da muss man fair sein – solche bürokratischen Hürden aufbaut, Herr Dr. Jäger, die im Grunde genommen unabsehbare Folgekosten nach sich ziehen, und so was kann man einfach in einem Staatsvertrag nicht regeln. Sie wissen ja, die FDP steht zu Bürokratieabbau. So gesehen können Sie sich auch vorstellen, wie wir unser Abstimmungsverhalten dann an der Stelle vornehmen. Ich kann Ihnen das relativ leicht mitteilen, wir werden diesen Staatsvertrag in der Form ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schnur.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es nach uns ginge, dann könnte das EU-Vertragsverletzungsverfahren gerne fortgesetzt werden in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk, je mehr Verfahren dieser Art, desto besser. Die EU kann auch gerne den Ausschluss Deutschlands aus ihrem Verein als Höchststrafe festlegen. Sie muss uns nur sagen, was wir tun müssten, um uns diese Strafe zu verdienen, dann sind wir sofort mit Begeisterung dabei.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Aber die Landesregierung geht natürlich genau den entgegengesetzten Weg, sie überschlägt sich förmlich vor lauter Ergebenheit, um nur ja nicht den Unwillen der hohen Herrschaften in Brüssel auf sich zu ziehen. Dabei geht es besonders darum, die Rundfunkgebühren, die ja ach so teuer sind, zu retten. Die betragen mittlerweile 17,98 Euro im Monat und müssen nach wie vor auch von den vielen Bürgern bezahlt werden, die sich diese Ausgabe aufgrund ihres geringen Einkommens gar nicht mehr leisten können, aber nicht befreit sind. Bisher sind nur neun Prozent der Nutzer von Rundfunk- und Fernsehgebühren von ihren Zwangszahlungen befreit. Es könnten noch wesentlich mehr sein, wenn die Menschen über ihre Ansprüche nur Bescheid wüssten. Von staatlichen Stellen kommt in dieser Hinsicht gar nichts. Da kann man sich zwar bis zum Erbrechen über die angebliche rechte Gefahr belehren lassen und Gelaber über Pseudotoleranz und Pseudodemokratie hören, aber Brauchbares gibt es da nie.

Deshalb sei hier noch einmal daran erinnert, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nach dem Auslaufen von Arbeitslosengeld I einen Zuschlag erhalten, sehr wohl befreit sind von der GEZ-Gebühr, wenn der Zuschlag geringer ist als 17,98 Euro im Monat. Darin liegt eine Härte nach Paragraf 6 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vor, weil der Regelsatz nämlich faktisch

gekürzt wäre, wenn es in solchen Fällen eine Befreiung gäbe. Ich erwähne das in der Hoffnung, dass das einer vielleicht hier im Zuschauerraum hört, der das brauchen kann, damit dieser Tagesordnungspunkt wenigstens einen Sinn hat,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

denn an sich ist die GEZ-Problematik hier schon bis zum Gehtnichtmehr diskutiert worden.

Die GEZ schert sich im Übrigen kaum um die Rechtslage. In ihren Bescheiden begnügt sie sich mit Textbausteinen, in denen es stereotyp heißt, es gibt keine Befreiung, wenn ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Es waren zahlreiche Gerichtsverfahren notwendig bis hoch zum Oberverwaltungsgericht SchleswigHolstein zum Beispiel, um der GEZ ein rechtmäßiges Vorgehen aufzuzwingen. Das heißt aber nicht, dass die GEZ das nun in ihrer Praxis generell berücksichtigen würde. Sie hofft offenbar, dass die meisten Leute die entsprechenden Urteile nicht kennen, und schickt weiter massenhaft rechtswidrige Bescheide raus. Sie setzt auf Einschüchterung und Zermürbung. Sie ist auch nicht reformierbar, genauso wenig wie die EU. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf aus prinzipiellen Gründen ab. 3-Stufen-Pläne interessieren uns da gar nicht. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Raimund Frank Borrmann, NPD: Eine Stufe reicht schon.)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schildt für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Dr. Jäger, bevor ich zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag komme, möchte ich mich gern dem von Ihnen Gesagten anschließen. Der Pressetag am vergangenen Sonnabend hat uns, denke ich, alle noch einmal ganz massiv aufgerüttelt, uns der Initiative „Unser Land braucht seine Zeitung“, die durch den Deutschen Journalistenverband, den Deutschen Gewerkschaftsverband und ver.di initiiert ist, anzuschließen. Wir brauchen Zeitungen mit regionaler Verbindung, die auch das Arbeitsklima für unsere Journalisten sichert. Und, Herr Dr. Jäger, ich habe das als Angebot genommen, dass wir doch das Pressegesetz uns noch einmal gemeinsam anschauen, um eine Welle in Richtung der Forderungen auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Da bin ich ja gespannt.)

Meine Damen und Herren, Anlass des Tagesordnungspunktes ist der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Anlass für diesen ist ein Beihilfeverfahren – und das muss ich noch einmal unterstreichen –, das von der EU-Kommission in Brüssel eingeleitet wurde. Und was Beihilfeverfahren bedeutet, haben wir an anderen Stellen schon erfahren müssen. Die kosten Geld, ohne dass wir eine Leistung erfahren.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Im Zuge dieses Beihilfeverfahrens wurde von der EUKommission ein Kompromiss gefunden, der zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens führte. Die darin

gemachten Zusagen werden im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt und, meine Damen und Herren, das haben wir schon bei der Einbringung des Gesetzes gehabt, das ist ein Kompromiss, den alle Ministerpräsidenten unserer Länder unterschrieben haben. Ein Kompromiss ist nicht das ideale Bild jedes Einzelnen, das er gezeichnet haben möchte. Aber wir mussten schnell handeln, wir mussten umsetzbar handeln und deshalb haben wir uns auch auf die Fahnen geschrieben, dieses Gesetz zum 31.05. auf den Weg zu bringen, damit es am 01.06. gelten kann und das Beihilfeverfahren nicht umgesetzt werden muss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Das spielt doch keine Rolle. Wir sind in der Frist, Herr Schnur,

(Toralf Schnur, FDP: Ich frag nur.)

und wir sind auch dabei, dieses Verfahren ordnungsgemäß zu begleiten.

Sie haben sich im Innenausschuss damit auseinandergesetzt und deshalb wundert es mich, Herr Bluhm, wenn Ihre Fraktion im Innenausschuss dem Gesetz ihre Zustimmung gegeben hat.