Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Und dass man dann am Ende jetzt den Vorschlag macht, wir sollten doch in dem Jahreswirtschaftsbericht die kleinen und mittelständischen Unternehmen noch ein bisschen stärker erwähnen, gut, das nehme ich jetzt im Sinne des Friedens entgegen, also werden wir es machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen, dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2535. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2535 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Bußgeldvergaben der Staatsanwaltschaften und Gerichte transparent gestalten, Drucksache 5/2538.

Antrag der Fraktion der NPD: Bußgeldvergaben der Staatsanwaltschaften und Gerichte transparent gestalten – Drucksache 5/2538 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Landesregierung wird aufgefordert, jährlich eine Übersicht zu erstellen, aus der die jeweilige Höhe von Bußgeldzahlungen hervorgeht, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängt werden und Vereinen, Institutionen und anderen Organisationen oder Zusammenschlüssen im Erfassungszeitraum zugesprochen wurden. Diese Übersicht soll nach den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften gegliedert sein. Aus dieser Liste soll erkennbar sein, wie viele Zuwendungen im Erfassungszeitraum an den jeweiligen Empfänger gingen und welche Höhe die jeweilige Zuwendung hatte. Unbeachtet soll hingegen bleiben, ob die Zahlung der Zuwendung schon vollständig beim Empfänger eingegangen ist.“

So, meine Damen und Herren, unser Antragstext, für all jene noch einmal von mir vorgetragen, die nicht die Zeit gefunden haben, sich mit dieser Landtagssitzung zu befassen. Ich weiß, Ihre Zeit ist knapp bemessen. Ich helfe Ihnen auch gleich weiter und teile Ihnen mit, warum wir als NPD-Fraktion dies für notwendig erachten.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Wie Sie sicherlich schon einmal gehört haben, stellen Gerichte und Staatsanwaltschaften Verfahren gegen Geldbußen ein oder verhängen Bußgeldzahlungen als Auflage in Urteilen oder verknüpfen Gnadensachen mit entsprechenden Zahlungsauflagen. Diese Bußgeldzahlungen werden in der Regel gemeinnützigen Vereinen und Organisationen zugesprochen. Die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen deutlich, dass im Zusammenhang mit Bußgeldzahlungen immer wieder Korruptionsverdächtigungen laut werden. Um solche Zustände in Mecklenburg und Vorpommern zu vermeiden, sollen neben der Stelle, welche die Bußgeldzahlungen verhängt hat, auch Zahlungsempfänger und die jeweilige Zuwendungshöhe erfasst und veröffentlicht werden.

Wie sieht es gegenwärtig in unserem Land aus? Hierfür teile ich Ihnen gerne die Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meinerseits mit.

(Angelika Peters, SPD: Haben wir alle selber gelesen.)

„Der Präsident des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalt berichten auf der Basis der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die ,Erfassung der Zuwendungen von Geldbeträgen an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse‘ vom 13.07.1992“ – die Nennung des Zeichens und Amtsblattes erspare ich Ihnen – „jährlich im Nachhinein über die Höhe der Zuwei

sungen an die gemeinnützigen Einrichtungen und die Staatskasse“. Hierfür ist anzumerken, dass maßgeblich für die Entscheidung über die Zuwendung von Geldbeträgen zunächst die gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Jugendgerichtsgesetzes sind. Danach dürfen Geldzahlungen im Strafverfahren nur an die Staatskasse oder an gemeinnützige Einrichtungen fließen.

„Mit der“ bereits genannten „Allgemeinen Verfügung... über die ,Liste gemeinnütziger Einrichtungen für die Zuwendung von Geldbeträgen‘ hat das Justizministerium die Möglichkeit geschaffen, dass sich Richter und Staatsanwälte einen repräsentativen Überblick“, so die Landesregierung, „insbesondere über die im Land tätigen gemeinnützigen Einrichtungen verschaffen und aus der Liste die für die jeweilige Zuwendung geeignete Einrichtung nach eigenem Ermessen auswählen können. Diese jährlich durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt zum 1. Mai aktualisierte Liste ist für die Richter und Staatsanwälte weder abschließend, noch verbindlich.“ Sie sehen beziehungsweise hören also, dass hier für Korruption sämtliche Tore geöffnet sind. Um ein paar Zahlen zu nennen:

(Dr. Margret Seemann, SPD: Was wollen Sie damit unterstellen? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Hören Sie einfach zu!

Im Jahr 2008 …

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Frau Dr. Seemann, hören Sie doch einfach bitte zu!

Im Jahr 2008 flossen an gemeinnützige Einrichtungen hier in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt mehr als 1 Million Euro Zuwendungen.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Auch im Jahr 2007 waren es mehr als 1 Million Euro, für Verzocker bei Banken und anderen Finanzinstituten vielleicht Peanuts. Die NPD-Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass es durchaus um einen großen Gesamtbetrag und auch hohe Einzelbeträge geht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Und wer stellt das infrage?)

Jetzt wird es merkwürdig. Wir befinden uns noch immer, meine Damen und Herren, bei den Ergebnissen der Kleinen Anfrage. Auf die Frage, ob es eine Liste gibt, in der die Höhe der von Staatsanwaltschaften und Gerichten des Landes verhängten Bußgelder dem jeweiligen Empfänger zugeordnet ist, antwortete die Landesregierung, dass „die Landesregierung insoweit kein Erfordernis (sieht)“.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Auch liegt der Landesregierung kein aufbereitetes Zahlenmaterial vor. In welchem Umfang, frage ich mich, kommt das Justizministerium eigentlich seiner Kontrollpflicht nach? In Zeiten einer ausufernden Korruptions- und/oder Beeinflussungsgesellschaft –

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

erinnert sei hier beispielsweise noch mal an den Herrn Schelsky, der Ihnen ja allen bekannt ist – ein offenkundiger Skandal.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Aber gerade hinsichtlich der Bußgeldvergaben sind etliche fragwürdige Sachverhalte in den letzten Monaten bekannt geworden. So hat Bernd Schulte, Chef der Bochumer Staatsanwaltschaft, deren Schwerpunktabteilung 35 zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bundesweit bekannt ist, Frau Margrit Lichtinghagen vom sogenannten Liechtenstein-Komplex abgezogen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Lichtinghagen wurde bundesweit bekannt, weil sie am 14. Februar 2008 den damaligen Postchef Zumwinkel aus seiner Kölner Villa führte und zum Verhör brachte. Diese ehrenwerte Dame soll Bußgelder bevorzugt an bestimmte Vereine und Institutionen zahlen lassen haben.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

So erklärte die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter in einer dringlichen Fragestunde im Düsseldorfer Landtag, dass die Bochumer Starstaatsanwältin bei der Vergabe millionenschwerer Bußgelder aus ihrem Liechtenstein-Verfahren, Zitat, „den bösen Anschein der Parteilichkeit“, Zitatende, erweckt. Im Besonderen soll dies für Bußgeldzuweisungen an die Privatuniversität Witten/Herdecke, an welcher eine Tochter Lichtinghagens studieren soll, gelten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

„Der böse Anschein ist hier nicht von der Hand zu weisen“, erklärte die Ministerin.

Etliche Geschehnisse haben die freihändige Vergabe von Bußgeldern in Nordrhein-Westfalen infrage gestellt. So soll auch Lichtinghagens ehemaliger Chef, Herr Bernd Schulte, seines Zeichens Chef der Bochumer Staatsanwaltschaft, sich bei der Bußgeldvergabe für seinen Rotary Club eingesetzt haben.

(Udo Pastörs, NPD: Na, das passt doch in die Logenwelt.)

Die Vermengung von dienstlichen mit privaten Interessen rückt zunehmend in den Blickpunkt. Vielleicht liegt es ja auch daran, dass die politische Klasse dieses Verhalten mehr oder weniger direkt vorlebt. Professor Dr. Hans Herbert von Arnim warnt ja auch nicht umsonst vor der Vetternwirtschaft der Parteien, zum Beispiel bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst.

(Zurufe von Dr. Till Backhaus, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

So werden viele Richter- und Beamtenstellen nach Parteibuch, häufig im Proporz der etablierten Parteien, besetzt, so von Arnim, obwohl nach dem Grundgesetz bei Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst allein Leistung und Qualifikation zu entscheiden haben und die Parteizugehörigkeit keine Rolle spielen darf. Artikel 33 Grundgesetz empfehle ich Ihnen sehr, Herr Dr. Backhaus.

(Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)

Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei Ihnen, meine Vertreter der etablierten Parteien, weit auseinander und insofern ist unser Antrag gerade zur rechten Zeit an der richtigen Stelle gestellt worden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der NPD ist erstens falsch formuliert, zweitens unverschämt und drittens nicht zielführend. Er kann nur abgelehnt werden.