Wir haben heute aber eine Ingenieur- und Architektengesetzgebung, die all diesen Ansprüchen, die wir an
diesen Berufsstand stellen, gerecht werden. Und wenn wir in die entsprechenden Kammervertretungen gehen – mein Kollege Baunach hat es gesagt, wir waren also in der vergangenen Woche auf dem Ingenieurtag hier in Schwerin. Leider waren da die Genossen von der NPD nicht da,
(Angelika Peters, SPD: Gott sei Dank! – Zurufe von Norbert Baunach, SPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
de hemm’ se da nämlich rutfleut, die hätten sie da ja rausgepfiffen, die hätten sie doch gar nicht zu Wort kommen lassen, diese hohlen Kerle, die da immer bloß Mist erzählen und nicht wissen, worüber sie reden.
Dabei ist es für mich nicht wichtig, ob wir feststellen, dass wir nun angemessen mit der weiblichen Berufsbezeichnung umgehen, denn das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Deshalb will ich nicht darauf rumtreten.
Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit – Frau Lück, noch mal zum Zuhören –, deshalb trampele ich nicht darauf rum.
Es ist für mich außerordentlich wichtig, dass wir unter anderem auch an die demografischen Bedingungen, die hier in unserem Lande herrschen und die auch an dem Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten und an allen, die dazugehören, nicht vorbeigehen, denken. Infolgedessen ist es sehr, sehr angemessen, dass wir uns vor allen Dingen auch auf der Grundlage von Mustergesetzen, die es Gott sei Dank in Deutschland gibt, unsere neuen gesetzlichen Regelungen für diese Berufsstände erarbeiten. Da sind wir dabei.
Ich kann sagen, dass mir beim Durchlesen dieses Gesetzentwurfes natürlich einige Dinge aufgefallen sind – Frau Lück, genauso, wie es Ihnen gegangen ist –, wo es zum Beispiel zum Schlichtungsausschuss, zum Rügerecht, zum Ehrenausschuss und so weiter einige Dinge gibt, die ich gerne hinterfragen würde. Aber ich gehe davon aus, dass wir in der Beratung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung dieses Landtages angemessen Zeit haben, uns damit auseinanderzusetzen.
Und was für mich wichtig ist, ist Folgendes: Wir werden die Gelegenheit nutzen, so, wie es mein Kollege Bau nach auch ansprach und wir mehrfach in den letzten Tagen dazu angesprochen worden sind, eine entsprechende Anhörung in unserem Ausschuss vorzubereiten, um die Dinge, bei denen wir und auch die Verbände der Meinung sind, dass Veränderungen oder Verbesserungen eingearbeitet werden müssen, damit wir das auch angemessen erreichen werden.
Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung uns vorlegt, ist überfällig. Das kann man auch ganz einfach
so feststellen. Er ist nicht überfällig, weil das alte Gesetz schlecht ist, sondern er ist ganz einfach überfällig, weil wir mit der Neufassung dieses Gesetzes auch die Möglichkeit haben, das Architekten- und Ingenieurrecht zu deregulieren und Versorgungseinrichtungen, die damit verbunden sind, auf den neuesten Stand zu bringen, und zwar auf den neuesten Stand, wie es in dieser Europäischen Gemeinschaft nach europäischem Recht erforderlich ist. Dem wollen wir uns stellen.
Deshalb stimmt meine Fraktion der Überweisung zu. Wir hoffen, dass wir eine angemessene Beratung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung haben, und ich wünsche dem Gesetz einen guten Weg und einen erfolgreichen Abschluss. – Danke schön.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2606 zur Beratung an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Gegenstimmen der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 13 heute nach Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 12 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)“, Drucksache 5/2608.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)“ (Erste Lesung) – Drucksache 5/2608 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Tesch, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Den Anlass für den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung bildet ja, und das ist erfreulich, die erfolgreiche Evaluierung des Leibniz-Institutes für Ostseeforschung Warnemünde, kurz IOW, durch den Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz im Zeitraum von November 2005 bis November 2006. Mit der weiteren Zugehörigkeit zum Förderrahmen für Leibniz-Institute ist die Stellung und Zuordnung des IOW als Forschungseinrichtung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftlich-politischem Interesse, wie ich finde, nachhaltig unterstrichen worden.
Das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde existiert seit dem 1. Januar 1992 durch Errichtungsbeschluss vom 2. Dezember 1991, ist eine körperschaft
lich unselbstständige Anstalt des Landes MecklenburgVorpommern und zugleich An-Institut der Universität Rostock. Der Grundhaushalt wird seit 1992 über die Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, vom Sitzland Mecklenburg-Vorpommern sowie von der Ländergemeinschaft institutionell getragen. 2009 beträgt der Gesamthaushalt des Leibniz-Institutes für Ostseeforschung Warnemünde 16,4 Millionen Euro, die unter anderem 165 Personalstellen finanzieren. Der Gesamthaushalt setzt sich aus dem Grundhaushaltsanteil von 11,2 Millionen Euro und aus öffentlich und nicht öffentlich finanzierten Drittmitteln in Höhe von 5,2 Millionen Euro zusammen.
In Umsetzung der Empfehlung des Senats der Wissenschaftsgemeinschaft ist die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraf 17 Absatz 1g, Sie kennen das, des Haushaltsgesetzes 2008/2009 ermächtigt worden – ich zitiere – „mit Zustimmung des Landtags Rechtsform- oder Organisationsänderungen … insbesondere bei... dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde vorzunehmen“ – Zitatende –, um so, und das war der Hintergrund, die rechtliche Selbstständigkeit des Leibniz-Institutes für Ostseeforschung Warnemünde zu erwirken.
Als Rechtsform für das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde wurde eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gewählt. Insbesondere ist mit dem Stiftungsgesetz geregelt, dass die programmbudgetierte Finanzierung der laufenden Betriebs- und Investitionsausgaben durch die gemeinsame Forschungsförderung durch Bund und Länder dann nach Artikel 91b Grundgesetz auch – und das war uns wichtig – in der neuen Rechtsform sichergestellt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie finden im vorgelegten Gesetzentwurf die für die Errichtung der Stiftung notwendigen Bestimmungen. Ich will nur vier wesentliche Punkte der Neuordnung herausgreifen:
Erstens. Das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde als bisherige unselbstständige Landeseinrichtung wird zu einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Die zurechenbaren Pflichten und Rechte des Landes gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Stiftung über. Die betriebsnotwendigen Grundstücke und die Forschungsschiffe, also die „Maria S. Merian“ und die „Professor Albrecht Penck“, verbleiben im Eigentum des Landes und werden der Stiftung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Betriebskosten wiederum für die Schiffe werden wie bisher durch den Bund und die Deutsche Forschungsgemeinschaft beziehungsweise durch den Bund und die Länder getragen.
Zweiter Punkt. Der nahtlose Übergang der Arbeitsverhältnisse und die wechselseitige Anerkennung der Beschäftigungszeiten in der Stiftung und im Land sind gesichert. Die entsprechenden Regelungen im Gesetzentwurf sorgen dafür, dass die Beschäftigten nicht schlechtergestellt sind als vor dem Übergang.
Den dialogischen Prozess der Mitgestaltung des Gesetzentwurfes weit vor dem sogenannten, wie man immer sagt, Referentenentwurf durch die Personalvertretungen sowie die ausführliche Erörterung und Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange in der Phase der Anhörung möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen und würdigen. Ich habe in den Gesprächen, die ich
mit den Personalvertretungen geführt habe, sozusagen große Zustimmung zum Gesetzentwurf erfahren. Ebenso wurden die Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung ausgewogen berücksichtigt.
Ein dritter Punkt. Die Stiftung soll durch einen neu zu fassenden Kooperationsvertrag den Status eines AnInstitutes der Universität Rostock beibehalten. Die rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Selbstständigkeit wird dadurch nicht berührt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Hochschulleitung in das Stiftungskuratorium berufen wird, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einschließlich der neuen hauptamtlichen Direktorin oder des neuen hauptamtlichen Direktors gemeinsam berufen werden und das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde an der Ausgestaltung universitätsinterner Profillinien mitwirken kann. Das ist ein Punkt, den wir besonders wichtig finden.
Und auch die Beibehaltung des Status als An-Institut würdigt, wie ich finde, die jahrzehntelange enge Verbundenheit mit der Universität Rostock. Dieser Status garantiert, dass die universitäre Wissenschaft in Lehre und Forschung nachhaltig gestärkt und in ihrer Attraktivität weiterhin verbessert wird. Und das schließt auch die gezielte Nachwuchsbildung über die Hochschule ein. Darüber hinaus verbessert die Funktion als An-Institut die Möglichkeit, auch das ist nicht unwichtig, und soll deshalb erwähnt werden, Drittmittel für die Stiftung einzuwerben, man kann zum Beispiel sagen, im Rahmen von Sonderforschungsbereichen.
Ein letzter Punkt, der wesentlich für die Neuordnung des IOW ist: Für die Organe und Gremien der Stiftung ist mit dem Kuratorium und dem Direktor sowie dem wissenschaftlichen Beirat und dem wissenschaftlichen Rat, wie ich finde, eine schlanke Lösung vorgesehen. Und diese bezieht sich auf die Mitgliedschaft innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft und deren Vorgaben. Das erfolgreiche interne Steuerungsinstrument des wissenschaftlichen Rates wird beibehalten.
Wie gesagt, das sind in kurzer Form die wichtigsten Eckpunkte zu diesem Gesetzentwurf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2608 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, Drucksache 5/2609.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/2609 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Herr Tesch, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Den Anlass für den Gesetzentwurf der Landesregierung bildet der am 5. Juni 2008, wir erinnern uns, von den Regierungschefs der Länder unterzeichnete Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassungen. Damit wird der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, allen bekannt unter dem Kürzel ZVS, zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassungen vom 28. Februar 2007 umgesetzt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die notwendige Umsetzung des Staatsvertrages in Landesrecht eingeleitet. Insbesondere Mehrfachbewerbungen haben bundesweit dazu geführt, dass Numerus-claususStudien plätze an der Hochschule nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden. Mehrfachbewerbungen bedeuten, dass Studienbewerber gleich mehrere Zusagen erhalten können, sich letztendlich aber nur an einer Hochschule einschreiben. Es kommt dadurch zu mehrstufigen Nachrückverfahren und letztlich zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Vergabe von Studienplätzen. Und dies macht die Einführung eines effizienten Zulassungssystems mit dem Ziel, Mehrfachbewerbungen frühzeitig abzugleichen, einfach erforderlich.