Eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen wird von den Hochschulen ebenso wie von den Bewerberinnen und Bewerbern dringend benötigt. Die Aufgaben im zentralen Vergabeverfahren für die bundesweit, wir erinnern uns, zulassungsbeschränkten Studiengänge werden von der neuen Institution dann fortgeführt.
Und die gemeinsame Einrichtung der Länder für Hochschulzulassung wird als Stiftung des öffentlichen Rechts nach dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Dortmund errichtet. Diese Stiftung soll nach den Wünschen der Hochschulen Serviceleistungen für die Hochschulen erbringen. Die für die neuen Serviceleistungen der Stiftung zusätzlich entstehenden Kosten werden, und das finde ich wichtig, nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme durch die Hochschulen fällig und sind von der jeweiligen Hochschule selbst zu tragen.
Zu den neuen Serviceleistungen der Stiftung zählen insbesondere die Informationen und Beratungen der Studienbewerberinnen und -bewerber, die Aufbereitung der Bewerberdaten, der Abgleich von Mehrfachzulassungen sowie die Vermittlung von nicht besetzten Studienplätzen. Bei der Installierung des neuen Serviceverfahrens steht das renommierte Berliner Fraunhofer-Institut für Rechenarchitektur und Softwaretechnik zur Seite.
Artikel 1 des Gesetzentwurfes zielt auf die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag ab. Die Übertragung von Aufgaben auf die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen bedeutet aus meiner Sicht keinen Autonomieverlust für die Hochschulen. Diese entscheiden, und
das ist wichtig, in eigener Verantwortung über die Inhalte der Studienangebote. Die Serviceeinrichtung entscheidet weder über die Ausgestaltung der Auswahlverfahren noch über die Zulassung. Auch bleibt die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Serviceangebote der gemeinsamen Einrichtung in Anspruch genommen werden, stets in ausschließlicher Zuständigkeit der jeweiligen Hochschule.
Oberstes Ziel muss es sein, den Anspruch der Studienberechtigten auf einen Studienplatz und das Auswahlrecht der Hochschulen so zu verbinden, dass für alle Beteiligten die Vorteile des neuen Verfahrens überwiegen. Dezentralität und der unterstützende Service der ZVS müssen ineinandergreifen. Indessen wäre eine möglichst flächendeckende Inanspruchnahme der neuen Serviceeinrichtung durch die Hochschulen wünschenswert, denn nur so können die Kosten für die Hochschulen gering gehalten und Mehrfachbewerbungen abgeglichen werden.
Aber ich füge genauso deutlich hinzu, man muss den Hochschulen dann auch etwas anbieten, wo sie zugreifen können, wollen und möchten.
Und schließlich enthält der Gesetzentwurf in Artikel 2 notwendige redaktionelle Änderungen des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes, die insbesondere auf die Verschiebung von Artikeln und Absätzen im neuen Staatsvertrag zurückzuführen sind. Ferner erhält der Artikel 2 die Befugnis für die Hochschulen, die Serviceangebote der neuen Stiftung in Anspruch nehmen zu dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass es gelingen wird, wir sind ja eigentlich auch schon mittendrin, in der Bundesrepublik Deutschland ein effizientes Zulassungsverfahren bei der neuen Einrichtung zu installieren, das insbesondere für die Bewerberinnen und Bewerber erhebliche Vorteile bietet. Wir werden ja jetzt schon die Internetdatenbank starten, aber auch die Hochschulen werden von einem professionellen Zulassungsverfahren, wenn es dann installiert ist, profitieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2609 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 70. Sitzung des Landtages im Rahmen des Tagesordnungspunktes 36.
Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 70. Sitzung des Landtages im Rahmen des Tagesordnungspunktes 36
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Udo Pastörs hat mit Schreiben vom 18. Mai 2009 gegen die erteilten Ordnungsrufe in und den Ausschluss von der Sitzung des Landtages während der Beratungen des Tagesordnungspunktes 36 in der 70. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.
Lassen Sie mich zu den Einsprüchen Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über einen Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 128. Sitzung stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs gegen den ersten erteilten Ordnungsruf. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den ersten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 36 in der 70. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den ersten Ordnungsruf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs gegen den zweiten erteilten Ordnungsruf. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den zweiten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 36 in der 70. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den zweiten Ordnungsruf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den dritten erteilten Ordnungsruf. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den dritten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen des Tagesordnungspunktes 36 in der 70. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Pastörs gegen den dritten Ordnungsruf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs gegen den Ausschluss von der 70. Sitzung des Landtages. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs gegen den Ausschluss von der 70. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 69. Sitzung des Landtages im Rahmen der Tagesordnungspunkte 4 und 12.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen in der 69. Sitzung des Landtages im Rahmen der Tagesordnungspunkte 4 und 12
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann hat mit Schreiben vom 18. Mai 2009 gegen zwei erteilte Ordnungsrufe im
Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 4 und gegen einen erteilten Ordnungsruf und die Wortentziehung im Rahmen der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 12 in der 69. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.
Auf die von der Geschäftsordnung vorgeschriebene Verfahrensweise habe ich im Rahmen des Tagesordnungspunktes 8 bereits hingewiesen. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 128. Sitzung stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den ersten erteilten Ordnungsruf in der 69. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den ersten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen des Tagesordnungspunktes 4 in der 69. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den ersten Ordnungsruf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den zweiten erteilten Ordnungsruf in der 69. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den zweiten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 4 in der 69. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den zweiten Ordnungsruf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den dritten erteilten Ordnungsruf in der 69. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 12. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den dritten erteilten Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen des Tagesordnungspunktes 12 in der 69. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen den dritten Ordnungsruf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen die Entziehung des Wortes im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 12 in der 69. Sitzung des Landtages. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen die Wortentziehung im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 12 in der 69. Sitzung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann gegen die Wortentziehung abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind entgegen den Erwartungen erheblich früher als geplant am Schluss der heutigen Tagesordnung. Dadurch eröffnet sich für den Wirtschaftsausschuss, der im Anschluss an die Landtagssitzung noch eine Sondersitzung zu den WadanWerften vorgesehen hat, die Möglichkeit, diese noch in dem Zeitrahmen abzuwickeln, der ursprünglich für die Plenarsitzung geplant war.
Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 17. Juni 2009, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.