Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

das habe ich auch im November des vergangenen Jahres gesagt. Der Eigentümer, das ist die Bahn.

(Michael Roolf, FDP: Selbstverständlich.)

Das ist die Bahn und nicht wir.

Allerdings muss man der Öffentlichkeit sagen, Sie haben es ja heute Morgen auch so angefordert und ich teile das, man muss der Öffentlichkeit sagen, wie funktioniert dieser Prozess eigentlich, damit man weiß, wo können wir überhaupt ansetzen. Man muss ja sehen, einfach nur rumschreien bringt ja nichts. Auch als Landesregierung möchte ich nicht dastehen, na ja, gut gebrüllt, Löwe, aber nichts gekonnt. Also muss man sich das genau angucken.

Wir wissen, der potenziellen Verwertung eines Bahngrundstückes, ob jetzt nun mit Gebäude oder ohne Gebäude oder bauliche Anlagen, geht ein sehr umfangreicher Prüfungsprozess innerhalb der Bahn voraus. Dessen Ziel ist es letztendlich, die Entbehrlichkeit dieses Gebäudes oder einer Fläche festzustellen, und dabei werden wirklich alle relevanten, aus Sicht der Bahn zumindest alle relevanten Konzernbereiche mit einbezogen. Oft müssen in dem Zusammenhang auch umfangreiche und deshalb kosten- und zeitintensive Rück- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Erst danach wird ein Baugrundstück für die Vermarktung freigegeben und die Freistellung beim Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken auf allgemeinem Eisenbahngesetz beantragt. Damit erst wird die Fläche in die allgemeine kommunale Planungshoheit überführt.

Bei der künftigen Nutzung dieser Bahnliegenschaften müssen dann Konzepte der Stadtentwicklungsplanung, Sie haben es angesprochen, der Gemeinden, wie zum Beispiel städtebauliche Rahmenpläne, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, berücksichtigt werden.

Lieber Kollege Kreher, auch wenn es eben nicht nur um Bad Kleinen geht, aber das eignet sich natürlich als konkretes Beispiel immer hervorragend, ein aktuelles repräsentatives Beispiel für das eben beschriebene Verfahren sind die Aktivitäten in Bad Kleinen. Sie wissen das wahrscheinlich besser noch als ich, weil Sie damit täglich konfrontiert werden. Sie streben in Ihrer Gemeinde den Ausbau der touristischen Aktivitäten zwischen Bahnhofsgelände und Ufer des Schweriner Außensees an und dafür werden die gut gelegenen und teilweise nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Bahn AG benötigt. Die Bahn AG prüft derzeit den Umfang dieser verfügbaren Flächen und plant und kalkuliert den Rück- beziehungsweise Umbau. Übrigens, die Gemeinde kann ja, das wissen Sie, bereits parallel Planungen durchführen. Rechtsgültige Beschlüsse kann sie allerdings dann auch erst nach Vorliegen...

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Ja, das ist das Eisenbahn-Bundesamt und deswegen spreche ich es an. Das ist unser Problem. Das heißt also, eine originäre Zuständigkeit der Landesregierung für die weitere Nutzung, Beräumung, Sicherung und anderes der Bahnliegenschaften vermag ich jedenfalls nach wie vor, auch nach sieben Monaten, die jetzt ins Land gegangen sind, nicht zu erkennen. Aber da waren wir ja, so habe ich es gerade wahrgenommen, doch d’accord.

Auch sehe ich, und da unterscheiden wir uns dann aber wirklich grundsätzlich, keine Ansatzpunkte dafür, dass die Entwicklung einer Strategie im Umgang mit den Bahnflächen sinnvoll sein kann. Und ich sage Ihnen auch, warum. Eine Strategie bedeutet, etwas übergeordnet zu machen, was sozusagen allgemeingültig für alle Betroffenen sein soll. Und ich sage Ihnen, die reale Lage, der Zustand und die mögliche Nutzung sind in jedem Einzelfall äußerst unterschiedlich, äußerst unter

schiedlich. Ich habe mir das selbst auch vor Ort angeguckt. Und von daher sage ich, und das sollte auch der Anspruch einer Regierung, aber vielleicht auch eines Parlamentes sein: Also wir setzen da jetzt nicht von oben irgendetwas drüber, sondern wir gucken uns das vor Ort an und daraus müssen dann die konkreten Maßnahmen abgeleitet werden. Somit, muss ich sagen, war das damalige Verfahren im November vergangenen Jahres, diese Entschließung dann an die Deutsche Bahn zu richten, parlamentarisch sinnvoll und richtig. Das sehe ich nach wie vor so und da können Sie mir vertrauen oder auch nicht. Das obliegt ja Ihrer eigenen Einschätzung. Bei jedem Gespräch mit der Bahn, trotz der Probleme, die es ja vorübergehend bei der Bahn gab mit Zuständigkeiten, wer ist jetzt für was und so weiter, thematisieren wir das ständig, und zwar auf der Basis dieser damaligen Entschließung.

Ich würde einfach um Folgendes bitten: Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, dann sollten wir folgenden Weg suchen. Das ist wie gesagt meine Anregung.

Hier sei übrigens noch mal ganz kurz angemerkt, die Kollegin Lück hat damals angesprochen die Methode, die Nordrhein-Westfalen mit irgend so einer Arbeitsgruppe, wie auch immer, gewählt hatte. Wir haben das sehr gewissenhaft geprüft. Also, ich nehme das schon sehr ernst, was da aus dem Parlament kommt, und ich kann nur sagen, wir sind im Ergebnis dazu gekommen, das mag für NRW eine gute Sache gewesen sein, hat aber auch nicht viel mehr gebracht und eigentlich genauso wenig wie die Situation, wie wir sie hier im Lande vorfinden. Ich komme also zu meinem Vorschlag. Ich würde gerne eine größere Runde organisieren, wo das Verkehrsministerium, wo der Städte- und Gemeindetag, ich glaube, der ist ganz wichtig an der Stelle, zusammen mit der Bahn...

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Ja, aber das ist der entscheidende Punkt, ich will die Bahn am Tisch sitzen haben, weil wir können uns wunderbar einschließen, bis weißer Rauch aufsteigt, und dann gehen wir damit los, aber wir haben nichts gekonnt. Also, na gut, der Papst, das führe ich jetzt nicht weiter aus.

Ich möchte einfach, dass dann auch der Zuständige von der Bahn mit am Tisch sitzt. Das kann zusammen mit dem Verkehrsausschuss oder den verkehrspolitischen Sprechern stattfinden, weil ich glaube, wir müssen mit denen zusammen uns hinsetzen und sagen, das ist unser konkretes Problem und das will ich gelöst haben. Wir haben nämlich eine gute Chance. Ich hatte gestern das Vergnügen, mit meinem Bundesverkehrsminister auf einer Veranstaltung zu sein, und der hat noch mal …

(Michael Roolf, FDP: Scandlines.)

Nein, nicht zu Scandlines. Sie waren doch da. Ich habe Sie doch begrüßt und angesprochen. Da ging es um den ÖPNV und den Verkehr insgesamt.

Aber er hat ja noch mal sehr deutlich und sehr stolz auf sein großes 500-Millionen-Programm hingewiesen, das insbesondere für Bahnhöfe und andere Liegenschaften eingesetzt werden könnte. Und da muss ich sagen, wenn man das jetzt nicht nutzt und die Bahn darauf festnagelt, dann können wir in sieben Monaten noch mal über das Thema diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Jetzt hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert von der Landesregierung strategische Überlegungen zur Umnutzung von nicht mehr benötigten Bahnliegenschaften. Im November 2008 haben wir uns schon einmal mit den Bahnliegenschaften beschäftigt. Der Minister hat ja darauf aufmerksam gemacht. Auf Antrag der Regierungskoalition erging ein Appell an die Deutsche Bahn AG, sich entweder um ihre Liegenschaften zu kümmern oder sie zu verkaufen.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Damals ging es hauptsächlich um die Bahnhöfe. Scheinbar hat dieser Appell, außer, dass er sinnvoll schien, nichts gebracht. In Gadebusch will jetzt sogar der Innenminister helfen und mit dem neuen Bahnchef Rüdiger Grube reden. Ein Investor steht bereit, der das leer stehende Bahnhofsgebäude kaufen und investieren will. Aber er kommt nicht zum Zuge, weil die Bahn nicht handelt.

(Hans Kreher, FDP: Genau.)

Auch der Bahnhof in Grevesmühlen ist in erbärmlichem Zustand. Dort läuft gerade die Entbehrlichkeitsprüfung durch die Bahn. Es ist offensichtlich, dass das Land kaum Einfluss hat, weil die Bahn als Eigentümerin ein unternehmerisch geführtes Unternehmen ist.

Nach dem Willen der FDP soll jetzt die Landesregierung die Bahnkonversion strategisch vorbereiten. Wir sind uns einig darin, dass Bahninfrastrukturanlagen, die nicht mehr für den Bahnverkehr gebraucht werden, nicht auf Dauer als Brachflächen verkommen, sondern anderweitig genutzt werden sollen. Aber die Landesregierung kann das nicht in die Hand nehmen. Sie kann aus den genannten Gründen allenfalls unterstützend wirken. Das ist unsere Auffassung dazu. Handeln können nur die Bahn als Eigentümerin und Verkäuferin sowie die Gemeinden, wenn sie die Planungshoheit haben.

Aber zunächst einmal müssen wir klären, was zukünftig freigestellte Bahnflächen eigentlich sind. Für mich sind es Bahnflächen, die tatsächlich entwidmet sind. Stillgelegte Strecken oder ungenutzte Bahnhöfe bedeuten noch lange nicht, dass sie freigegeben werden.

(Toralf Schnur, FDP: So ist es.)

Zuerst wird die Entbehrlichkeit von der Bahn geprüft. Für Bahnhöfe und Haltestellen macht dies die DB Station und Service AG, für Schieneninfrastruktur die DB Netz AG. Erst wenn die Entbehrlichkeit festgestellt wurde, kann die Bahn einen Antrag zur Entwidmung beim Eisenbahn-Bundesamt stellen. Das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde prüft dann, ob die Bahnflächen freigegeben werden können, und erst nach Bekanntgabe der Freistellung der Entwidmung geht die Planungshoheit auf die Gemeinden über. Erst dann kann eine Bauleitplanung erfolgen. Das ist ein komplizierter und sehr langer Prozess

(Hans Kreher, FDP: Jawohl. Genau.)

mit ungewissem Ausgang. Das müssen wir feststellen. Die Landesregierung müsste demnach im Kaffeesatz lesen und das Prüfergebnis von Bahn und Eisenbahn

Bundesamt voraussehen können, um konzeptionelle Vorstellungen für zukünftig freigestellte Bahnflächen zu entwickeln.

(Hans Kreher, FDP: Nein, die müssen nur die Gemeinden unterstützen.)

Es gibt Strecken, die seit Jahrzehnten stillgelegt sind, aber immer noch nicht freigegeben werden, zum Beispiel die sogenannte Kaiserbahn von Berlin nach Kiel. Dort gab es einen Abschnitt von Hagenow-Land über Hollenbek nach Ratzeburg. Seit 1959 rollt dort kein Zug mehr, aber die Strecke ist nicht entwidmet, weil die Bahn sie bei Bedarf wieder aktivieren will für den Güterverkehr aus Skandinavien zum Beispiel. Dort gibt es einen Abschnitt, der mit Draisinen befahren wird. Sie haben ja auch schon darauf aufmerksam gemacht, Herr Schnur. Vom Erlebnisbahnhof Schmilau kann man bis zum Jugendbahnhof Hollenbek pumpen. Das Ganze findet auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages zwischen Draisinenunternehmen und der Bahn statt und das ist nur möglich, weil das eben eine schienengebundene Nutzung ist. Mit anderen Worten, schienengebundene touristische Nutzung kann auch auf stillgelegten, nicht freigestellten Strecken erfolgen. Eine Freistellung ist aber zwingend notwendig, wenn bahnfremde Nutzungen oder Bebauungen erfolgen sollen.

Was allerdings an bahnfremden Nutzungen erfolgen soll, richtet sich nach dem Planungswillen der Gemeinde. Das kann nicht das Land bestimmen. Das ist kommunale Planungshoheit. Diesen Planungswillen kann die Gemeinde aber erst realistisch verfolgen, wenn sie die Planungshoheit auch besitzt. Die Gemeinden können lediglich in unverbindlichen Rahmenplänen Vorstellungen für eine künftige Nutzung von brachliegenden Bahnanlagen entwickeln. Aber das ist nicht immer klug, weil die Bahn den Kaufpreis erhöht, sobald konkrete Investitionsabsichten auch bekannt sind. Natürlich müssen die Gemeinden bei ihren Planungsabsichten die regional- und landesplanerischen Vorgaben beachten. Dies dürfte aber nicht das Problem sein, weil es sich in der Regel um zentrale und relativ kleinflächige Bereiche handelt.

Meine Fraktion und ich lehnen Ihren Antrag ab, denn sinnvoller als ein unrealistisches Konzept für die Schublade ist eine Einzelfallberatung von betroffenen Gemeinden. In diesen Beratungen können sowohl Fragen zum Bauplanungsrecht als auch zu Fördermöglichkeiten geklärt werden, um ehemalige Bahnflächen sinnvoll umzunutzen. – Danke für die Aufmerksamkeit, besonders an die Herren hier vorne.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Michael Roolf, FDP: Ja, das interessiert die anderen nicht.)

Danke schön, Frau Abgeordnete Lück.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter. – Herr Schulte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war noch so fasziniert von dem Redebeitrag von Frau Kollegin Lück, deswegen musste ich den einfach noch mal geistig nacharbeiten. Ich bitte zu verzeihen, dass ich Sie nicht gleich gehört habe. Herrje, was soll ich dazu sagen?

Also, sehr geehrter Kollege Schnur, wir machen ja jetzt, der Minister und ich machen heute mal Arbeitsteilung. Er

ist freundlich gewesen, ich fasse mich jetzt etwas kürzer und bin vielleicht etwas unfreundlicher. Nehmen Sie es mir nicht persönlich übel.

Vielleicht auch ganz zum Anfang das Ergebnis: Wir werden Ihren Antrag natürlich als SPD-Fraktion ablehnen.

(Hans Kreher, FDP: Ob Sie dieses Mal einer Überweisung zustimmen?)

Ich denke mal, das, was in diesem Zusammenhang vonseiten des Landes ausgemacht werden kann, gemacht werden soll, das ist auch in diesem Haus schon debattiert worden vor dem Hintergrund des gemeinsamen Antrages der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema Bahnliegenschaften.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Ich will jetzt auch nicht auf all die Punkte eingehen, die Herr Minister Schlotmann Ihnen schon angeführt hat, aber mal ganz kurz noch zu Ihrem Antrag. Sie fordern eine Strategie der Landesregierung zum Umgang mit Bahnkonversion oder die zu entwickeln und möchten, dass zunächst erst mal – das ist ja auch vom Aufbau durchaus logisch – Anzahl und Beschaffenheit zukünftig freigestellter Bahnflächen dargestellt werden. Nun wissen wir alle, Sie wissen das letztendlich auch, weil Sie selber haben ja zusammen mit dem Kollegen Roolf, im Frühjahr, wenn ich das jetzt richtig im Kopf hab, auch noch eine kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt, Sie wissen selber, dass das Land im Grunde gar nicht in der Lage ist, Ihnen einen konkreten Überblick über die entsprechenden Flächen zu geben. Und ich glaube, man darf in dem Zusammenhang auch mal aus dem Nähkästchen plaudern: Sie waren mal tätig als Liquidator eines Unternehmens und haben in dem Zusammenhang auch mit der Deutschen Bahn zu tun gehabt. Ich verspreche Ihnen, die Deutsche Bahn weiß das selber nicht. Aber das steht dann auf einem anderen Standpunkt.

Fakt ist, und da hat die Kollegin Lück ja auch schon drauf hingewiesen, es gibt bestimmte Planungsmechanismen innerhalb der Deutschen Bahn, die auch nach außen wirken, was Anzeigepflichten zum Beispiel angeht gegenüber dem Land. Dann ist das bekannt. Aber da – auch das wissen Sie und ich weiß auch, dass Sie das wissen, weil es steht in der Antwort drin auf die Kleine Anfrage –, da wissen Sie, dass zum Beispiel die Regionalplanung, wenn es dann konkret wird, auch darüber unterrichtet wird. Und uns allen ist nun wiederum das Wissen gemein, dass über die Regionalplanung natürlich die in den regionalen Planungsverbänden beteiligten Gebietskörperschaften auch wieder Kenntnis darüber erlangen, wie das vor Ort aussieht. Also die Fragen, die Sie eigentlich beantwortet haben, wissen die Leute vor Ort schon schneller möglicherweise oder zumindest zeitgleich mit dem, was hier im Land tatsächlich zentral an Informationen eingesammelt werden kann.