Die auszubildende Tochter erhielt eine Ablehnung auf ihren Antrag zur Berufsausbildungsbeihilfe sowie zur Berufsausbildungsförderung. Die Begründung lautet in diesem Fall, die Auszubildende wohnt im elterlichen Haus.
Die gegenwärtige Gesetzeslage berechtigt nur Personen zu Leistungen nach dem BAföG, welche auswärtig untergebracht sind. Ebenfalls besteht nach Auskunft der für die junge Frau zuständigen Arge kein Leistungsanspruch nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. BAB und BAföG außerhalb des Zweiten Sozialgesetzbuches können nur gewährleistet werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt, der einen Ausschluss der Fürsorgeleistungen nach SGB II als übermäßig hart erscheinen lässt.
Der Vorschlag der NPD im Ausschuss, dieses Fallbeispiel in allen Landtagsfraktionen zur Kenntnis zu geben, sodass anhand dieses Missstandes Überlegungen zu dessen Überwindungen angestrengt werden können, wurde von allen Ausschussmitgliedern der Blockparteien abgewiesen.
Ich habe hierbei im Besonderen auf diese unbefriedigende Gesetzeslage in den betreffenden Petitionsausschusssitzungen aufmerksam gemacht. Ebenfalls gab ich zu bedenken,
dass es hierzulande mehr junge Menschen in der Ausbildung ohne BAB, ohne BAföG oder ohne Hartz-IV-Leistungen gibt, wie Ihnen vielleicht bewusst sein mag.
Bevor Sie die im Bericht zusammengefasste Beschlussempfehlung mittels eines schnellen Votums absegnen und vollends zu den Akten legen, vergewissern Sie sich, welche Auswirkungen Ihre unsoziale Politik auf unser Volk hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns in den letzten Jahren oft zum Petitionsausschussbericht des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hier verständigt haben. Ich glaube, dass wir auch durch unsere Arbeit im Petitionsausschuss gemeinsam dafür gesorgt haben, dass Abgeordnete des Landtages sensibler mit den Vorschlägen, Hinweisen, Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hier im Land umgegangen sind.
Dass wir nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, den Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Anliegen zu helfen, das enttäuscht uns manchmal auch, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir uns auf der Basis der vorliegenden Gesetze und der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen.
Wir haben – das habe ich hier gesagt, und Sie müssen jetzt nicht so tun, als wenn Sie nicht dabei gewesen sind –
den Bericht des Petitionsausschusses einstimmig beschlossen. Das heißt, auch die Abgeordneten der NPD beziehungsweise Sie haben der heutigen Beschlussempfehlung zugestimmt.
Sie müssen also nicht so tun, als wenn Sie der Beschlussempfehlung des Landtages, nämlich dass wir heute abschließen, im Ausschuss nicht zugestimmt hätten.
Richtig ist, dass wir einige Probleme in Bezug auf die Frage „Gewährung von Sozialleistungen“ im Petitionsausschuss nicht nur einmal beraten haben,
sondern sie auch dem Landtag beziehungsweise der Regierung und den Fraktionen übergeben haben. Unter anderem haben wir in der letzten Beschlussempfehlung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern genau auf dieses Problem schon mal aufmerksam gemacht. Und es gab diesbezüglich Anfragen von Abgeordneten des Landtages und auch innerhalb des Sozialausschusses beziehungsweise Bildungsausschusses. Auch einzelne Initiativen gab es,
um die gesetzlichen Grundlagen zu ändern, nach denen die Jugendlichen noch bei ihren Eltern wohnen müssen.
Was würde sich denn ändern, wenn wir heute sagen würden, wir beraten das gleiche Problem noch einmal?
(Udo Pastörs, NPD: Gar nichts, das ist ja gerade das Schlimme daran. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ich erwarte von der Regierung, und das sagt auch das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, dass sie uns innerhalb der angemessenen Frist über das Vorhaben zur Änderung dieses Sachverhaltes informiert. Ich gehe davon aus, dass es auch so getan wird. Und im Übrigen spricht überhaupt nichts dagegen, hier in den Landtag einen entsprechenden Antrag einzubringen, um deutlich zu machen, was Sie denn eigentlich geändert haben wollen.
Unter dem Gesichtspunkt kann ich nur sagen, ich bin fest davon überzeugt, dass wir diesbezüglich gemeinsam gucken müssen, wie wir Jugendlichen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern lernen, entsprechend ihren sozialen Leistungen und entsprechend der Situation der Eltern am Ende auch Hilfe und Unterstützung geben können.
Und da muss ich Ihnen sagen, dafür haben die Bürgerinnen und Bürger überhaupt kein Verständnis, wenn Sie die Unterlagen nicht wieder zurückreichen,