Ja, ja, sehen Sie, man trifft sich ja immer wieder. Sie können, wenn es so weit ist, die Pressemitteilung rausholen
Das versichere ich Ihnen und Sie wissen ja, was ich dann immer mache im Ausschuss bei solchen Fragen, was ich meinen Kollegen dann anbiete, das mach ich jetzt hier nicht.
Das heißt, wir werden, das haben die Koalitionäre vereinbart, genau diesen Schwerpunkt der Expertenkommission umsetzen, nämlich eine individuelle Förderung einführen. Wir haben insgesamt 15 Millionen Euro mehr Geld für den Kita-Bereich und 10 Millionen sollen genau für diesen Zweck eingesetzt werden. Sie wissen ja, dass in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert wird: Sollte man diese wenigen Ressourcen, die man noch zusätzlich hineintut, in der Breite verausgaben, Standards erhöhen für alle oder sollte man eher einen Schwerpunkt setzen bei Kindern mit besonderem Förderbedarf?
Unsere Antwort als Sozialdemokraten ist: Die Kinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Bildungseinrichtung hinein und wenn das so ist, dann wäre die Gleichbehandlung aller Kinder eigentlich das Ende von Bildungspolitik und von Pädagogik. Also wenn der Staat nicht mehr den Anspruch hätte, besonders die Kinder zu fördern, die Nachteile durch ihre Lebenssituation haben, dann bräuchte es den Staat für solche Einrichtungen nicht.
Also Sie werden – Herr Bluhm, Sie tauschen sich ja dahinten noch mal kurz aus –, Sie werden das erleben, dass sich genau das, was Sie in diesem Bericht der Expertenkommission finden, im Kindertagesförderungsgesetz, jedenfalls im Entwurf, der von der Ministerin vorgelegt wird, dort wiederfindet.
Und deswegen sehen Sie uns vielleicht auch nach, dass wir nicht permanent die Generaldebatten führen, sondern Schritt für Schritt –
Frau Ministerin sagte es gerade, das ist schon in der Ressortanhörung –, Schritt für Schritt für die Baustellen der Bildungskommission in Gesetzgebungsvorhaben und in Verwaltungsakte überführen.
Zweiter Punkt: Schulbereich. Es gibt im Bericht der Expertenkommission eine breite Unterstützung für das
Thema Selbstständige Schule, angefangen bei der schülerbezogenen Mittelzuweisung bis hin zu den rechtlichen Fragen. Es gibt aber auch einen Punkt, der meines Erachtens vielleicht sogar der zentrale Punkt der Expertenkommission ist, der von der Regierung eher kritisch gesehen wird. Und ich glaube, darüber sollte man zum Beispiel aus meiner Sicht diskutieren, da geht es um die Frage der Schulträgerschaft.
Die Expertenkommission hat sich ja bewusst nicht der Debatte, tja, entgegengeschmissen, welche Schulstruktur, welche Gliedrigkeit wir in diesem Land brauchen und hat gesagt, lasst uns diese Debatten hintanstellen und die Frage erörtern, welche Trägerschaft förderlich sein könnte. Der Vorschlag der Bildungskommission war, auf der Ebene der Ämter die Schulträgerschaft zusammenzuführen. Viele von Ihnen sind Kommunalpolitiker und wissen, es gibt bisweilen Städte, da gibt es für unterschiedliche Schulen, die beide nicht so richtig ausgelastet sind, unterschiedliche Träger.
Und es gibt in dem neuen Schulgesetz eine Präzisierung des Begriffes „Schulzentrum“, dass man also verschiedene Schularten in ein Gebäude bringt zur Kooperation. Wenn man natürlich dieselbe Trägerschaft hätte, dann wäre ein solcher Prozess sehr viel leichter möglich. Man hätte ein Schulzentrum, das Geld würde in der kommunalen Ebene für die Unterhaltung der Schule gespart und könnte für Qualität, für Schulsozialarbeit und sonst was eingesetzt werden. Dieser Vorschlag der Bildungskommission, den ich sehr charmant fand, wird von der Regierung rechtlich und inhaltlich sehr kritisch gesehen.
Ich würde sagen, darüber sollten wir im Bildungsausschuss mal ganz detailliert diskutieren, gegebenenfalls auch noch mal in einem Expertengespräch unter Beteiligung des Städte- und Gemeindetages, denn der war relativ stark involviert, diesen Vorschlag in der Expertenkommission zu thematisieren. Also das wäre beispielsweise ein Punkt, wo ich mit der Meinung der Regierung so noch nicht ganz übereinstimme oder jedenfalls glaube, es würde sich lohnen, darüber zu diskutieren.
Letzter Punkt für mich, auf den ich bezüglich der Stellungnahme der Regierung inhaltlich eingehen möchte, der Bereich Hochschulen. Die Regierung sagt – das ist ja zwischen den Koalitionären auch vereinbart –, der Vorschlag, Studienkonten einzuführen, ist im Prinzip gut. Studienkonten sind ja der Versuch, Studenten, die schnell studieren, zu belohnen mit Bildungsgutscheinen, und nicht diejenigen, die etwas länger brauchen, mit Studiengebühren zu bestrafen. Und die Regierung sagt, es ist im Prinzip eine gute Idee, aber der Vorschlag der Bildungskommission sei doch viel zu bürokratisch.
Nun muss ich gestehen, da ich an dem Vorschlag in gewissem Umfang beteiligt war, muss ich jetzt natürlich aus Gründen der Ehre, von wegen Selbstadoption und so weiter, das noch ein bisschen verteidigen. Ich kann nämlich noch nicht so richtig erkennen, was daran bürokratisch sein soll. Man muss ja nur, und das ist heute schon der Fall, elektronisch erfassen, wie viele Semester ein Student studiert, und wenn das Guthaben nicht ausgeschöpft ist, das er hat, dann bekommt er einen Ausdruck in die Hand, wo draufsteht: Du hast noch so und so viele Semester. Jede andere Lösung würde ja auch darauf basieren, dass man einen Gutschein ausreichen muss, also der Verwaltungsakt wäre derselbe.
Für mich hat sich noch nicht so richtig erschlossen, das wurde auch von der Regierung nicht präziser dargelegt,
was denn jetzt das bürokratische Problem ist. Das ist etwas, was sich meines Erachtens sehr gut eignet, um es im Ausschuss zu erörtern. Haben die Mitglieder der Expertenkommission da etwas übersehen oder gibt es da Missverständnisse? Muss man denn diese fachliche Einschätzung so teilen?
Besonders freut mich, dass innerhalb der Regierung die Auffassung besteht, dass die inzwischen auch mehrfach in Pressemitteilungen diskutierte Ummeldeprämie für Studenten, die ihren Erstwohnsitz hier in MecklenburgVorpommern nehmen, was ja bekanntermaßen Mehreinnahmen des Landes zur Folge hat, und an diesen Mehreinnahmen die Hochschulen zu beteiligen, wenn nachweislich ist, dass die Hochschulen sich entsprechend einbringen in einen solchen Prozess, sinnvoll ist. Dass dies also von der Landesregierung immer noch für prüfenswert und umsetzungswert gehalten wird, finde ich auch sehr gut. Auch das ist ein Thema, das wir im Bildungsausschuss auf die Tagesordnung setzen sollten: Wie kann so etwas denn funktionieren praktisch? Denn das erscheint mir wiederum bürokratisch viel komplizierter als so ein Studienkontenmodell. Aus meiner Sicht wäre es aber für die Hochschulen doch eine sehr wichtige Sache.
Herr Bluhm, so weit möchte ich das quasi bei den inhaltlichen Äußerungen bewenden lassen, weil wir das auch alles im Bildungsausschuss noch detailliert machen können und ja nicht alle Kollegen an allen Details jetzt wirklich umfassend interessiert sind.
Ich wollte aber noch kurz zu Ihrer Entschließung etwas sagen, zu der haben Sie ja wenig selber ausgeführt. Ich bin jetzt ein bisschen polemisch, ich kündige das mal an. Die ersten drei Punkte lesen sich ein bisschen wie so ein Beschluss: Der Landtag begrüßt die Beschlüsse des 12. Parteitages und so weiter und so fort.
Ich will das gar nicht weiterführen. Also das ist letztlich ein Bekenntnis, aber ob wir das beschließen oder nicht – ich weiß nicht, ob wir angesichts der ganzen Debatten, die wir hier geführt haben, da einen Schritt weiter kämen, denn wir haben uns hier schon häufig darüber verständigt und darüber unterhalten. Das ist ein interfraktionelles Projekt gewesen, alle haben das unterstützt, alle haben den Experten gedankt. Das müssen wir ja nicht immer wieder tun mit entsprechenden Proklamationen.
Und der vierte Punkt, Herr Bluhm, sehen Sie es mir nach, ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig, weil er überflüssig ist.
Sie bitten die Regierung oder legen dem Landtag vor, er möge die Regierung auffordern, bei zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben darzustellen, welche Empfehlungen umgesetzt wurden und warum und welche nicht und warum nicht. Herr Bluhm, es hört sich im ersten Moment total plausibel an, aber dies gibt es bereits, nämlich auf der Ausschussdrucksache 5/2528, das diskutieren wir gerade, das ist die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Problemkomplex zu allen Punkten. Ich würde daher vorschlagen, dass das ausreichen würde bei zukünftigen Gesetzgebungsberatungen, dass wir dieses Papier herausnehmen, nachlesen, was die Landesregierung dazu gesagt hat. Ich bin ziemlich sicher, es wird sich im Regelfall erschließen, warum denn das Gesetz an der Stelle so geschrieben ist, wie es geschrieben wurde. Und falls das nicht der Fall sein sollte, können wir im Bildungsausschuss ja einfach noch mal kurz nachfragen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen, weil auch dadurch unsere Auffassung noch mal deutlich wird, wie wir zu dem gesamten Bericht der Expertenkommission und auch nachher zu der Stellungnahme der Landesregierung stehen.
Nicht richtig ist, dass die Expertenkommission für die Zukunft vorhersagen kann, wie dieser Faktor auszugestalten ist.
Richtig ist auch, dass die Expertenkommission wichtige Empfehlungen gegeben hat, deren Ergebnisse ganzheitlich betrachtet werden müssen. Nicht richtig ist, dass dies die einzige Grundlage ist, die systematisch analysiert und zurate gezogen werden muss.
Richtig ist auch, dass die Landesregierung gut beraten ist, die Empfehlungen der Expertenkommission bei bildungspolitischen Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen. Nicht richtig ist, dass alle Empfehlungen auch berücksichtigt werden müssen.
Richtig ist, dass die Expertenkommission für die Gesetzgebungsverfahren durch die vorgenannten Feststellungen eine hohe Relevanz erhalten. Nicht richtig ist, dass sie zum Maß aller zukünftigen Entscheidungen für bildungspolitische Ziele gemacht werden können.
Die Ergebnisse der Bildungskommission sind weder konsensual im eigentlichen Sinne entstanden noch durch Mehrheitsmeinungen. Dabei sind nicht alle Meinungen repräsentativ berücksichtigt worden, auch nicht die aller im Landtag vertretenen Parteien.