Ein „Weiter so“ verspielt die Chancen, deshalb brauchen wir ein sofortiges Umsteuern der Landesregierung. Verabschieden Sie sich also von einseitigen Lösungsansätzen!
Und Ihr Diskussionsangebot heute war natürlich auch nicht ernst gemeint. Zumindest hatte ich nicht den Eindruck, dass wir im Wirtschaftsausschuss ernsthaft über dieses Thema der Zukunft unseres Landes diskutieren wollen.
Es hat noch einmal ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister.
Meine Aussage im Hinblick auf die 1,66 Milliarden Euro bei der Arbeitsagentur ist – und das verbitte ich mir – in keiner Weise damit zu verbinden, dass ich nichts für die Menschen tun wollte. Wissen Sie, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, als Sie gerade eben die Berufe aufgezählt haben, die Sie in den ÖBS bringen wollen – Naturschützer und Landschaftspfleger und was weiß ich alles –, das ist alles wichtig, keine Frage, bloß, Sie brauchen Menschen, die Wertschöpfung machen, die am Ende das bezahlen, wo andere tätig sind.
Und insofern, behaupte ich, tue ich mehr für die Menschen, wenn ich mich darum kümmere, dass der erste Arbeitsmarkt läuft. Das ist die entscheidende Frage. Das lasse ich mir nicht sagen, dass ich mich nicht um die Menschen kümmern würde.
Auch Sie darf ich darauf hinweisen, dass Sie, bevor Sie die Rede an das Plenum beginnen, das Präsidium ordentlich anzureden haben.
Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2787 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Bildung einer landeseigenen Antikorruptionseinheit im Gesundheitswesen, auf der Drucksache 5/2783.
Antrag der Fraktion der NPD: Bildung einer landeseigenen Antikorruptionseinheit im Gesundheitswesen – Drucksache 5/2783 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Blühender Patientenhandel“, „Ärzte verkaufen Kranke an Kliniken“, „Fürs Auto zahlt das Sanitätshaus“, „Der Patient als Ware“, „Krankenhäuser zahlen Kopfgeld für Patienten“, „Ich kassierte 10 Prozent von jeder Operation, alle Ärzte machen das so“, „Wir … kassieren bis zu 800 Euro Kopfprämie!“ – so oder so ähnlich klangen in den letzten Tagen die Schlagzeilen der Medien.
Bekanntlich wird zurzeit in der öffentlichen Debatte wieder einmal über die Korruption im Gesundheitswesen diskutiert. Auslöser waren diesmal Berichte über sogenannte Fangprämien der Krankenhäuser. „Die Kliniken“, so konnten wir es lesen, „lassen niedergelassenen Ärzten für lukrative Einweisungen Geld- und/oder Sachgeschenke zukommen. Diese Verfahrensweise sei laut Insidern schon seit Jahren im deutschen Gesundheitssystem üblich. Bei Krebserkrankungen zum Beispiel erhalten die Kliniken Zehntausende Euro pro Fall. Gerade in diesem Bereich sei die Behandlung der Patienten lukrativ und entsprechende Vergütungen an überweisende Allgemeinmediziner wären üblich“, so die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Ausgabe am 3. September dieses Jahres.
„Die Zahlungen dieser Schmiergelder würden im Rahmen von Serviceverträgen“ – hierbei werden zum Beispiel fiktive oder tatsächlich durch niedergelassene Ärzte erbrachte Leistungen zu überhöhten Preisen abgerechnet – „oder aus öffentlich nicht bekannten Kassen der Krankenhäuser geleistet. Diese schwarzen Kassen der Kliniken speisten sich zum Beispiel aus Überschüssen der sogenannten Fallpauschalzuweisungen, gängig wären auch das Angebot einer Urlaubsvertretung in der Arztpraxis oder Sachgeschenke“, ebenfalls berichtet durch die „Frankfurter Rundschau“ am 3. September 2009.
Der Straftatbestand der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung ist im Paragrafen 299 Strafgesetzbuch geregelt, findet aber auf Ärzte keine Anwendung, da nur Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes bestraft werden. Die Staatsanwälte hinge
gen sehen die Ärzte nicht als Beauftragte der Krankenkassen. In diesem Zusammenhang soll es derzeit keine laufende Anklage gegen einen Arzt geben. Eine Klarstellung des Paragrafen wäre da erforderlich und wünschenswert. Gleichwohl können die Krankenkassen die Zahler von Bestechungsgeld wegen Betruges anzeigen. Auch das können Sie in den Medien lesen.
Ein bisschen Licht am Horizont zeigt sich doch. Zumindest die Betriebskrankenkassen haben seit einigen Jahren eigene Korruptionsbeauftragte und fordern dazu auf, Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten gegebenenfalls anonym mitzuteilen. Hier können Sie auch bei den Betriebskrankenkassen einfach einmal auf die Netzseite gehen, die machen sogar Anzeigen und rufen die Bevölkerung auf, korrupte Schweine zu nennen.
Die Diskussion um die Fangprämien beleuchtet allerdings nur einen kleinen Bereich der offenbar weit verbreiteten Korruption im Gesundheitswesen. Allerorten schmiert eine Hand die andere, von Betrug mit Versicherungskarten, unzulässigen Rabatten der Pharmaindustrie gegenüber Ärzten, Kliniken und Apotheken, Abrechnungsbetrug bei Heil- und Pflegemitteln, Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten, Abrechnungsbetrug von Apothekern und Ärzten bei Krankenkassen bis hin zur Arzneimittelfälschung.
Die Organisation „Transparency Deutschland“ beklagt seit längerer Zeit korruptions- und betrugsanfällige Strukturen im Gesundheitswesen hier in dieser BRD. Aufgrund der besonderen Sensibilität der Öffentlichkeit beim Thema „Patientenfang und Korruption im Gesundheitswesen allgemein“ einigten sich binnen weniger Tage die Bundesärztekammer, die Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die Einrichtung sogenannter Clearingstellen. Man kann es ja nicht deu tsch ausdrücken.
Diese Instanzen sollten zukünftig illegale Prämienzahlungen verhindern. Wie genau diese Prüfstellen arbeiten wollen und wie eine Überprüfung genau praktiziert werden soll, bleibt vorerst genauso im Dunkeln wie die seltsame Geschäftemacherei im Gesundheitswesen an sich. Ohnehin beleuchten diese Clearingstellen, wenn überhaupt, nur die Thematik „niedergelassene Ärzte und Kliniken“, der ganze restliche Korruptionssumpf im Gesundheitswesen dürfte damit nicht einmal ansatzweise trockengelegt werden. Eine echte Aufklärungsarbeit kann im Übrigen schon deshalb nicht erwartet werden, da die beteiligten Institutionen kein echtes Eigeninteresse hieran haben dürften. Die Hauptbetroffenen, die Patienten und die Kostenträger, die Krankenkassen, sind bei dieser „Aufklärungsarbeit“ ohnehin außen vor.
An den zuvor genannten Beispielen wird sehr deutlich, dass sich in den letzten Jahrzehnten nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern eine Medizinmafia gebildet hat,
die offensichtlich außerhalb jeglicher funktionierender Kontrollapparate Schäden im Gesundheitsbereich in Milliardenhöhe zu verantworten hat.
In der Öffentlichkeit, vornehmlich noch in einigen wenigen Medien, wird zunehmend geäußert, dass diesen kriminellen Strukturen nicht mit den bestehenden Prüfungseinrichtungen wirkungsvoll beizukommen ist. Es ist nicht mehr zu leugnen, auch von den politisch Verantwortlichen nicht, dass die bisherigen Kontrollinstanzen auf weiter Linie versagt haben. Das Vertrauen über die Rechtschaffenheit der Verantwortlichen im Gesundheitsbereich ist bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land auf einem Tiefpunkt angekommen,
Denn insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Kliniken und niedergelassenen Ärzten fehlt es an jeglicher Kontrolle. Auch die nun eingerichteten Prüfungsstellen, diese sogenannten Clearingstellen, sind als Kontrolleinrichtungen kaum geeignet, da, wie bereits gesagt, im Eigeninteresse eine echte Aufklärungsarbeit nicht zu erwarten ist.
Es ist festzustellen, dass das Gesundheitssystem der BRD sehr leicht von Abzockern ausgesaugt werden kann.
Die NPD-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, speziell das Ministerium für Soziales und Gesundheit,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schnelle Eingreiftruppe. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Werden mit Panzern ausgerüstet.)
Dieser Abteilung soll die Überprüfung von Verträgen und Vertragsleistungen, insbesondere zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten, obliegen. Schwerpunkte der Abteilung sollten die Prüfung von Gesundheitseinrichtungen jeglicher Art, Apotheken, Pflegediensten, Wohlfahrtseinrichtungen, Krankenkassen, Anbietern von Krankentransporten sowie des Einsatzes von Heil- und Pflegemitteln sein. Hierzu gehört auch die Prüfung von Abrechnungen auf rechnerische und sachliche Korrektheit.