Meine Fraktion hatte der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss am 16. Juli vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt.
Wir hatten die Hoffnung, die strittigen Punkte in den Ausschussberatungen gemeinsam lösen zu können, aber dies ist bisher weit gefehlt. Eine Anhörung dieses wichtigen Gesetzes im Finanzausschuss zur Klärung weiterer offener Fragen wurde seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Ich wiederhole: Mecklenburg-Vorpommern braucht ein an den Bedürfnissen der kommunalen Ebene ausgestaltetes Finanzausgleichsgesetz, welches einen gewissen Grundsatz der Stetigkeit trägt. Oberstes Ziel unseres Handelns muss dabei der viel zitierte sowohl zwischen Land und Kommunen als auch zwischen den einzelnen Kommunen faire, aufgabengerechte, klare und schlüssige kommunale Finanzausgleich sein.
Wie ich bereits während der Einbringung und auch bei der Einbringung des Doppelhaushaltes sagte, ist dieses Ziel mit dem vorgelegten FAG-Gesetzentwurf nicht zu erreichen.
Der Finanzausgleich ist weder fair noch aufgabengerecht, noch transparent und schon gar nicht schlüssig.
Weichen für eine zukunftsgerichtete kommunale Entwicklung werden in diesem Gesetzentwurf nicht gestellt.
In diesen Kanon reiht sich der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss vom 10. September ein. Diese Anhörung hatte, so glaube ich, einen prägenden Charakter für jeden Teilnehmer, zumindest für diejenigen, die zugehört haben, und für diejenigen, die überhaupt dabei waren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Heinz Müller, SPD: Das kann doch alles nicht wahr sein!)
wo wir sehr deutlich am Mittag schon erkennen konnten, dass die Ergebnisse der Anhörung im Innenausschuss zu einer katastrophalen Einschätzung des vorliegenden Entwurfes geführt haben.
Das Gesetz hat nämlich genau in dieser Anhörung einen, wie ich finde, sehr passenden neuen Namen bekommen, und zwar „Gemeindeverschuldungsgesetz“.
Die kommunale Verschuldung steigt weiter drastisch und stetig. Nicht eine einzige Kommune und nicht ein kommunaler Spitzenverband hat den vorliegenden Gesetzentwurf befürwortet, nicht einmal Ihre eigenen Parteifreunde. Und dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt, ob Sie es jetzt glauben oder nicht oder ob Sie es hören wollen oder nicht, einer schallenden Ohrfeige für die Landesregierung gleich.
Ebenso mehren sich bei mir Briefe aus Kommunen, in denen sie schildern, welche Mindereinnahmen für sie mit dem FAG einhergehen und dass keine Kompensationsmöglichkeiten im erforderlichen Umfang mehr bestehen.
Hauptkritikpunkt der Anhörung ebenso wie bei der Einbringung des Gesetzentwurfes war die nicht gewährte Mindestausstattung für die erforderliche Aufgabenerfüllung. Wenn das FAG auch die Verteilung der Zuweisungen auf die kommunale Ebene regelt und somit in erster Linie die Systematik der Verteilung der Finanzmittel im Vordergrund steht, darf das finanzielle Umverteilungsvolumen nicht außer Acht gelassen werden. Solange die finanzielle Grundmasse nicht auskömmlich ist, nützt auch kein noch so gut gedachtes Verteilungssystem.
Die Anhörung des Innenausschusses machte mehr als deutlich, dass es sinnvoll ist, ein neues und über
arbeitetes Finanzausgleichsgesetz vorzulegen. Und deshalb wiederhole ich noch einmal: Es ist mir wirklich unverständlich, warum vor diesem Hintergrund sowohl Landesregierung als auch SPD und CDU an dem vorliegenden Entwurf festhalten. Anscheinend unbeachtet perlt die berechtigte Kritik der Anzuhörenden an Regierungsbank und Koalitionsfraktionen ab.
Sehr geehrte Kollegen der Koalitionsfraktionen, viele von Ihnen sind kommunalpolitisch tätig. Ich frage mich allen Ernstes, wie Sie in Zukunft als Zustimmer zu diesem Finanzausgleichsgesetz erhobenen Hauptes durch Ihre Kommune gehen können. – Ich danke Ihnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird heute hier in diesem Landtag meine erste Rede sein, da ich eine gewisse Auszeit nehmen musste.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Jetzt kommt die kommunalpolitische Kompetenz. – Helmut Holter, DIE LINKE: Einen Versorgungs- posten, Herr Renz, haben Sie gehabt.)
Es wird Sie insofern wundern, dass ich hier mit einer gewissen Anerkennung heute an dieser Stelle beginnen möchte, nämlich mit einer Anerkennung an die Kollegin Měšťan. Frau Měšťan, ich muss sagen, Sie haben zumindest den Ton getroffen. Nach dem, was ich nämlich gestern erlebt habe, wie Ihr Fraktionsvorsitzender hier durch den Wald hackt, dazu muss ich schon sagen, das hat mich doch sehr verwundert. Ich frage mich immer wieder: War das überhaupt ernst gemeint?
Aber was will er erreichen? Was wollen Sie von der LINKEN erreichen? Beziehungsweise was ist passiert?
Sie haben Folgendes erreicht, Herr Holter: Sie haben die Öffentlichkeit auf sich gezogen. Sie machen nämlich zulasten der Kommunen hier Politik. Das, was Sie dem Innenminister vorwerfen, hier ein Gesetz einzubringen zulasten der Kommunen, das machen Sie nämlich auf eine Art und Weise,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Gehen Sie noch mal nach Hause! Machen Sie noch mal ein bisschen Auszeit!)
Meine sehr geehrten Herren und Damen von der FDP, wenn Sie von dieser offenen Tür sprechen und dann auf solche Anträge hier mit aufspringen, ist das schon sehr verwunderlich.
Sie finden bei diesem Thema in der Öffentlichkeit in dem Sinne gar nicht statt, sondern die Lufthoheit hat Ihnen hier auf eine schon diskussionswürdige Art und Weise der Fraktionsvorsitzende der LINKEN genommen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach, darum geht es Ihnen? – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Der hat doch gar nichts gesagt jetzt. – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Helmut Holter, DIE LINKE)
Ich will deutlich sagen – der Kollege Müller hat das hier ja schon mal angerissen –, so ein Vorgang, mitten im Gesetzgebungsverfahren hier Anträge zu bringen,