(Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Mit dem Koalitionspartner geredet, aber der wollte nicht.)
Haben Sie das Auslaufen der Investitionsschutzfrist für Garagenbesitzer erst bemerkt, als Sie nicht mehr in der Regierung waren? Es kann hierauf eigentlich nur zwei Antworten geben: Sie müssen geschlafen haben oder es war Ihnen einfach egal.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist doch ignorant, was Sie erzählen! – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Sie haben keine Ahnung, Herr Müller!)
Beide Möglichkeiten und Antworten auf Ihre Untätigkeit sind besorgniserregend. Es ist schon länger bekannt, dass am 31.12.2006 die Garagenbesitzer wesentliche Rechte an ihren Garagen verlieren, soweit sie von der Wirkung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes betroffen sind. Von dem Gesetz sind hierbei Eigentümer von Garagen, aber auch von Wohneigentum betroffen, das zu Zeiten der DDR auf Grund und Boden errichtet wurde, der nach der Wiedervereinigung an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben wurde.
Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen verlieren viele Betroffene nicht nur ihr Eigentum, sondern sie können auch noch für die Kosten für den Abriss ihrer eigenen Gebäude in Anspruch genommen werden. Nach Meinung der NPD-Fraktion dürfen für die politischen Fehlentscheidungen nicht die Garagenbesitzer in Anspruch genommen werden.
Im Einigungsvertrag hatten sich die beiden deutschen Staaten 1990 dazu bekannt, bei der Lösung anstehender Vermögensfragen einen sozialverträglichen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen zu schaffen. Eine fi nanzielle Entschädigung für den Verlust an Eigentum, welches unter anderen politischen Rahmenbedingungen redlich erworben wurde, muss nach Auffassung der NPD-Fraktion durch den Staat, also durch die Gemeinschaft insgesamt erfolgen.
Im Sächsischen Landtag haben Ihre Genossen einen entsprechenden Antrag bereits im Februar dieses Jahres gestellt. Die Problemstellung war in Ihrer Partei also bekannt. Aber hier in Mecklenburg und Vorpommern waren Sie zu dieser Zeit noch in der Landesregierung. Die NPD-Fraktion hält eine Entschädigung nach dem Zeitwert für falsch. Es müsste nach dem Wiederbeschaffungswert entschädigt werden. Die Betroffenen müssen in die Lage versetzt werden, vergleichbares Eigentum wieder zu erwerben.
(Heiterkeit bei Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Ach du meine Güte, dann kriegen sie ja gar nichts!)
Die NPD-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, da wir die Absicht Ihres Antrages verstehen, aber ihn für verspätet und verfehlt erachten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Stein. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Antrag wird nicht besser, wenn man ihn wie die Linkspartei.PDS zum x-ten Mal wiederholt, nach dem Bundestag, nach dem Sächsischen Landtag und heute hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir haben lange überlegt, ob ein Änderungsantrag dazu Sinn machen würde, in dem man alle Bestandteile, die nicht rechts- oder verfassungskonform sind, herausstreichen würde. Da wäre jedoch so wenig übrig geblieben, dass er offensichtlich nicht mehr geschäftsordnungsgemäß gewesen wäre. Von daher haben wir darauf verzichten müssen. Es wäre tatsächlich nur ein einziger Punkt stehen geblieben, auf den komme ich nachher noch zu sprechen.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, ich hätte Sie hier eigentlich für einfallsreicher gehalten als die Kameraden von der rechten Front. Es ist aus meiner Sicht erschreckend schwach und populistisch zu bewerten, wie Sie mit den gleichen Mitteln und Arbeitsweisen wie die hiesige NPD
(Unruhe bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Vorsichtig! – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Das war ja wohl nichts! – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Na, na! Das erzählen Sie mal Ihren Wählern in Ihrem Wahlkreis!)
einen in Sachsen bereits mit vollem Recht abgelehnten Antrag hier in Mecklenburg-Vorpommern erneut aufl egen.
Dabei machen Sie es uns doch eigentlich nur einfach als Regierungskoalition, da die Argumente bereits ausgetauscht wurden. Wir brauchen nur auf die entsprechenden Drucksachen aus Sachsen und aus dem Bund zurückzugreifen.
Und zu den Zweifeln, die Herr Ritter eben zur Verfassungsordnung des Verfassungsgerichtes, zu dem Urteil oder zu der Entscheidung angemeldet hat, muss ich sagen, es mutet uns schon verzweifelt an, wie Sie versuchen, mit einem, wie der Minister schon ausführte, in Teilen unrichtigen Antrag sieben Jahre nach dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtes und vier Jahre nach der entsprechenden verfassungsgemäßen Änderung dieses Gesetzes Ihrer Oppositionsrolle hier gerecht werden zu wollen.
Ich bin einmal gespannt, wie viele gescheiterte oder verschwiegene Vorgänge aus Ihrer Regierungszeit Sie möglicherweise noch in den Schubladen liegen haben und für Ihre Daseinsberechtigung hier noch vorlegen werden.
(Udo Pastörs, NPD: Bravo! – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Da werden Sie noch manchmal überrascht werden, das stimmt. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das werden Sie noch mitbekommen!)
Sie streuen den Menschen hier bewusst Sand in die Augen, indem Sie vorspielen, es ließe sich in einem diffusen Gerechtigkeitsempfi nden das bestehende Recht beugen.
(Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Nein, wir haben genau die Probleme aufgenommen. – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
Und das bestehende Recht ist verfassungsgemäßes Gesetz, wie es das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat und wie es entsprechend geändert worden ist. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht schlicht vier Jahre zu spät gekommen.
Meine Damen und Herren, der einzige Punkt aus dem Antrag, der eigentlich vernünftig ist, ist der Punkt, dass wir eine Aufforderung an die Kommunen, an die öffentlichen Eigentümer, das Recht und Gesetz an dieser Stelle auch mit Anstand zu wahren, aussprechen sollten. Ich wäre mir fast sicher, dass ein derartiger Aufruf überhaupt nicht erforderlich wäre, wenn es nicht immer wieder wie auch jetzt in diesem Falle selbsternannte Gerechtigkeitsretter von rechts und links außen gäbe, die alle gültigen Regeln infrage stellen
(Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Also diese Gleichsetzung ist wirklich eine Frechheit! – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Machen Sie ruhig so weiter!)
und selbst gegenüber verfassungsgemäß geprüftem Recht Ängste oder Ungerechtigkeitsempfi nden schüren. Deshalb machen wir es kurz: Wir beantragen, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. – Ich bedanke mich.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei. PDS die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Stein, ich möchte einen Satz zu Ihnen sagen. Wir haben in den letzten acht Jahren oft erlebt, wie die Opposition CDU-Anträge in den Landtag eingebracht hat, die, ich sage es einmal, nicht nur abgeschrie
ben, sondern richtig wortwörtlich abgeschrieben wurden von anderen Landtagen. Ich habe erleben müssen,
… solche Anträge abgelehnt worden sind. Sie sind abgelehnt worden, weil die Koalition das nicht wollte. Sie werden es noch sehr oft erleben, wie gemeinsam hier versucht wird, Lösungen zu suchen für die Bürgerinnen und Bürger im Land Mecklenburg-Vorpommern. Und dass wir in den letzten Monaten seit Beginn des Jahres 2006 gemeinsam mit dem Koalitionspartner versucht haben, dieses Thema öffentlich zu machen, um eine Lösung zu fi nden für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aber auch insgesamt für den Osten, werden sicherlich die Koalitionspartner zumindest ehrlicherweise zugeben müssen, dass wir uns da leider nicht einigen konnten. Auch diese Erfahrungen werden Sie in den nächsten Monaten machen, denn in der Koalition ist es immer so, dass beide Partner Ja oder Nein sagen müssen.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS – Harry Glawe, CDU: Sie haben eben zu wenig Gewicht, das ist das Problem.)
Mein Fraktionskollege Peter Ritter hat hier die für uns maßgebenden politischen Ausgangspunkte benannt und rechtliche Lösungswege aufgezeigt. Unser vorrangiges Ziel ist es, ich betone es noch einmal, einen gerechten und sozial verträglichen Ausgleich zwischen den Interessen der Garageneigentümer und den Eigentümern von Grund und Boden zu bewirken.
Genau dieses ist als Richtpunkt in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999 festgehalten, in dem festgeschrieben steht, es müsste dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung Rechnung getragen werden und die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten müsse der Gesetzgeber – ich zitiere – „in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen.“ Nur, meine Damen und Herren, dies ist eben mit der Novellierung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nicht erfolgt. Bedauerlicherweise hat das Bundesverfassungsgericht auch selber diese Maßgabe nicht ernst genommen, indem es den Kündigungsschutz für Garagen kappte und der Bundestag ihn für Garageneigentum sogar rückwirkend mit dem 31.12.1999 aufhob. Dass nunmehr die Zusammenführung von Eigentum an Baulichkeiten sowie Grund- und Bodeneigentum, somit die Begrabung des ZGB der DDR, mit der Schuldrechtsanpassung vollendete Tatsache ist, muss man als unumkehrbar hinnehmen. Und das betrifft eben auch das Garageneigentum.